Keine Krankenversicherung...

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Samiam
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Keine Krankenversicherung...

Beitrag von Samiam » 08.05.2013, 15:14

Dieses Thema belastet mich schon mehrere Monate. Ich bin 31 Jahre alt und eingeschriebener Student (Vollzeit). Mein Studium (Miete, Lebenshaltungskosten...) beziehe ich durch einen Studentenkredit. War mein ganzes Leben bei der Bundesknappschaft versichert (Familien, Arbeit und in der studentischen). Desweiteren plane ich mein Studium dieses oder spätestens nächstes Jahr abzuschließen...
Meine Krankenkasse sagte mir nicht bescheid, als ich aus der studentischen Versicherung rausflog... Daraufhin gemeldet und ich sollte Nachweise erbringen, Studierendenschaft, Wehrdienst... dies hat sich ein paar Monate hingezogen. Nach und nach ist mir bewusst, dass ich mich total fahrlässig verhalte, aber die horrenden Kosten - großenteils - die Nachzahlung, machen mir sehr zu schaffen, da ich nicht weiß, wie ich es finanzieren soll. Ansatz wäre anzurufen - aber irgendwie - naja traue ich mich auch nicht so richtig. Evtl. könnte mir hier jemand weiterhelfen. Der Gedanke, das was passiert, quält mich schon Tage. Anspruch auf Bafög hatte ich nie und Eltern bzw. Verwandte geht auch nicht.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.05.2013, 20:03

Hm wie hat dir nicht Bescheid gegeben? Keine Nachricht über das Ende der Kvds, Rückfordrung der Versichertenkarte?
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 09.05.2013, 11:11, insgesamt 2-mal geändert.

Samiam
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Beitrag von Samiam » 08.05.2013, 20:08

Bekam ich nicht... erst als ich persönlich angerufen habe. Mich hat auch noch jemand aufgefordert die Karte abzugeben. Mir ist klar, dass ich die Beiträge, die nicht gezahlt wurden, zurückerstatten muss.

1) Ratenzahlung
2) Hoffen auf Stundung

Ich möchte mich ja nicht um die nicht gezahlten Beträge drücken, es ist mir einfach aus der Hand geglitten...

Wenn ich jetzt am Freitag zu Kasse gehe - Formulare und Anträge abgebe, bin ich ab dann wieder versichert?!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.05.2013, 20:25

Wann bist du aus der studentischen geflogen?

§ 76 SGB IV und § 186 Abs. 11 SGB wären die Möglichkeit die Beiträge zu erlassen und zu stunden wenn denn eine Mitgliedschaft anch § 5 aBs. 1 Nr. 13 zustande kommt.

Allerdings bin ichder Meinung das die Kasse dich hätte informieren müssen das du nicht mehr krankversichert bist und somit nicht Ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen ist. Meiner anscihtnach hätte Sie dir gleich zum Ende das Angebot der freiwilligen Krankenversichrung machen .müssen.

http://www.finkenbusch.de/?p=826

Da sehe ich einen guten Ansatz auf eine Beitragserlass, bzw einer Beitragsstundung bzw das Angeot einer Raterzahlung.

Eine Heirat steht zufälliger wies nicht ins Haus?

Grundsätzlich müßte man sehen ob du denn auch deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist.

Aber vieleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.

Samiam
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Beitrag von Samiam » 08.05.2013, 21:42

Das wäre dann letztes Jahr gewesen... und eine Heirat steht auch nicht ins Haus.

Mir ist auch klar, dass es ein Fehler meinerseits war. Einem Freund ist so was ähnliches auch mal passiert und er konnte es monatlich abstottern...

Poet
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Beitrag von Poet » 08.05.2013, 21:53

@Samiam: Darf ich mal fragen wie hoch ca. Dein monatlicher Beitrag an die Kasse war als Du - aus dem was Du "studentische Versicherung" nennst - rausgeflogen bist?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.05.2013, 21:54

Moment, ist der Vorgang noch in Bearbeitung, da nicht alle Unterlagen vorlagen?

Poet
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Beitrag von Poet » 08.05.2013, 22:05

CiceroOWL hat geschrieben:Moment, ist der Vorgang noch in Bearbeitung, da nicht alle Unterlagen vorlagen?
Hm, mich interessiert ob er im Anschluss an die KVdS "rausgeflogen" ist oder aus der freiwilligen Versicherung als Student.
Zuletzt geändert von Poet am 08.05.2013, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.05.2013, 22:09

Da hat sich was überschnittten, er hat ja auch geschrieben das der noch Unterlagn einreichen sollte, als Ihm mittgeteilt wurde das er aus der KvdS rausgefolgen ist, heißt also das ggf. nur der Vorgang der frewilligen Krankenverischerungsantragstellung noch nicht abgeschlossen ist oder ruht.

Poet
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Beitrag von Poet » 08.05.2013, 22:31

Klar, aber was wollten die dann bei einem 30-jährigen mit den Nachweisen zum Wehrdienst? Das braucht doch die Kasse nur bei der Durchführung einer Familienversicherung...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.05.2013, 22:39

nicht unbeingt nur dafür, kann ggf auch genommen werden für die Verlängerung der KvdS. Um zu prüfen, ob die denn aus bestimmten Gründen verlängert werden kann. z.B Wehrdienst.

Poet
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Beitrag von Poet » 08.05.2013, 22:50

@cicero:...vollkommen klar aber er war doch dort die ganze Zeit versichert: Fave->KvST/KvdS. Das hätten die doch vorher schon prüfen müssen.

Ich hoffe auch, dass die frw. Versicherung hier noch gar nicht eingerichtet war was immerhin besser ist als wenn unser TE wg. Nichtzahlung von Beiträgen aus der frw. Versicherung rausgekickt wurde.

Samiam
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Beitrag von Samiam » 09.05.2013, 01:02

Also ich war als Student versichert... und war noch nicht freiwillig versichert. Ich wollte die studentische Versicherung - durch Angabe meiner Wehrpflicht - und meiner AStA - Stupa - Tätigkeit erweitern - was ich gelesen habe - auch möglich ist. Davor war ich als Krankenversicherung Studen - ab dem Ende des Semesters / 30. Lebensjahr - fliegt man ja daraus - aber ich bekam nie bescheid - hab mich dann selbst telefonisch informiert - und die Unterlagen waren dann weg bzw. beim Geschäftsführer usw... und ich musste ja noch Unterlagen nachbringen AStA - Stupa - Wehrpflicht...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 09.05.2013, 04:53

Das heißt also für monatlich 77,- €, denn mit ende des 30 Lebensjahres z.B am 30.11.2012, denn ab dem 01.12.2012 weitervrsichrung als freiwilliges Mitglied für round about 147 € i.Monat. Sollte es denn Verlängerungsmöglichkeitn geben, kann dies ggf aufgrund der nachgewiesenen Umstände erfolgen.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv#gld1.5

Hier ein link wo dargelegt wird und erläutert wird inweit und unter welchen Vorrausetzungen die KvdS noch besteht. Im Grunde besteht sie ja noch. Wurden eigentlich noch weiter Beiträge eingezogen?

wie weg die Unterlagen, heißt das ggf. die Krankeversichrung der studenten bestht noch weiter weil da ggf schon die Verlängerung gleich mit bedacht wurde?

Samiam
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Beitrag von Samiam » 09.05.2013, 10:50

Es wäre dann mit Ende des Semesters, also 30.03.11, nachdem ich 30 geworden wäre. Es wurde auch nichts abgebucht.
Also sie besteht nicht mehr - weil es ja zu keiner Verlängerung kam und es wurden auch keine Beiträge mehr abgebucht. Wenn ich jetzt am Freitag zur Krankenversicherung gehe, mit denen rede - Unterlagen nachreiche - bin ich dann wieder versichert?!
Es geht mir nur darum, dass ich wieder einen Versicherungsschutz habe... ob die Verlängerung jetzt noch nachträglich geht, bezweifle ich eher.

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