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Ablehnungsschreiben ohne Hinweis auf Widerspruch

Verfasst: 06.05.2013, 17:59
von schemesch
Es wurde verschiedene Präparate bei der KK beantragt, die als Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt verordnet wurden. Die KK hat aber gänzlich abgelehnt (erstmal telefonisch).
Patient hat daraufhin einen schriftlichen Bescheid angefordert. Dieser Bescheid enthielt aber andere Gründe als der SB am Telefon sagte, auch fehlt am Schluss der Hinweis, dass innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden kann.
Was soll das? Kann trotzdem Widerspruch eingelegt werden?
Wie lange hat man dann Zeit?
Seit die KK keinen persönlichen Ansprechpartner mehr hat, gibt es nur noch Probleme. Alles wird erstmal von irgendeiner "Fachabteilung" abgelehnt und man weiß überhaupt nicht mehr, von wem die Schreiben kommen, da nie ein SB draufsteht.
Ich habe das Gefühl, dass das so gewoll ist.
Wer kann mich "aufklären"???

Verfasst: 06.05.2013, 18:25
von broemmel
was soll denn aufgeklärt werden?

Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat. Bei Schreiben ohne Rechtsbehelf 12 Monate.

Arzneimittel werden über Kassenrezept verordnet, Privatrezepte werden normal nicht erstattet.

Bei Unzufriedenheit mit der Organisation der eigenen Kasse empfehle ich einen Wechsel

Verfasst: 07.05.2013, 07:58
von Sportsfreund
Hallo,

tja, bei Arzneimittel gibt es in Deinem Fall 2 Probleme.

1. der Grund, warum der Arzt das Arzneimittel nicht auf Kassenrezept verordnete und
2. der Grund, warum die Kasse auf die von Dir eingereichte Apothekenquittung keine Kostenerstattung vornimmt.

Zu 1. ist zu sagen: Für den Arzt wie für die Kasse gleichermaßen gelten die Gesetze und Arzneimittelrichtlinien. Darin sind leider etliche Medikamente nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Insbesondere sind das die nur apothekepflichtigen Arzneimittel. Bei Arzneimittel entscheidet grds. nämlich dann der Arzt, was Kassenleistung ist und was nicht.

Zu 2. gilt: Eine Kostenerstattung ist in der GKV gar nicht vorgesehen. Wenn Kosten in der GKV übernommen werden, dann grds. darüber, dass diese Leistungen direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Also eine Erstattung auf Privatarztrechnungen, oder auf Privatrezept verordnete Arzneimittel geht gesetzlich gar nicht.

Nun kommt es darauf an, wie Du Deinen Leistungsanstrag bei der Kasse gestellt hast. Entspr. begründet gemäß beider o.g. Punkte sollte dann der Bescheid der Kasse ausfallen.

Gruß
Sportsfreund