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Probleme bei Wiedereingliederung

Verfasst: 06.05.2013, 08:56
von Bagi
Hallo!
Ende Februar hatte ich eine Hysterektomie mit Bauchschnitt. Ich habe noch Probleme mit dem Darm und ab und zu ein Ziehen im Bauch, aber laut Gyn ist alles gut verheilt und ich kann wieder arbeiten. Ich habe vom Hausarzt eine Wiedereingliederung bis Ende Mai bekommen, da ich im abmulanten Pflegedienst arbeite und dort den ganzen Tag auf den Beinen bin, mich viel bücken und schwer heben muss.
Da stundenweise ziemlich kompliziert ist, weil dann zwei Mitarbeiter unterwegs sind, kein weiteres Auto da ist usw., habe ich vorgeschlagen, ganze Tage zu arbeiten, dafür aber nur 2 bis 3 hintereinander. Der Arzt hat das so geschrieben, nach zwei Wochen soll ich dann 4 bis 5 Tage hintereinander arbeiten. Vom AG wurde das so unterschrieben. Jetzt begann mein erster Dienst am Donnerstag Abend, ich sollte mitfahren, um neu dazu gekommene Patienten kennenzulernen. Danach sollte ich Freitag und Samstag arbeiten. Am Mittwoch wurde ich angerufen, ich muss Sonntag auch noch arbeiten. O.k., Donnerstag ist eigentlich auch Arbeitszeit, aber ich fahre ja nur mit, also kann es als "drei Tage" durchgehen.... Am Samstag Abend war ich schon ziemlich k.o., am Sonntag kam ich früh kaum aus dem Bett und mir tat alles weh. Ich habe Schmerzen in der linken Leiste und wenn ich Patienten heben muss, bin ich leicht inkontinent :oops:
Heute habe ich meinen Dienstplan gesehen: Ich bin in eine Tour versetzt, wo ich bis zu 11 Stunden täglich arbeiten muss (bisher ca. 7 Stunden/Tag in der alten Tour) und bin nächste Woche wieder 4 Tage eingeteilt. In den kommenden beiden Wochen dann je 5 Tage mit 3 Tagen frei dazwischen. So viel habe ich vor der OP nicht gearbeitet, da waren es ca. 10 bis 12 Tage im Monat! Statt der 80 Stunden, für die ich angestellt bin, soll ich im Mai mindestens 120 Stunden arbeiten!
Ich war mit der Wiedereingliederung einverstanden, habe sie sogar vorgeschlagen, aber ich bin davon ausgegangen, dass ich in meiner alten Tour arbeite und auch nicht mehr Tage, als vorher. Mit diesem neuen Plan, der ja überhaupt nicht der Wiedereingliederung entspricht, bin ich nicht einverstanden.
Ich schaffe in der neuen Tour auf keinen Fall 4 oder 5 Tage hintereinander, ich hätte nicht gedacht, dass mich dieses Wochenende schon so schafft, da ich zuhause eigentlich "fit" war.
Ist der AG verpflichtet, den Plan des Arztes einzuhalten? Kann ich einfach sagen, ich arbeite nicht so viel bzw. mache zumindest keine Mehrstunden?
Am liebsten würde ich die Wiedereingliederung abbrechen, weil ich so k.o. war nach den "3" Tagen und Angst habe, was zu Vergessen oder einen Fehler zu machen :( Leider habe ich erst heute Abend einen Termin beim Arzt bekommen. Reicht es als Grund, wenn ich völlig geschafft bin und Schmerzen habe oder muss ich vom MDK untersucht werden?
Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen! Danke!

Verfasst: 06.05.2013, 20:59
von Krankenkassenfee
Hallo,

das ist schwierig. Denn Du hast nun den schwarzen Peter und musst das mit der Firma regeln. Für die bist Du ja nun eine günstige Arbeitskraft, denn die Kasse zahlt und Dich verplanen sie mal lustig.
Andererseits kann es das Verhält nis natürlich trüben, wenn Du nun sagst, dass es so nicht geht.
Ich würde so vorgehen: geh zum Arzt und lass den Wiedereingliederungsplan ändern,bzw. ab nächste Woche neu schreiben. Also noch eine Zeit lang weniger Stunden und rechts in dem Feld noch ein wenig genauer, was Du nicht kannst.
Dann suchst Du das Gespräch mit Deinem Chef, gibst den neuen Plan ab, und sagst, dass es gesundheitlich eben noch nicht so geht und ihr neu planen müsst, wenn sie der neuen Wiedereingliederung zustimmt. Und mach direkt auch nett und verbindlich klar, dass Du nicht in diesem Umfang eingesetzt werden kannst. Und dass er sich es auch nicht erlauben kann, wenn Du eine Patientin z.B. fallen lässt, weil Du nich nicht stark genug bist. Immerhin bist Du offiziell noch arbeitsunfähig.
Mach Dir vor dem Gespräch ruhig einen Spickzettel.

Alles Gute!

LG, FEe

Verfasst: 06.05.2013, 22:12
von Carola
Du hast nicht den schwarzen Peter..
Auf keinen Fall.
Dein AG hat sich eindeutig nicht an den Vertrag der Wiedereingliederung gehalten!
Schon Arg was sie mit dir abziehen dort, Vertrag ist Vertrag...
Du kannst JEDERZEIT die Wiedereingliederung abbrechen, wenn es dir A) schlechter geht , oder B) es einfach nicht schaffst!
Dann werden entweder die Stunden runtergesetzt, oder ganz abgebrochen und später erneut versucht.
Akkord ist ebenso verboten, Wiedereingliederung hat den Sinn dich langsam wieder an die Arbeit zu gewöhnen, zu erproben was du überhaubt z.Z noch Leisten kannst.
Das kannst nur du Bewerten und deinen Hausarzt das Mitteilen.
Ab zum Hausarzt der schreibt Bericht dazu und gut is.
Wo gibt es den Sowas innerhalb einer Wiedereingliederung extreme Überstunden abzuleisten.
Krankenkassenfee hätte es auch etwas anderes ausdrücken können, du bist nicht schuld, und hast keinen schwarzen Peter..Normal dachte ich das sie aus der Hose springt wenn ein Arbeitnehmer so ausgemistet wird, dann verliert die Wiedereingliederung bald seine Berechtigung.
Normal dürftest du in der ersten Woche nur Mitlaufen, zusehen, und helfen wenn du es kannst/dir zustraust.

Mein Rat.
Ab zum Hausarzt..ihn das so sagen wie du es hier geschrieben hast, fertig.
Ausserdem steht es auch so im Vertrag das du abbrechen kannst.
lg

Verfasst: 06.05.2013, 22:37
von Poet
@Bagi: Da es sich bei der stufenweisen WE um eine Vereinbarung zwischen Dir, dem AG, der Kasse und dem Behandler handelt, bedarf es auf jeden Fall eines klärenden Gespräches mit dem AG bzgl. Deiner Einsetzbarkeit. Nun ist es schwer aus der Ferne zu urteilen, Dein Einsatzplan könnte ein Versuch des AG sein, die stufenweise WE zum Scheitern zu bringen, denn in D kann ein AG bei entsprechend negativer Gesundheits-Prognose auch eine Kündigung aussprechen. Ich würde die stufenweise WE jedenfalls nicht einfach so abbrechen sondern erstmal mit dem AG sprechen. Ich glaube an das Gute: Vielleicht ist denen Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit gar nicht bewusst.

Der AG muss auch einer ev. neuen stufenweise WE nicht unbedingt zustimmen...von daher stimmt es schon was die Krankenkassenfee sagt, dass man als Arbeitnehmer hier etwas den schwarzen Peter hat.

Verfasst: 06.05.2013, 23:01
von Carola
Erstens will sie die Wiedereingliederung nicht einfach so abbrechen.
Sondern hat gute Gründe.
Zweitens kann der Arbeitgeber von Anfang an die Wiedereingliederung ablehnen.
Einfach hingehen zum AG und sagen ich kann das nicht ist ja laut den SB hier
ne klasse lösung, aber handfester is es mit den Arzt einen Plan zu erstellen der auf dich passt, und den auch der Arbeitgeber einhalten muss.
Du siehst, das dein Arbeitgeber den Vertrag nicht eingehalten hat, im gegenteil, das Hamburger Model schamlos ausnutzt..Auf den Ohr sind die SB hier taub, und schieben dir den schwarzen Peter zu.
Nirgens ein Wort davon das die Krankenkasse die ja die Wiedereingliederung zahlt dem Arbeitgeber mal kurz anruft um nachzufragen warum er sich nicht an den von ihm unterschriebenen Vertrag hält?
Einige SB Beweihräuchern sich gegenseitig, aber es gibt auch kritische SB, deswegen bin ich noch hier.
Von wegen negativer Gesundheitsprognose..laut Poet..is wieder nur Druck, du bist nicht Chronisch Krank, jeder Arbeitsrichter lacht sich eins bei der Wiedereingliederung, hör nicht auf ihre Parolen, und ja, dir kann morgen der Himmel auf den Kopf fallen..Ich hoffe du weisst was ich meine.
Folge einfach deinen Bauchgefühl, mach was du schaffst, nicht mehr, wenn du schlimmer krank wirst bekommste noch mehr Ärger von der KK mit der Frage warum du nicht abgebrochen hast.
Dein Hausarzt wird dich da schon begleiten in der Sache..
lg

Verfasst: 06.05.2013, 23:29
von Poet
Carola hat geschrieben:Einfach hingehen zum AG und sagen ich kann das nicht ist ja laut den SB hier
ne klasse lösung, aber handfester is es mit den Arzt einen Plan zu erstellen der auf dich passt, und den auch der Arbeitgeber einhalten muss.
Du siehst, das dein Arbeitgeber den Vertrag nicht eingehalten hat, im gegenteil, das Hamburger Model schamlos ausnutzt..Auf den Ohr sind die SB hier taub, und schieben dir den schwarzen Peter zu.
@Carola: Was ist Dir denn heute über die Leber gelaufen? Das alles hat hier keiner geschrieben...ich bin auch kein SB. Ich sprach von Kommunikation vor Eskalation.

1. Der AG hat die WE nicht abgelehnt, die zweite könnte er aber ablehnen.
2. Für eine Kündigung wg. negativer Prognose braucht es keine chronische Erkrankung. Und damit sich ein Arbeitsrichter darüber schlapp lachen kann, muss eine Kündigung erstmal dort landen. Ist unsere TE aber z.B. dazu nicht in der Lage, dann wird Deine Aussage ganz schnell zum finanziellen Fiasko. Mich würde mal interessieren ob Du dann noch für sie da wärst. Bitte von Arbeitsrecht nur reden, wenn Du Ahnung davon hast. Ich kenne den AG der TE und sein Ansinnen nicht, Du auch nicht. Deshalb bitte ich Dich inständig, Dich mal in die ev. Lage der TE hineinzuversetzen und alles in's Kalkül zu ziehen.
3. Es gibt einen tragfähigen Plan, den der AG einhalten muss. Wieso soll sie noch einen erstellen mit dem Arzt, wenn der erste schon nicht eingehalten wurde vom AG?

Kritik an Kassen? Gerne, ich bin dabei!
Kritik an Äußerungen, die TE ev. in finanzielle Schwierigkeiten stürzen? Bin ich genauso dabei!

Wiedereingliederung

Verfasst: 06.05.2013, 23:38
von CiceroOWL
Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Wiedereingliederung begründete Rechtsverhältnis ist ein solches eigener Art i. S. v. § 305 BGB, weil es nicht auf eine Arbeitsleistung im üblichen Sinne gerichtet ist, sondern als Maßnahme der Rehabilitation dem Arbeitnehmer ermöglichen soll, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Ohne ausdrückliche Zusage steht dem Arbeitnehmer weder aus dem Wiedereingliederungsvertrag noch aus Gesetz ein Vergütungsanspruch zu:
Sommer Kommentar zu § 74 sGB V in Haufe Personal office Premium online.

BAG, Urteil v. 29.1.1992, 5 AZR 637/89, USK 9207 = WzS 1993 S. 283 = BAGE 69 S. 272
] Eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX setzt voraus, dass der Versicherte die bisherige berufliche Tätigkeit nicht in dem arbeitsvertraglich festgelegten, sondern nur in einem geringeren zeitlichen Umfang verrichten kann, wobei die einzelnen Intervalle der stufenweisen Wiedereingliederung bei einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden beginnen können und beim Erreichen einer vollschichtigen Tätigkeit enden. Da ein nur teilweise arbeitsfähiger Arbeitnehmer arbeitsrechtlich als arbeitsunfähig gilt, ist das Vorliegen der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist grundsätzlich in Form der kontinuierlichen Steigerung der täglichen Arbeitszeit durchzuführen. Ausnahmsweise kann aus medizinischen oder betriebsbedingten Gründen eine stufenweise Wiedereingliederung auch tageweise durchgeführt werden, wenn dies der Stufenplan vorsieht. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht dann durchgehend für den Zeitraum des Stufenplanes.

GR. v. 01.01.2010 zur beruflichen Wiedereingliederung der RV Träger
Das ist doch wohl ganz eindeutig, sagen wir mal so § 74 SGB V unterstützt da die Fragestellerin eindeutig

Ausserdem wennich mir da noch die UVV ansehe und denn noch gewisse arbeiteschutzrechtliche Bestimungen usw. zu welchem Ergebnis kommen wir denn da?

Da werde dochnur wieder Pflegekräfte verheizt

Verfasst: 07.05.2013, 20:11
von Krankenkassenfee
Hallo,

herrje. Schwarzer Peter oder auch A-Karte ist doch symbolisch gemeint. Letztendlich muss Bagi in Zukunft mit ihrem Arbeitgeber auskommen. Und wenn sie jetzt sich ungeschickt verhält, hat sie vielleicht künftig nur noch schlechte Schichten und Wochenenden.
Das hat nichts damit zu tun, dass SBler der KK es sich einfach machen oder Schuld zuweisen. Klar kann man als Kasse da anrufen und nachhaken. Aber dann muss man auch Ross und Reiter nennen. Und ich glaube persönlich nicht, dass es fürs friedliche Zusammenarbeiten förderlich ist.
Die Kasse bekommt als letzte den Wiedereingliederungsplan, nachdem alle anderen sich einig sind. Und in der Regel wird er dann abgenickt. Vorherige Einmischung ist sicher auch nicht gewünscht. Aber wenn alles klar ist und dann nicht läuft, dann soll die Kasse alles richten?

Bagi arbeitet offensichlich nicht in einem großen Unternehmen mit Betriebsrat. Und da sollte man sorgsam abwägen, wie man für seine Rechte eintritt. Und da habe ich einen Weg empfohlen.

Und von dem Rest ziehe ich mir nichts an. Bagi hat nun mal den Schwarzen Peter, dabei bleibe ich.

LG, Fee

Verfasst: 07.05.2013, 20:30
von Carola
Mein damaliger Wiedereingliederungsplan wurde nach Prüfung der KK sofort abgelehnt (zu lange dauer) 1 Tag später kam das MDK Gutachten (Aktenlage) das den SB bestätigte..Arbeitgeber hab ich angerufen, Arbeitgeber hat Krankenkasse gesagt das er nun Wiedereingliederung ablehnt, ich war danach noch 6 Monate AU.
Hat die AOK_NW glatt mal 5 Monate Krankengeld mehr zahlen müssen, wenn ich in der Zeit 5 mal MDK ( Angeblich pauschal bezahlt) dazurechne,
nun, was soll ich sagen.
AU wurde vom gleichen MDK Arzt gleich 2 mal bestätigt, der angeblich sagte 2 Wochen Wiedereingliederung reichen.
War mir egal
Ja, Einzelfall, hatte in fast 35 Jahren nicht so viel zu erlebt wie 15 Monate Krankenkassenerfahrung/Betreuung.
Wunder mich nur das selbst hier nicht Ross und Reiter genannt werden..wette das liegt dadran das man selber Leichen im Keller hat, für die hier einzelne SB warlich nichts können.

Verfasst: 07.05.2013, 20:42
von Carola
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

herrje. Schwarzer Peter oder auch A-Karte ist doch symbolisch gemeint. Letztendlich muss Bagi in Zukunft mit ihrem Arbeitgeber auskommen. Und wenn sie jetzt sich ungeschickt verhält, hat sie vielleicht künftig nur noch schlechte Schichten und Wochenenden.
Das hat nichts damit zu tun, dass SBler der KK es sich einfach machen oder Schuld zuweisen. Klar kann man als Kasse da anrufen und nachhaken. Aber dann muss man auch Ross und Reiter nennen.

Und von dem Rest ziehe ich mir nichts an. Bagi hat nun mal den Schwarzen Peter, dabei bleibe ich.

LG, Fee
Hallo Krankenkassenfee,
In jeder noch so kleinen Sache die den Kankengeldbezieher angeht mischen sich einige Kankenkassen extrem, zur not sogar nervend ein.
Warum mischen sich Kankenkassen in so einem Fall nicht ein ?
Ich als SB..würde einfach anrufen beim Arbeitgeber, und sagen was sache ist..Arbeitnehmer schafft das nicht, Arzt hat es so gesagt, und auf gültigen Vertrag hinweisen..
Und nicht auf.. Wiedereingliederung könnte ja klappen wir sparen Geld..
Wo, wo ist den bitte mal die Verantwortung für den Patient ? mehr will ich doch garnicht..nur das mal ein SB sagt..die Krankenkasse kann dir helfen, wir (und ich meine, das es kein Problem sein sollte das die KK beim Arbeitgeber den schwarzen Peter hat) wollen das so nicht!
Arzt hat einfach erkannt das es nicht klappt..muss doch keiner wissen das die Infos vom Arbeitnehmer kommen ? Einige Fallmanager arbeiten mit der Devise seit Jahren, und kommen damit durch, warum nicht mal positiv für den Patienten/Kunden anwenden ?
lg

Verfasst: 07.05.2013, 21:17
von Poet
@Carola: Das klingt alles super, jedoch fällt das Kassen-Telefonat mit dem AG unter dem Motto "Arbeitnehmerin schafft es lt. Arzt nicht" dennoch auf die Patientin zurück. Der Arbeitgeber wird fragen: "Was schafft sie denn nicht?" Spätestens da ist doch klar, dass die Patientin geredet hat, ob nun mit dem Arzt oder der Kasse das ist doch dem AG egal. Ich bleibe dabei: Hier muss erst die Patientin mit dem AG reden.