Hallo
ich wollte anfragen, ob sich die 4 Jahresfrist zur Beantragung einer Reha über den Rentenversicherungsträger geändert hat, oder hat sich die Frist geändert.
LG
Urmelchen
Reha beantragen
Moderator: Czauderna
Hallo Urmelchen,
Gruß
roemer70
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 8bodyText2Grundsätzlich kommt eine erneute Leistung nicht vor dem Ablauf von vier Jahren in Betracht. Ist aber aus gesundheitlichen Gründen schon früher eine Rehabilitation dringend erforderlich, so kann diese auch erbracht werden.
Gruß
roemer70