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KG eingestellt, Grundsicherung - Was nun ?
Verfasst: 03.05.2013, 17:06
von TEINDA
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Euren Rat.
Ich bin seit 23.08.2012 durchgehend krank (bipolare Störung). Zum 23.09.2012 wurde mir mein Zeitarbeitsvertrag gekündigt, während ich noch in der Klinik war. Nach einigem Hick-Hack bekam ich Krankengeld. Das KG wurde am 06.02.2013 eingestellt, wegen der Falle mit der Nahtlosigkeit. 1 Tag zeitliche Lücke, warum auch immer und schon wirft ein die AOK Niedersachen einen raus. Einspruch durch Anwältin wurde abgelehnt.
Daraufhin bin ich zum Jobcenter und bekomme von dort ein wenig Geld zur Grundsicherung, da ich ja weiterhin krank bin.
Meine erste Frage wäre: Was wenn ich mich für eine bestimmte Anzahl von Stunden (und wenn wie viele)arbeitsfähig schreiben liesse. Bekäme ich dann ALG1? Da gibt es ja diese 350 Tage Regelung. Durch die lange Krankheit erfülle ich die aber nicht, da ich vorher schon ein paar Lücken hatte.
Die zweite Frage wäre: Wenn ich jetzt bei so einer Zeitarbeitsbude einen Arbeitsversuch unternehme und länger als 4 Wochen durchhalte, mich dann wieder AU schreiben liesse. Hätte ich bei der selben Diagnose wieder Anspruch auf KG? (müsste mich aber gegen ärztlichen Rat arbeitsfähig schreiben lassen)
Vielleicht hat ja jemand auch einen besseren Ratschlag für mich, da unsere finanzielle Situation immer enger wird. Wir sind ziemlich ratlos diesbezüglich, daher wäre ich für jede Antwort dankbar!
Verfasst: 03.05.2013, 20:41
von Poet
@TEINDA: Schade, dass Du Dich erst jetzt meldest. Zur Sache mit dem ALG-Anspruch lasse ich die anderen Experten sprechen.
Von mir nur aus arbeitsrechtlicher Sicht: War der Zeitarbeitsvertrag befristet? Wie lange warst Du dort beschäftigt? Was stand als Kündigungsgrund drin? Wann hast Du die Kündigung in die Hände bekommen? Ist das Ganze von Deiner Anwältin auch geprüft worden?
Verfasst: 03.05.2013, 20:45
von CiceroOWL
Guten Abend, wie sah dein Versicherungsverlauf vor dem ende des Krankengeldbezuges aus? insgesamt 1 Jahr in 2 Jahren?
Verfasst: 03.05.2013, 21:08
von TEINDA
@cicero: Ich komme nach meinen Unterlagen nur auf 290 Tage in den letzten 2 Jahren. Also 60 zu wenig. Daher meine Frage, ob die AU-Zeit mitberechnet wird, oder ob das nicht zählt.
@Poet:Der Zeitarbeitsvertrag war unbefristet. Insgesamt war ich vier Monate beschäftigt. Der Kündigungsgrund war innerhalb der Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist.
Leider habe ich meine Anwältin erst kontaktiert, als das KG im Februar eingestellt wurde um Wiederspruch einzulegen. Der Sozialarbeiter in der Klinik meinte aber, dass die Kündigung wohl rechtens war. Genau weiss ich es aber nicht. Für die Zeitspanne nach der zweiwöchigen Küdigungsfrist bis zum Zeitpunkt der 6 wöchigen Lohnfortzahlung habe ich kein KG bekommen. Erst ab dann, als die Zeit rum war (6 Wochen). Dafür musste ich der KK auch sowas unterschreiben, ob ich mit der Kündigungsfrist einverstanden wäre.
Ich hoffe, ich habe erstmal nichts ausgelassen,
Verfasst: 03.05.2013, 21:12
von CiceroOWL
Mit den Zeiten des Krankengeldbezuges, ? KG Zahlungen werden da mit eingerechnet.
Verfasst: 03.05.2013, 21:54
von Poet
@TEINDA: Was stand im Schreiben als Kündigungsgrund? Und was war der wahre Grund Deiner Meinung nach?
Verfasst: 04.05.2013, 09:38
von Mechthild
Hallo TEINDA,
Für die Zeitspanne nach der zweiwöchigen Küdigungsfrist bis zum Zeitpunkt der 6 wöchigen Lohnfortzahlung habe ich kein KG bekommen.
Die AOK verweigerte das Krankengeld bis die 6 Wochen (eigentlicher)
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber herum gewesen wären? Hab ich das richtig verstanden?
So, wie es sich mir hier darstellt, entspricht das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht den gesetzlichen Gegebenheiten. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt (z.B., weil die gesetzliche Kündigungsfrist kürzer als die 6-wöchige Lohnfortzahlung ist) müsste die KK Krankengeld zahlen.
Wenn hier nicht gezahlt wurde, dann besteht eine "Lücke" in der Sozialversicherung, die sich nachteilig auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirken könnte.
Hast du damals von der AOK einen rechtsgültigen Bescheid bekommen mit Begründung, wieso sie nicht zahlen? Oder lief das alles mündlich?
Falls mündlich würde dir raten, das 'nicht gezahlte' Krankengeld für die ersten Wochen jetzt schriftlich zu beantragen, damit diese Sozialversicherungs-Lücke geschlossen werden kann.
LG
Mechthild
Verfasst: 05.05.2013, 12:25
von TEINDA
@Mechthild: ja genauso ist es gewesen. Ich bekam einen ominösen Brief, in dem ich ein Formular ausfüllen musste. Darin stand, ob ich mit der Lohnfortzahlung einverstanden wäre, ob ich dagegen klagen möchte, ob ich nicht einverstanden wäre. Nach einem Anruf bei der Kasse sagte man mir das wäre nur so ein Standart Formular wegen der Lohnfortzahlung. Ich denke dass ich da schön auf den Arm genommen wurde. Das Formular kam mir damals schon so spanisch vor. Darum habe ich ja nochmal bei der AOK angerufen. Da ich aber dringend Geld brauchte weil die Bearbeitung zwei Monate dauerte, hab ich alles blind gemacht, nur um endlich Geld zu bekommen.
Verfasst: 05.05.2013, 15:41
von Mechthild
Ich weiß nicht, was die AOK mit diesem Schreiben beabsichtigte.
Du wurdest nach eingetretener Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit gekündigt, die Kündigungsfrist betrug laut Vertrag 14 Tage, danach endete – logischerweise- die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers beträgt nicht grundsätzlich 6 Wochen, nach denen die Krankenkasse mit der Zahlung des KG einsetzt. Auch wenn das meistens der Fall ist.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz § 3
beträgt sie bis zu 6 Wochen.
Endet sie vorher, sollte die Zahlung von KG einsetzen.
Was hattest du denn auf dem Schreiben der AOK angekreuzt?
Gab es später noch einen schriftlichen Bescheid darüber, dass bis Ablauf der 6 Wochen kein Krankengeld gezahlt wird?
Verfasst: 05.05.2013, 21:12
von TEINDA
Auf dem Schreiben habe ich angekreuzt, dass ich mit der Kündigungsfrist einverstanden bin. Ich war in dem Glauben, dass das mit meinem damaligen Arbeitgeber alles korrekt gelaufen ist. War es ja auch die haben zwei Wochen weitergezalhlt (Lohn) und dann kam die Kündigung mit zweiwöchiger Frist. Der Typ vom VDK meinte es wäre richtig dass ich dann die 4 Wochen kein Geld bekäme.
Ich hätte während des Klinikaufenthaltes aber auch nicht zum Amt gehen können. Der vom VDK hat übrigens sogut wie gar nichts für mich getan. War ziemlich enttäuscht.
Verfasst: 05.05.2013, 21:55
von Poet
@TEINDA: Hm, Du warst in der Probezeit, da kann man dem Arbeitgeber nicht viel anhängen...wenngleich eine Kündigung aus meiner bescheidenen Sicht während einer Arbeitsunfähigkeit ein absolutes No Go aus menschlicher Sicht ist. Aber die Zeitarbeitsfirma hatte wahrscheinlich mehr als 30ARN und hat die Lohnfortzahlungskosten nicht über die Umlage wieder bekommen und sich somit dem Kostenfaktor "kranker Mitarbeiter" entledigt. Das ist auch insofern schade, weil in der Praxis ganz viele BPS'ler in ihrer Arbeit ganz exakt und unauffällig sind. Aber das nur nebenbei.
Zur Arbeitsunfähigkeit: Deine Krankenkasse hätte nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses nahtlos KRG zahlen müssen und zwar solange die Arbeitsunfähigkeit besteht (max. 78Wochen), unabhängig von Kündigungsfristen. Frage: Wie lange war die Unterbrechung bei der Krankschreibung, auf welche die Kasse hin die KRG-Zahlung eingestellt hat und was hat Deine Anwältin konkret unternommen?
Verfasst: 05.05.2013, 22:10
von Carola
Ich sage mal das es nur ein bedauerlicher Einzelfall ist, und das sogar ZAF`s nur das beste wollen..*heul arme ZAF ich denke wir sollten sammeln für den Lohnausfall, bzw für die KK die soviel Porto für diesen Einzelfall ausgeben musste.
PS: Anwalt, sofort!, VDK kann gut sein, muss aber nicht, zu 90% sitzen Menschen dort die zwar gerne helfe wollen, aber weniger Ahnung haben als die Putzfrauen die ihr Büro sauberhalten.
Warum ich das sage ? eigene Erfahrung, ansonsten Google mal ob du was Positivies findest.
Beratungsschein bekommste für ein Fachanwalt beim Amtsgericht umsonst,
d.h richtige Beratung. danach PKH bei Bedarf.
Kosten max 10€. VDK kosstet alles was.
Sogar blöde unfähige Beratung.
lg
Verfasst: 06.05.2013, 20:13
von Mechthild
Hallo TEINDA,
ich möchte auf deine Ausgangsfrage zum Bezug von Arbeitslosengeld zurückkommen.
Die Zeiten des Bezugs von Krankengeld zählen als Anwartschaftszeiten, wenn der Bezug sich nahtlos an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. (§26 Abs.2 SGB III)
Hier ist halt der Pferdefuß, falls durch die damalige Nichtzahlung der KK eine Lücke entstand. Eventuell ist das auch nicht der Fall, da es ja evtl. auch noch eine Versicherungsnachlaufzeit von 4 Wochen gab. Ob das dann ausreicht kann ich dir leider nicht sagen.
Wenn du die nichtgezahlte Zeit zwischen Ende der Beschäftigung und Beginn des Krankengeldes für die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld brauchst, dann würde ich dir raten das Krankengeld für diese Zeit zu beantragen. Wären dann ja auch noch ein paar Tage mehr, die eingerechnet werden können. Ob du diesen Zettel der AOK unterschrieben , angekreuzt oder wasweißich hast, das sollte für den Anspruch keine Rolle spielen. Es bestand Anspruch auf KG, die Lohnfortzahlung war lediglich vorrangig, derweil ruhte der KG-Anspruch. - Sobald die Lohnfortzahlung entfiel, hätte die Kasse mit Zahlung des KG einspringen müssen.
Finanziell wird eine Nachzahlung dir jedoch kaum nützen, denn alles, was du nachbezahlt bekommst wird vermutlich beim Sozialgeld als 'jetziges Einkommen' abgezogen. Es sei denn, du hast dir damals von jemandem Geld geliehen um die Zeit zu überbrücken und es gibt dazu einen Vertrag. Dann könnte es sein, dass davon Abstand genommen wird und du damit diese Schulden tilgen kannst.
Da müßtest du dich in den entsprechenden Foren mal schlau machen, vielleicht bekommst du auch hier Rat von denen, die damit beruflich zu tun haben.
Zum Antrag auf Arbeitslosengeld: Da du (so vermute ich) ohnehin Mitglied im VDK werden musstest, versuch es mal mit Rat in einer anderen Geschäftsstelle. Vielleicht hast du da einen kompetenteren Gesprächspartner.
Ansonsten- wie gesagt- die speziellen Foren und das Internet durchforsten.
Ich meine: Da deine Anwartschaftszeiten momentan nicht weiterlaufen, solltest du den Antrag bald stellen und dich im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen. Eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit durch den fachärztlichen Dienst könnte ich mir vorstellen.
Natürlich hat dein Rest-Anspruch auf Krankengeld noch Bestand und sollte bei erneuter AU während des Arbeitslosengeldbezugs gezahlt werden.
Eines würde mich persönlich noch brennend interessieren:
Wonach hat die KK dir das Krankengeld berechnet? Nach dem letzten Lohn, oder gar nach einem fiktiven Arbeitslosengeld (da du ja gekündigt warst und 'eigentlich' Arbeitsloser). Wie gesagt, die Antwort interessiert mich SEHR.
LG
Mechthild