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Basis Tarif zu Teuer 73Jahre, Rentner, Schwer Krank

Verfasst: 03.05.2013, 00:04
von xmartinaxx
Guten Tag,

ich versuche mich kurz zu fassen.

Mein Vater ist jetzt 73Jahre alt und war lange Zeit Selbstständig (davor hatte er aber 14Jahre normal gearbeitet --GKV). Er kriegt jetzt etwa 700Euro Rente und kann nicht mehr in die GKV wechseln. Den Basistarif von der PKV bei der er zuletzt war beträgt über 500Euro. Er wohnt in dem Haus meiner Mutter (Gütertrennung) und besitzt auch kein eigenes Girokonto mehr.

Er ist schwer krank (Evtl Krebs am Hals (der Nacken ist nur noch eine Wunde, die ein befreundeter Wundenspezialist notdürftig versorgt). Er weigert sich ins Krankenhaus zu gehen, da das Sozialamt gedroht hat das Haus meiner Mutter zu pfänden und er erst mal das Geld ausgeben muss, dass das Haus bringt und dann erst Unterstützung bekommt.

Kann man da etwas machen? Er ist seit 2000 nicht mehr krankenversichert gewesen (nach der INsolvenz von seiner Firma). Ich bitte im Hilfe, weil ich angst habe, dass er sterben könnte und ich bislang keinen gefunden habe, der mir helfen kann (fühlt sich niemand zuständig).

Die krankenkasse will, dass er sich erst untersuchen lässt, doch er kann nicht gehen und ich habe angst, dass der stress ihn umkippen lässt und wenn das dann noch passiert bevor er versichert ist, dann haben wir alle ein wirklich großes problem. Er ist die letzte Woche drei mal Nachts beim herumirren im Haus umgefallen und hat sich bei einem Mal die Nase gebrochen das hat mich so schockiert, dass ich langsam nicht mehr weiß wie es weiter gehen soll.

Sollte man nun "einfach" versuchen den Basistarif zu beantragen (die müssen einen ja nehmen) oder erst mal zu sozialamt? Die schicken einen immer hin und her aber es ist dringend.

Und was ist mit den Schulden, die er durch die Versicherungspflicht hat? Schließlich hat er seit dieser Pflicht keinen Beitrag bezahlt.
Was ist mit dem Haus? Ich habe gehört wenn ihm das Haus nie gehört hat bzw. das Haus unter eine bestimmte grenze fällt (fläche etc.) dann darf das nicht angefasst werden etc.

Ich kann ihn auf einer Seite verstehen, weil er sein lebenlang geschufftet hat und auch am Haus gearbeitet hat und sozusagen angst hat als Versager dazustehen und seiner Familie nur Schulden zu hinterlassen etc. und wäre er Hartz IV empfänger würde der Staat alles übernehmen... :(

Aber andererseits kann ich ihn nicht zwingen. Hab nur total Angst um ihn und meine Mutter ist total überfordert mit eigenen Problemen und ihm.

Verfasst: 03.05.2013, 00:57
von derKVProfi
Moin, so beauerlich das alles ist, es ist aber so wie es ist!

Er muss bei einer PKV einen Antrag auf Basistarif stellen!

Es werden rückwirkend ab 01.01.2009 Strafbeiträge erhoben. Das ist aber deutlich weniger, als wenn er bis damals GKV versichert gewesen wäre.

Die PKV zickt? Sie müssen einen Antrag stellen! Der Versicherungschutz gilt im Prinzip ab dem Tag, wenn alle ärztlichen Befunde vorliegen! Die PKV wird versuchen das heraus zu zögern. dafür gibt es dann einen Ombudsmann!

Eine Frage zwischen durch: Haben Sie das schrtiftlich gemacht - weil das macht man schriftlich und besteht auch auf schriftliche Antworten! Dann hätte man einen Ansatzpunkt! Ansonsten muss man den jetzt erzeugen!

Was das Thema Sozialamt angeht - das hat nichts mit dem Basistarif zu tun, es sei man will die Halbierung des Beitrages auf 50% des Höchstbeitrages der GKV!

Die Strafbeiträge wird die Familie aufbringen müssen, die Beiträge zum Basistarif auch!

Bitte verzeiehen Sie mir, aber wenn ich "Gütertrennung" und "Haus gehört der Frau" höre, dann klickert da was!

Entweder finanziert die Familie das, oder die Eltern gehen zum Sozialamt, dann ist die Aussage mit dem Haus nicht ganz verkehrt, aber auch nicht ganz richtig!

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich die Geschichte bereits in letzter Zeit in einem Forum gelesen habe. Haben Sie in letzter Zeit auch in einem anderen Forum die Frage gestellt?

Schlussendlich folgende Aussagen:

Wenn Ihr Vater / Ihre Eltern nicht wollen, dann ist das so. Die müssen schon mitarbeiten um die Probleme zu lösen.

Ob Sie oder andere Geschwister unter Umständen finanziell haften ist noch ein anderes Thema!

Ob man Ihnen hier helfen kann, bezweifel ich sehr stark!

Sie sollten das Sozialamt ansprechen und sich dort beraten lassen, ggf. einen Anwalt für Sozialrecht kontaktieren und sich juristisch beraten lassen!

Das ist kein Krankenversicherungsproblem! Er bekommt den Basistarif! Er hat auch Leistungsanspruch nach AsylBLG (s.a. § 193 VVG). Dabei hilft gegen Honorar zum Beispiel ein Versicherungsberater nach § 34 e GewO und § 59 VVG oder ein Rechtsanwalt (Vorzugsweise ein Fachanwalt für Versicherungsrecht) und der PKV-Ombudsmann! Der PKV-Ombudsmann aber nur dann, wenn der Antrag gestellt ist und die PKV schriftlich nicht richtig arbeitet! Aber Vorsicht: wenn der Fall noch nicht reif für Ombudsmann ist, lehnt der den ab! Das muss einen gewissen Bearbeitungsstatus haben! Da sind wir dann wieder beim Versicherungsberater!

Rechtsberatung darf hier nicht geleistet werden. Und zwischenmenschliche interfamiliäre Probleme können hier nicht gelöst werden!

Verfasst: 03.05.2013, 12:01
von Rossi
Nun ja, Kv Profi, ich würde diesen Sachverhalt zunächst etwas näher unter die Lupe nehmen und gucken, wohin der Vater wirklich gehört.

Nach der Sachverhaltsschilderung war der Vater bis 2000 privat krankenversichert. Die PKV endete aufgrund von Beitragsrückständen. Wenn ich mal zurückrechne, dann war er damals 60 Jahre alt. Offensichtlich hat er damals auch die Selbständigkeit aufgegeben?

Wie sieht es aus; wie war die Ehefrau im Jahr 2000 versichert? War sie in der GKV oder in der PKV? Denn ggf. könnte man hier rückwirkend die Familienversicherung in der GKV eintragen und der Vater wäre dann zuletzt GKV versichert gewesen. Damit könnte er in § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V landen und diese Versicherung kostet nur ca. 150,00 € mtl.

Es sind zunächst nachfolgende Fragen zu klären:

- erfolgte im Jahr 2000 die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
- wie war die Ehefrau im Jahr 2000 und danach versichert
- über welche Einkünfte verfügte der Vater ab 2000 (Einkommen im Sinne des Steuerrechts)
- ab wann wurde die Rente (DRV) erstmalig ausgezahlt


Danach sollte man ggf. weitersehen.

Verfasst: 03.05.2013, 12:22
von Poet
Rossi hat geschrieben:Denn ggf. könnte man hier rückwirkend die Familienversicherung in der GKV eintragen und der Vater wäre dann zuletzt GKV versichert gewesen. Damit könnte er in § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V landen und diese Versicherung kostet nur ca. 150,00 € mtl.
@Rossi: Das ist eine sehr gute Idee...Familienversicherung zumindest für den Zeitraum von Ende Selbständigkeit bis zum Rentenbezug.

Jetzt wollen wir mal hoffen, dass der Vater nicht bis zur Rente hauptberuflich SEL war.

Verfasst: 03.05.2013, 17:12
von derKVProfi
Rossi hat geschrieben: Nach der Sachverhaltsschilderung war der Vater bis 2000 privat krankenversichert. Die PKV endete aufgrund von Beitragsrückständen. Wenn ich mal zurückrechne, dann war er damals 60 Jahre alt. Offensichtlich hat er damals auch die Selbständigkeit aufgegeben?

Das ist zwar eine Mutmaßung, aber mir gefällt die Art wie Du denkst!

Es sind zunächst nachfolgende Fragen zu klären:

- erfolgte im Jahr 2000 die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
- wie war die Ehefrau im Jahr 2000 und danach versichert
- über welche Einkünfte verfügte der Vater ab 2000 (Einkommen im Sinne des Steuerrechts)
- ab wann wurde die Rente (DRV) erstmalig ausgezahlt


Danach sollte man ggf. weitersehen.
Volle Zustimmung - eine interessant Erweiterung, auf die ich so nicht so schnell gekommen bin!

Beruht aber auf einer Vielzahl von Annahmen - ich arbeite lieber in einer persönlichen, und im Gegensatz zu dem was andere (ohne Kenntnis) hier behaupten, auch sehr sehr oft "pro bono", Beratung die Punkte ab! Eine vollständige Aufnahme aller Umfeldfakten gehört dazu!

Verfasst: 03.05.2013, 17:43
von Rossi
Nun ja Kv Profi, es mag natürlich sein, dass hier viele Mutmaßungen drinne sind.

Tja, dann aber leider kommt meine Praxiserfahrung. Was glaubst Du wohl, wieviel solcher Fälle ich schon wieder dadurch die GKV katapultiert habe?!

Gerade bei den Selbständigen war es früher so, dass der Ehemann in der PKV war und die Ehegattin in der GKV. Dort war sehr viel Potential.

Dieser Fall muss natürlich nicht so liegen, aber jeder Versuch macht klug. Und eins dürfte auch schon mal klar sein, wenn die Fami rückwirkend eingetragen wird, dann endet diese mit dem Rentenbezug. Daran anschließend unterliegt er ggf. der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Hinischtlich der nachzuzahlenden Beiträge sehe ich persönlich einem Erlass gem. § 186 Abs. 11 SGB V sehr positiv entgegen. Evlt. kommt der 73-järhige hier mit einem blauen Auge davon.

Wir müssen also gucken.

Verfasst: 03.05.2013, 18:37
von xmartinaxx
Rossi hat geschrieben:Nun ja, Kv Profi, ich würde diesen Sachverhalt zunächst etwas näher unter die Lupe nehmen und gucken, wohin der Vater wirklich gehört.

Nach der Sachverhaltsschilderung war der Vater bis 2000 privat krankenversichert. Die PKV endete aufgrund von Beitragsrückständen. Wenn ich mal zurückrechne, dann war er damals 60 Jahre alt. Offensichtlich hat er damals auch die Selbständigkeit aufgegeben?

Wie sieht es aus; wie war die Ehefrau im Jahr 2000 versichert? War sie in der GKV oder in der PKV? Denn ggf. könnte man hier rückwirkend die Familienversicherung in der GKV eintragen und der Vater wäre dann zuletzt GKV versichert gewesen. Damit könnte er in § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V landen und diese Versicherung kostet nur ca. 150,00 € mtl.

Es sind zunächst nachfolgende Fragen zu klären:

- erfolgte im Jahr 2000 die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
- wie war die Ehefrau im Jahr 2000 und danach versichert
- über welche Einkünfte verfügte der Vater ab 2000 (Einkommen im Sinne des Steuerrechts)
- ab wann wurde die Rente (DRV) erstmalig ausgezahlt


Danach sollte man ggf. weitersehen.
- Mein Vater kam Juni 1969 nach Deutschland zurück (Meine Großeltern waren ausgewandert aus Deutschland)
- ab Juli 1969 angefangen in die GKV einzuzahlen
- bis November 1977 in GKV eingezahlt
- dann beginn selbstständigkeit (ab dezember 1977)
- ab 1977 (freiwillig versichert) was auch imme rdas heißt
- September 1983 - Mai 2001 privat versichert.
-Mutter war immer GKV versichert-.
-Rente erste mal 2003 ausgezahlt glaube ich (Unterlagen muss ich suchen) .

s

Verfasst: 03.05.2013, 18:43
von xmartinaxx
derKVProfi hat geschrieben:Moin, so beauerlich das alles ist, es ist aber so wie es ist!

Er muss bei einer PKV einen Antrag auf Basistarif stellen!


Die PKV zickt? Sie müssen einen Antrag stellen! Der Versicherungschutz gilt im Prinzip ab dem Tag, wenn alle ärztlichen Befunde vorliegen! Die PKV wird versuchen das heraus zu zögern. dafür gibt es dann einen Ombudsmann!

Eine Frage zwischen durch: Haben Sie das schrtiftlich gemacht - weil das macht man schriftlich und besteht auch auf schriftliche Antworten! Dann hätte man einen Ansatzpunkt! Ansonsten muss man den jetzt erzeugen!

Was das Thema Sozialamt angeht - das hat nichts mit dem Basistarif zu tun, es sei man will die Halbierung des Beitrages auf 50% des Höchstbeitrages der GKV!
vorab ich war beim Sozialamt und die wollen jetzt aufeinmal eine Bestätigung von der Versicherung meiner Mutter, dass mein Vater nicht in die Familienversicherung aufgenommen wird. Dann sollen wir damit zur DKV und dann wieder zum Sozialamt (was auch immer das bewirken soll).
Die Unterlagen von der PKV habe ich jetzt hier liegen. Er soll eine ärztliche und zahnärztliche Untersuchung machen.

Ist denn die Zahnärztliche wirklich nötig, da er darauf auch verzichten würde. Im Übrigen hat er auch keien Zähne mehr.

Die Dame vom Sozialamt meinte nachdem sie die Rente und die größe des Haus von uns bekommen hat, dass dies wohl zu wenig ist als wenn sie das pfänden würden bzw. das Haus ist auch in einem so schlechten Zustand, dass es da wahrscheinlich nicht viel geld für geben würde.

Ich habe heute auch mehrere Anwälte angerufen, die aber meinten,d ass sie damit nix zu tun hätten und das das eher eine Sache für Sozialamt wären und sie eher einschreiten wenn es dann um Geldforderungen ginge etc. Hab schon überall im INternet gesucht auch mein Bruder aber nie fündig geworden. Leider ist das auch ein spezieller Fall.
derKVProfi hat geschrieben: Wenn Ihr Vater / Ihre Eltern nicht wollen, dann ist das so. Die müssen schon mitarbeiten um die Probleme zu lösen.
Da möchte ich nicht im Detail drauf eingehen aber die Situation ist vom menschlichen Aspekt nicht logisch zu erklären und hat auhc viel mit Kopf in den Sand stecken, überforderung und finanzieller unzulänglichkeit zu tun. Das problem ist aber auch,d ass man immer wieder von A nach B gecschickt wird sich keiner verantwoirtlich fühlt und man iwann aufgibt. Man sollte nie die MAcht der Verdrängung unterschätzen leider :(

Verfasst: 03.05.2013, 18:47
von xmartinaxx
Poet hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Denn ggf. könnte man hier rückwirkend die Familienversicherung in der GKV eintragen und der Vater wäre dann zuletzt GKV versichert gewesen. Damit könnte er in § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V landen und diese Versicherung kostet nur ca. 150,00 € mtl.
@Rossi: Das ist eine sehr gute Idee...Familienversicherung zumindest für den Zeitraum von Ende Selbständigkeit bis zum Rentenbezug.

Jetzt wollen wir mal hoffen, dass der Vater nicht bis zur Rente hauptberuflich SEL war.
Also ich war bei der Familienversicherung (von meiner Mutter) und die haben das abgelehnt ihn aufzzunehmen da wohl auch keine Pflicht besteht. (aber ich glaube ihr redet von etwas anderem oder)?

Ich werde versuchen ihn so schnell wie möglich untersuchen zu lassen und dann zur PKV zu gehen... mal sehen was dann passiert.

Verfasst: 03.05.2013, 18:55
von Rossi
Nun mal langsam an.

Zitat:
Also ich war bei der Familienversicherung (von meiner Mutter) und die haben das abgelehnt ihn aufzzunehmen da wohl auch keine Pflicht besteht. (aber ich glaube ihr redet von etwas anderem oder)?

Also halten wir fest, dass die Mutter in der GKV ist. Wunderbar.

Jetzt beantworte bitte die nachfolgenden Fragen:

- erfolgte im Jahr 2000 die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
- wie war die Ehefrau im Jahr 2000 und danach versichert
- über welche Einkünfte verfügte der Vater ab 2000 (Einkommen im Sinne des Steuerrechts)
- ab wann wurde die Rente (DRV) erstmalig ausgezahlt
- erhält der Vater ausschließlich eine DRV Rente oder vielleicht auch andere Renteneinkünfte
- wie hoch sind ggf. die anderen Renteneinkünfte


Solche Fälle habe ich leider schon mehrfach gehabt, dass die Familienversicherung abgelehnt wurde.

Verfasst: 03.05.2013, 20:24
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Beruht aber auf einer Vielzahl von Annahmen - ich arbeite lieber in einer persönlichen, und im Gegensatz zu dem was andere (ohne Kenntnis) hier behaupten, auch sehr sehr oft "pro bono", Beratung die Punkte ab! Eine vollständige Aufnahme aller Umfeldfakten gehört dazu!
@derKVProfi: Einspruch! Rossi stellt auch eine Reihe von Fragen zu den Umfeldfakten und zwar die richtigen...alles gut. Bin gespannt ob wir hier helfen können.

Verfasst: 03.05.2013, 21:43
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:Beruht aber auf einer Vielzahl von Annahmen - ich arbeite lieber in einer persönlichen, und im Gegensatz zu dem was andere (ohne Kenntnis) hier behaupten, auch sehr sehr oft "pro bono", Beratung die Punkte ab! Eine vollständige Aufnahme aller Umfeldfakten gehört dazu!
@derKVProfi: Einspruch! Rossi stellt auch eine Reihe von Fragen zu den Umfeldfakten und zwar die richtigen...alles gut. Bin gespannt ob wir hier helfen können.
Und Du meinst das ich in persönlichen individuellen Beratungen die falschen Fragen zu Umfeldfakten stelle?

Mal ehrlich, was soll Dein beitrag? Einspruch - Unfug!

Sein Ansatz beruht auf einer Annahme - wenn die sich bestätigt ist das ja gut! Wenn nicht auch gut!

Ich bleibe dabei, dass sowas nicht in die Öffentlichkeit gehört!

Verfasst: 03.05.2013, 21:59
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Und Du meinst das ich in persönlichen individuellen Beratungen die falschen Fragen zu Umfeldfakten stelle?

Mal ehrlich, was soll Dein beitrag? Einspruch - Unfug!

Sein Ansatz beruht auf einer Annahme - wenn die sich bestätigt ist das ja gut! Wenn nicht auch gut!

Ich bleibe dabei, dass sowas nicht in die Öffentlichkeit gehört!
@derKVProfi: Hä? Das nächste Mal mache ich 5 Smilies hinter meine Äußerungen. "Einspruch!" Kennst Du das nicht, so als lustigen Zuruf? Man bist Du auf Krawall gebürstet... :D

Rossi stellt erstmal Fragen und die sind richtig, mehr habe ich nicht sagen wollen.

Das mit der Öffentlichkeit verstehe ich nicht.

Verfasst: 03.05.2013, 23:42
von Rossi
Nun ja, ich bin erst einmal in der Sachverhaltsaufklärung und habe daher dezidierte Fragen gestellt.

Die bisherigen Antworten haben leider noch nicht ausgereicht.

Ferner verstehe ich ehrlich gesagt von Dir - Kv Profi - die Aussage nicht, dass dies nicht in die Öffentlichkeit gehört.

Nun ja, es geht einfach darum den 73-jährigen in den richtigen Heimathafen zu schippern.

Wenn der 73-jährige in die PKV zu schippern ist, dann ist dies mit sehr vielen Problemen behaftet. Es kommt der Prämienzuschlag von derzeit ca. 4.000,00 € und eine monatliche Prämie von 620,00 Euro bei einer Rente von 700,00 € hinzu. Willst Du dies - XmartinaXX?

Wenn es uns durch eine geschickte Art und Weise gelingt, die materiellen Anspruchsvoraussetzungen im Bereich des SGB V auszunutzen, dann landet der 73-jährige Vater in der GKV für schlappe 150,00 € monatlich. Die dortige Nachzahlungspflcht könnte man auch - durch eine geschickte Argumentatonskette - umgehen.

Jetzt musst Du selber überlegen, was Du ggf. möchtest:

- Prämienzuschlag in der PKV ca. 4.000,00 €
- aktuell bzw. lfd. Prämie mtl. 650,00 €

oder

- keine Nachzahlungspflicht in der GKV (Erlassantrag § 186 Abs. 11 SGB V)
- mtl. Prämie in der GKV ca. 150,00 €




Palim, palim, überlege es Dir, was Du willst!?


Ich muss Dir ehrlich eingestehen, dass ich in dieser Konstellation nach jedem Strohhalm greifen würde. Ob dies dann allerdings den gewünschten Erfolg bringt, bleibt natürlich abzuwarten.

Es ist Deine Entscheidung (xmartinaxx), ob Du auf meine Fragen dezidiert antwortest.

Die Auskünfte des Sozialamtes kann ich ferner überhaupt nicht nachvollziehen. Asche auf mein Haupt; solche Klamotten doziere ich anders.

Es kann natürlich sein, dass die Sachbearbeiterin des zuständingen Sozialamtes mehr Wissen hat, als ich. Ich kann damit leben, es ist überhaupt kein Probelm.

Verfasst: 04.05.2013, 00:48
von derKVProfi
@ Roosi, wie konnten meine Großeltern und Eltern nur das Leben bestehen, ohne Internetforen?

Das meine ich: Die heutige Unfähigkeit des Einzelnen sich eines Problems zu stellen und sie durch Schriftverkehr und professionelle Berater, die man dafür bezahlt, zu lösen!

Oder: Das persönliche Entkleiden im Internet und überall sonst nach Datenschutz rufen bzw. in einer Face to face Situation rumzudrucksen!