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Aufforderung zur Reha
Verfasst: 29.04.2013, 10:30
von Bora
Guten Tag,
ich bin neu hier und absoluter Laie, was die Praktiken der KK angehen.
Am 02.11. 2011 erlitt ich unverschuldet einen Unfall, an deren Folgen ich heute noch immer leide. Bei der KK werde ich als Regressfall geführt, da die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten zu 100% der KK erstattet hat und auch Folgekosten übernimmt bis zu der Summe xxxxx übernimmt.
In meinem Fall ist es jetzt auch so, dass man mich aufgefordert hat, einen Reha-Antrag zu stellen mit dieser 10- Wochenfrist. Nun ja, damit haben sie mich in meinen Augen erst mal entmündigt und wollen mich um mein Dispositionsrecht bringen. Den Wunsch eine ambulante Reha zu absolvieren wurde nicht berücksichtigt. Obwohl ich zum 01.05.2013 ausgesteuert bin, wurde beim Rententräger die Reha im Eilverfahren und mit Dringlichkeit angestrebt. Und so kam es wie es kommen musste, dass ich am 24.04.2013 die Bewilligung des Rententrägers bekam und am gleichen Tag der Anruf aus der Reha-Einrichtung, dass ich bereits morgen, also den 30.04.2013 eine stationäre Reha antreten sollte. Mal ganz davon abgesehen, möchte ich hier eigentlich nicht schildern, was mir im Laufe der Zeit mit den Sachbearbeitern so alles passiert ist. Das war nicht schön, die Anrufe, der Druck und die ganzen Drohungen so nach dem Motto: Tust du nicht was wir wollen, wird das Krankengeld gestrichen usw. usw.
Ich möchte wissen, ob die Vorgehensweise der KK so in Ordnung ist.
Vielen Dank Bora
Verfasst: 29.04.2013, 11:16
von Krankenkassenfee
Hallo,
zunächst einmal solltest Du froh sein, dass Du eine Reha machen kannst. Denn offensichtlich bist Du schon sehr lange und sehr krank, und man verspricht sich etwas von der Reha. Zum Thema entmündigt. nun ja, offensichtlich waren Deine Anstrengungen die AU zu beenden nicht ausreichend, so dass man Dich "zwingen musste". Kann man auch so sehen.
Ob die Kasse von der gegnerischen Versicherung Kosten erstattet bekommt oder nicht, das ist für die Leistungsgewährung unerheblich.
Zum Thema ambuklante Reha ist zu sagen, dass Wünsche schon berücksichtigt werden. Aber es kann an der Schwere der Erkrankung liegen oder eben auch an einer möglichen fehlenden Einrichtung, wenn etwas anderes gewählt wird.
Kein Mensch kann Dich natürlich zwingen morgen in die Reha zu fahren. Allerdings hat das wirtschaftliche Konsequenzen. Gut, das versagte Krankengeld hält sich in Grenzen, wenn Du sowieso am 1.5. aussteuerst. Aber irgendwovon musst Du ja ab morgen dann leben. Und ich befürchte mal, dass weder die Arbeitsagentur noch die gegnerische Versicherung dieses Handeln zu Deinem Vorteil auslegen wird. Und falls Du also ALG 1 beantragt hast, wird die Arbeitsagentur alles dransetzen,m dass Du ruckzuck in die Reha fährst, und dann geht alles wieder von vorne los.
LG, Fee
Verfasst: 29.04.2013, 11:48
von Bora
Danke für die Antwort.
das hat ganz alleine der Arzt entschieden, mich so lange und noch länger krank zu schreiben und mir die Zeit gegeben, die ich brauche. Ja, es ist eine seltene Krankheit, die ausschließlich nur mit Medikamenten zu behandeln ist. Physiotherapie ist hier mit Vorsicht zu genießen.
Das Arbeitsamt sollten wir hier mal aus dem Spiel lassen.
Meine Frage war, ob sich die KK alles rausnehmen dürfen und unter der Prämisse: wir wollen ja nur Dein Bestes. Nun ist es soweit gekommen, dass durch das Verhalten der KK meine Psyche auch noch sehr in Mitleidenschaft gezogen ist. Das darf nicht sein, dass man nicht die Zeit hat gesund zu werden.
Weißt Du und genau solche Sätze: du hast nicht alles daran gesetzt um gesund zu werden, haut mich jetzt echt um.
Gruß Bora
Verfasst: 29.04.2013, 12:58
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert sehe ich keinen Grund, warum die Kasse hier ein Eilverfahren beim RV-Träger musste. Wenn zum 01.05.2013 ohnehin der Leistungsablauf eintritt, kann es der Kasse realtiv egal sein, ob du diese Reha antrittst oder nicht, zahlt sie doch ab dem 02.05.2013 kein Krankengeld mehr. Anders wäre es, wenn du noch einen längeren Anspruch auf Krankengeld hättest.
Wie im Schreiben über den Leistungsbablauf bestimmt stand, hat man die geraten dich beim Arbeitsamt zu melden, damit du ab dem 2.5. keine finanzielle Nachteile hast - ich nehme an, das hast du gemacht ?.
Inwieweit das Arbeitsamt auf dich einwirken wird, wenn du die Reha nicht antrittst, das kann ich nicht sagen. Ratsam wäre in jedem Fall, sich mit dem Arzt zu besprechen damit dieser ggf. die Reha-Unfähigkeiut zum jetzigen Zeitpunkt aus medizinischen Gründen bestätigt.
Was die "Entmündigung" betrifft, so konnte die Kasse nicht anders handeln, wenn sie damals ein MDK-Gutachten erhalten hat, wonach du die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt hattest - da war die Aufforderung mit der 10-Wochen_Frist und damit verbunden die Einschränkung deines Gestaltungsrechtes die logische Folge und entspricht dem Recht und der Rechtsprechung. Das zwischen bewilligung und "Einberufung" ein so kurzer Zeitraum liegt, das ist dem "Eilverfahren" geschuldet.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.04.2013, 13:15
von Bora
Eben und das versteht der Rententräger nämlich auch nicht, das hier ein Eilverfahren angestrebt wurde. Vielleicht habe ich ja noch einen Anspruch auf längeres Krankengeld und ich das gar nicht weiß? Ich bin doch im Grunde genommen, was das alles angeht, naiv. Das ist das erste Mal, dass ich mit so etwas konfrontiert werde. Alles muss man sich ersuchen, da werden dir einfach Paragraphen ohne Erläuterung um die Ohren gehauen. Wenn man nach Arbeitsunterlagen bittet ist Schweigen im Wald.
Ja man hat mir geraten zum Arbeitsamt zu gehen und das habe ich auch getan. Ungekündigt nach über 40 Jahren habe ich da gesessen. Und das hat mein Arzt auch getan, indem er mir ein Attest geschrieben hat.
Welches MDK-Gutachten? Haben die nach Aktenlage entschieden, oder wie geht das? Also wenn ich das richtig verstehe, hat die KK also in den letzten Tagen erst das Eilverfahren angestrebt.
Nun ja, jetzt haben sie mich auch noch psychisch erledigt, indem ich mir jetzt auch noch einen Psychologen suchen muss. Das war alles nicht nötig. Es ist mehr als traurig, was ich mir habe alles bieten lassen müssen.
Danke für deine nette Antwort.
Verfasst: 29.04.2013, 13:47
von röschen
Vielleicht hofft die Kasse, dass aus dem Rehaantrag eine rückwirkende EM-Rente resultiert und sie so einen Teil des Krankengeldes wiedersieht?
Welches MDK-Gutachten? Haben die nach Aktenlage entschieden, oder wie geht das?
Wahrscheinlich. Das habe ich seinerzeit auch nicht kapiert, als der ständig anrufende TK-Fallmanager plötzlich über "Gutachten" redete. Iich war damals aber auch sehr viel angeschlagener als heute und nahm - sicher fälschlicherweise - an, dass er auf dubiose Weise an die Befunde der Amtsärztin gekommen war, zu der mich der Arbeitgeber geschickt hatte. Aber das Gutachten war vermutlich doch Marke Eigenbau...