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Was soll ich tun - ich bin Arbeitgeber für 2 Tage

Verfasst: 29.04.2013, 10:17
von thilo-60
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ich habe eine für mich als Laien vertrackte Frage, die ich sauber lösen möchte.
Offenbar bin ich ein "2-Tagesarbeitgeber" geworden, ohne die daraus folgenden notwendigen Schritte zu kennen.
Hintergrund war mein runder Geburtstag, den ich als Feier ausgerichtet habe.
Viel Organisation, viele Bestellungen. Alles ist abgerechnet und bezahlt.
Bis auf einen Techniker für die Lautsprecheranlage, der mir nun offenbart, kein Selbständiger zu sein, sondern als Arbeitnehmer abrechnen will ( Kasse Barmer).
Reines Honorar der beiden Tage waren insgesamt 360 Euro.
Ich bin ratlos. Die anfallenden Sozialkosten als Betrag sind nicht das Problem.
Ich weiss als Laie beim besten Willen nicht, wie ich vorvorgehen soll, damit alle betroffenen Stellen ( Krankenkassen, Rente, Steuer) zu ihrem Recht kommen.
Für einen Tipp von Kassenseite her wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank ...

Verfasst: 29.04.2013, 14:12
von GerneKrankenVersichert
Hallo Thilo,

zunächst mal nachträglich Herzlichen Glückwunsch zum (?) Sechzigsten.

Bei dieser Klamotte bin ich sehr skeptisch, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist.
Bis auf einen Techniker für die Lautsprecheranlage, der mir nun offenbart, kein Selbständiger zu sein, sondern als Arbeitnehmer abrechnen will ( Kasse Barmer).
Da würde ich an deiner Stelle Kontakt mit der Kasse aufnehmen. Die Kasse kann nachschauen, wie er bei ihnen versichert ist und ggf. prüfen, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustandegekommen ist. Ziemlich dubios, das Ganze. Ohne Rechnung oder sonstige Absicherung würde ich nichts zahlen, das riecht mir doch sehr stark nach Schwarzarbeit.

Verfasst: 29.04.2013, 14:52
von amerin
Habt ihr davor über eine konkrete "Arbeitnehmer-Tätigkeit" gesprochen, in dem Gespräch auch das Wort Arbeitnehmer gefallen ist, also einen mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen?
Wurden Nachweise zu KV, RV und Steuer-ID vor Arbeitsaufnahme bei dir eingereicht oder versucht einzureichen?

Wenn alles nein, dann gibt es keine Ansprüche seinerseits auf Anstellung bei dir und es riecht nach Betrug!

Verfasst: 29.04.2013, 20:10
von CiceroOWL
Arbeitsvertrag oder Werkvertrag, wenn nur ein Werkvertrag vorliegt bzw eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde usw ist dies kein Arbeitsverhältnis.

Verfasst: 29.04.2013, 20:56
von heinrich
außerdem besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SBB IV eine geringfügige Beschäftigung.
Siehe hier.
Sicherlich kompliziert für Dich als Laien. Solltest Du mal die KK oder Deinen Stuerberater drauf aufmerksam machen


§ 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn

1.
.....
2.
die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt.

(2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen. Wird beim Zusammenrechnen nach Satz 1 festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung über die Versicherungspflicht nach § 37 des Zehnten Buches durch die Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 oder einen anderen Träger der Rentenversicherung bekannt gegeben wird. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.

Verfasst: 29.04.2013, 21:00
von Poet
@thilo-60: Kannst Du für die nächsten Jahre noch einen Lautsprechertechniker gebrauchen? Für DEN Stundensatz mache ich es gerne.

Melde den Techniker doch wie von heinrich beschrieben als geringfügig Beschäftigten an und führe pauschal die Beiträge ab. Das ist zwar bescheuert aber wenn er es so will.

Vielen Dank für die Anregungen

Verfasst: 30.04.2013, 12:59
von thilo-60
Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich rechne es zunächst einmal mir selbst als Versäumnis an, nicht jeden Helfer+Lieferanten hinsichtlich seiner sozialrechtlichen Lebensumstände durchleuchtet zu haben.
Einen solchen Aufwand hatte ich als "angegrauter Laie im Partyzelt" nicht erwartet.
Nun zur Sache:
Ich will dem Techniker nichts Böses unterstellen. Er beansprucht weder "schwarz" entlohnt zu werden, noch lebenslange Festanstellung...
Tatsächlich scheint er selbst deutlich verunsichert zu sein, was seinen zutreffenden Sozialversicherungs-Status angeht.
So arbeitet er für Firmenkunden problemlos auf Lohnsteuerbasis.
Ich bin jetzt im Besitz seiner versch. Versicherungs-Kennnummern.

Ich folge jetzt dem Forum-Rat und gebe den Fall seiner GKV zur Klärung.
Damit dürfte auch die Rentenversicherung zu ihrem Recht kommen.
Das Finanzamt werde ich erst nach dieser Klärung bemühen.
Wie man hört, sind Selbstanzeigen ja gerade modern.

Vielen Dank für die Mühen und einen schönen Mai für alle

Thilo

Verfasst: 30.04.2013, 13:04
von amerin
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