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Fahi ja oder nein
Verfasst: 24.04.2013, 13:00
von Czauderna
Hallo Experten,
hier mal ein Fall zur "Beurteilung" und Meinungsäusserung.
Versicherter 60 Jahre - seit 20 Jahren in PKV - jetzt arbeitslos ohne Einkommen - Ehefrau - GKV versichert - stellt Antrag auf Familienversicherung - dieser wird von ihrer Kasse abgelehnt und als
gesetzliche Grundlage wird der § 10 Abs. 1 Nr 3 i.V. mit §6 Abs. 3a S. 1 SGB V. genannt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.04.2013, 13:14
von GerneKrankenVersichert
Meine Einschätzung:
Da er durch die Familienversicherung nicht versicherungspflichtig wird, kann auch keine Versicherungsfreiheit eintreten. Und damit die Familienversicherung nicht mit der Begründung "versicherungsfrei" abgelehnt werden. Bei uns wird die FV in einem solchen Fall durchgeführt, wobei natürlich streng geprüft wird, ob nicht evtl. doch Einkommen vorhanden ist (durch Firmenveräußerung, Lebensversicherung etc.).
Verfasst: 24.04.2013, 13:42
von Sportsfreund
Hallo,
einen FamV abzulehnen, weil derjenige "versicherungsfrei" ist, ist absolut richtig.
Nur:
Du bist gar nicht versicherungsfrei. Versicherungsfreiheit bedeutet: ein bestimmter Sachverhalt (z.B. Beschäftigungsverhältnis) führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht. Und diese Pflicht wird nun durch bestimmte Umstände außer Kraft gesetzt, also versicherungsfrei gestellt (z.B. Beschäftigte mit einem Lohn über der KV-Pflicht-Grenze).
Aber ein solcher Sachverhalt/Umstand liegt bei Dir ja gar nicht vor. Also kann auch die FamV deswegen nicht abgelehnt werden.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 24.04.2013, 17:16
von Rossi
Tröste dich Günter, so eine Ablehnung ist mir nicht neu. Ich habe sie auch schon auf den Teller präsentiert bekommen.
Versicherungsfrei im Sinne von § 6 Abs. 3a SGB V ist nur derjenige (über 55 Jahre), der auch gleichzeitig einen weiteren Tatbestand nach $ 5 Abs. 1 Nr. 1 - 12 SGB V erüfllt.
Frage erfüllt der Kunde einen weiteren Tatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 - 12 SGB V?.
Nein, diesen Tatbestand erfüllt er nicht, also ist er auch nicht versicherungsfrei und der Weg zur Familienversicherung ist offen.
Manchmal gewinne ich in der Praxis den Eindruck, dass einige Kassen bei über 55 jährige sehr innovativ und kreativ sind.
Leider ohne ein rechtliches Fundament.
Verfasst: 24.04.2013, 20:41
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:Tröste dich Günter, so eine Ablehnung ist mir nicht neu. Ich habe sie auch schon auf den Teller präsentiert bekommen.
Versicherungsfrei im Sinne von § 6 Abs. 3a SGB V ist nur derjenige (über 55 Jahre), der auch gleichzeitig einen weiteren Tatbestand nach $ 5 Abs. 1 Nr. 1 - 12 SGB V erüfllt.
Frage erfüllt der Kunde einen weiteren Tatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 - 12 SGB V?.
Nein, diesen Tatbestand erfüllt er nicht, also ist er auch nicht versicherungsfrei und der Weg zur Familienversicherung ist offen.
Manchmal gewinne ich in der Praxis den Eindruck, dass einige Kassen bei über 55 jährige sehr innovativ und kreativ sind.
Leider ohne ein rechtliches Fundament.
Sehe ick och so, ..