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KG soll gestoppt werden -> wer zahlt Krankenvers.beiträge

Verfasst: 23.04.2013, 22:20
von squirrel
Hallo allerseits,


ich habe Fragen zur Krankenversicherung nach Stop des Krankengeldes:

ich habe keine Arbeitsstelle, habe aber Krankengeld bekommen;
laut Brief von der Krankenkasse sollte das Krankengeld vor ein paar Tagen enden (nicht ausgesteuert, Entscheidung nach Aktenlage).

Widerspruch per Brief wurde eingelegt, weitere AU vorhanden und eingereicht.

Dann ist mir siedend heiß eingefallen, wer denn ab jetzt meine Krankenversicherungsbeiträge zahlt?

Könnt Ihr mir hierzu bitte etwas sagen?

Vorsichtshalber habe ich bei der AfA gefragt; die haben mir gesagt, daß ich, wenn ich au bin, kein ALG 1 bekommen werde, hierüber werden also meine Krankenversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden. (Und ALG 2 bekomme ich nicht, ist so.) (Übrigens wurde mir von anderer Stelle gesagt, die AfA müsste ALG zahlen, wenn das KG gestoppt ist, das wäre schon bei vielen Leuten so gewesen...?)

Ich habe Angst, daß ich aus der Versicherung herausfalle (?) ...

... soll ich mich so lang bis der Widerspruch geklärt ist freiwillig weiterversichern? Als Notnagel scheint das zu gehen.
(Möchte gar nicht mit der Krankenkasse reden im Moment.)

Und: müsste ich dann aktiv die Krankenkasse fragen, ob sie mir den Fragebogen für die freiwillige Weiterversicherung zuschicken oder würde die Krankenkasse mir automatisch etwas zuschicken? (Meine Angst ist es, unbemerkt aus der Krankenversicherung rauszufallen.)

Bin panisch, kann keinen Eilantrag aus dem Ärmel schütteln.
Ein Eilantrag oder Eilantrag mit aufschiebender Wirkung (ist doch dasselbe?) scheint auch keinen Sinn zu haben, wenn man geldmäßig noch nicht total über dem Abgrund hängt (?). (Habe keinerlei Eilantrag gestellt, "nur" Widerspruch.)


Habe noch eine Frage:

- bekommt man automatisch einen Brief von der Krankenversicherung, daß man nicht mehr versichert ist?
- und: wird man automatisch gefragt, ob man sích freiwillig weiterversichern möchte?

Ich würde mich dann vorsichtshalber weiterversichern.


(Möchte weder gehorsam vorauseilen noch aus der Vers. rausfallen.)


Vielen Dank im voraus und Grüße,

Squirrel

Verfasst: 23.04.2013, 23:01
von Poet
@Eichhörnchen: Für die frw. Versicherung brauchst Du keinen Kontakt zur Kasse und ich würde auch nicht warten bis die reagieren. Die meisten Kassen haben den Antrag als pdf irgendwo zum Downloaden auf der Homepage. Den füllst Du aus und vermerkst, dass die frw. Mitgliedschaft unter Vorbehalt eingerichtet wird und Du im Falle dessen, dass Deinem Widerspruch gegen die Einstellung des KRG stattgegeben wird, die gezahlten Beiträge zurückerstattet haben möchtest (Kopie Widerspruchsschreiben beifügen).

Den Antrag kopieren und mit Einschreibebeleg versenden an die Beitragsabteilung Deiner Kasse.

Die AfA zahlt ALG nur wenn Du nicht arbeitsunfähig geschrieben (also vermittelbar) bist. Sonst schicken die Dich wieder weg.

Verfasst: 24.04.2013, 06:38
von Miep
Mich würde interessieren, wer für den Lebensunterhalt und die Krankenversicherungsbeiträge aufkämt, wenn man nach Einstellung des Krankengeldes kein Einkommen hat?

Das Job Center?

Oder würde, wenn ein Rentenantrag gestellt wurde, der noch in Bearbeitung ist, auch dann ALG I im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung gezahlt werden werden?

LG.

Verfasst: 24.04.2013, 07:44
von CiceroOWL
Also da du als einen Rentenantrag gestellt hast, wirst due als Rentenantragsteller versicherugnspflichtig, § 5 Abs. Nr. 11/12 sGB V, stellt sich jetzt nur diefrage ob du die Möglichkeit einer Familienversicherung über deine ehefrau hast , da diese berufstätig ist. Denn ist diese Mitgliedschaft grundsätzlich versichrugnsfrei wenn du die 9/10 Regelung erfüllt hast.

Sollte dies nicht möglich sein müßte eine Antrag auf Leistungen durch die AfA gestellet werden § 117, 136 ff SGB III , auf Arbeitslsoegeld I, wird aber nicht passieren, da du ja weiter aritsunfähig erkrankt bist.

Leistungen nach § 145 SGB III, ob die gewährt weren bei einme laufenden widerspruchsverfahren eher nicht.

Denn wäre noch zu prüfen ob ggf ein Leistugnsanspruch nach § 19,20 SGB II, arbeitslsoengeld II besteht, sollte dieser bestehen, kann einer Weiterversicherung als ALG II Beziher erfolgen, wie üblich werden die Beiträge denn erst ab dem Tag übernommen wo der Antrag gestellt wurde.

Im Rahmen dieser antragstellung sollte denn auc geprüft wrden ob denn die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung, § 26 SGB II, übernommen werden.

Sollte das JobCenter denn auch nicht zuständig sein kommt als letztes das sozialamt ins spiel wo denn im Rahmen der Krankenhilfe ggf. die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung getragen werden können.

Käme jetzt drauf an , wie sind deine Möglichkeiten.

Re: KG soll gestoppt werden -> wer zahlt Krankenvers.beit

Verfasst: 24.04.2013, 14:17
von squirrel
squirrel hat geschrieben: - bekommt man automatisch einen Brief von der Krankenversicherung, daß man nicht mehr versichert ist?
- und: wird man automatisch gefragt, ob man sích freiwillig weiterversichern möchte?

Hallo nochmal allerseits,


hat jemand hier das schon mal erlebt?


Danke und Gruß,
Squirrel

Verfasst: 24.04.2013, 20:17
von CiceroOWL
Na klar, ende KG ende mitgliedschaft, Angebot freiwillige Versicherung in sich logisch oder?

Verfasst: 24.04.2013, 21:43
von squirrel
CiceroOWL hat geschrieben:Na klar, ende KG ende mitgliedschaft, Angebot freiwillige Versicherung in sich logisch oder?
Dann muss ich nicht von selber nachfragen bei der Vers.?
Darum geht es mir.

Verfasst: 24.04.2013, 22:25
von Poet
@squirrel: Dennoch würde ich mich in Deinem Fall nicht auf den Automatismus verlassen...

Verfasst: 24.04.2013, 23:40
von squirrel
@squirrel: Dennoch würde ich mich in Deinem Fall nicht auf den Automatismus verlassen...
:(

Verfasst: 25.04.2013, 07:00
von CiceroOWL
Das hießt jetzt du solltest den freiwilligenantrag untervorbehalt deines Widerspruches zurück schicken. Denn dich mit der Kasse in Verindung setzten wegen des Widerspruches usw. Automatisch läuft da niichts.

Verfasst: 25.04.2013, 15:52
von squirrel
Danke, alles erledigt, keine Antworten mehr nötig.