Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung meiner Tocht
Verfasst: 23.04.2013, 16:49
Hallo,
ich habe heute einen Anruf von der AOK bekommen. Mir wurde vorab telefonisch mitgeteilt, dass meine Tochter rückwirkend zum 31.01.2011 aus der Familienversicherung bei meiner Frau "rausgeschmissen" wird.
Der Grund:
Ich bin selbständig und privatversichert. Im Jahr 2009 und 2010 habe ich zu viel verdient (Leicht über der Bemessungsgrenze). Der Steuerbescheid vom 2009 ist datiert auf 28.01.2011. Deswegen der "Rausschmiss" zum 31.01.2011. Falls ich mich für die freiwillige Versicherung meiner Tochter bei der AOK entscheide, muss ich ca. 3.500,- Euro nachzahlen.
Ab dem 01.02.2013 kann sie wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden, weil ich 2011 wieder unter der Bemessungsgrenze verdient habe und der Steuerbescheid ist auf 25.01.2013 datiert.
Meine Fragen:
1. Verjähren solche Ansprüche nicht?
2. Wenn ja, nach wie langer Zeit?
3. Kann ich meine Tochter auch bei meiner privaten Krankenkasse rückwirkend versichern?
4. Kommt sie aus der privaten KV automatisch raus, wenn sie wieder in die Familienversicherung kann?
5. Muss die AOK meine Tochter in die Familienversicherung wieder aufnehmen, wenn ich unter der Bemessungsgrenze verdiene?
6. Ist so etwas denkbar, dass ich der AOK nicht die Beiträge rückwirkend bezahle sondern die Aufwendungen, die AOK mit meiner Tochter hatte?
Fragen über Fragen, aber es geht um viel Geld, das ich auf einmal bezahlen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Edward
ich habe heute einen Anruf von der AOK bekommen. Mir wurde vorab telefonisch mitgeteilt, dass meine Tochter rückwirkend zum 31.01.2011 aus der Familienversicherung bei meiner Frau "rausgeschmissen" wird.
Der Grund:
Ich bin selbständig und privatversichert. Im Jahr 2009 und 2010 habe ich zu viel verdient (Leicht über der Bemessungsgrenze). Der Steuerbescheid vom 2009 ist datiert auf 28.01.2011. Deswegen der "Rausschmiss" zum 31.01.2011. Falls ich mich für die freiwillige Versicherung meiner Tochter bei der AOK entscheide, muss ich ca. 3.500,- Euro nachzahlen.
Ab dem 01.02.2013 kann sie wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden, weil ich 2011 wieder unter der Bemessungsgrenze verdient habe und der Steuerbescheid ist auf 25.01.2013 datiert.
Meine Fragen:
1. Verjähren solche Ansprüche nicht?
2. Wenn ja, nach wie langer Zeit?
3. Kann ich meine Tochter auch bei meiner privaten Krankenkasse rückwirkend versichern?
4. Kommt sie aus der privaten KV automatisch raus, wenn sie wieder in die Familienversicherung kann?
5. Muss die AOK meine Tochter in die Familienversicherung wieder aufnehmen, wenn ich unter der Bemessungsgrenze verdiene?
6. Ist so etwas denkbar, dass ich der AOK nicht die Beiträge rückwirkend bezahle sondern die Aufwendungen, die AOK mit meiner Tochter hatte?
Fragen über Fragen, aber es geht um viel Geld, das ich auf einmal bezahlen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Edward