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Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung meiner Tocht

Verfasst: 23.04.2013, 16:49
von EdwardS66
Hallo,
ich habe heute einen Anruf von der AOK bekommen. Mir wurde vorab telefonisch mitgeteilt, dass meine Tochter rückwirkend zum 31.01.2011 aus der Familienversicherung bei meiner Frau "rausgeschmissen" wird.
Der Grund:
Ich bin selbständig und privatversichert. Im Jahr 2009 und 2010 habe ich zu viel verdient (Leicht über der Bemessungsgrenze). Der Steuerbescheid vom 2009 ist datiert auf 28.01.2011. Deswegen der "Rausschmiss" zum 31.01.2011. Falls ich mich für die freiwillige Versicherung meiner Tochter bei der AOK entscheide, muss ich ca. 3.500,- Euro nachzahlen.

Ab dem 01.02.2013 kann sie wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden, weil ich 2011 wieder unter der Bemessungsgrenze verdient habe und der Steuerbescheid ist auf 25.01.2013 datiert.

Meine Fragen:
1. Verjähren solche Ansprüche nicht?
2. Wenn ja, nach wie langer Zeit?
3. Kann ich meine Tochter auch bei meiner privaten Krankenkasse rückwirkend versichern?
4. Kommt sie aus der privaten KV automatisch raus, wenn sie wieder in die Familienversicherung kann?
5. Muss die AOK meine Tochter in die Familienversicherung wieder aufnehmen, wenn ich unter der Bemessungsgrenze verdiene?
6. Ist so etwas denkbar, dass ich der AOK nicht die Beiträge rückwirkend bezahle sondern die Aufwendungen, die AOK mit meiner Tochter hatte?

Fragen über Fragen, aber es geht um viel Geld, das ich auf einmal bezahlen muss.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Viele Grüße
Edward

Verfasst: 23.04.2013, 18:28
von Rossi
Puh, dies sieht nicht gut aus.

1. Verjähren solche Ansprüche nicht?
Ja, es gibt Verjährungsfristen


2. Wenn ja, nach wie langer Zeit?
Nach der Fälligkeit der Beiträge.
Beiträge vor dem 30.11.2008 sind heute verjährt.

Hier geht es um Beiträge ab dem 01/2011, die eben noch nicht verjährt sind.

3. Kann ich meine Tochter auch bei meiner privaten Krankenkasse rückwirkend versichern?
Nein, keine private Kv kommt rückwirkend zustande. Wir sind im Vertrags- und Versicherungsrecht. Hast Du schon mal versuchst rückwirkend eine PKW-Vollkasko abzuschließen?


4. Kommt sie aus der privaten KV automatisch raus, wenn sie wieder in die Familienversicherung kann?

Hier hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 3 Monaten.


5. Muss die AOK meine Tochter in die Familienversicherung wieder aufnehmen, wenn ich unter der Bemessungsgrenze verdiene?

Ja, der Anspruch auf Familienversicherung entsteht kraft Gesetz.

6. Ist so etwas denkbar, dass ich der AOK nicht die Beiträge rückwirkend bezahle sondern die Aufwendungen, die AOK mit meiner Tochter hatte?
Kannst Du gerne probieren, aber richtig ist es nicht.

Verfasst: 23.04.2013, 18:44
von EdwardS66
Vielen Dank Rossi für die Antwort.

Ich weiß, dass die angedachte Möglichkeit aus Punkt 6 nicht richtig ist. Aber ist es richtig, dass die AOK so lange nichts von uns wissen will und dann kommt sie mit einem solchen "Keulenschlag"? Wohl auch nicht. Sicherlich ist es nicht gesetzwidrig, was die AOK macht, aber moralisch ist das nicht richtig. Das interessiert aber die Sachbearbeiter nicht. Die denken und fühlen nicht, die arbeiten Vorgänge ab.

Nochmal vielen Dank und viele Grüße
Edward

Verfasst: 23.04.2013, 18:53
von amerin
Wann wurde denn der Steuerbescheid 2009 vom 28.01.2011 bei der AOK eingereicht?

Verfasst: 23.04.2013, 19:10
von EdwardS66
Heute.
Die haben uns vor ein paar Tagen das Fragebogen zu den Einkünften zugesandt mit der Aufforderung die Bescheide für 2010 und 2011 und falls bereits vorhanden auch 2012 zu zusenden.
Bei dem Anruf heute ist die Frau drauf gekommen, dass sie den Bescheid für 2009 auch noch nicht hat. Also wollte sie ihn auch haben.

Verfasst: 23.04.2013, 19:40
von heinrich
Edward,

Duuuu bzw. Deine Frau als Versicherte waren läääängst verpflichtet von Euch aus, dies mitzuteilen.

Man sollte nicht auf Anfragen warten.

Andere, die diese rechtzeitig mitteilen, zahlen dann längst Monat für Monat die Beiträge.

3500 €

Verfasst: 24.04.2013, 11:59
von mai77
3500 € ?

Hat man dir ein Angebot gemacht, dass du nicht ablehnen konntest? :twisted:

Verfasst: 24.04.2013, 12:07
von amerin
3500 ist sogar gut, da ohne Verzugszinsen mit 5% pro Monat. Dann wäre es mehr als das Doppelte.

Verfasst: 24.04.2013, 12:09
von mai77
Säumniszuschläge werden bei nur leichtem Verschulden - oder so - auch nicht fällig.