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Auszahlschein-Bedeutung von weiterhin arbeitsunfähig bis...?

Verfasst: 23.04.2013, 12:53
von Eric
Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir kurz weiterhelfen. Ich bin momentan krankgeschrieben und hab mein ersten Auszahlschein ausfüllen lassen vom Hausarzt. Er hat auf dem Schein weiterhin arbeitsunfähig bei ja makiert und bei voraussichtlich bis 06.05.2013 geschrieben. Solang geht auch meine letzte Krankmeldung. Meine Behandlung wird aber am 06.05.2013 bei einem anderen Arzt weitergehen und ich werde vermutlich weiterhin krankgeschrieben sein. Jetzt ist meine Fraghe ob ich das so abschicken kann oder muss ich befürchten das die Krankenkasse Stress wegen voraussichtlich bis 06.05.2013 macht und sich weigert darüber hinaus zu zahlen, falls ich dann weiterhin krankgeschrieben werden sollte?? In einem früheren Fall hat meine alte Hausärztin immmer bis auf weiteres geschrieben. Das fand ich besser da es kein genauen Zeitpunkt angab. Hab halt keine Nerven mich wegen sowas mit der KK zu streiten. Danke schonmal im voraus für eure Hilfe.

Gruss
Eric

Verfasst: 23.04.2013, 13:02
von Czauderna
Hallo,
wenn du arbeitslos bist, dann solltest du spätestens am 6.5. beim Arzt gewesen sein und dort eine weitere Arbeitsunfähigkeitbescheinigung erhalten haben, wenn du beschäftigt bist, ist das nicht zwingend erforderlich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.04.2013, 13:47
von Eric
Hallo Czauderna,

danke erstmal für die Antwort auch wenn sie nichts mit meiner Frage zu tun hat.
Es geht weder darum ob ich arbeitslos bin noch erwerbstätig. Außerdem bekommt man keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr sobald man Auszahlungsscheine zur Krankenkasse schickt da Auszahlungsscheine die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Gelber Schein) ersetzen.

Die Kernfrage, die ich gestellt habe ist, ob die Krankenkasse Stress machen könnte, weil mein Hausarzt auf dem Auszahlschein bei arbeitsunfähig voraussichtlich bis den 06.05.2013 eingetragen hat und mich aber der Facharzt, zu dem ich am 06.05.2013 gehe, sagt das ich weiterhin arbeitsunfähig bin und mir dann z.B. am 20.05.2013 ein weiteren Auszahlschein ausfüllt. Sagt dann die Krankenkasse evtl. ja moment auf dem letzten Asuzahlschein stand aber voraussichtlich nur bis 06.05.2013 arbeitsunfähig oder ist das im Prinzip egal was bei voraussichtlich arbeitsunfähig bis steht!?

Gruss
Eric

Verfasst: 23.04.2013, 14:12
von AlfonsoX
Hallo Eric,

willkommen im KK Forum. Soweit ich verstanden habe, solltest du darauf achten, dass zwischen zwei Auszahlscheinen keine Lücke ist. Damit bist du
dann ganz smooth auf der sicheren Seite.

Verfasst: 23.04.2013, 14:33
von Eric
AlfonsoX hat geschrieben:Hallo Eric,

willkommen im KK Forum. Soweit ich verstanden habe, solltest du darauf achten, dass zwischen zwei Auszahlscheinen keine Lücke ist. Damit bist du
dann ganz smooth auf der sicheren Seite.
Hallo und danke für die Antwort.
Gegenfrage. Wie soll zwischen 2 Auszahlscheinen eine Lücke entstehen? Es wird doch immer vom aktuell ausgestelltem Auszahlschein bis zum letzten ausgestelltem Auszahlschein rückwirkend bezahlt!? Egal ob zwischen diesen beiden Auszahlscheinen z.B. 2 Wo., 4 Wo. oder 2 Monate liegen. Also wie soll da eine Lücke zustande kommen wo die Krankenkasse sagen kann. nö bezahlen wir nicht???

Verfasst: 23.04.2013, 14:34
von Carola
wo ist das Problem ?
wenn du am 06.05 den termin hast und der FA dich weiter krankschreibt..
wird da stehen..festgestellt am 06.05 au bis XX.XX.
So wird dein FA das ausfüllen.
lg

Verfasst: 23.04.2013, 14:35
von Czauderna
Eric hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke erstmal für die Antwort auch wenn sie nichts mit meiner Frage zu tun hat.
Es geht weder darum ob ich arbeitslos bin noch erwerbstätig. Außerdem bekommt man keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr sobald man Auszahlungsscheine zur Krankenkasse schickt da Auszahlungsscheine die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Gelber Schein) ersetzen.

Die Kernfrage, die ich gestellt habe ist, ob die Krankenkasse Stress machen könnte, weil mein Hausarzt auf dem Auszahlschein bei arbeitsunfähig voraussichtlich bis den 06.05.2013 eingetragen hat und mich aber der Facharzt, zu dem ich am 06.05.2013 gehe, sagt das ich weiterhin arbeitsunfähig bin und mir dann z.B. am 20.05.2013 ein weiteren Auszahlschein ausfüllt. Sagt dann die Krankenkasse evtl. ja moment auf dem letzten Asuzahlschein stand aber voraussichtlich nur bis 06.05.2013 arbeitsunfähig oder ist das im Prinzip egal was bei voraussichtlich arbeitsunfähig bis steht!?

Gruss
Eric
Hallo Eric,
es ist schon wichtig, auch wenn du das offenbar nicht so siehst.
Also bislang bist du bis zum 6.5. Arbeitsunfähig, so hat es dein Arzt attestiert. Wenn du als Arbeitsloser Krankengeld beziehst und erst am
7.5. oder später zu deinem oder einem anderen Arzt gehst, da kann dir die Kasse schon Stress machen. Sie wird nämlich sagen, dass deine
Arbeitsunfähigkeit nur bis zum 6.5. bestätigt ist und ab dem 7.5. eben nicht mehr - was zur Folge hätte, dass nicht nur dein Krankengeld mit dem 6.5. endet sondern auch deine Mitgliedschaft.
Wenn du nicht arbeitslos bist, dann wird dir die Kasse keinen Stress machen, wenn du erst am 20.05. einen neuen Auszahlschein einreichst, auch wenn der von einem anderen Arzt ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.04.2013, 15:13
von Eric
Carola hat geschrieben:wo ist das Problem ?
wenn du am 06.05 den termin hast und der FA dich weiter krankschreibt..
wird da stehen..festgestellt am 06.05 au bis XX.XX.
So wird dein FA das ausfüllen.
lg
jap aber ich dürfte eigentlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 06.05.2013 mehr kriegen weils jetzt über Auszahlscheine läuft und da ist es normalerweise so das einem die Krankenkasse einen neuen Auszahlschein zukommen läßt und auch sagt ab wann man den frühstens ausfüllen lassen soll. Da ich erst diese Woche einen an die Krankenkasse schicken werde, werd ich keinen neuen Auszahlschein bis zum 06.05.2013 erhalten bzw. ausfüllen lassen. Wie gesagt ab wann der nächste Auszahlschein auszufüllen ist sagt einem die KK (mein Erfahrungswert ist so Monatsrhythmus).

@Czauderna

wieso sollte es einen Unterschied zwischen arbeitslos und erwerbstätig geben? Damit sagst du also das ein Datum, bei der Stelle "arbeitsunfähig voraussichtlich bis", auf dem Auszahlschein schlecht ist für arbeitslose und es besser wäre wen da stehen würde "bis auf weiteres"!?

Wie ich oben schon beschrieben habe gibts keine Krankmeldung mehr da diese durch den Auszahlschein ersetzt wird und ein neuen Auszahlschein werd ich bis dahin auch nicht haben. Also wie soll das dann bitte gehen?

Ich dachte eigentlich meine Frage wäre simpel aber jetzt bin ich irritiert :)

Verfasst: 23.04.2013, 15:31
von Czauderna
Hallo,
wieso sollte es einen Unterschied zwischen arbeitslos und erwerbstätig geben? Damit sagst du also das ein Datum, bei der Stelle "arbeitsunfähig voraussichtlich bis", auf dem Auszahlschein schlecht ist für arbeitslose und es besser wäre wen da stehen würde "bis auf weiteres"!?
bingbo - jetzt hast du es erfasst - glaube mir, es macht sehr wohl einen Unterschied.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.04.2013, 16:11
von Sportsfreund
Hallo Eric,

zur Verdeutlichung:
Man hat Anspruch auf KG für die Dauer der vom Arzt bescheinigten AU. Aber der Zeitraum, für den man krankgeschrieben wird, muss unbedingt lückenlos erfolgen, so wie von Czauderna ja auch bereits beschrieben.
Ob gelber Zettel, oder Auszahlschein ist dabei egal. Hauptsache es wurde ärztlich eine AU bescheinigt.

Die Auszahlung an sich, die erfolgt immer nur rückwirkend - wie Du ja auch selbst richtig festgestellt hast.

Eine konkrete Vorgabe durch die KK, in welchen Abständen man aber die Ausz.Scheine einzureichen hat, hab ich noch nicht gehört. Denn prinzipiell ist das ja wiederum abhängig, bis wann man krankgeschrieben wird.
Das es grds. ausreicht, alle 4 Wochen einen Ausz.Schein einzureichen, ist ja verständlich - schließlich erhält man den Lohn ja auch nur 1x im Monat.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 23.04.2013, 16:22
von Eric
Aha! Das es beim Auszahlungsschein auch entscheidend ist wie lange man voraussichtlich Krankgeschrieben ist und das somit Lückenlos sein muss war mir bis jetzt noch nicht geläufig. Also ist ein festes Datum bis wann die AU geht Mist und ich werde meinen Arzt bitten da bis auf weiteres drauf zu schreiben. Somit kann die KK nich wegen Lückenlos heulen und ich muss nicht an einem festen Datum den Auszahlschein ausfüllen lassen.

Bei der TK ist das so das sie einem den Auszahlschein alle paar Wochen schicken und sagen wann dieser frühstens auszufüllen ist.

Alles klar. Danke Euch.

Gruss
Eric

Verfasst: 01.05.2013, 19:46
von Melli25
Da wirst Du aber u.U aber Probleme mit kriegen. Denn die meisten KK's verlangen seit dem 1.1.2013 ein KONKRETES Datum bis wann vorraussichtlich AU und den KONKRETEN nächsten Arztbesuch.

Bis auf weiteres wird zumindest bei der AOK gar nicht mehr geduldet. Und auch wenn Du zu einem Facharzt gehst, kann Dein Hausarzt Dich weiterhin AU schreiben, ist bei mir ja auch so. Ich hab zig Fachärzte nebenher, lasse mich aber bei meinem Hausarzt krankschreiben und Medikamente verschreiben.

LG
Mel