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Anspruch auf Karankengeld?

Verfasst: 23.04.2013, 10:13
von Soidog
Hallo zusammen, möchte mich kurz vorstellen. Bin 58 Jahre alt und im Moment als Witwer in der Krankenversicherung der Rentner in der GKV versichert.

Nun zu meinem eigentlichen Problem: Im letzten Jahr war ich arbeitslos gemeldet und bezog Alg. 1 Leistungen. Bin im Juni erkrankt und bin dann anschliessend in die Reha gegangen. Aus der Reha wurde ich am 09.08.2012 als arbeitsunfähig entlassen, gleichzeitig wurde als Langzeitprognose im Rehabericht meine Leistungsfähigkeit mit unter 6 aber über 3 Stunden bewertet. Ab dem 10.08.2012 erhielt ich dann Krankengeld von der Krankenkasse. Am 26.10.2012 habe ich dann die Behandlung auf eigenen Wunsch abgebrochen und bin nach Asien gegangen. An diesem Termin habe ich auch einen Antrag auf Teil Eu Rente gestellt. Da ich zum Gutachter muss, wird mein Rentenantrag erst nach meiner Rückkehr weiter bearbeitet. Nun habe ich mich entschlossen am 26.04.2013 nach Deutschland zurück zu kehren. Habe noch einen Restanspruch auf 200 Tage Alg. 1 und bin mir nicht sicher ob ich zur Arbeitsagebtur gehe oder ob die Möglichkeit des Bezuges von Krankengeld besteht.

Schöne Grüsse

Dieter

Verfasst: 23.04.2013, 18:56
von Krankenkassenfee
Hallo,

um Krankengeld zu bekommen, musst Du erst einmal eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld haben. Und daher geht Dein Weg wohl erst mal zur Arbeitsagentur.

LG, Fee

Verfasst: 24.04.2013, 04:00
von Soidog
Vielen Dank, für die Antwort.

Habe ich mir schon fast so gedacht. Werde mich also zuerst bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden.

Schöne Grüsse

Dieter

Verfasst: 24.04.2013, 07:49
von CiceroOWL
du bist in deutschland zur Zeit noch über deinen Witwernrente versichert oder hat die Rentenversicherung der Krankenkasse gemeldet das du in Ausland verzogen bist?