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Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Verfasst: 22.04.2013, 19:36
von Alexia
Hallo,

ich bin freiwillig versichert mit Anspruch auf Krankengeld und bin hauptberuflich selbständig:

Habe ich Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung meines Kindes (1 Jahr alt), wenn ich dieses bei Krankheit 5 Tage zu Hause betreut habe und meiner selbständigen Tätigkeit nicht nachgehen konnte?
Oder gilt der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nur für Angestellte?

Falls ich Anspruch habe, worauf basierend (Gesetz?) kann ich diesen Anspruch geltend machen?

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 22.04.2013, 22:41
von Poet
@Alexia: Hier findest Du die Gesetzesgrundlage

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/45.html

Die Gesetzesgrundlage benötigst Du eigentlich gar nicht. Du bekommst auch als Selbständige mit Krankengeldanspruch vom Arzt bei Kind krank einen Schein, den Du danach ausgefüllt bei der Kasse einreichst. Darauf steht von wann bis wann die Pflege bei Erkrankung des Kindes notwendig ist und Du musst Deine Bankverbindung eintragen und wieviel Tage Du schon genommen hattest usw. Danach errechnet die Kasse das KRG bzw. den Verdienstausfall, ggf. in Absprache mit dem Steuerberater, weil sich Verdienstausfall bei Selbständigen ganz schlecht schätzen lässt. [/url]

Verfasst: 23.04.2013, 10:54
von Alexia
Hallo Poet,

vielen Dank für Deine Antwort.
Das habe ich bereits gemacht, d.h. ich habe die Bescheinigung vom Kinderarzt.
Als ich diese bei meiner Krankenkasse einreichen wollte, haben die mir gesagt, dass ich als Selbständige keinen Anspruch auf "Kinderkrankengeld" habe.
Den Verweis auf §45 SGB V weist meine Krankenkasse ebenfalls ab, da sie behauptet , dass dieser nicht für Selbständige anwendbar sei.

Ist § 45 SGB V tatsächlich nur für Angestellte anwendbar oder gilt dieser auch für Selbständige, die freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind?

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 23.04.2013, 11:06
von Poet
@Alexia: Der ist auch für Selbständige mit Anspruch auf KRG anwendbar. Die Selbständigen bekommen das KRG aber halt erst z.B. nach dem 3.Tag wenn Du Dich z.B. mit KRG ab dem 3.Tag versichert hast. Das hängt immer davon ab, mit welchem KRG-Anspruch (ab wann) Du Dich versichert hast.