Beitragshöhe nachdem Ehefrau aus der KV geflogen ist.
Verfasst: 22.04.2013, 14:15
Hallo an alle,
ich bin neu in diesem Forum und wäre Euch dankbar wenn Ihr mir bei folgendem Sachverhalt helfen könntet:
Ich bin selbständig und mit meiner Familie Ehefrau + 2 Kinder bei der KKH freiwillig gesetzlich versichert. Dies hat in den vergangenen Jahren mal abgesehen von den andauernden Nachweispflichten zu Einkommen, Familienverhältnissen, Selbstauskünften, etc. auch ganz gut funktioniert.Kürzlich hat meine Frau eine Wohnung geerbt und erzielt daher auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Mieteinnahmen über (ca. 30 Euro/monatlich) dem zulässigen Freibetrag liegt und Sie dementsprechend aus unserer Familienversicherung fliegt. Glücklicherweise hat meine Frau nun eine Nebenbeschäftigung (Gehalt brutto 451,-- Euro) monatlich gefunden über die Sie nun krankenversichert ist.
Hierzu nun meine Frage:
Obwohl meine Frau nicht mehr über mich krankenversichert ist d.h. nicht mehr in unserer Familienversicherung ist berechnet die KKH meine Beiträge zur Krankenversicherung inklusive der Mieteinnahmen meiner Frau - ist dies zulässig?
Für Eure Hilfe vorab vielen Dank!
Grüße
Hans-Joachim
ich bin neu in diesem Forum und wäre Euch dankbar wenn Ihr mir bei folgendem Sachverhalt helfen könntet:
Ich bin selbständig und mit meiner Familie Ehefrau + 2 Kinder bei der KKH freiwillig gesetzlich versichert. Dies hat in den vergangenen Jahren mal abgesehen von den andauernden Nachweispflichten zu Einkommen, Familienverhältnissen, Selbstauskünften, etc. auch ganz gut funktioniert.Kürzlich hat meine Frau eine Wohnung geerbt und erzielt daher auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Mieteinnahmen über (ca. 30 Euro/monatlich) dem zulässigen Freibetrag liegt und Sie dementsprechend aus unserer Familienversicherung fliegt. Glücklicherweise hat meine Frau nun eine Nebenbeschäftigung (Gehalt brutto 451,-- Euro) monatlich gefunden über die Sie nun krankenversichert ist.
Hierzu nun meine Frage:
Obwohl meine Frau nicht mehr über mich krankenversichert ist d.h. nicht mehr in unserer Familienversicherung ist berechnet die KKH meine Beiträge zur Krankenversicherung inklusive der Mieteinnahmen meiner Frau - ist dies zulässig?
Für Eure Hilfe vorab vielen Dank!
Grüße
Hans-Joachim