GKV-Nachversicherung nach Pflichtversicherung
Verfasst: 21.04.2013, 17:32
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Nachversicherung in der GKV und konnte meinen speziellen Fall auch mit der Suche hier im Forum (und im Netz allgemein) nicht finden.
Im Jahr 2011 war ich (über 25, ledig, keine Familienversicherung) von Januar bis September in der GKV pflichtversichert.
Ich habe meine befristete Beschäftigung (bis 10/2011) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni einen Monat früher zum 30.09. gekündigt, da ich einen Vertrag für eine Anstellung in der Industrie unterschrieben habe und einen Monat "frei" haben wollte. Da ich wegen der eigenen Kündigung eine Sperrzeit gehabt hätte, habe ich einen Monat ohne ALG-Bezüge / Meldung beim Amt verbracht und dann den neuen Job angetreten. Damals hat mir die GKV gesagt, ich sei den Monat nachversichert nach SGB V § 19, das habe ich auch schriftlich.
In der Industrie verdiene ich mehr als vorher und überschreite im Gesamtjahr die JAE-Grenze, bin also freiwillig versichert.
Nun möchte die GKV von mir Geld für den Monat sehen (145€), argumentiert aber seltsam - die pflichtversicherte Zeit vorher wir im Brief nie erwähnt, alles zielt darauf ab dass es um die freiwillige Versicherung gehe und es wir nur der Monat, in dem ich arbeitslos war und die nachfolgenden Monate betrachtet. Das hat mich mißtrauisch gemacht.
Nach meinem Rechtsverständnis ist es also so:
(01-09/2011) Pflichtversicherung -> (10/2011) 1 Monat Nachversicherung -> (11-12/2011) 2 Monate im neuen Job, aber noch pflichtversichert -> ab 2012 freiwillig versichert. Im Jahr 2011 bin ich insgesamt deutlich unter der JAE geblieben.
Wer ist im Recht? Die Kasse oder ich?
ich habe eine Frage bezüglich der Nachversicherung in der GKV und konnte meinen speziellen Fall auch mit der Suche hier im Forum (und im Netz allgemein) nicht finden.
Im Jahr 2011 war ich (über 25, ledig, keine Familienversicherung) von Januar bis September in der GKV pflichtversichert.
Ich habe meine befristete Beschäftigung (bis 10/2011) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni einen Monat früher zum 30.09. gekündigt, da ich einen Vertrag für eine Anstellung in der Industrie unterschrieben habe und einen Monat "frei" haben wollte. Da ich wegen der eigenen Kündigung eine Sperrzeit gehabt hätte, habe ich einen Monat ohne ALG-Bezüge / Meldung beim Amt verbracht und dann den neuen Job angetreten. Damals hat mir die GKV gesagt, ich sei den Monat nachversichert nach SGB V § 19, das habe ich auch schriftlich.
In der Industrie verdiene ich mehr als vorher und überschreite im Gesamtjahr die JAE-Grenze, bin also freiwillig versichert.
Nun möchte die GKV von mir Geld für den Monat sehen (145€), argumentiert aber seltsam - die pflichtversicherte Zeit vorher wir im Brief nie erwähnt, alles zielt darauf ab dass es um die freiwillige Versicherung gehe und es wir nur der Monat, in dem ich arbeitslos war und die nachfolgenden Monate betrachtet. Das hat mich mißtrauisch gemacht.
Nach meinem Rechtsverständnis ist es also so:
(01-09/2011) Pflichtversicherung -> (10/2011) 1 Monat Nachversicherung -> (11-12/2011) 2 Monate im neuen Job, aber noch pflichtversichert -> ab 2012 freiwillig versichert. Im Jahr 2011 bin ich insgesamt deutlich unter der JAE geblieben.
Wer ist im Recht? Die Kasse oder ich?