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AlG 2 und Krankheit, AU
Verfasst: 21.04.2013, 00:36
von Trulla
Hallo,
ich beziehe nur AlG 2 im Moment und bin nun länger erkrankt.
Nun bereits in der 6. Woche.
Ist es richtig, daß ich wegen des AlG 2 kein Krankengeld erhalte ?
Ist es ein Problem , daß ich die grossen gelben AUScheine nicht an meine GKV geschickt habe ?
Wenn Ja, warum, mit welchen Konsequenzen ?
Vielen Dank für alle Informationen und Antworten
Trulla
Verfasst: 21.04.2013, 09:34
von CiceroOWL
Arbeitslsoengeld II empfänger haben kein Anspruch auf Krankengeld, die gelben AU Scheine sind nur wichtig für die ARGE JobCenter Optionskommunen
Verfasst: 21.04.2013, 10:23
von Trulla
Vielen Dank CiceroOWL für diese konkrete Antwort.
Verfasst: 21.04.2013, 13:25
von Krankenkassenfee
Hallo,
so ganz richtig ist es neuerdings nicht mehr, dass die Scheine für die Kasse nicht so wichtig sind.
Denn nur die Kasse kann die Diagnosen kennen. Das Jobcenter/die Arge nicht. Und sollten die mal an Deiner AU zweifeln und die Kasse einschalten (erste Prüfung) und die sagt dann: nö haben wir nichts, dann hast Du zwar von der Kasse nichts zu befürchten, aber das Jobcenter/Arge könnte Dir daraus einen Strick drehen.
Insofern würde ich künftig alles zur Kasse schicken. Die vergangenen Sachen sind von der Neuregelung eh nicht betroffen.
LG, Fee
Verfasst: 21.04.2013, 13:34
von CiceroOWL
Verfasst: 21.04.2013, 18:04
von Czauderna
Hallo,
ich will da nicht durcheinander bringen, aber der MDK wird nicht direkt vom Job-Center beauftragt sondern von der Kasse - das Job_Center wird hier einem Arbeitgeber gleichgestellt. Wenn da die Kasse keine AU-Meldung hat, kann sie dem MDK. auch keine Diagnosen zur Verfügung stellen, ergo ist die AU-Meldung auch für die Kasse von Bedeutung, so habe ich das verstanden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.04.2013, 18:28
von CiceroOWL
Der MDK reagiert nur wen das JobCenter Bescheid gibt das da zu Auffälligkeiten bei den AU kommt sonst auch nicht.
Verfasst: 21.04.2013, 19:11
von roemer70
Mein Wissensstand:
Wenn das Jobcenter Zweifel an der AU anmeldet, muss nicht zwingend der MDK eingeschaltet werden. Wenn die KK aufgrund der Diagnose keine Zweifel an der AU hat, teilt sie das dem Jobcenter mit. Wenn die doch bestehen -> MDK.
Dies geht natürlich nicht, wenn keine AU-Meldungen zur Kasse gehen - man beraubt sich damit einer Möglichkeit.