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Hilfe MDK beendet AU zum 24.04.

Verfasst: 20.04.2013, 12:20
von Holger81
Hallo,

ich bin seit dem 24.01.2012 AU wegen Depressionen und Burnout. Ich befinde mich noch in einem Arbeitsverhältnis. Krank wurde ich durch meinen aktuellen Arbeitsplatz. Ich nehme Antidepressiva und bin in Behandlung bei einem Psychiater. Die Krankenkasse zwang mich einen Rehaantrag zu stellen, was ich auch tat, obwohl mein Psychiater auch dagegen war. Die Reha wurde bewilligt aber ich trat diese nach Rücksprache mit der KK nicht an. Das Krankengeld wurde am 26.03. eingestellt, da die Reha nicht angetreten wurde. Ich legte Widerspruch ein und begründete diesen persönlich sowie ärztlich durch meinen Psychiater. Ich begründete den Nichtantritt der Reha damit, dass es mir etwas besser gehe ich mir eine Rückkehr zu meinem Arbeitgeber nicht vorstellen kann, da die Krankheit dadurch verursacht wurde und ich auf der Suche nach einem neuen Job bin. Die Reha würde die Bewerbungsgespräche verhindern und meine berufliche Zukunft behindern.

Heute erhielt ich Post von der Krankenkasse mit dem Hinweis, dass der MDK nach Aktenlage entschieden hat, dass ich ab dem 24.04. wieder arbeitsfähig sei. Ich kann nicht zurück zu meinem Arbeitsplatz, da dieser mich krank gemacht hat und die ganze Krankheitsgeschichte wieder von vorn beginnen würde. Das wäre der absolute Albtraum für mich. Der MDK begründete seine Entscheidung damit, dass ich ja Bewerbungsgespräche führe und somit gesund sei. Es kann sein das ich nächste Woche die Zusage für einen neuen Job bekomme.

Mein Vorgehen wäre wie folgt:

Ich würde am Montag zu meinem Psychiater gehen und hoffe, dass er mich weiter AU schreibt sowie mit mir Widerspruch einlegt. Tut er dies nicht würde ich mich an meine Hausärztin wenden. Wahrscheinlich werde ich noch einen Rechtsanwalt für Arbeits- und Medizinrecht hinzuziehen.

Ist diese Vorgehensweise ok? Das ich kein Krankengeld mehr bekomme ist nicht schlimm, da ich erstmal finanziell abgesichert bin. Mir geht es darum zu verhindern, dass ich wieder zu meinem aktuellen Arbeitgeber zurück muss. Ich habe bereits überlegt einen Aufhebungsvertrag zu stellen oder außerordentlich bzw. fristlos zu kündigen.

Re: Hilfe MDK beendet AU zum 24.04.

Verfasst: 20.04.2013, 12:53
von röschen
Holger81 hat geschrieben:Das ich kein Krankengeld mehr bekomme ist nicht schlimm, da ich erstmal finanziell abgesichert bin.
Denke aber auch an deinen Versicherungsschutz! Oder hast du Anspruch auf Familienversicherung?

Verfasst: 20.04.2013, 14:34
von Czauderna
Hallo,
die Aussage, es kann sein, das nächste Woche eine Zusage für einen Job erfolgt, stammt die jetzt von dir oder vom MDK. Wenn sie von dir stammt, kann ich die Aussage des MDK bezüglich deiner Arbeitsfähigkeit schon nachvollziehen.
Was ist denn mit deiner jetzigen Tätigkeit, hast du die gekündigt oder wurde dir gekündigt. Wie viel Bewerbungsgespräche hast du denn bisher geführt ?. Was ist denn, wenn du tatsächlich nächste Woche eine Zusage für einen neuen Job hast, sagen wir zum 1.5. oder zum 15.05.2013, bist du dann bis zu diesem Tag arbeitsunfähig. Es ist ja verständlich und auch nachvollziehbar dass du nicht mehr in deine Firma willst, aber das allein reicht nicht, da müssen deine Ärzte aber schon gehörig viel helfen um den MDK. da umzustimmen.
Gruss
Czauderna

PS. sorry, hatte ich überlesen - deshalb vergiss diese Frage bitte.

Verfasst: 20.04.2013, 14:37
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.04.2013, 14:55
von Czauderna
Hallo,
um deine konkrete Frage zu beantworten - natürlich sehe ich in deinem geplanten Vorgehen auch nichts Falsches, aber wenn du schreibst, dass dir das mit dem Krankengeld nicht so wichtig ist, dann lässt es doch die Vermutung zu, dass du nicht unbedingt mit der Hilfe deiner Ärzte rechnest - was willst du dann mit einem
Rechtsanwalt ?.
Ich wiederhole mich gerne, aber ohne die Hilfe deiner Ärzte wirst du nix erreichen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2013, 15:02
von Holger81
@röschen:
Ich glaube Anspruch auf Familienversicherung hätte ich , da ich verheiratet bin. Das müsste ich noch klären.

@Czauderna:
Die Aussage mit der Zusage für einen Job noch in diesem Monat stammt von mir und kann sehr wahrscheinlich sein. Ich befinde mich in einem Beschäftigungsverhältnis. Ich habe schon einige Bewerbungsgespräche geführt, die leider nicht zum Erfolg führten, und ich habe noch 9 offene Bewerbungen. Falls ich nächste Woche eine Zusage erhalte, dann kann ich am 01.06. anfangen. Am 01.06. müsste ich dann arbeitsfähig sein.

@Machts Sinn:
Wieso hat sich die KK ins Knie geschossen?
Soweit ich darf man während der AU Bewerbungsgespräche führen. Ich weiß nur nicht ob mein Psychiater mich weiterhin AU schreibt und mit mir Wirderspruch einlegen wird. Als erstes würde ich am Montag vielleicht doch einen Anwalt kontaktieren und ich hoffe er wird mir noch am Montag helfen können. Wie kann ich mich am Montag bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, wenn ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis befinde?

Verfasst: 20.04.2013, 15:07
von Holger81
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
um deine konkrete Frage zu beantworten - natürlich sehe ich in deinem geplanten Vorgehen auch nichts Falsches, aber wenn du schreibst, dass dir das mit dem Krankengeld nicht so wichtig ist, dann lässt es doch die Vermutung zu, dass du nicht unbedingt mit der Hilfe deiner Ärzte rechnest - was willst du dann mit einem
Rechtsanwalt ?.
Ich wiederhole mich gerne, aber ohne die Hilfe deiner Ärzte wirst du nix erreichen.
Gruss
Czauderna
Ich wollte damit ausdrücken, dass ich auf das Krankengeld verzichten könnte aber nicht auf die AU.

Verfasst: 20.04.2013, 15:35
von Czauderna
Holger81 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
um deine konkrete Frage zu beantworten - natürlich sehe ich in deinem geplanten Vorgehen auch nichts Falsches, aber wenn du schreibst, dass dir das mit dem Krankengeld nicht so wichtig ist, dann lässt es doch die Vermutung zu, dass du nicht unbedingt mit der Hilfe deiner Ärzte rechnest - was willst du dann mit einem
Rechtsanwalt ?.
Ich wiederhole mich gerne, aber ohne die Hilfe deiner Ärzte wirst du nix erreichen.
Gruss
Czauderna
Ich wollte damit ausdrücken, dass ich auf das Krankengeld verzichten könnte aber nicht auf die AU.
Hallo,
alles klar - aber in deinem Fall geht eben das eine nicht ohne das andere - wenn du um die AU. kämpfst, kämpfst du auch um das Krankengeld. Glaube mir, wenn es nur um die AU. ginge würde das die Krankenkasse nicht interessieren und ein MDK wäre das auch mit Sicherheit auch nicht involviert.
Also, mach das wie du es geplant hast.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2013, 16:15
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.04.2013, 16:42
von Czauderna
Hallo,
Was für ein Unsinn, wie kann er auf etwas verzichten was ihm nicht zusteht ?
Wenn es ihm tatsächlich nur um die Au. geht, Gelber Zettel vom Arzt für Arbeitgeber, das war es. seine Krankenversicherung endet nicht, er ist ja noch
beschäftigt. Dem Arbeitgeber ist es egal, er zählt kein Gehalt, hat aber eine
Krankmeldung, der Kasse ist es egal, sie hat zwar eine Krankmeldung, zählt aber kein Krankengeld, der Arbeitnehmer hat das, was er wollte, eine Krankmeldung, versichert ist er auch, geht aber nicht arbeiten.
Dass die Krankenkasse keinen Beitrag bekommt, ist das Problem der Kasse.
Im Grunde eine relativ einfache Sache, die Kasse muss wieder Krankengeld zahlen wenn sie eine Au -Meldung hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2013, 17:08
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.04.2013, 17:23
von Lady Butterfly
Krankmeldung, der Kasse ist es egal, sie hat zwar eine Krankmeldung, zählt aber kein Krankengeld, der Arbeitnehmer hat das, was er wollte, eine Krankmeldung, versichert ist er auch, geht aber nicht arbeiten.
Hi Czauderna

kann es sein, dass du da falsch liegs - t? wenn der Kasse kein Krankengeld mehr zahlt und der Arbeitgeber kein Arbeitsentgeld, endet doch die Mitgliedschaft (aufgrund der Beschäftigung) nach einem Monat...

und dann müsste Holger sich um seine Krankenversicherung kümmern - ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung dürfte eher nicht infrage kommen.
Dass die Krankenkasse keinen Beitrag bekommt, ist das Problem der Kasse.
der Kasse ist es relativ egal, ob sie Beiträge bekommt oder nicht - die Beiträge fliessen eh direkt in den Gesundheitsfonds. Und von dort bekommt sie Geld unabhängig davon ob und wieviele Beiträge gezahlt werden/wurden. Sie muss aber - damit sie Geld bekommt - Nachweise führen, dass die Mitgliedschaft so ok ist. Und spätestens einen Monat nach Ende des KG-Bezuges und ohne Entgelt des AG bekommt sie da ein Problem.

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 20.04.2013, 19:16
von Czauderna
Hallo,
nun, rein sachlich rechtlich will und kann ich nicht etwas entgegenhalten, aber gewhen wir doch mal in die Praxis. Was wissen wir in diesem Fall -
wir wissen, es liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor - wir wissen, seit über einem Jahr bezieht der Arbeitnehmer Krankengeld. Wir wissen, der MDK hat beschlossen, der Arbeitnehmer ist ab dem 24.4. wieder als arbeitsfähig anzusehen, muss also arbeiten gehen. Wir wissen, die Krankenkasse nimmt dieses MDK-Urteil zum Anlass, die Krankengeldzahlung zum 23.04.2013 einzustellen. Wir wissen, der Arbeitnehmer will aber nicht am 24.4. seinen Arbeitsplatz wieder besetzen sondern er legt dem Arbeitgeber eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entweder als Erstmeldung oder als Folgemeldung vor, ausgestellt von seinem behandelnden Arzt.
So, erste Frage : Was macht der Arbeitgeber ?
Antwort : nix, was soll er auch machen - sein Arbeitnehmer ist AU. , das hat er schriftlich - wenn es eine Folgemeldung ist, macht er gar nix - wenn es eine Erstmeldung ist, wird er die Kasse fragen ob es sich bei der letzten AU. um eine anrechenbare Erkrankung handelt.
Was macht der Arbeitnehmer ? - Nix, er bleibt seinem Arbeitsplatz fern, denn er hat ja seine AU-Meldung !
Kommen wir nun zur Krankenkasse, was macht die ??
Sie hat eine AU-Meldung und ein MDK-Gutachten - Krankengeld verweigern ?
Kann Sie theoretisch, aber kann sie auch den Arbeitnehmer zwingen trotz einer AU-Meldung arbeiten zu gehen ??.
Wenn mir jemand sagt, dass sie das kann und mit welchen Mitteln sie das umsetzen darf, bitte, ich lerne immer gerne dazu. Nach meiner Rechtsauffassung muss sie die vorliegende AU-Bescheinigung entsprechend rechtlich beurteilen - wenn sie sich entscheidet, die AU. anzuzweifeln, dann muss sie das mit dem Arzt ausfechten nicht mit dem Versicherten.
@Lady Butterfly - woher nimmst du den einen Monat ? - vom unbezahlten Urlaub ? - für den Arbeitgeber ist das kein unbezahlter Urlaub, meine ich !!
Er hat doch seine AU-Meldung.
Die wichtigste Fragen sind hier - ist die Krankenversicherung gewährleistet
für den Arbeitnehmer ? - Ich meine und sage - ja, ist sie - im Gegensatz zu einem Arbeitslosen endet mit der Einstellung der Krankengeldzahlung nicht automatisch die Krankenversicherungspflicht und demzufolge auch die Mitgliedschaft.
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig und muss deshalb nicht in seiner Firma
arbeiten gehen - ich meine und sage ja - ist er. Er hat eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Also bitte, was funktioniert da nicht in der Praxis ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2013, 19:34
von CiceroOWL
Ganz einfach Meldung 51 durch den AG Abmeldung wegen länger als eine 1 Monat AU und Ende EFZ = kein Entgelt. AU werden, wurden nicht fristgerecht eingericht. Unterbrechung der Krankschreibung, kein KG Bezug wegen Ende des KG Bezuges durch die KK, kein Fortbestehen der Mitgliedschaft. Abmeldung wegen KG Bezug zum Endedatum XY, Ende der Mitgliedschaft kein KG Bezug, Kein AE keine Migliedschaft, aus die Maus, Mitgliedschaft zu Ende. Kein engelt, kein anspruch auf Leistungen, vorrang der Familienversicherung da die Mitgleidschaft ruht. Damit Unterbrechugn der Mitgliedschaft, kein weiteres Arbeitsentgelt, wenn die AU wieder eingereicht wird kein anspruch auf Krankengeld, da al Familienversicherter kein anspruch auf Krankengeld besteht.

Verfasst: 20.04.2013, 19:41
von Poet
Zusatz zu Czauderna's AG-Optionen:

Sollte die AU tatsächlich schon seit 24.01.2012 - wie im Eingangsthread beschrieben - bestehen, dann kann der AG unter gewissen Vorraussetzungen das BVH auch fristgemäß kündigen. Zusatz: Er hätte es aber auch schon längst tun können...