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AU nach Reha; Aussteuerung

Verfasst: 19.04.2013, 18:47
von KKA
Es betrifft nicht direkt ein KK Thema, aber vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.

Eine gute Bekannte von mir ist vor kurzem arbeitsfähig aus der Reha entlassen worden. KRG war Mitte April ausgeschöpft, sie ist demnach 'ausgesteuert'. Sie hat sich bei der AfA gemeldet, gleichwohl sie nach Ansicht ihres Hausarztes weiterhin AU ist. Die AfA hat sie vom Med. Dienst der AfA untersuchen lassen. Dieser hat sie für 6 Monate (!) als nicht arbeitsfähig beurteilt.

Nun ist die AfA nicht im Besitz des Reha Abschlußberichts ('arbeitsfähig'), deren Kopie sie heute erhielt. Sie macht sich jetzt Sorgen, dass der Abschlußbericht die AU Beurteilung der AfA negativ beeinflussen kann und stellt sich die Frage, ob sie der AfA den Reha-Abschlußbericht vorlegen muss bzw. ob der Bericht der AfA überhaupt zukommt.

Berechtigte Sorgen?

Danke.

Gruss
KKA

Verfasst: 19.04.2013, 19:16
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 19.04.2013, 20:17
von KKA
Sie hat es mir so geschildert: Reha Entlassung > Arbeitsfähig
Hausarzt > AU, AfA (da sie ausgesteuert ist, blieb nur der Gang zur AfA) Gutachten befindet, sie könne für die nächsten 6 Monate nicht als arbeitsfähig eingestuft werden.

Sie befürchtet, dass

a/ der Reha Abschlußbericht der AfA(von wem auch immer) zugestellt wird

b/ sie 'verpflichtet' ist, den Rehabericht der AfA vorzulegen.

Die Befürchtung beruht, soweit ich sie verstanden habe, auf dem Widerspruch Reha = arbeitsfähig und AfA = nicht arbeitsfähig bzw. dass die AfA den Rehabericht zum Anlaß nimmt, die AU aufzuheben.

Ich vermute, dass die AfA ihre Eigendiagnose wohl kaum umkehren würde. Die Dame ist übrigens 64 J. alt.

Gruss
KKA

Verfasst: 19.04.2013, 20:50
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 19.04.2013, 20:54
von billy
Ihre Freundin hätte tatsächlich ein Problem, sollte der Rehabericht an die AfA gelangen. Unter Umständen wird die dortige medizinische Beurteilung revidiert mit der Folge, dass sie dann der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, was sie mit ihren 64 Jahren wohl auch nicht mehr möchte.

Sie selber ist aber absolut nicht verpflichtet, den Bericht vorzulegen. Die AfA wird den vollständigen Bericht aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich aucg nicht anderweitig erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sie den Entlassungsschein erhalten. Der besteht zwar nur aus einer Seite, allerdings geht die Entlassungssrt daraus hervor.

Gruß
Billy

Verfasst: 19.04.2013, 21:46
von KKA
Danke MS und Billy. Werde die Informationen so weiterleiten.

Gruss
KKA