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Verschiedene Fragen zum Reha-Antrag
Verfasst: 19.04.2013, 17:13
von Dunja
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich wende mich nochmal an Euch, weil ich Informationen zum Reha-Antrag benötige.
Es ist der folgende Fall eingetreten:
Aufgrund eines Mißverständnisses sollte bei mir von heute auf morgen eine Wiedereingliederung stattfinden. (ich hatte in einem anderen thread darüber berichtet).
Mein behandelnder Hausarzt konnte das letztendlich dann doch noch abwenden, hat aber (dummerweise) dem MDK gegenüber geäußert, dass ich eventuell eine Reha machen würde, um diesen erstmal "ruhig zu stellen", wie er sagte.
Ich möchte jedoch gar keine Reha machen und fühle mich derzeit auch überhaupt nicht in der Lage dazu!! Ich habe chronische Schmerzen und z. Zt. höchstens 1-2 schmerzfreie Tage in der Woche. Aufgrund meiner privaten Situation käme nur eine ambulante Reha für mich in Frage und z. Zt. wäre ich (aufgrund der Schmerzen, die an manchen Tagen wirklich unerträglich sind) gar nicht in der Lage, täglich zu solch einer Maßnahme zu fahren!
Ich befinde mich gerade mitten in einer Therapie und Mitte Mai würde ich eine neue Schmerztherapie in einer Schmerzklinik beginnen (ambulant).
Dieses möchte ich zuerst einmal hinter mich bringen und den Erfolg abwarten.
Nun habe ich heute den Reha-Antrag von meiner KK zugeschickt bekommen und soll diesen bis zum 30.04. ausgefüllt zurückschicken. Ist diese Frist in Ordnung??
Was habe ich unter dieser 10-Wochen-Frist zu verstehen, über die ich hier immer wieder lese??
Muss ich diesen Reha-Antrag nun stellen oder habe ich noch irgendeine Möglichkeit, ihn abzuwenden oder um einige Zeit nach hinten zu verschieben??
Falls ich wirklich eine Reha machen sollte, kann ich dann selber entscheiden, ob ich diese ambulant mache oder kann man mir vorschreiben, dass ich sie stationär machen muß??
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen??!!
LG
Verfasst: 19.04.2013, 18:36
von Czauderna
Hallo,
wenn die Kasse dir einen Reha-Antrag zuschickt, dann muss vorher folgendes passiert sein. Die Kasse muss über ein Gutachten des MDK verfügen in dem dieser bestätigt, dass du die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllst, wonach deine Erwerbsfähigkeit bedroht ist oder gar nicht mehr vorliegt, zumindest aber stark eingeschränkt ist. Für die Stellung dieses Reha-Antrages muss die Kasse dir eine Frist von 10 Wochen stellen, das Ganze natürlich schriftlich und mit einer entsprechenden Erläuterung. Da wir davon ausgehen müssen, dass all dies bei dir nicht passiert ist, musst du dir wegen des Termins der Kasse (30.04.2013) erst mal keine Gedanken machen. Ich empfehle dir trotzdem dies entsprechend schriftlich die Kasse wissen zu lassen. Ob du grundsätzlich jetzt einen Reha-Antrag von dir aus stellen willst, das solltest du mit deinem Arzt besprechen. Natürlich kannst du in dem Antrag direkt oder in einem Begleitschreiben den Wunsch nach einer
ambulanten Reha äußern - die Fälle ambulanten Reha-Massnahmen durch den RV-Träger sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen
Verfasst: 19.04.2013, 23:23
von Dunja
Danke erstmal für die nette Antwort!
In dem Anschreiben von der KK stand lediglich, dass mein Arzt der Auffassung wäre, dass ich eine Reha durchführen solle. Da stand
nichts von einem MDK-Gutachten und auch nichts von dem Paragraphen 51!
Sollte ich jetzt erstmal versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob dieses von Dir genannte Gutachten des MDK vorliegt?? Wenn dieses Gutachten nicht vorliegen sollte, hieße das, daß ich dann gar nicht verpflichtet bin, den Antrag zu stellen??
Und diese 10 Wochen-Frist bedeutet wirklich, daß ich mir mit dem Ausfüllen des Antrages 10 Wochen Zeit lassen könnte?? Mir ist folgendes nicht so klar: Wenn ich den Antrag ausgefüllt zur KK geschickt habe, habe ich dann automatisch den Reha-Antrag gestellt?? Ich meine, ist er nicht erst gestellt, wenn er zum RV- Träger weitergeleitet wurde??
Wer leitet den Antrag zum RV- Träger?? Die KK??
Sorry, aber ich kenne mich mit dieser Materie überhaupt nicht aus...
Verfasst: 20.04.2013, 08:29
von Czauderna
Hallo,
Okay, die Erklärung der Kasse ist dann schlüssig - kein MDK, sondern nur lt. Arzt angezeigt. Von daher auch keine Aufforderung mit der 10-Wochen-Frist.
Mein Rat - mit Schreiben und Antrag zum Arzt und besprechen und dann entscheiden.
Müssen, musst du nix, schon gar nicht bis zum 30.04.
Ich gehe mal davon aus, dass der Kasse vom Arzt tatsaechlich bestätigt wurde
Dass eine Reha seiner Meinung nach angezeigt ist. Dann gehört es sogar zur Pflicht der Kasse im Rahmen der Bearbeitung einen solchen Antrag heraus zu geben, allerdings mit entsprechender Aufklärung und Beratung und ohne
Terminierung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.04.2013, 08:45
von Krankenkassenfee
Hallo,
Dein Arzt hat sicher nicht nur einfach so das Wort Reha benutzt, sondern sich vielleicht auch etwas dabei gedacht.
Gerade bei schweren Erkrankungen kann eine Reha den Behandlungsverlauf positiv beeinflußen oder auch in Gang setzen. In sofern wäre ich an Deiner Stelle nicht gänzlich auf der Abneigungsschiene.
Sprich mit Deinem Doc. Wäge ab, ob eine ambulante Maßnahme nicht doch etwas für Dich wäre. Und noch etwas, die bei der Rentenversicherung schauen auch nach, ob es in dem Krankheitsfall gerade passt. Warum sollen die Dich in eine teure Maßnahme stecken, die von vorneherein nichts bringt?
Und es sollte auch in Deinem Interesse sein, dass Du sinnvolle Behandlungsmöglichkeiten und Unterstützung erhältst.
LG, Fee
Verfasst: 21.04.2013, 15:02
von Dunja
Mein Rat - mit Schreiben und Antrag zum Arzt und besprechen und dann entscheiden.
Müssen, musst du nix, schon gar nicht bis zum 30.04.
Ich gehe mal davon aus, dass der Kasse vom Arzt tatsaechlich bestätigt wurde
Dass eine Reha seiner Meinung nach angezeigt ist. Dann gehört es sogar zur Pflicht der Kasse im Rahmen der Bearbeitung einen solchen Antrag heraus zu geben, allerdings mit entsprechender Aufklärung und Beratung und ohne
Terminierung.
Gruss
Czauderna
@ Czauderna
Ich habe nächste Woche sowieso wieder einen Termin bei meinem Arzt. Wenn ich also mit diesem überein kommen sollte, dass ich zuerst meine angefangenen Behandlungen hier Vorort zu Ende bringen möchte und danach erst - je nach Erfolg der absolvierten Behandlungen- eventuell den Reha- Antrag stellen würde,
wie sollte ich dann am besten vorgehen?? Reicht es aus, wenn ich der KK einfach schriftlich genau dies mitteile?? Kann sie mir dann auf keinen Fall das Krankengeld streichen??
Ich muß dazu sagen, daß diese Sachbearbeiterin in der Krankengeld-Abteilung mir von Anfang an nicht wohlgesonnen war und mich irgendwie als Simulantin hinstellen wollte, obwohl sie durch einen Blick in den PC eigentlich hätte sehen müssen, wie viele Jahre ich schon diese Beschwerden habe und dass ich aber zum 1.Mal so einen langen Krankenschein habe ( weil nun auch endlich durch einen CT- Befund herausgefunden wurde, was u. a. der Grund dafür ist!)
@ Krankenkassenfee
Ich möchte ja nicht grundsätzlich die Reha abwenden, aber ich bin einfach der Meinung, daß sie mir zum jetzigen Zeitpunkt nichts bringen würde. Außerdem würde ich halt sehr gerne zuerst die begonnenen Therapien zu Ende bringen. Es hat lange genug gedauert, bis ich etwas Passendes gefunden hatte!
Die meisten Ärzte möchte halt operieren, aber das ist mir an der HWS einfach zu risikoreich und der Erfolg ist auch nicht garantiert!!
Mein Arzt hatte lediglich dem MDK gegenüber geäußert, daß ich
irgendwann demnächst mal eine Reha machen könnte, aber eigentlich war dies nicht für sofort gedacht. (Siehe vielleicht auch thread "MDK fordert Wiedereingliederung")!
Liebe Grüße