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Freiberufler optimiert KV-Beiträge
Verfasst: 19.04.2013, 16:46
von tomburo
Als Freiberufler hat man manchmal viel Urlaub.
Warum nicht im Urlaub die Freiberuflichkeit abmelden und geringere KV-Beiträge zahlen. (Klar beim Abmelden muss man alles versteuern, was man für die Arbeit gekauft hat. Ein 2 Jahre alter PC z.b. 1000 Euro = 333 Euro Restwert, davon 30% Steuern das ist nicht viel)
Aber schickt einem das Finanzamt keine Bestätigung, hat man Probleme es der KV mitzuteilen. Was sind Eure Erfahrungen / Ideen dazu.
(Klar moralisch gesehen schädigt es die Solidargemeinschaft, aber wer möchte nicht die 400 Euro Differenz beim Nichtstuen sparen ?)
Verfasst: 20.04.2013, 18:18
von Poet
@tomburo: Die freiberufliche Tätigkeit würde ja dann im Urlaub nicht ausgeführt. Du müsstest Dich für die Zeit als sog. Nichterwerbstätig für rd. 150€ pro Monat oder beim EH kostenlos familienversichern oder Dich beim Amt melden (sofern Du Ansprüche hast).
Ansonsten wärst Du nicht versichert und würdest auch bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit dann nicht mehr in die gesetzliche Kasse kommen. Rein gesetzlich darfst Du in D auch nicht ohne Krankenversicherung sein.
Verfasst: 21.04.2013, 19:27
von heinrich
zudem könnte der Schuss voll nach hinten losgehen.
Wäre man in etwaigen Zeiten NICHT selbstständig, müsste man ja trotzdem noch Beiträge zahlen, nämlich von Mindestbemessungsgrenzen.
Der nächste Einkommensteuerbescheid, den man ja normalerweise durch 12 (Monate) teilt, dürfte dann aber nicht mehr durch 12 geteilt werden.
Die Zeiten der Nichtselbstständigkeit müssten ja dann rausgerechnet werden.
Der Divisor würden dann kleiner werden.
Das Ergebnis was rauskäme HÖHER
MIT einem höheren Beitrag.
wie ?
Verfasst: 26.04.2013, 21:18
von tomburo
Wie rechnet man das denn dann ? Bitte gib doch mal eine Beispielrechnung.
Verfasst: 27.04.2013, 18:29
von heinrich
1 Jahr durchgehend selbstständig
Gewinn 25.200
: 12 = mtl. Beitrag aus 2100 EUR
Gesamt Beiträge aus 25200
anders
8 Monate selbstständig
4 Monate nicht selbstständig
Gewinn 25200 : 8 = 3150
in den anderen 4 Monate ist der Beitrag aus der Mindestgrenze für Nichtselbständige zu berechnen; welche mtl. 898,33 betraägt
3150 x 8 = 25200
plus
898,33 x 4 = 3593 EUR
GESAMT Beiträge aus = 28793
Verfasst: 27.04.2013, 18:42
von CiceroOWL
Zeig Ihn doch noch wie hoch denn der Beitrag höher ausfällt bei dem Beispiel
Rechenbeispiele
Verfasst: 27.04.2013, 19:22
von tomburo
Ich habe das mal durchgerechnet und lange an der Formatierung gearbeitet, weil man hier ja keine Bilder bzw Files direkt einbinden kann.
In dem Fall (6 Monate selbständig, 6 Monate erwerbslos) stellt sich heraus, das wenn man nicht ausgerechnet zwischen ca 24000 und 45000 Gewinn hat es besser ist das Gewerbe zwischendurch abzumelden.
Wenn man das ganze für 9 Monate selbständig und 3 Monate erwerbslos durchrechnet ist es eigentlich immer günstiger zwischenduch abzumelden.
Hier steht die Chance auf Gewinn von einigen 1000 gegen die geringe Chance auf Verlust von ein paar 100.
Hier die Beispiele:
Monate Selbständig 12
Jahreseinkommen 10.000,00 €
Monatliches Einkommen 833,33 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 125,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 350,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 12
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 0
Gesamter Beitrag pro Jahr 4.200,00 €
=========================================== ============
Monate Selbständig 6
Jahreseinkommen 10.000,00 €
Monatliches Einkommen 1.666,67 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 250,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 350,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Gesamter Beitrag pro Jahr 3.000,00 €
besser
=========================================== ============
Monate Selbständig 12
Jahreseinkommen 30.000,00 €
Monatliches Einkommen 2.500,00 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 375,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 375,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 12
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 0
Gesamter Beitrag pro Jahr 4.500,00 €
besser
=========================================== ============
Monate Selbständig 6
Jahreseinkommen 30.000,00 €
Monatliches Einkommen 5.000,00 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 750,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 650,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Gesamter Beitrag pro Jahr 4.800,00 €
=========================================== ============
Monate Selbständig 12
Jahreseinkommen 50.000,00 €
Monatliches Einkommen 4.166,67 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 625,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 625,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 12
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 0
Gesamter Beitrag pro Jahr 7.500,00 €
=========================================== ============
Monate Selbständig 6
Jahreseinkommen 50.000,00 €
Monatliches Einkommen 8.333,33 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 1.250,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 650,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Gesamter Beitrag pro Jahr 4.800,00 €
besser
=========================================== ============
Monate Selbständig 12
Jahreseinkommen 100.000,00 €
Monatliches Einkommen 8.333,33 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 1.250,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 650,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 12
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 0
Gesamter Beitrag pro Jahr 7.800,00 €
=========================================== ============
Monate Selbständig 6
Jahreseinkommen 100.000,00 €
Monatliches Einkommen 16.666,67 €
Krankenkassenbeitrag 15%
Beitrag wenn es 15% wären 2.500,00 €
Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit 650,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig 150,00 €
Anzahl Monate dieses Beitrages 6
Gesamter Beitrag pro Jahr 4.800,00 €
besser
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Monatlicher Beitrag während Selbständigkeit: Maximalbeitrag = 650 , Minimalbeitrag 350
Monatlicher Beitrag während nicht Selbständig: Beitrag ohne Einkommen = 150
Verfasst: 27.04.2013, 19:56
von CiceroOWL
sicher ? die einnahmen werdennach dem letzten Einkommenstuerbescheid berechnet. 25000 : 6 = 4166 € mtl als Berechnungsgrundlage oder? es wird immer nach dem aktuell vorliegenden EKSTB berechnet.
Sicher ?
Verfasst: 27.04.2013, 20:40
von tomburo
Sicher bin ich mir nicht. Deshalb poste ich hier im Forum.
Das ist die Frage, wie wird es genau berechnet ?
Bei der Krankenkasse gibt es auf jeden Fall die Regel, dass man wenn man nicht mehr Selbständig ist und nichts verdient sofort auf den niedrigeren Beitragssatz von ca 150 Euro kommt. (So ähnlich jedenfalls haben die mir die Frage beantwortet.)
Und das ist ja in meiner Berechnung so. Für die andere Berechnung (heinrich) spricht natürlich dass der Einkommenssteuerbeischeid herangezogen wird. Aber wird der auch für nichtselbständige Zeit herangezogen ? Dann wäre wiederum die Aussage der KV falsch.
Verfasst: 27.04.2013, 20:47
von CiceroOWL
Das Einkommen wird grundsätzlich aus den vorliegenden aktuellen Unterlagen berechnet. Aber die Frage kann dir da Kollege Heinrich am besten beantworten.
Einkommensberechnung
Verfasst: 27.04.2013, 20:52
von tomburo
Ja klar, nur die Frage ist für welche Monate wird es angewendet ? Immer für alle ? Dann wäre aber die Berechnung nach heinrich ungerecht insofern, als das man doppelt zahlen würde. Also auf der einen Seite würde die KV sich den günstigsten Beitrag raussuchen und auf der anderen Seite auch. Also hätten wir 3 Möglichkeiten zur Berechnung.
1 heinrich: Für Monate ohne Einkommen werden aufs Jahresgehalt fiktive unverdiente ca900 Euro draufgerechnet.
2 Der Steuerbescheid alleine entscheidet
3 Es wird gemischt berchnet, wie meine Krankenkasse gesagt hat. (Ohne das der Sachbearbeiter hier die komplette Problemstellung im Kopf hat)
Übrigens als Arbeitnehmer wäre es klar, man würde für erwerbslose Monate nur die 150 Zahlen oder ?! Sonst gäbe es wohl einige Aufschreie in der Republik....
Verfasst: 27.04.2013, 21:40
von CiceroOWL
Also
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html
Es gilt hier Abs 4 und
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/223.html
Hier mal ein Link zur Beitragsberechnung
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159228&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Also die Kasse geht grundsätzlich denn jeden Nonat von einer Mindetbemessungrundlage von 3397,5 aus, Mindestbemessungsgrundlage wären aber 2021,25 €. So weiter nehmen wir weiter an, du machst das Spielchen Gewerbe An- und Abmeldung jeden Monat, wie in meinem Beispiel wären es denn 4144 € z.B für Monat X die Beiträge werden berechnet aus 3397,5 €. So Monat Y ist denn 25000 : 12)=2083,33 Einkommen als Nichtselbständiger z.B Heißt hier denn Mindesbemessungsgrundlage wären die 893 €, aber dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 2083,33 €. Ergo? Aber der Spezialist ist Heinrich, ich würde mich jeweils an den aktuellen Einkommensterubescheid halten wollen als Berechnungsgrundlage.Sofern du nix andreres hast.Denn es sit z.B ein Unterschied ob du z.B als Freiberufler z.B einen Würstchenstand auf Juist nur während der Saison von Mai bist Okrober hast usw.
Mal extrem gedacht
Verfasst: 27.04.2013, 22:13
von tomburo
Vielen Dank für deine Posts, ich werde mir die Links nochmal genauer ansehen....
Ich stelle mir einen Selbständigen vor, der in einem Monat 50000 Euro verdient und dann 11 Monate nix mehr, weil er das Gewerbe aufgibt.
Er müsste 7800 Euro bezahlen.
Ein Angestellter, der auch 50000 Euro verdient und dann kündigt und 11 Monate nichts mehr verdient, müsste nur 11*150=1650 Euro bezahlen. (Sein Arbeitgeber hätte für ihn 650 Euro im ersten Monat abgeführt.)
Da sollte man meinen es ist ungerecht. (Mal abgesehen davon das es pro Monat schweineviel wäre, was viele Leute auch schon als ungerecht empfinden würden)
nochwas
Verfasst: 28.04.2013, 06:57
von tomburo
Der aktuelle Einkommenssteuerbescheid ist ja immer mindestens 1 Jahr alt. Er wird nur bei Selbständigen herangezogen. Der Nichtselbständige wird nach aktuellem Verdienst eingestuft. Wie wäre es denn wenn man das Gewerbe am 31.12. schliesst ? Müsste man noch ein volles Jahr weiter voll zahlen ? Der Steuerbescheid kommt ja auch frühestens im April, weil man erst dann die Bescheinigungen der Banken hat. Also müsste man insgesamt 16 Monate weiterzahlen.
Verfasst: 28.04.2013, 13:11
von heinrich
tomburo,
um ein bischen mehr Gefühl für Deinen Fall zu bekommen.
Was machst Du eigentliche beruflich ?
wie muss man sich das vorstellen ??
Urlaub ?? als Freiberufler ??
erzähl doch mal.