Verheiratet + beide hauptberuflich selbstst - paar Fragen
Verfasst: 19.04.2013, 13:36
Hallo in die Runde,
habe gestern das Forum entdeckt und schon einiges gelesen. Dennoch habe ich paar Fragen speziell zu unserem Sachverhalt, die ich aus dem Gelesenen nicht beantworten konnte.
Kurz zu der Ausgangssituation: Wir sind verheiratet, 1 Kind, beide hauptber. selbstständig und freiwillig in der GKV. Gründungsjahr war bei beiden 2011. Der STB für 2011 ist der aktuelleste und weist folgende "Summe der pos. Einkünfte" aus:
Ehemann ~ 19 000, Ehefrau ~ 12 000
Wir beide waren in 2011 über die Regelung "wenig verdienende Selbstständige" versichert - pro Person also knapp über 200 monatlich.
1. Bei der Ehefrau ist eine Nachzahlung nicht in Aussicht. Wie genau rechnet die AOK eine eventuelle Nachzahlung bei dem Ehemann - ist das "haarscharf gerechnet", oder nimmt man es nicht so genau (+/- 1000 Euro mehr Einkommen)?
Die Sebständigkeit <edit> bei dem Ehemann </edit> bestand in den letzten 3 Monaten des 2011, davor wurden die KK-Beiträge aus einem Angestelltenverhältnis und danach vom Amt (2 Monate) gezahlt (falls es relevant ist). GrüZu wurde gewährt.
2. Bei der Ehefrau war kein GrüZu im Spiel. Besteht irgendwie die Gefahr, dass sie aus irgendeinem Grund jetzt nachträglich anders als geringverdienende Selbstständige eingestuft wird, so dass eine Nachzahlung bei ihr fällig wird?
Für 2012 ist es jetzt erkennbar, dass die Einkommensverhältnisse bei beiden um etwa das Doppelte angestiegen sind (der GRüZu minus 300 monatlich bei dem Ehemann wurden als Einnahme berücksichtigt). Die StErklärung 2012 ist noch nicht eingereicht. Beiträge wurden nach wie vor auf "Geringverdiener" gezahlt, so dass die Nachzahlung sicher ist (oder?).
Ich habe im Forum gelesen, dass die Neueinstufung immer ab Folgemonat nach dem Erlass des letzten STB gilt. Spricht was dagegen, die StErklärung 2012 so spät wie möglich einzureichen? Es geht primär nicht darum, die Nachzahlung zu umgehen, sondern diese in der Zeit zu verlagern.
Zum Hintergrund: Aufgrund der Insolvenz eines Kunden des Ehemanns ist ein hoher 5stelliger Betrag "verlustig", so dass der darin geplante Puffer für die Nachzahlung jetzt einfach anderweitig generiert werden muss und das braucht seine Zeit.
Danke für die zahlreichen Tipps,
GH
habe gestern das Forum entdeckt und schon einiges gelesen. Dennoch habe ich paar Fragen speziell zu unserem Sachverhalt, die ich aus dem Gelesenen nicht beantworten konnte.
Kurz zu der Ausgangssituation: Wir sind verheiratet, 1 Kind, beide hauptber. selbstständig und freiwillig in der GKV. Gründungsjahr war bei beiden 2011. Der STB für 2011 ist der aktuelleste und weist folgende "Summe der pos. Einkünfte" aus:
Ehemann ~ 19 000, Ehefrau ~ 12 000
Wir beide waren in 2011 über die Regelung "wenig verdienende Selbstständige" versichert - pro Person also knapp über 200 monatlich.
1. Bei der Ehefrau ist eine Nachzahlung nicht in Aussicht. Wie genau rechnet die AOK eine eventuelle Nachzahlung bei dem Ehemann - ist das "haarscharf gerechnet", oder nimmt man es nicht so genau (+/- 1000 Euro mehr Einkommen)?
Die Sebständigkeit <edit> bei dem Ehemann </edit> bestand in den letzten 3 Monaten des 2011, davor wurden die KK-Beiträge aus einem Angestelltenverhältnis und danach vom Amt (2 Monate) gezahlt (falls es relevant ist). GrüZu wurde gewährt.
2. Bei der Ehefrau war kein GrüZu im Spiel. Besteht irgendwie die Gefahr, dass sie aus irgendeinem Grund jetzt nachträglich anders als geringverdienende Selbstständige eingestuft wird, so dass eine Nachzahlung bei ihr fällig wird?
Für 2012 ist es jetzt erkennbar, dass die Einkommensverhältnisse bei beiden um etwa das Doppelte angestiegen sind (der GRüZu minus 300 monatlich bei dem Ehemann wurden als Einnahme berücksichtigt). Die StErklärung 2012 ist noch nicht eingereicht. Beiträge wurden nach wie vor auf "Geringverdiener" gezahlt, so dass die Nachzahlung sicher ist (oder?).
Ich habe im Forum gelesen, dass die Neueinstufung immer ab Folgemonat nach dem Erlass des letzten STB gilt. Spricht was dagegen, die StErklärung 2012 so spät wie möglich einzureichen? Es geht primär nicht darum, die Nachzahlung zu umgehen, sondern diese in der Zeit zu verlagern.
Zum Hintergrund: Aufgrund der Insolvenz eines Kunden des Ehemanns ist ein hoher 5stelliger Betrag "verlustig", so dass der darin geplante Puffer für die Nachzahlung jetzt einfach anderweitig generiert werden muss und das braucht seine Zeit.
Danke für die zahlreichen Tipps,
GH