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Verheiratet + beide hauptberuflich selbstst - paar Fragen

Verfasst: 19.04.2013, 13:36
von GefährlichesHalbwissen
Hallo in die Runde,

habe gestern das Forum entdeckt und schon einiges gelesen. Dennoch habe ich paar Fragen speziell zu unserem Sachverhalt, die ich aus dem Gelesenen nicht beantworten konnte.

Kurz zu der Ausgangssituation: Wir sind verheiratet, 1 Kind, beide hauptber. selbstständig und freiwillig in der GKV. Gründungsjahr war bei beiden 2011. Der STB für 2011 ist der aktuelleste und weist folgende "Summe der pos. Einkünfte" aus:
Ehemann ~ 19 000, Ehefrau ~ 12 000

Wir beide waren in 2011 über die Regelung "wenig verdienende Selbstständige" versichert - pro Person also knapp über 200 monatlich.

1. Bei der Ehefrau ist eine Nachzahlung nicht in Aussicht. Wie genau rechnet die AOK eine eventuelle Nachzahlung bei dem Ehemann - ist das "haarscharf gerechnet", oder nimmt man es nicht so genau (+/- 1000 Euro mehr Einkommen)?
Die Sebständigkeit <edit> bei dem Ehemann </edit> bestand in den letzten 3 Monaten des 2011, davor wurden die KK-Beiträge aus einem Angestelltenverhältnis und danach vom Amt (2 Monate) gezahlt (falls es relevant ist). GrüZu wurde gewährt.

2. Bei der Ehefrau war kein GrüZu im Spiel. Besteht irgendwie die Gefahr, dass sie aus irgendeinem Grund jetzt nachträglich anders als geringverdienende Selbstständige eingestuft wird, so dass eine Nachzahlung bei ihr fällig wird?

Für 2012 ist es jetzt erkennbar, dass die Einkommensverhältnisse bei beiden um etwa das Doppelte angestiegen sind (der GRüZu minus 300 monatlich bei dem Ehemann wurden als Einnahme berücksichtigt). Die StErklärung 2012 ist noch nicht eingereicht. Beiträge wurden nach wie vor auf "Geringverdiener" gezahlt, so dass die Nachzahlung sicher ist (oder?).

Ich habe im Forum gelesen, dass die Neueinstufung immer ab Folgemonat nach dem Erlass des letzten STB gilt. Spricht was dagegen, die StErklärung 2012 so spät wie möglich einzureichen? Es geht primär nicht darum, die Nachzahlung zu umgehen, sondern diese in der Zeit zu verlagern.
Zum Hintergrund: Aufgrund der Insolvenz eines Kunden des Ehemanns ist ein hoher 5stelliger Betrag "verlustig", so dass der darin geplante Puffer für die Nachzahlung jetzt einfach anderweitig generiert werden muss und das braucht seine Zeit.

Danke für die zahlreichen Tipps,
GH

Verfasst: 19.04.2013, 21:00
von heinrich
beide nur 3 Monate in 2011 selbstständig ???, habe ich dies richtig gelesen ?

Verfasst: 19.04.2013, 22:22
von GefährlichesHalbwissen
Nein, nur der Ehemann. Die Ehefrau 9 Monate, davor über den Ehemann aufgrund fehlendem Einkommens in der GKV im Rahmen der FamilienV. mitversichert

Verfasst: 22.04.2013, 08:53
von Sportsfreund
Hi,

ich sehe das so:
Eure bisherigen Beiträge waren mehr oder weniger Abschlagszahlungen, also ähnlich wie beim Strom. Die Beitragseinstufung ist am Anfang einer selbst. Tätigkeit nämlich immer nur vorläufig.
Später, also mit Eingang des 1. Steuerbescheids, erfolgt dann eine rückwirkende endgültige Einstufung. Bedeutet:
- Ehemann: 19.000 : 3 Monate = 6333,33
- Ehefrau: 12.000 : 9 Monate = 1333,33

Die Differenz aus dem bisherigen beitragspflichtigen Einkommen (wohl bislang die geringere Mindest-Beitragsbemessung) und dem tatsächlich erzielten Einkommen ist nun nachzuzahlen. Für Deinen Mann eine wohl nicht unerhebliche Summe, da er demnach nun nach dem Maximalbeitrag eingestuft werden wird.

Mit dem nächsten Punkt hast Du recht: Der 2012er Steuerbescheid gilt dann grds. immer ab dem Folgemonats des Eingangs bei Euch, wenn er dann auch gleich rechtzeitig der KK gemeldet wird.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 22.04.2013, 12:49
von GefährlichesHalbwissen
Sportsfreund hat geschrieben: - Ehemann: 19.000 : 3 Monate = 6333,33
- Ehefrau: 12.000 : 9 Monate = 1333,33
...Für Deinen Mann eine wohl nicht unerhebliche Summe, da er demnach nun nach dem Maximalbeitrag eingestuft werden wird.
Deine Berechnung geht aber davon aus, dass die 19k in 3 Monaten verdient wurden. Vielleicht habe ich mich unvollständig od. irreführend ausgedruckt:

Die 19 000 sind das Jahreseinkommen des Ehemanns, aus nichtselbst. / Selbstst. / Bezüge vom Amt (ausser GrüZu, da er nicht auf dem Bescheid steht). Also Summe der pos. Einkünfte laut STB.

Also nach obiger Rechnung: 19 000 / 12 = 1583, also knapp über die Grenze von 1347,50. Daher kam auch die Frage, ob für die Differenz drüber noch nachgezahlt werden muss, od. die KK nicht so genau nimmt, wenn die Grenze knapp überschritten wurde?

Wobei mir jetzt einfällt: Der GrüZu für die 3 Mon. beim Ehemann müssten noch draufaddiert werden, richtig?

Verfasst: 22.04.2013, 13:05
von Sportsfreund
Hi,

hab ich dann wohl falsch verstanden.

Also die Einkünfte, die vor der Aufnahme der selbst. Tätigkeit, die also vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft, erzielt wurden, spielen bei der Beitragsberechnung keine Rolle mehr. Ist doch auch logisch, oder?

Insofern gilt für eine freiwillige Mitgliedschaft genau das Einkommen, das ab Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft erzielt wird.

Und ja. Der GrüZu ist auch beitragspflichtiges Einkommen. Nicht aber diese 300,- EUR-Pauschale, die da mit enthalten ist.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 23.04.2013, 10:50
von GefährlichesHalbwissen
Vielen Dank für diese Antwort!
Also logisch vielleicht schon, aber dass die Summen vor der freiwilligen Mitgliedschaft nicht betrachtet werden ist mir nicht präsent gewesen. In unserer Konstellation ist das umso besser ;-)

Aus diesem Sacherverhalt wird das Draufrechnen des GrüZu die Sache auch nicht viel verändern, zumindest nicht für 2011