Aufforderung innerhalb 10 Wochen REHA-Antrag zustellen
Verfasst: 18.04.2013, 16:23
Hallo Experten
Folgender Fall:
Zur Zeit AU; Arbeitsverhältniss besteht ATZ 20 Std die Woche ,schwerbehindert zu 50 %
Rente wegen Erwerbsminderung genemigt vor 7 Jahren wird aber z.Zt nicht ausgezahlt wegen Freibetragsüberschreitung beim Zuverdienst, Aufforderung zum Reha Antrag innerhalb von 10 Wochen liegt vor.
Wenn die RV jetzt wie vor 7 Jahren entscheidet das Reha Maßnahmen nicht sinnvoll sind (ist wohl so nach Meinung meines Arztes) und das teilweise Erwerbsminderung vorliegt bleibt dann der Krankengeldanspruch der mit 20 Wochenstunden und teilweiser Erwerbsminderung durch Beiträge erarbeitet wurde für die Dauer von 78 Wochen bestehen? Zahlt die KK dann weiter Krankengeld ?
Mein Ziel ist in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig zu sein und meinen ATZ-Vertrag der bis zum März 2014 läuft zu erfüllen und dann in Altersrente zu gehen.
Gruß
A-Ratlos
Folgender Fall:
Zur Zeit AU; Arbeitsverhältniss besteht ATZ 20 Std die Woche ,schwerbehindert zu 50 %
Rente wegen Erwerbsminderung genemigt vor 7 Jahren wird aber z.Zt nicht ausgezahlt wegen Freibetragsüberschreitung beim Zuverdienst, Aufforderung zum Reha Antrag innerhalb von 10 Wochen liegt vor.
Wenn die RV jetzt wie vor 7 Jahren entscheidet das Reha Maßnahmen nicht sinnvoll sind (ist wohl so nach Meinung meines Arztes) und das teilweise Erwerbsminderung vorliegt bleibt dann der Krankengeldanspruch der mit 20 Wochenstunden und teilweiser Erwerbsminderung durch Beiträge erarbeitet wurde für die Dauer von 78 Wochen bestehen? Zahlt die KK dann weiter Krankengeld ?
Mein Ziel ist in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig zu sein und meinen ATZ-Vertrag der bis zum März 2014 läuft zu erfüllen und dann in Altersrente zu gehen.
Gruß
A-Ratlos