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Aufforderung innerhalb 10 Wochen REHA-Antrag zustellen

Verfasst: 18.04.2013, 16:23
von A-Ratlos
Hallo Experten
Folgender Fall:
Zur Zeit AU; Arbeitsverhältniss besteht ATZ 20 Std die Woche ,schwerbehindert zu 50 %
Rente wegen Erwerbsminderung genemigt vor 7 Jahren wird aber z.Zt nicht ausgezahlt wegen Freibetragsüberschreitung beim Zuverdienst, Aufforderung zum Reha Antrag innerhalb von 10 Wochen liegt vor.
Wenn die RV jetzt wie vor 7 Jahren entscheidet das Reha Maßnahmen nicht sinnvoll sind (ist wohl so nach Meinung meines Arztes) und das teilweise Erwerbsminderung vorliegt bleibt dann der Krankengeldanspruch der mit 20 Wochenstunden und teilweiser Erwerbsminderung durch Beiträge erarbeitet wurde für die Dauer von 78 Wochen bestehen? Zahlt die KK dann weiter Krankengeld ?
Mein Ziel ist in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig zu sein und meinen ATZ-Vertrag der bis zum März 2014 läuft zu erfüllen und dann in Altersrente zu gehen.
Gruß
A-Ratlos

Verfasst: 19.04.2013, 08:02
von Sportsfreund
Hi,

also bei TEILWEISER Erwerbsminderungsrente besteht definitiv Anspruch auf KG - und dem Grunde nach auch für 78 Wochen innerh. der 3-jährigen Bockfrist.

Soll heißen: solange die Rente nicht irgendwann umgewandelt wird in eine VOLLE EM-Rente wird KG gezahlt.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 19.04.2013, 09:54
von Krankenkassenfee
Hallo,

nun ja, die Kasse wird Unterlagen haben, dass Deine Erkrankung so schwer ist, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Und auch wenn es Deine Absicht ist, dass Du wieder arbeiten willst, so sieht sie die Gefahr, dass es eben nicht so ist. Und wenn die Erkrankung so schwer ist, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich ist, dann gehörst Du auch zu Rentenversicherung/volle Rente. Und um das prüfen zu können, muss man halt über den Weg des Reha-Antrages gehen.

Ob die Rentenversicherung nun eine Reha bewilligt oder nicht, ob der Rentenversicherungsträger den Antrag in eine volle Erwerbsminderungsrente umdeutet oder nicht. Nun das muss man abwarten. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass in der Altersteilzeit und so kurz vor der Altersrente noch eine Reha bewilligt wird. Außerdem wird in dem Reha-Antrag ja gefragt, ob man in den nächsten 6 Monaten beabsichtigt eine Rente zu beantragen.
Wie schwer Du krank bist und ob es für eine volle EM-Rente reicht. Das kann keiner sagen bzw. vorhersagen, wie die Rentenversicherung tickt.

Vielleicht wirst Du ja auch in den nächsten 10 Wochen wieder arbeitsfähig, dann hat es sich eh erledigt.

LG, Fee

Verfasst: 19.04.2013, 13:21
von A-Ratlos
Danke für die Auskunft; eine Zusatzfrage,

wenn meine Aussicht auf Reha wegen baldiger ATZ Beendigung "schlecht" sind wie schätzen Sie meine Aussichten ein wenn ich eine "schrittweise Arbeitsaufnahme" beantragen würde.

Verfasst: 22.04.2013, 09:02
von Sportsfreund
Hallo,

also eine schrittweise Arbeitsaufnahme (=stufenweise Wiedereingliederung) hat keinerlei Auswirkungen darauf, ob nun ein Anspruch auf KG besteht oder nicht. Auch während einer solchen Wiedereingliederung gilt man weiterhin als arbeitsunfähig.

Wenn eine Reha nicht aussichtsreich sein sollte.... Tja was wäre dann? Das wird dann die Rentenversicherung bestimmen. Evtl. Umdeutung in einen Antrag auf VOLLE Erwerbsminderungsrente. Aber solange das Antragsverfahren hierfür läuft, erhältst Du zunächst mal weiter KG.

Mehr kann man im Moment nicht sagen. Du hast nun 10 Wo. Zeit, den Antrag zu stellen. Tu das auf jeden Fall, falls Du bis dahin noch weiter AU sein solltest.
Und dann muss die Reaktion der Rentenversicherung abgewartet werden.

Gruß
Sportsfreund