Nachweis über selbständige Tätigkeit
Verfasst: 18.04.2013, 13:52
Guten Tag,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen könnte.
Zunächst möchte ich kurz meine Situation schildern:
Im Jahr 2011 war ich bis einschließlich April festangestellt und habe danach bis einschließlich August 2011 ALG 1 bezogen. Für den September hatte ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit abgemeldet, da ich zwei größere Honoraraufträge erhalten hatte. Seit Oktober 2011 war ich wieder festangestellt.
Bei meiner Krankenkasse hatte ich mich ab dem 1. September freiwillig krankenversichert, eine vorläufige Schätzung meiner Einkünfte abgegeben und mich zum 1. Oktober aufgrund der neuen Festanstellung wieder abgemeldet.
Auf Nachfrage habe ich nun den Einkommenssteuerbescheid für 2011 abgegeben, auf der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze angegeben sind. Diese resultieren allerdings nicht nur aus der Tätigkeit im September, sondern auch aus zwei Werkverträgen Anfang desselben Jahres. Außerdem habe ich die selbständige Tätigkeit, die ich im September 2011 begonnen hatte, neben meiner neuen Festanstellung auch 2012 weitergeführt. Allerdings vom Einkommen her deutlich unterhalb dem aus der Festanstellung. Da ich immer davon ausgegangen bin, dass es sich dabei um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt, für die keine Beiträge anfallen, habe ich dies nie der Krankenkasse mitgeteilt.
Die Krankenkasse hat mir jetzt einen Brief geschickt mit der Bitte mitzuteilen, von wann bis wann ich 2011 hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig war, damit sie die Einstufung prüfen können.
Meine Fragen sind nun folgende:
Warum stellt die Krankenkasse überhaupt diese Frage? Denn ihr liegt ja bereits eindeutig der Zeitraum vom 1.9. bis 30.9.2011 für die hauptberufliche Selbständigkeit vor. Ich bin davon ausgegangen, dass ich für den auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Gewinn sowieso komplett Beiträge nachzahlen muss, egal aus welchen Tätigkeiten und aus welchen Monaten dieser stammt. Muss ich im Zweifelsfall mein Einkommen aus der kurzfristigen hauptberuflichen Selbständigkeit und den nebenberuflichen Tätigkeiten am Anfang und Ende des Jahres nachweisen, und wenn ja, wie?
Fordert die Krankenkasse Beiträge für 2012 nach bzw. drohen mir weitere Konsequenzen, weil ich die Nebentätigkeit nicht mitgeteilt habe? Sollte ich von mir aus auf die Kasse zugehen und ihr auf die Nachfrage hin mitteilen, dass ich 2012 weiterhin in geringerem Umfang selbständig tätig war und den Einkommensteuerbescheid einreiche, sobald er mir vorliegt?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!
Melina
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen könnte.
Zunächst möchte ich kurz meine Situation schildern:
Im Jahr 2011 war ich bis einschließlich April festangestellt und habe danach bis einschließlich August 2011 ALG 1 bezogen. Für den September hatte ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit abgemeldet, da ich zwei größere Honoraraufträge erhalten hatte. Seit Oktober 2011 war ich wieder festangestellt.
Bei meiner Krankenkasse hatte ich mich ab dem 1. September freiwillig krankenversichert, eine vorläufige Schätzung meiner Einkünfte abgegeben und mich zum 1. Oktober aufgrund der neuen Festanstellung wieder abgemeldet.
Auf Nachfrage habe ich nun den Einkommenssteuerbescheid für 2011 abgegeben, auf der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze angegeben sind. Diese resultieren allerdings nicht nur aus der Tätigkeit im September, sondern auch aus zwei Werkverträgen Anfang desselben Jahres. Außerdem habe ich die selbständige Tätigkeit, die ich im September 2011 begonnen hatte, neben meiner neuen Festanstellung auch 2012 weitergeführt. Allerdings vom Einkommen her deutlich unterhalb dem aus der Festanstellung. Da ich immer davon ausgegangen bin, dass es sich dabei um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt, für die keine Beiträge anfallen, habe ich dies nie der Krankenkasse mitgeteilt.
Die Krankenkasse hat mir jetzt einen Brief geschickt mit der Bitte mitzuteilen, von wann bis wann ich 2011 hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig war, damit sie die Einstufung prüfen können.
Meine Fragen sind nun folgende:
Warum stellt die Krankenkasse überhaupt diese Frage? Denn ihr liegt ja bereits eindeutig der Zeitraum vom 1.9. bis 30.9.2011 für die hauptberufliche Selbständigkeit vor. Ich bin davon ausgegangen, dass ich für den auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Gewinn sowieso komplett Beiträge nachzahlen muss, egal aus welchen Tätigkeiten und aus welchen Monaten dieser stammt. Muss ich im Zweifelsfall mein Einkommen aus der kurzfristigen hauptberuflichen Selbständigkeit und den nebenberuflichen Tätigkeiten am Anfang und Ende des Jahres nachweisen, und wenn ja, wie?
Fordert die Krankenkasse Beiträge für 2012 nach bzw. drohen mir weitere Konsequenzen, weil ich die Nebentätigkeit nicht mitgeteilt habe? Sollte ich von mir aus auf die Kasse zugehen und ihr auf die Nachfrage hin mitteilen, dass ich 2012 weiterhin in geringerem Umfang selbständig tätig war und den Einkommensteuerbescheid einreiche, sobald er mir vorliegt?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!
Melina