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Hilfe Familienversicherung / Freiwilligversichert

Verfasst: 18.04.2013, 10:22
von black-rose
Hallo ich (26) hab momentan ein riesiges problem.
Ich bin zusammen mit meinen beiden kindern bei der Aok versichert . Ich bekomme momentan noch Alg 2 .
Ab Juli ziehe ich mit meinem Lebenspartner zusammen mit ihm hab ich eine gemeinsame Tochter 1,5 Jahre alt (die große(8) ist von meinem ex)
Da er ca 130 € mehr verdient wie uns mit Alg2 zusteht, werde ich zum Glück kein Amt mehr brauchen .

Problem dabei ist nun die Krankenversicherung bei einem wegfall von meinem Alg 2 fällt auch meine Versicherung weg.Die kleine kann ab dann mit meinem partner bei seiner Tk versicherung versichert werden , aber was ist mit mir und meiner großen.

Bei ihrem Vater ist es schwierig sie bei ihm mit zu versichern. Ich hatte sie vor vielen Jahren ausseiner versicherung raus nehmen lassen und mit mir versichert weil der Es es einfach nicht hinbekommen hat regelmäßig die Familienversicherung aufrecht zu erhalten so dass ich vermeiden wollte , dass sie ohne Versicherung da steht. Zu ihm haben wir auch seit Jahren kein Kontakt mehr.

Wie läuft das jetzt wenn ich null eigenes Einkommen hab ? Und wie ist das mit meiner großen Tochter?

Mit einem Einkommen von nur 1600€ für uns 4 Personen können wir doch nicht mich und die große freiwillig versichern lassen ?! Das ist echt ne menge Geld das wir da hinlegen müssten , aber nicht können , sonst haben wir weitaus weniger wie mit harz 4.

Gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten wie wir das regeln könnten oder weiß wer ob man da Zuschüsse oder so beantragen kann ? Den Tip mit dem Heiraten , kann man sch sparen , werde sicher nicht hoppla di hopp heraten , wegen ner versicherung .

Hoffe hier weiß jemand Rat

Verfasst: 18.04.2013, 11:39
von Sportsfreund
Hallo,

Fakt ist ja: Du musst Dich selbst weiterversichern. Dies wäre dann nämlich eine freiwillige Mitgliedschaft.
In dem Fall können auch die beiden Kinder von Dir auch weiterin bei Dir mitversichert bleiben. Es kommt nämlich nicht darauf an, WIE Du Mitglied bist, sondern einfach nur, DASS Du Mitglied in der GKV bist.

Nun zu Deinem Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft:
Bei wenig oder gar keinem Einkommen wird der Mindestbeitrag fällig von mtl. rund 150,- EUR.
Lass das nun nochmal beim Jobcenter prüfen. Vielleicht rutscht Ihr ja durch diese zusätzliche Ausgabe nun doch in den ALG-Bezug rein.
Und falls nicht, kann dieser Beitrag ggf. vom Jobcenter (teilweise) übernommen werden. Hier kenne ich den § 26 im Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II = Hartz-IV-Gesetzbuch), der hier zutreffen könnte.

Näheres weiß vielleicht der User Rossi hier im Forum. Vielleicht meldet der sich ja auch noch.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 18.04.2013, 21:03
von Rossi
Nun ja, dies ist übel.

Offensichtlich liegst Du und dein Freund 130,00 € über den sog. Satz.

Auf der anderen Seite musst Du dich jetzt leider versichern. In Deutschland gibt es seit dem 01.04.2007 eine sog. Pflicht sich zu versichern.

D.h., man kann daraus nicht kriechen; es ist leider so.

Diese Versicherungspflicht kostet min. 150,00 € im Monat.

Wenn man 130,00 € übern Satz liegt, dann kann man natürlich keine 150,00 € für die Krankenversicherung löhnen.

Es fehlen dann 20,00 € im Monat.

Hierfür könnte man einen Beitragszuschuss nach § 26 SGB II beantragen und das Jobcenter gewährt die fehldenden 20,00 €.

Auf der anderen Seite muss man gucken, ob nicht vorrangig ein Anspruch auf Wohgeld und Kindergeldzuschlag besteht.

Verfasst: 18.04.2013, 22:27
von black-rose
Supi.. das mit dem kindergeldzuschlag wusste ich garnicht .

Ich hab jetzt mal in den Kindergeldzuschlags rechner alles eingegeben und das wirft aus , dass wir mit unserem einkommen und miete etc 269,00€ an Kindergeldzuschlag inkl Wohngeld bekommen könnten.

das reicht ja locker um die versicherung ab zu decken :-) mehr will ich ja garnicht .

Und wir würden nicht wieder in Harz 4 fallen , was wir echt gerne vermeiden würden.

Puh bin aber erleichtert , dass es da wohl möglichkeiten gibt und wir das nicht alleine stämmen müssen. Mit 150 € an KK abgabe wre es sicher knapp geworden .


Nochmal vielen Dank für die Informationen

Liebe Grüße

Verfasst: 19.04.2013, 20:17
von Rossi
Du musst aber bitte beachten, dass Du hier ggf. 2 Anträge stellen musst.

Einmal den Antrag auf Wohngeld; dieser ist in der Regel bei der Verwaltung der jeweiligen Stadt zu stellen.

Dannn kommt noch der Antrag auf Kindergeldzuschlag hinzu. Diesen musst Du bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) stellen.

Alle Anträge sind fristgebunden. Du kommst die Leistungen immer erst ab dem 01. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Dann mal viel Erfolg.