Weiterer Krankengeldbezug bei Änderung Ursache der Symptome?
Verfasst: 17.04.2013, 15:37
Hallo, vielleicht hat jemand schon folgende Erfahrung gemacht.
Ich bin im Krankengeldbezug. Dies schon kurz vor Beendigung meines befristeten Arbeitsvertrages. Ein Unfall war ca. 6 Monate vorher meines Erachtens nach Ursache. Meine Beschwerden traten nach Arbeitsaufnahme nach Unfall auf, aber aufgrund von einem versprochenem verlängertem Arbeitsverhältnisses bei keiner weiteren Erkrankung hatte ich die Zähne bis fast zum Schluss zusammen gebissen. Mehrere Therapien haben bei dem Krankheitsbild keine Besserung gebracht. Mittlerweile war der 2. MDK Termin und Arzt meint, dass die Schmerzen psychisch ausgelöst werden und ich keine Erkrankung habe und mich mit den Schmerzen anfreunden soll, bzw. psychiologische Behandlung anstreben soll. Es stehen noch mehrere Facharzttermine aus, auch Psychologe (hatte ich vorsorglich auch vereinbart). Meine Frage....besteht erstmal weiterhin Anspruch auf Krankengeld, da der Arzt das Krankheitsbild von von physischer Ursache in Klärung psychischer Ursache somit ja geändert hat und gem. Gesetzestext man ja nur Anspruch auf Krankengeld hat bei der gleichen Erkrankung - sprich Schmerzen durch Unfall durch MDK verneint und statt dessen sollen es jetzt Schmerzen durch psychischer Natur sein.
Ich hoffe es verständlich ausgedrückt zu haben.
VG Karin
Ich bin im Krankengeldbezug. Dies schon kurz vor Beendigung meines befristeten Arbeitsvertrages. Ein Unfall war ca. 6 Monate vorher meines Erachtens nach Ursache. Meine Beschwerden traten nach Arbeitsaufnahme nach Unfall auf, aber aufgrund von einem versprochenem verlängertem Arbeitsverhältnisses bei keiner weiteren Erkrankung hatte ich die Zähne bis fast zum Schluss zusammen gebissen. Mehrere Therapien haben bei dem Krankheitsbild keine Besserung gebracht. Mittlerweile war der 2. MDK Termin und Arzt meint, dass die Schmerzen psychisch ausgelöst werden und ich keine Erkrankung habe und mich mit den Schmerzen anfreunden soll, bzw. psychiologische Behandlung anstreben soll. Es stehen noch mehrere Facharzttermine aus, auch Psychologe (hatte ich vorsorglich auch vereinbart). Meine Frage....besteht erstmal weiterhin Anspruch auf Krankengeld, da der Arzt das Krankheitsbild von von physischer Ursache in Klärung psychischer Ursache somit ja geändert hat und gem. Gesetzestext man ja nur Anspruch auf Krankengeld hat bei der gleichen Erkrankung - sprich Schmerzen durch Unfall durch MDK verneint und statt dessen sollen es jetzt Schmerzen durch psychischer Natur sein.
Ich hoffe es verständlich ausgedrückt zu haben.
VG Karin