Seite 1 von 3

Rückwirkende Zahlung Krankenversicherung - Gibts das noch???

Verfasst: 15.04.2013, 10:14
von raymankhan
Hallo,
ich habe mich in diesem Forum angemeldet zwecks einiger Fragen die ich hoffentlich von euch beantwortet bekomme.

Bei mir ist folgender Sachverhalt:

Das letzte mal, dass ich für jemanden gearbeitet habe war bis Ende 2011.
Seit dem habe ich keine Krankenversicherung.

Ich lebe auch nicht vom Amt und beziehe auch keine Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld oder ähnliches. Habe irgendwo meinen Persönlichen Stolz.

Von Anfang 2012 bis ende 2012 habe ich mir ein Reisegewerbe geholt und mit dem Flohmarkt meinen Unterhalt finanziert.

Nun bin ich wieder eigenständig auf Arbeitssuche. Es gibt zwar zahlreiche Arbeitsangebote in meiner Nähe und auch geringfügige Beschäftigungen für die ich mich interessiere aus folgendem Grund:

Geringfügige Beschäftigungen bis 450 € sind in der Regel Versicherungsfrei und Steuerfrei oder nicht?

Dennoch wollen die Arbeitgeber eine Versicherung sehen.
Ist das Rechtens?
In der Regel muss doch der Arbeitgeber den Arbeitnehmer Versichern oder nicht?


Außerdem wenn ich wieder zur meiner Krankenversicherung AOK hingehe um denen zu sagen, dass ich eine Mitglieds-Bescheinigung brauche für den Arbeitgeber, dann fragen die mich doch sicherlich wann und wo ich nach Ende 2011 versichert war.
Können die dann Rückwirkend vom Ende 2011 bis heute von mir Geld verlangen? Gibt es das noch???

Wenn Ja, dann ist das doch eine Form von offizieller Gaunerei würde ich sagen.

Denn man zahlt doch auch keine Beiträge an Irgendwelchen Organisationen, sag ich mal, wenn man dort auch nicht Mitglied ist.

Ein Vergleich:

Ich melde ein Auto an und Zahle die Versicherung und die Steuern seit ich das Auto angemeldet habe.
Und wenn ich das Auto für 1 Jahr abmelde und nach einem Jahr wieder anzumelden Zahle ich doch auch keine Rückwirkende Versicherung und steuern für den abgemeldeten Zeitraum.

Komisch nur das man einen Menschen nicht abmelden kann.

Versicherungen sind doch kein Finanzamt oder Zollbehörde.

Da ja viel in Letzter Zeit im Fernsehen negatives über Versicherungen berichtet wird, denke ich, dass das so auch stimmt. Die Versicherungen stehen dir doch nicht mehr zur Rat zur Seite, sondern sind nur noch Profit-Orientierte Unternehmen.

Wenn die Krankenversicherungen für einen Zeitraum Geld Verlangt, wenn man nicht Mitglied ist. Das ist doch eine Form von Betrug.

Wir Bundesbürger müssen für unser Geld hart Arbeiten. Egal welche Form von Arbeit ob Selbständig oder nicht Selbständig.

Es gibts ein Nehmen und Geben.
Was bekomme ich dafür, wenn ich für einen Zeitraum bezahle und nicht versichert bin oder war. Nur ein Stück Papier mit neuen Schulden?
Ich will nicht einen Pakt mit dem Teufel schließen.

Außerdem wäre es dann für mich sinnvoll eine Private Krankenversicherung zu nehmen. Hoffentlich Verlangen die keine Rückwirkende Zahlung.

Die Experten sind gefragt.
Es geht mir nur darum um Aufklärung und hoffe auf antworten.

PS: Hoffentlich klinge ich nicht zu sehr Wutgeladen, denn irgendwo regt es mich schon auf. Hoffe auf Verständnis.

Re: Rückwirkende Zahlung Krankenversicherung - Gibts das noc

Verfasst: 15.04.2013, 10:59
von GerneKrankenVersichert
raymankhan hat geschrieben: Geringfügige Beschäftigungen bis 450 € sind in der Regel Versicherungsfrei und Steuerfrei oder nicht?

Dennoch wollen die Arbeitgeber eine Versicherung sehen.
Ist das Rechtens?
In der Regel muss doch der Arbeitgeber den Arbeitnehmer Versichern oder nicht?
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Minijob tatsächlich abgabenfrei ist. Versichert wirst du aufgrund eines Minijobs nicht, du zahlst ja auch keine Beiträge.
raymankhan hat geschrieben: Können die dann Rückwirkend vom Ende 2011 bis heute von mir Geld verlangen? Gibt es das noch???

Wenn Ja, dann ist das doch eine Form von offizieller Gaunerei würde ich sagen.

Denn man zahlt doch auch keine Beiträge an Irgendwelchen Organisationen, sag ich mal, wenn man dort auch nicht Mitglied ist.
Durch die allgemeine Versicherungspflicht bist du dort immer noch Mitglied. Die Kasse konnte die Versicherungspflicht allerdings nicht ohne deine Mitwirkung feststellen. Ich gehe auch davon aus, dass du darauf von der Kasse hingewiesen wurdest. 2011 war die Rechtslage geklärt.
Ein Vergleich:

Ich melde ein Auto an und Zahle die Versicherung und die Steuern seit ich das Auto angemeldet habe.
Und wenn ich das Auto für 1 Jahr abmelde und nach einem Jahr wieder anzumelden Zahle ich doch auch keine Rückwirkende Versicherung und steuern für den abgemeldeten Zeitraum.

Komisch nur das man einen Menschen nicht abmelden kann.
Du kannst einen Menschen ja auch nicht "stilllegen" wie ein Auto. In der Zeit, in der dein Auto nicht angemeldet ist, darfst du es auch nicht fahren.

Stell dir mal vor, dich hätte im Jahr 2012 eine schwere Erkrankung heimgesucht. Dann wärst du über die Regelung, dass die Versicherung - auch ohne Beitragszahlung - besteht, bestimmt froh gewesen. Oder hättest du hingenommen, dass dein evtl. Krebsleiden nicht behandelt worden wäre - sterbe ich halt früher?!?

Re: Rückwirkende Zahlung Krankenversicherung - Gibts das noc

Verfasst: 15.04.2013, 19:18
von zost
raymankhan hat geschrieben:Hallo, ...

Wir Bundesbürger müssen für unser Geld hart Arbeiten. Egal welche Form von Arbeit ob Selbständig oder nicht Selbständig.

PS: Hoffentlich klinge ich nicht zu sehr Wutgeladen, denn irgendwo regt es mich schon auf. Hoffe auf Verständnis.
Nun, du hast doch nicht gearbeitet, oder?

Re: Rückwirkende Zahlung Krankenversicherung - Gibts das noc

Verfasst: 15.04.2013, 19:26
von röschen
raymankhan hat geschrieben:Wenn die Krankenversicherungen für einen Zeitraum Geld Verlangt, wenn man nicht Mitglied ist. Das ist doch eine Form von Betrug.

Wir Bundesbürger müssen für unser Geld hart Arbeiten. Egal welche Form von Arbeit ob Selbständig oder nicht Selbständig.

Es gibts ein Nehmen und Geben.
Was bekomme ich dafür, wenn ich für einen Zeitraum bezahle und nicht versichert bin oder war. Nur ein Stück Papier mit neuen Schulden?
Ich will nicht einen Pakt mit dem Teufel schließen..
Du warst doch Mitglied. Wenn du dir auf dem Flohmarkt das Bein gebrochen hättest, wäre dir das sicher schon eingefallen.
Du kannst auch eine Haftpflichtversicherung nicht erst abschließen, wenn du den Schaden schon verursacht hast - das ist nun mal das Wesen einer Versicherung!

Verfasst: 15.04.2013, 20:02
von CiceroOWL
Stolz ist gut Pragmatismus ist besser. also solang wie dir die AOK nicht mitgeteilt hat das du

A) nicht versichert bis

B) Dich nicht auch entsprechend informiert

C) Dir nicht das Angebot eienr freiwilligen Versicehrugn gemacht

D) dich nicht nach 3 Monaten und 1 Tag zwangsversichert hat nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 zwgsversichrt hat

E) dich nicht in die Familienversicherung irgendwie untergebracht hat, sofern du das 23 Lebensjahr noch nicht vollendet hast, solange ist im Moment alles gut.

Ausser du hast Pech uns must zum Zahnarzt. Ich würde mir da mal Heinrichs und Rossis Ratschläge zu Nutze machen und das Gespräch mit der Kasse suchen.

So fern du natürlich mit eine Damoklesschwert übern deinem Kopf rumrenne nwillst. Wat solls, 250 000 € bei bestimmten Erkrankungen sind die Norm und wen denn mal erst die Kasse Blut geleckt hat ist das fast so gut wie Hanibal Lector, kleiner Scherz.

Verfasst: 16.04.2013, 00:00
von raymankhan
Erst einmal vielen Dank an die Vielen antworten.

So nun im einzelnen:

@GerneKrankenVersichert

Zitat: Durch die allgemeine Versicherungspflicht bist du dort immer noch Mitglied. Die Kasse konnte die Versicherungspflicht allerdings nicht ohne deine Mitwirkung feststellen. Ich gehe auch davon aus, dass du darauf von der Kasse hingewiesen wurdest. 2011 war die Rechtslage geklärt.

Frage : Wie kann man noch Mitglied sein, wenn man keine Beiträge mehr Zahlt?

Die sehen höchstens noch das ich Mitglied war und haben mich irgendwo noch sicherlich im Computer drin.

Zitat: Du kannst einen Menschen ja auch nicht "stilllegen" wie ein Auto. In der Zeit, in der dein Auto nicht angemeldet ist, darfst du es auch nicht fahren

Antwort: Ach was du nicht sagst!! Denkste das weiß ich nicht, deshalb auch der vergleich.

@zost

Zitat: Nun, du hast doch nicht gearbeitet, oder?

Antwort: Türlich. Schau dir meinen Text noch einmal genau an.
Für jemanden bis Ende 2011.

@röschen

Zitat: Du warst doch Mitglied. Wenn du dir auf dem Flohmarkt das Bein gebrochen hättest, wäre dir das sicher schon eingefallen.
Du kannst auch eine Haftpflichtversicherung nicht erst abschließen, wenn du den Schaden schon verursacht hast - das ist nun mal das Wesen einer Versicherung!

Antwort: Kommt mir nicht mit dem Standard Versicherugsgefasel an wie: Was wäre wenn....??!!

Man kann Nie etwas voraussehen. Es sei denn man ist Nicholas Cage oder Hellseher.

@CiceroOWL

A: Bin ich nicht.

B: Die haben mich Informiert.

C: Die Tante von der AOK Aussendiesntmitarbeiterin mit einem Teueren Passat war dann vor meiner Haustür und wollte mir dann einen Freiwilligen Vertrag andrehen.

D: Soweit kommts noch.Zwangsversicherung gibts nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder wie erklärt du dir die 137.000 Bundesbürger die keine Krankenversicherung haben.

E: Bin Über 25 Jahre. Deshalb entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung.

Verfasst: 16.04.2013, 01:17
von vlac
Ich betreibe heute mal Crossposting, da sich das durch zwei Threads zieht:

Auch Selbständige werden krank.

Und weil der Normalmensch, bei schweren Erkrankungen sogar der Übernormalmensch, die Behandlung sehr häufig nicht selbst bezahlen kann, hat der Gesetzgeber die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt - das, was Du Zwangsversicherung nennst, die es sehr wohl gibt. Du musst. Ob Du willst oder nicht.

Ein Versuch der Erklärung: Die gesetzliche Krankenversicherung ist kein profitorientiertes Unternehmen, sondern eine Art große Haushaltskasse, aus der unter anderem die Behandlung derjenigen, die einzahlen, bezahlt wird, und zwar jeder einen Prozentsatz seines Einkommens, mindestens aber einen Mindestbetrag. Egal wie viel jemand einbezahlt, bekommt er dennoch alles bezahlt, was er braucht.

Weil es aber denjenigen, die schon lange einzahlen, schwer zu erklären ist, warum plötzlich jemand Neues kommt, kurz ein bisschen Geld einzahlt, und dann kräftig in die Kasse greift, wurde eingeführt, dass jeder, der neu dazu kommt, zwar sein Sachen bezahlt bekommt, aber im Gegenzug so viel Geld einzahlen muss, wie er bezahlt hätte, wenn er schon seit Jahren dabei gewesen wäre.

Wenn man mal richtig krank wird, kommt man damit aber oft besser weg, als wenn man eine solche Behandlung selbst bezahlen müsste. Hier ist es dann nicht die Krankenkasse, sondern Arzt, Krankenkasse, Apotheker, die ihr Geld haben wollen - und die absolut kein Verständnis dafür haben, wenn jemand das nicht zahlen möchte. Und diese Kosten entsprechen bei Selbständigen im unteren Einkommensbereich selbst bei einem Beinbruch den Beiträgen für zwei Jahre. Grob geschätzt.

Verfasst: 16.04.2013, 09:06
von raymankhan
@ vlac

Das ein Mensch mal Krank wird, ist hier nicht die Rede.
Es geht um Richtig oder Falsch. Es geht um bewusst in die Irre Führen oder jemanden Richtig etwas Erklären.

Willst du mir jetzt etwa sagen, dass diejenigen, die nicht Krankenversichert sind, laut offizieller Statistik sind es in der Bundesrepublik Deutschland
137.000 Menschen ( dunkle Ziffer weit Höher ), dass die Zwangsversichert werden.

Willst du mich auf den Arm nehmen???!!!


Ich bin auch einer von Denen. Und?
Bis jetzt noch nichts passiert. Keiner war bei mir zu Hause um mich Zwangszuversichern.

Es heißt ja das es in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht seit 2007 dank dem ehemaligen Vollpfosten
von Gesundheitsminster Phillp Rößler.

ABER: Es ist keine Straftat wenn du nicht Krankenversichert bist.

Wir leben doch nicht wie in einem Science-Fiction-Film.
Und wenn ich mal Krank bin, dann geht man zum Arzt und man lässt sich behandeln. Die nehmen ja auch Bares.

Und nochwas. Die Krankenversicherungen sind mittlerweile Sehrwohl Profitorientierte Unternehmen. Stichwort Allianz KKH.

Selbst wenn man regelmäßig an solchen Krankenversicherungen zahlt, habe ich hier im Forum gelesen und wenn du dann Krank bist und diese Versicherungen aus dir nichts mehr verdienen, sondern nur noch deine Behandlung zahlen, dann schmeißen sie dich aus Ihrem System ohne zu zögern Raus.

Ich traue mittlerweile niemanden mehr. Treue gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr und Loyalität schon gar nicht.

Verfasst: 16.04.2013, 09:16
von broemmel
@raymankhan

Was ist denn jetzt Dein Ziel?

Die Frage, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht ist beantwortet.

Verfasst: 16.04.2013, 09:26
von raymankhan
Jetzt mal ne andere Frage.

Ich war gestern bei der AOK und habe mich trotz allem erkundigt wegen dem Zeitraum der nichtversicherung.
Dort war eine Dame anwesend, die mir dann auch weitergeholfen hat.

Ich teilte Ihr mit, dass ich selbst auf Arbeitssuche bin und fragte Sie dann auch ob ich dann für den Zeitraum bis Heute irgendwelche Nachzahlungen leisten muss.

Sie fragte mich, ob ich in der zwischenzeit woanders Versichert gewesen bin.

Ich verneinte dies und Sie sagte mir anschließend, dass Sie das so aufnehemen wird und bei Bedarf mir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen Wird, wenn es soweit ist.

Ich fragte Sie dann auch nochmal ob es ein Merkblatt dafür gibt, dass man keine Nachzahlung leisten muss für den Zeitraum wo man nicht Versichert ist. Sie verneinte dies.

Ich vertraue Ihr nicht. Sie wirkte so unheimlich und strahlte eine kalte Aura von sich.

Was meint Ihr? Ist das Richtig so? Nicht dass die mir dann mit einer Hohen Rechnung ankommen.

und nochwas:

Wer zahlt den bei einer geringfügigen Beschäftigung die Versicherungsbeiträge oder gibts es gar keine dafür.
Geringfügige Beschäftigungen sind doch in der Regel Versicherungsbeitragsfrei und Steuerfrei.

Vielen Dank für alle eure Zuschriften.

Verfasst: 16.04.2013, 09:27
von raymankhan
@ broemmel

Mein Ziel ist es zu wissen ob die Versicherungen jemanden Verar..... können.

Verfasst: 16.04.2013, 09:40
von broemmel
Dann google einfach mal nach "versicherungspflicht für alle" und Du erhälst ein direktes Ergebnis vom Bundesministerium für Gesundheit, wenn Dir die hier erteilten Auskünfte nicht ausreichen.

Und das nur nebenbei....
Wenn man sachlich Auskünfte erfragt bieten sich Ausdrücke wie "verar..." oder "auf den arm nehmen" nicht gerade an, um eine nette Gesprächsatmosphäre zu erreichen.

Verfasst: 16.04.2013, 09:47
von raymankhan
Ich weiß ich weiß.

Es ist nicht meine Absicht grob zu sein oder in irgendeiner Form jemanden anzugreifen geschweige denn Unhöflich zu sein. Vielleicht klinge ich ja so.

Da ich so einiges erlebt habe, wollte ich hier eine Umfrage stellen. um zu erfahren was richtig ist.

Im endefekt geht es doch nur um eins. Um Kohle machen. Egal wer es machen will: ich, du die Krankenversicherung, der Staat,usw.

Verfasst: 16.04.2013, 09:53
von broemmel
raymankhan hat geschrieben: Im endefekt geht es doch nur um eins. Um Kohle machen. Egal wer es machen will: ich, du die Krankenversicherung, der Staat,usw.
Es geht darum das die Absicherung im Krankheitsfall ein Tatbestand ist der jeden angeht und damit nicht Leute die sich darum nicht kümmern von der Gemeinschaft aufgefangen werden ohne eine Eigenleistung zu erbringen ist die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt worden.

Verfasst: 16.04.2013, 09:55
von Sportsfreund
naja,

wenn jemand einen anderen verar... möchte, dann kann er das natürlich. Was spricht dagegen? Man darf sich nur nicht erwischen lassen.

Aber Gegenfrage: Warum sollte man (also Deine KK) Dich verar... wollen?

Wie broemmel schon sagte: Ja. Es gibt eine generelle Pflicht, krankenversichert sein zu müssen. Zu einer Versicherung gehört nunmal auch eine Beitragszahlung. Und wenn für eine gewisse Zeit keine Beiträge geflossen sind (weil kein Beschäftigungsverhältnis, kein ALG-Bezug usw.), dann muss mal logischerweise selbst diese Beiträge überweisen.
Ob man Leistungen beansprucht hatte in der Zeit, also krank war, spielt dabei ja keine Rolle.

Gruß
Sportsfreund