Kein Krankengeld weil Mitgliedschaft beendet?
Verfasst: 15.04.2013, 10:08
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse. Ich bin vor einigen Monaten von meinem Arbeitgeber gekündigt worden und dann psychisch zusammengebrochen. Mit entsprechender Diagnose bin ich ca. drei Monate krank geschrieben worden und habe problemlos Krankengeld erhalten. Wie ich erfuhr trat die Krankenkasse dann an meinen Arzt heran und „verlangte“ mich binnen einer Woche gesund zu schreiben „sonst....“. Mein Arzt hat das dann auch so gemacht und mir geraten das so hinzu nehmen weil „sonst“ ziemlich unerfreulich sei. Weil ich ziemlich kraftlos war habe ich das auch so hingenommen. Einen Tag vor dem Ende des attestierten Krankengeldbezuges bin ich erneut erkrankt jedoch mit eine anderen Diagnose (wie ich denke allerdings eine Folge der ersten Diagnose weil ich noch viel zu geschwächt war).
Ich reichte die AU Bescheinigung bei meiner Krankenkasse und eine Folgebescheinigung ein, weil diese Erkrankung noch mal 14 Tage andauerte. Kurz vor Ende der bescheinigten zweiten Erkrankung bekomme ich von der Kasse einen knappen Brief: ich bekomme nach dem ersten Zeitraum der ersten Erkrankung kein Krankengeld mehr weil ich kein Mitglied mehr sei. Keinerlei weitere Begründung, keine Rechtshinweise nichts. Ich habe schriftlich dagegen Widerspruch eingelegt und noch einmal eine Woche später nachgefragt. Ich habe um eine schriftliche Begründung gebeten. Ich bekomme seitdem keine Antwort.
Ich finde das unglaublich. Mal von der Kommunikation abgesehen,wie kann einen die Kasse nach 10 Jahren Mitgliedschaft mit so einem knappen Brief einfach rausschmeißen. Ich weiß wirklich nicht wie die Rechtslage ist und ob ich noch Anspruch auf weitere zwei Wochen Krankengeld hätte. Ich denke eigentlich schon, denn ich konnte mich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitssuchend melden (ich bekam von der Agentur die Antwort: wenn sie krank sind, sind sie nicht arbeitssuchend – wenden sie sich an die Krankenkasse). Das ich kein Krankengeld bekommen soll wäre das eine aber so wie es im Moment aussieht bin ich nicht mehr Mitglied dieser Kasse und muss zumindest für die zwei Wochen dann alle Behandlungen und Verordnungen selbst zahlen.
Dem Schreiben der Kasse lag ein Aufnahmeantrag für die freiwillige gesetzliche Versicherung bei. Ich bin ratlos ob ich diesen Antrag nun noch ausfüllen soll. Rückwirkend ab Beginn der zweiten Erkrankung? Mit oder ohne Krankengeldbezug? Da ich der Kasse nicht mehr vertraue hoffe ich hier hilfreiche Antworten zu bekommen. Also: 1. Besteht die Mitgliedschaft und der Krankengeldanspruch auch für die 14 Tage der zweiten Erkrankung (lückenlos und m.E. zusammenhängend) 2. Wie kann ich die Kasse bewegen mir zu antworten? 3. Soll ich die rückwirkende freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft beantragen (mit oder ohne Krankengeldbezug) oder weiter auf meinen Einspruch setzen? Verliere ich etwas wenn ich das mit der freiwilligen, rückwirkenden Versicherung nicht mache oder wäre das die Voraussetzung für den Krankengeldbezug auch für die zweite Erkrankung.
Vielen vielen Dank!
ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse. Ich bin vor einigen Monaten von meinem Arbeitgeber gekündigt worden und dann psychisch zusammengebrochen. Mit entsprechender Diagnose bin ich ca. drei Monate krank geschrieben worden und habe problemlos Krankengeld erhalten. Wie ich erfuhr trat die Krankenkasse dann an meinen Arzt heran und „verlangte“ mich binnen einer Woche gesund zu schreiben „sonst....“. Mein Arzt hat das dann auch so gemacht und mir geraten das so hinzu nehmen weil „sonst“ ziemlich unerfreulich sei. Weil ich ziemlich kraftlos war habe ich das auch so hingenommen. Einen Tag vor dem Ende des attestierten Krankengeldbezuges bin ich erneut erkrankt jedoch mit eine anderen Diagnose (wie ich denke allerdings eine Folge der ersten Diagnose weil ich noch viel zu geschwächt war).
Ich reichte die AU Bescheinigung bei meiner Krankenkasse und eine Folgebescheinigung ein, weil diese Erkrankung noch mal 14 Tage andauerte. Kurz vor Ende der bescheinigten zweiten Erkrankung bekomme ich von der Kasse einen knappen Brief: ich bekomme nach dem ersten Zeitraum der ersten Erkrankung kein Krankengeld mehr weil ich kein Mitglied mehr sei. Keinerlei weitere Begründung, keine Rechtshinweise nichts. Ich habe schriftlich dagegen Widerspruch eingelegt und noch einmal eine Woche später nachgefragt. Ich habe um eine schriftliche Begründung gebeten. Ich bekomme seitdem keine Antwort.
Ich finde das unglaublich. Mal von der Kommunikation abgesehen,wie kann einen die Kasse nach 10 Jahren Mitgliedschaft mit so einem knappen Brief einfach rausschmeißen. Ich weiß wirklich nicht wie die Rechtslage ist und ob ich noch Anspruch auf weitere zwei Wochen Krankengeld hätte. Ich denke eigentlich schon, denn ich konnte mich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitssuchend melden (ich bekam von der Agentur die Antwort: wenn sie krank sind, sind sie nicht arbeitssuchend – wenden sie sich an die Krankenkasse). Das ich kein Krankengeld bekommen soll wäre das eine aber so wie es im Moment aussieht bin ich nicht mehr Mitglied dieser Kasse und muss zumindest für die zwei Wochen dann alle Behandlungen und Verordnungen selbst zahlen.
Dem Schreiben der Kasse lag ein Aufnahmeantrag für die freiwillige gesetzliche Versicherung bei. Ich bin ratlos ob ich diesen Antrag nun noch ausfüllen soll. Rückwirkend ab Beginn der zweiten Erkrankung? Mit oder ohne Krankengeldbezug? Da ich der Kasse nicht mehr vertraue hoffe ich hier hilfreiche Antworten zu bekommen. Also: 1. Besteht die Mitgliedschaft und der Krankengeldanspruch auch für die 14 Tage der zweiten Erkrankung (lückenlos und m.E. zusammenhängend) 2. Wie kann ich die Kasse bewegen mir zu antworten? 3. Soll ich die rückwirkende freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft beantragen (mit oder ohne Krankengeldbezug) oder weiter auf meinen Einspruch setzen? Verliere ich etwas wenn ich das mit der freiwilligen, rückwirkenden Versicherung nicht mache oder wäre das die Voraussetzung für den Krankengeldbezug auch für die zweite Erkrankung.
Vielen vielen Dank!