Krankenkasse kündigt Mitgliedschaft während Krankengeldbezug
Verfasst: 12.04.2013, 22:13
Hallo in die Runde,
ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich langsam mit meinem Latein am Ende bin.
Es geht um meine Mutter, die schwer krank ist. Sie war bis 31. Januar im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Allerdings schon seit 21. Dezember 2012 Arbeitsunfähig, bescheinigt durch Ihren Arzt. Ab dem 1. Febraur wie gesagt leider ohne Beschäftigung.
Das Krankengeld läuft ja dann trotz der Kündigung 72 Wochen weiter - normalerweise.
Meiner Mutter fehlten 2 Tage der Krankschreibung. Die Krankenkasse schreibt dazu:
"[...] Ihre Beschäftigung endete am 31. Januar 2013. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde bis zum 1. Februar (Freitag) 2013 lückenlos bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand somit Ihre versicherungspflichtige Mitgliedschaft fort.
Danach wurde erst am 4. Februar (Montag) 2013 die weitere Arbeitsunfähigkeit von Ihrem beahandelnden Arzt festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt bestand keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld."
Gleichzeitig verweist die Krankenkasse an die zuständige Agentur für Arbeit, um weiteren Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Ich habe meiner Mutter gesagt, dass sie auf vollständige und lückenlose Krankschreibung achten soll, sie hat dann paar Tage später sich von Ihrer Ärztin die 2 fehlenden Tage noch krank schreiben lassen und diese bei der Krankenkasse eingereicht.
Wurde aber bislang nicht akzeptiert.
Ich wohne leider etwas weiter weg von meiner Mutter, kann mich deshalb dann nur telefonisch darum kümmern. Trotz eingereichter Vollmacht stellt sich die Kasse schwer, mit mir darüber zu sprechen, oder will gar nicht darüber sprechen...
Die Frage ist, wann muss eine Krankenkasse eine rückwirkende Krankschreibung von 2 Tagen akzeptieren, bzw. muss sie es überhaupt?
Ich muss dazu sagen, dass meine Mutter eine schwere psychische Krankheit hat und sie sich desalb nicht wirklich um alle Termine kümmern kann und sie vieles verdrängt... Sie ist damit schon länger in Behandlung aber seit dem 21.12.2012, ihr erster Tag der Arbeitsunfähigkeit, ging es schwer bergab weshalb sie nicht mehr arbeiten konnte.
Einen Widerspruch hat sie zur Krankenkasse geschickt. Jetzt ist die Frage, was ich da hinschreiben kann, um evtl. doch den Fortbestand der Krankengeldzahlung vorerst aufrecht zu erhalten.
Beim Arbeitsamt wurde sie abgewimmelt... Sie sei schließlich arbeitsunfähig und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung. Sie soll wieder kommen, wenn sie gesund geschrieben ist.... *kopfschüttel*
Wer kann mir flugs helfen, ob es eine Chance gibt, bei der Krankenkasse noch was zu drehen?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Grüße,
Andy
ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich langsam mit meinem Latein am Ende bin.
Es geht um meine Mutter, die schwer krank ist. Sie war bis 31. Januar im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Allerdings schon seit 21. Dezember 2012 Arbeitsunfähig, bescheinigt durch Ihren Arzt. Ab dem 1. Febraur wie gesagt leider ohne Beschäftigung.
Das Krankengeld läuft ja dann trotz der Kündigung 72 Wochen weiter - normalerweise.
Meiner Mutter fehlten 2 Tage der Krankschreibung. Die Krankenkasse schreibt dazu:
"[...] Ihre Beschäftigung endete am 31. Januar 2013. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde bis zum 1. Februar (Freitag) 2013 lückenlos bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand somit Ihre versicherungspflichtige Mitgliedschaft fort.
Danach wurde erst am 4. Februar (Montag) 2013 die weitere Arbeitsunfähigkeit von Ihrem beahandelnden Arzt festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt bestand keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld."
Gleichzeitig verweist die Krankenkasse an die zuständige Agentur für Arbeit, um weiteren Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Ich habe meiner Mutter gesagt, dass sie auf vollständige und lückenlose Krankschreibung achten soll, sie hat dann paar Tage später sich von Ihrer Ärztin die 2 fehlenden Tage noch krank schreiben lassen und diese bei der Krankenkasse eingereicht.
Wurde aber bislang nicht akzeptiert.
Ich wohne leider etwas weiter weg von meiner Mutter, kann mich deshalb dann nur telefonisch darum kümmern. Trotz eingereichter Vollmacht stellt sich die Kasse schwer, mit mir darüber zu sprechen, oder will gar nicht darüber sprechen...
Die Frage ist, wann muss eine Krankenkasse eine rückwirkende Krankschreibung von 2 Tagen akzeptieren, bzw. muss sie es überhaupt?
Ich muss dazu sagen, dass meine Mutter eine schwere psychische Krankheit hat und sie sich desalb nicht wirklich um alle Termine kümmern kann und sie vieles verdrängt... Sie ist damit schon länger in Behandlung aber seit dem 21.12.2012, ihr erster Tag der Arbeitsunfähigkeit, ging es schwer bergab weshalb sie nicht mehr arbeiten konnte.
Einen Widerspruch hat sie zur Krankenkasse geschickt. Jetzt ist die Frage, was ich da hinschreiben kann, um evtl. doch den Fortbestand der Krankengeldzahlung vorerst aufrecht zu erhalten.
Beim Arbeitsamt wurde sie abgewimmelt... Sie sei schließlich arbeitsunfähig und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung. Sie soll wieder kommen, wenn sie gesund geschrieben ist.... *kopfschüttel*
Wer kann mir flugs helfen, ob es eine Chance gibt, bei der Krankenkasse noch was zu drehen?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Grüße,
Andy