Guten Tag,
ich hätte gerne bitte Rat zu meiner Situation:
Nach längerer Erkrankung und Krankengeldbezug habe ich wieder
angefangen zu arbeiten. Nach einer Weile habe ich germerkt das es auf Dauer
doch zu viel ist und so habe ich von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt. Ich möchte nämlich gerne arbeiten. Doch jetzt bin ich leider wieder erkrankt und bekomme wieder KG.
Es ist die selbe Krankheit.
Meine KK hat jetzt dem Gehalt der Teilzeit berechnet obwohl ich kurz
nach dem Wechsel erkrankt bin und noch nicht mal ein voller Monat abgerechnet worden ist.
Laut Gesetz ist die zu berücksichtigende Bemessungszeit doch 4 Wochen.
Darf die KK so jetzt berechnen?
Gibt es ein Gesetz für solche Fälle?
Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Krankengeldkürzung
Moderator: Czauderna