Hilfe !!! DAK macht was sie will.....

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Amadeus
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Hilfe !!! DAK macht was sie will.....

Beitrag von Amadeus » 09.04.2013, 17:50

Hallo,

da ich mich bereits seit Monaten im Kampf mit der DAK befinde stelle ich meinen Fall jetzt hier ein und hoffe das mir irgendjemand helfen kann gegen die Willkür der DAK vorzugehen.
Ich freue mich über jeden der irgendeine Idee hat und noch mehr freue ich mich wenn sich jemand bei mir meldet der sich wirklich in diesem Bereich auskennt und helfen kann.

Ich poste meinen Fall hier und in allen anderen Foren die ich finden kann. Außerdem wende ich mich an die Presse (BILD, Akte Sat1, Monitor etc) um meinen Fall bekannt zu machen und hoffe das mir irgendjemand hilft.

Zunächst einmal zu mir:
Ich bin 42 Jahre alt, seit meinem 17. Lebensjahr in der Gastronomie berufstätig. Ich war bis Juni 2012 noch nie richtig krank, mein längster Krankenschein dauerte 14 Tage (damals hatte ich mir bei Zahnarzt eine Bakterieninfektion eingefangen und hatte einen 5 Markstückgroßen rohen Fleck auf der Wange mit dem ich unmöglich arbeiten konnte). Wenn ich alle meine Krankentage zusammen zähle komme ich vielleicht auf 40 Tage in 25 Jahren. Krankenschein habe ich nur gemacht wenn es wirklich nicht mehr ging (z.B. Hexenschuss, Magen-Darm und so). Ich war in meinen 25 Berufsjahren nicht einen einzigen Tag arbeitslos. Ich hatte in den letzen 15 Jahren Gastronomie niemals weniger als 200 Stunden im Monat gearbeitet, kurz und gut, ich bin mit Sicherheit kein Faulenzer oder Simulant.

Mein Fall beginnt etwa 2009. In diesem Jahr merkte ich erstmals, das sich die Gäste in der Gastronomie wandeln. Sie forderten immer mehr, wurden immer unverschämter und unfreundlicher. Parallel dazu gingen die Umsätze in der Gastronomie zurück. Die Arbeitgeber forderten also immer mehr Einsatz. Da ich einer der Menschen bin, die schlecht nein sagen können wurde mir das zum Verhängnis. Ich musste immer mehr arbeiten. Bei gleicher Bezahlung versteht sich. Es wurden Überstunden angehäuft die aber niemals abgebaut werden konnten. Gleichzeitig wurde die Taktung erhöht. Was vorher 2 bis 3 Mitarbeiter gemacht haben musste nun ein einzelner bewältigen. Dadurch wurden die Gäste (zu Recht) immer unzufriedener. Um dem entgegen zu Wirken wechselte ich nach 14 Jahren den Arbeitgeber (zum 2. mal in meinem Leben). Leider hat sich nichts gebessert und ich wechselte erneut. Und nach ein paar Monaten noch mal. Die Arbeitgeber machten anfangs Versprechungen, hielten sich aber nicht lange daran. Bei meinem letzten Arbeitgeber musste ich schließlich 75 Tage!!! (Fünfundsiebzig) am Stück arbeiten. Ohne einen einzigen freien Tag. Im letzen Monat, vor meinem ersten Krankenschein musste ich 330 Stunden (dreihundertdreisig) arbeiten. Ich habe von Nacht auf Spätschicht gewechselt und anders herum. Teilweise hatte ich zwischen den Schichten ganze 5 Stunden zeit in denen ich schlafen, essen und auch alles andere erledigen musste. Die Gäste wurden immer unausstehlicher, frech, herablassend, undankbar.
Schließlich wurde ich krank. Das ganze begann damit, das ich zu nichts mehr richtig Fähig war. Beim kleinsten Zwischenfall brach ich in Tränen aus. Ich hatte Angst in die Firma zu gehen. Das ganze steigerte sich immer mehr, bis ich zu überhaupt nichts mehr fähig war. Ich ging zu meinem Hausarzt der mich seit 20 Jahre kannte und schilderte ihm wie es mir ging.
Ich wurde AU geschrieben. Trotzdem ich zu Hause war und mich ausruhen konnte wurden meine Beschwerden schlimmer. Ich bekam mittlerweile Panikatacken und konnte nicht mehr vor die Türe gehen. Einkaufen, Auto fahren, mit freunden weg gehen, nichts war mehr möglich.

Den restlichen Ablauf schildere ich Chronologisch…

12.07.2012
Der Vertreter meines Hausarztes, Dr. W., erklärt mich aufgrund Akuter Belastungsreaktion und Depression für Arbeitsunfähig.

17.07.2012
Mein Hausarzt, Dr. M., der mich seit ca. 20 Jahren kennt, bestätigt diese Diagnose und ergänzt diese mit dem Zusatz Nervenschwäche.

29.07.2012
Dr. M. bestätigt seine Diagnose erneut. Mittlerweile sind Angststörungen und Panik-attacken hinzu gekommen. Dr. M. empfiehlt mir eine Psychotherapie bei einem Psychiater oder einem Psychotherapeuten. Daraufhin versuche ich möglichst schnell einen Termin zu bekommen. Obwohl ich ca. 10 Psychiater bzw. Psychotherapeuten anrufe ist der nächste Termin erst am 18.10.2012 zu bekommen.

In der Zwischenzeit wurde ich von meinem Arbeitgeber massiv per Telefon unter Druck gesetzt. Der war der Meinung ich wäre nicht krank, ich solle mich nicht so anstellen etc.

Außerdem rief mich jede Woche Herr D., ein Mitarbeiter der DAK, an und erkundigte sich nach meinem Befinden und fragte mich jede Woche, wann denn der Termin zur Psychotherapie wäre. Ich konnte natürlich immer nur das gleiche Datum, den 18.10.2012 nennen. Herr D. rief regelmäßig an. In einem Telefonat, in dem er mir erklärte dass ich demnächst in den Krankengeldbezug käme erzählte ich ihm vom „Telefonterror“ durch meinen Arbeitgeber. Er fragte mich ob ich mir vorstellen könne wieder dort zu Arbeiten. Da mich diese Arbeit krank gemacht hat verneinte ich natürlich. Daraufhin erklärte er mir, ich solle mit meinem Arbeitgeber sprechen und ihn um die Kündigung bitten damit ich keine Finanziellen einbußen beim Arbeitslosengeld hätte. Damit ich meinen Resturlaub abbauen könne sollte ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr bei der DAK einreichen. Nach dem Ausscheiden bei meinem Arbeitgeber bekäme ich dann Arbeitslosengeld und wäre somit finanziell abgesichert. Da ich damals ziemlich genervt von diesen Anrufen mit immer gleichem Inhalt war und zum Zeitpunkt dieses Anrufes besuch von guten Freunden hatte stellte ich während des Gespräches das Telefon auf mithören. Es gibt also Zeugen für dieses Telefonat. Da ich wie bereits erwähnt noch nie etwas mit dem Arbeitsamt oder Krankengeld zu tun hatte und davon ausging das Herr D. mir schon das richtige empfohlen hatte nahm ich seinen Rat an und setzte ihn in die Tat um. Was natürlich verheerende Folgen für die Höhe und auch die Dauer meines Krankengeldbezuges hatte.

01.09.2012
Ich habe mich beim Arbeitsamt als Arbeitslos gemeldet und habe dort auch angegeben dass ich zurzeit Arbeitsunfähig bin.

19.09.2012
Untersuchung beim Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur.
Ergebnis: Eine Wiedereingliederung in den Tätigkeitsbereich der Gastronomie…..muss zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden.

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24.09.2012
Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur.
Ergebnis: …ist der Ratsuchende aus ärztlicher Sicht länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

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10.10.2012
Ich bekomme über eine Freundin, die meinen Zustand nicht mehr mit ansehen konnte, kurzfristig einen Termin bei ihrem Psychotherapeuten, Dr. M., den ich auch sofort wahr nehme. Herr M. schreibt mir noch am selben Tag eine AU, die ich bei der Arbeitsagentur einreiche. Außerdem klärt mich Dr. M. darüber auf, dass ich von Herrn D. (DAK) völlig falsch beraten wurde. Ich hätte ohne Unterbrechung AU einreichen müssen und mich überhaupt nicht Arbeitslos melden dürfen.


26.11.2012
Die DAK schreibt mir einen Brief. Überschrift: Krankengeld ab 21.11.2012
Es handelt sich wie gesagt um einen Brief, eine Mitteilung. Nicht um einen Bewilligungsbescheid, (Verwaltungsakt) wie es eigentlich Vorschrift ist.
Da ich mich nicht auskenne nehme ich das so hin.

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09.01.2013
Da Dr. M. die Meinung seiner Kollegen vom Psychologischen und Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur teilt, das für mich eine Wiedereingliederung in meinen alten Beruf nicht in Frage kommt, stelle ich einen Antrag auf Berufliche Rehabilitation, bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland.


16.01.2013
Die DAK schreibt mir, dass ich aufgrund des Antrages auf Rehabilitation Arbeitsfähig wäre und stellt die Krankengeldzahlungen zum 22.01.2013 ein. Eine Untersuchung erfolgte nicht, obwohl dies Vorschrift ist. Außerdem steht in diesem Brief (auch dieser Brief ist kein Verwaltungsakt) das ich bei Eintritt meiner Arbeitsunfähigkeit Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen hätte. Was ja nicht richtig ist. Ich war schon vorher Arbeitsunfähig.

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22.01.2013
Ich melde mich erneut Arbeitslos

24.01.2013
Ich lege Widerspruch bei der DAK ein.
Dieser Widerspruch richtet sich gegen:
• Die Einstellung des Krankengeldes
• Die Berechnung der Arbeitsunfähigkeit ab dem 10.10.2012 statt dem 12.07.2012
• Die Höhe des geleisteten Krankengeldes, da dieses nach meinem letzten Gehalt und nicht nach dem Arbeitslosengeld berechnet werden müsste
Außerdem fordere ich Einsicht in meine Akte. Dieser Widerspruch geht auch an den Vorstand der DAK in Hamburg.
(Anlage 5 siehe unten)

30.01.2013
Die DAK teilt mir mit, dass die Bearbeitung meines Schreibens noch ein paar Tage in Anspruch nehmen wird.

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15.02.2013
Ich bekomme einen Anruf vom Zweigstellenleiter der DAK. Nachdem mein Widerspruch beim Vorstand eingegangen ist, ist er dafür verantwortlich. Es teilt mir mit, das ich am 26.02.2013 einen Termin beim Medizinischen Dienst habe und das Herr D. erst am Montag (18.02.2013) wieder im Haus sei. Er würde dann mit Herrn D. sprechen um die völlig falsche Beratung abzuklären. Danach würde er sich wieder bei mir melden. Was er bis heute nicht getan hat.

15.02.2013
Erneute Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur.
Ergebnis: …ist der Ratsuchende aus ärztlicher Sicht länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden täglich belastbar.…Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Ratsuchende seinen Beruf als Restaurantfachmann auf Dauer nicht mehr verrichten kann….

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26.02.2013
Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Ergebnis: …..ausreichend erkennbar, dass derzeit weiterhin Arbeitsunfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung medizinisch begründet ist…..

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01.03.2013
Der Antrag auf Berufliche Rehabilitation bei der DRS wurde abgelehnt, was hier allerdings nichts zur Sache tut. Gegen diesen Bescheid habe ich am 08.01.2013 Widerspruch eingelegt. Das Psychologische Gutachten liegt mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

08.03.2013
Anfrage bei der DAK warum ich nichts höre, nichts passiert. Antwort war, das dass Gutachten des MDK heute erst angekommen wäre (obwohl das Gutachten schon am 01.03.2013 bei Dr. M. eingetroffen ist). Über den Restlichen Stand meines Widerspruches konnte der Sachbearbeiter keine Auskunft geben.


19.03.2013
Erneute Anfrage bei der DAK in Saarbrücken. Antwort: Die Abteilung für Widerspruch hat heute eine Weiterbildung. Es ist keiner im Haus. Außerdem sei ja mein Antrag auf Berufliche Reha bei der DRS abgelehnt worden. An dieser Stelle muss ich mich fragen was das eine mit dem anderen zu tun hat und woher die DAK überhaupt diese Information hat.

20.03.2013
Ein Mitarbeiter der DAK (Herr T.) ruft an um einen Sachstandsbericht zum machen. Er erklärt das die DAK ihr eigens beauftragtes Gutachten beim MDV anzweifelt und weiterhin keine Zahlungen leistet. Außerdem wäre mein Reha Antrag bei der DRV angelehnt worden, wonach mich die DAK als Arbeitsfähig einstuft. Dass ich bei der DRV Widerspruch eingelegt habe wird nicht erwähnt.

21.03.2013
Ich lege Beschwerde gegen die DAK beim Bundesversicherungsamt in Berlin ein, schildere meinen Fall und lege sämtliche Unterlagen in Kopie bei.
(Anlage 9 siehe unten)

Außerdem richte ich ein erneutes Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DAK in Hamburg.
(Anlage 10 siehe unten)

26.03.2013
Das Bundesversicherungsamt schreibt mir, meine Beschwerde gegen die DAK wird geprüft.
Sie wollen sich wieder melden.

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01.04.2013
Das Gutachten der DRV liegt meinem Arzt Dr. M. vor. Die Gutachterin kommt zu dem Entschluss, das es sich um eine Unzufriedenheit mit dem zuletzt ausgeübten Beruf handelt. Aus psychiatrischer Sicht sieht sie jedoch keine Gründe warum ich meinen Beruf nicht wieder ausüben kann??.

03.04.2013
Ich begründe meinen Widerspruch gegen die DRV vom 08.01.2013.


09.04.2013
Ich bekomme erneut Post von der DAK. Wieder eine „Einladung“ zur Untersuchung beim MDK.

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Ich befinde mich nach wie vor in Psychotherapie bei Dr. M.. Ohne diese Therapie wäre ich wohl schon von irgendeiner Brücke gesprungen.

Im Januar waren meine Panikatacken zeitweise besser geworden. Damals sah ich durch den Antrag auf Umschulung bei der DRV Licht am ende des Tunnels.
Durch das Verhalten der DAK haben sich meine Beschwerden jedoch stark verschlimmert.

Ein kleines Beispiel:
Ich habe mir am 24.03.2013 einen Finger gebrochen. (Zu Hause gestürzt). Ich habe mich nicht getraut zum Arzt zu gehen weil ich nicht raus gehen kann. Mein Mann konnte mich schließlich nach tagelangem zureden am 29.03.2013 (Karfreitagabend) davon überzeugen dass wegen des Feiertages in der Ambulanz im Krankenhaus sicherlich nur sehr wenige Menschen sind. Also bin ich 6 Tage mit Höllenschmerzen zu Hause geblieben, nur damit ich nicht unter Menschen muss. Und da sagen DAK und DRV ich wäre gesund?

Anlagen
5
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DAK-Gesundheit
Postzentrum

22779 Hamburg xxxxxxxxxxxxx: 24.01.2013


Betr.: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Guten Tag,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung vom 16.01.2013 ein. Laut Ihrem Schreiben vom 16.01.2013 teilen Sie mir mit, dass Sie ab dem 22.01.2013 die Zahlung des Krankengeldes einstellen und meine Arbeitsunfähigkeit endet.

Ihr Schreiben kommt für mich vollkommen überraschend, und löst neben meinem Unverständnis auch die frage der Rechtmäßigkeit aus.

Mit Schreiben vom 26.11.2012 wurde mir von Ihnen Krankengeld ab dem 21.11.2012 abschnittsweise bewilligt (BSG, Urteil vom 22.03.2005, Az. B 1 KR 22/04 R, Rz. 29, 30).

Ihr Schreiben vom 16.01.2013 stellt nach § 48 SGB SGB X eine Aufhebung eines nicht begünstigten Verwaltungsakts dar. Vor der Aufhebung ist dann zunächst eine Anhörung nach §24 SGB X durchzuführen.

Da dies vor Ihrem Schreiben vom 16.01.2013 nicht geschehen ist, stellt die Einstellung des Krankenggeldes einen rechtswidrigen Verwaltungsakt dar. Somit fordere ich Sie hiermit auf das Krankengeld unvermindert ab dem 22.01.2013 weiter zu zahlen.

In Ihrem Schreiben stellen Sie weiterhin fest, das ich bei Eintritt meiner Arbeitsunfähigkeit Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen habe. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Meine Arbeitsunfähigkeit wurde bereits am 12.07.2012 durch Herrn Dr. W. festgestellt, der mir damals die erste AU Bescheinigung ausstellte. Die AU wurde am 17.07.2012 durch Herrn Dr. M. bestätigt. Ich war somit vom 12.07.2012 bis einschließlich 12.08.2012 wegen Akuter Belastungsreaktion, Depression sowie Nervenschwäche und Angststörung Arbeitsunfähig. Das ich vom 13.08.2012 bis einschließlich 10.10.2012 keine AU Bescheinigungen vorgelegt habe liegt einfach daran, das mich einer Ihrer Mitarbeiter telefonisch völlig falsch beraten hat.
Für dieses Telefongespräch gibt es zwei Zeugen die anwesend waren und das Gespräch über Lautsprecher mithören konnten. (Hierzu sei gesagt: ich musste vor diesem Zeitpunkt schon einige unangenehme Telefonate von Mitarbeitern der DAK über mich ergehen lassen, die alle das Ziel hatten das „drohende Krankengeld“ zu verhindern, was der Grund dafür war das ich den Lautsprecher einschaltete). Für diese falsche Beratung haftet die Krankenkasse (OLG Karlsruhe. Urteil vom 18.12.2012, Az. 12 U 105/12). Das ich bis heute nichts unternommen habe liegt einzig und allein an meiner Psychischen Verfassung.
Ihr Mitarbeiter empfahl mir damals, (Aufgrund des Telefonterrors durch meinen Arbeitgeber, von dem ich Ihrem Mitarbeiter erzählt hatte) meinen Arbeitgeber um die Kündigung durch ihn zu beten, damit mir keine Nachteile bei der Agentur für Arbeit entstünden. Meinen Resturlaub solle ich „abfeiern“. Und während dieser Zeit natürlich keine AU Bescheinigungen einreichen, da diese das Beschäftigungsverhältnis ja verlängern würden. Danach bekäme ich ja ALG I und wäre somit finanziell abgesichert. Was ich schließlich auch tat.

Die Kündigung wurde (wegen Kündigungsfrist) am 12.08.2012 rückdatiert (Zustellung 29.07.2012) und zum 31.08.2012 ausgesprochen.
Da ich noch Resturlaub hatte (den ich in der AU nicht abbauen kann) lies ich vom 13.08. bis 31.08.2012 keine AU Bescheinigungen von meinem Arzt ausstellen (wie mit Ihrem Mitarbeiter besprochen). Ab dem 01.09.2012 war ich dann arbeitslos gemeldet. Auch während meiner kurzen Arbeitslosigkeit lies ich keine AU Bescheinigungen ausstellen, befand mich aber weiterhin in Behandlung und nahm weiterhin Medikamente.

Arbeitsunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gegeben, wenn der
Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Arbeit wegen Krankheit nicht (weiter) verrichten kann. Handelt es sich bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit um einen anerkannten Ausbildungsberuf, so scheidet eine Verweisung auf eine außerhalb dieses Berufs liegende Beschäftigung aus. Auch eine Verweisung innerhalb des Ausbildungsberufs muss - was die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Höhe der Entlohnung angeht - mit der bisher verrichteten Arbeit im wesentlichen übereinstimmen, so dass der Versicherte sie ohne größere Umstellung und Einarbeitung ausführen kann.
Da ich bereits am 12.07.2012 Arbeitsunfähig war und mich zu diesem Zeitpunkt in einem Ungekündigten Arbeitsverhältnis als Betriebsleiter in der Gastronomie befand, ist diese Rechtsprechung auf mich anzuwenden. Ich bin nicht innerhalb meiner Arbeitslosigkeit Arbeitsunfähig geworden sondern lange davor.

Eigentlich hätte schon bei der Berechnung meines Krankengelds berücksichtigt werden das ich seit dem 12.07.2012 und nicht erst seit dem 10.10.2012 erkrankt war. Außerdem hätte mir höheres Krankengeld zugestanden da dieses nach meinem Gehalt und nicht nach dem ALG berechnet werden müssen. Diese Lücke entstand durch die völlig falsche Beratung durch Ihren Mitarbeiter. Hätte ich mich weiter AU schreiben lassen und meine Kündigung durch den Arbeitgeber abgewartet hätten mir schon früher mehr als 6 Wochen Krankengeld zugestanden


Neben der jetzt ausgeführten Rechtlichen Auffassung finde ich Ihre Art und weise wie Sie durch diese Schreiben mit meiner aktuellen Therapiestand umgehen verletzend und alles andere als Therapie unterstützend. Im Gegenteil: Ich empfinde dieses Schreiben als Amtspflichtverletzung gemäß § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG und behalte mir weitere Schritte gegen Sie vor.

Ich war über 20 Jahre in der Gastronomie tätig. Seit einigen Jahren muss ich feststellen das sich sowohl das verhalten der Kunden wie auch der Arbeitgeber massiv geändert hat. Von Kunden wurde ich behandelt „wie der letzte Dreck“. Der Kunde ist König, diesen Standpunkt vertreten die Arbeitgeber leider immer noch. Egal wie herablassend oder demütigend man von den Kunden behandelt wird, man darf sich weder dagegen wehren, noch irgendetwas dagegen tun. Gleichzeitig sind die Anforderungen der Arbeitgeber ständig gestiegen. Obwohl ich in den letzten 10 Jahren 5 mal meinen Arbeitgeber gewechselt habe um diesem Ständig wachsenden Druck entgegen zu wirken, stiegen die Anforderungen stetig. Was ständige Arbeitszeiten zwischen 250 und 330 Stunden im Monat ausdrückt. Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich 72 Tage am Stück im Einsatz. Ohne Freie Tage, ohne Pausen, mit Nacht- Frühschichtwechsel (mit gerade mal 4 Stunden Schlaf zwischen den Schichten).

Ich war bis heute immer ein sehr verlässlicher Arbeitnehmer, was sich dadurch ausdrückt das ich in meinem ganzen Leben noch nicht einen einzigen Tag arbeitslos war. (bis Ende August 2012) Auch der andauernde Wechsel meiner Arbeitgeber in den letzten 5 Jahren führte zu keiner Besserung. Am Anfang versprachen alle geregelte Arbeitszeiten und einen fairen Umgang zwischen Mitarbeitern und Gästen. Am Ende war es überall gleich. Die Beschäftigungszeiten stiegen stetig, (und ganz nebenbei: keinerlei Überstunden wurden bezahlt und ein Abbau war unmöglich), die Anforderungen der Arbeitgeber auch. Das Personal wurde reduziert, der Arbeitstakt ständig erhöht, es wurden mehr und mehr Aufgaben zugeteilt.

Aber am allerschlimmsten waren die Gäste. Die Gäste wurden immer unverschämter, verlangten unmögliches, am besten Gratis, behandelten mich herablassend, demütigten und beschimpften mich. Wodurch ich schließlich krank wurde.

Mitte Juli kam schließlich der Zusammenbruch. Zuerst wurde akute Belastungsreaktion und Depression diagnostiziert. Danach Angststörung. Es war mir zu dieser Zeit unmöglich irgendetwas zu unternehmen. Sobald ich unter Menschen kam bekam ich Panikattacken. Auch die DAK hat meine Psychische Verfassung zu diesem Zeitpunkt genutzt um mich unter Druck zu setzen. Wöchentliche Anrufe mit der Frage wie es denn jetzt weitergeht und wann ich denn endlich einen Termin beim Psychiater hätte waren Standart, obwohl ich immer wieder beteuerte dass ich erst am 17.10.2012 einen Termin bekommen hatte und dass ich gut 10 Praxen um einen Termin gebeten hatte.
Der 17.10. war der früheste Termin den ich bekommen konnte.

Mein Arbeitgeber setzte mich zu diesem Zeitpunkt mit täglichen Anrufen bei mir zu Hause massiv unter Druck, bezweifelte meine Krankheit, lachte mich sogar aus.

Anfang August kam es dann zu dem besagten Telefonat und der falschen Beratung durch Ihren Mitarbeiter.

Eine Freundin, die meinen Zustand nicht mehr mit ansehen konnte, besorgte mir schließlich kurzfristig einen Termin bei ihrem Psychotherapeuten in Saarbrücken. Dieser war am 10.10.2012 (also eine ganze Woche vor meinem eigentlichen Termin) und diesen nahm ich natürlich dankbar wahr. (Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt weder Auto fahren konnte, noch den Öffentlichen Nahverkehr nutzen konnte und auf die Hilfe anderer angewiesen war um nach Saarbrücken zu meinen Terminen zu kommen)

Damals stellte sich auch heraus, dass ich zu meinem Nachteil gehandelt hatte weil ich von Ihrem Mitarbeiter völlig falsch beraten wurde. Seit diesem Termin reichte ich wieder AU Bescheinigungen bei Ihnen ein.

Da mir sowohl der Psychologische Dienst der Arbeitsagentur wie auch mein Hausarzt, der medizinische Dienst der Arbeitsagentur und mein Psychotherapeut bescheinigt hatten das ich aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre auch in Zukunft nicht mehr in der Gastronomie arbeiten kann erörterte ich mit meinem Psychotherapeuten unter anderem auch meine Zukunftspläne.
Mir wurden viele neue Möglichkeiten aufgezeigt und es kristallisierte sich heraus dass ich eine Umschulung machen würde, mit Richtung Sozialem Bereich. Am liebsten würde ich zum Erzieher umschulen, kann mir aber auch vorstellen mit kranken oder Behinderten Menschen zu arbeiten. Die Vorstellung dass ich wieder in die Gastronomie zurück muss machte mir vorher sehr große Angst, lähmte mich regelrecht und machte eine Genesung unmöglich. Nachdem ich wieder in die Zukunft (ohne Gastronomie) blicken kann geht es mir etwas besser. Da ich nicht vorhabe, den Rest meines Lebens zu hause rum zu sitzen und in anbetracht das es Monate dauert bis eine solche Maßnahme vom Rententräger bewilligt wird, ich aber spätestens ab Anfang August mit einer Umschulung beginnen möchte, habe ich schließlich am 09.01.2013 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der LVA gestellt. Ich war mir an diesem Tag sicher dass es schnell mit mir aufwärts geht, sobald ich eine Perspektive für die Zukunft habe wenn mein Antrag bewilligt wird.

Dieser Antrag bei der LVA Saarland sagt allerdings nichts darüber aus das ich wieder gesund bin.
Dieser Antrag zeigt lediglich dass ich in die Zukunft sehe und alles dafür tue um möglichst schnell wieder gesund zu werden, was mit einer Rückkehr in die Gastronomie unmöglich wäre.

Sie allerdings legen diesen Antrag so aus. Ohne mich vorher anzuhören wurde nach Aktenlage entschieden, was überhaupt nicht rechtens ist.
Eine Krankenkasse darf die weitere Zahlung des Krankengeldes nicht ohne qualifizierte Prüfung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit ablehnen. Die Kasse muss sich für die Prüfung des Krankengeldanspruchs fundierte medizinische Berichte von den behandelnden Ärzten besorgen. Zu der Frage, ob der Versicherte wieder arbeitsfähig ist bedarf es in der Regel einer persönlichen Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zu dieser Auffassung ist auch schon das Landessozialgericht in Hessen mit Urteil vom 18.10.2007, (Az. L 8 KR 228/06) gekommen.


Seit der Zustellung Ihres Schreibens geht es mir merklich schlechter. Da ich im Moment ohnehin noch psychisch angeschlagen bin löst Ihr Schreiben mit dem Hinweis ich wäre nicht mehr Arbeitsunfähig sowie die Ankündigung der Einstellung der Krankengeldzahlung erneute massive Panikattacken aus und führt außerdem zu massiven Existenzängsten.


Der bisherige Heilungserfolg wird durch diese „Attacke“ faktisch zunichte gemacht. Meine Beschwerden treten nun wieder verstärkt auf. Seit Sonntag habe ich Ausschlag am Körper, den ich auf meine Psychische Verfassung, verstärkt durch Ihr Schreiben, zurückführe und natürlich Ärztlich abklären lassen muss. Ihr Verhalten führt somit zu einer Gesundheitsschädigung. Meine Situation muss Ihnen bei Erstellung dieses Schreibens bekannt gewesen sein.

Dieser Widerspruch hat – auch nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes (siehe Rundschreiben vom 12.11.2010 und 16.03.2012) – aufschiebende Wirkung, weshalb das Krankengeld weiterhin zu zahlen ist. Deswegen bitte ich – gleichermaßen schnell wie bei der Krankengeldeinstellung innerhalb drei Tagen – um verbindliche Mitteilung, dass das Krankengeld weiterhin gezahlt wird. Andernfalls sehe ich mich veranlasst, am 31.01.2013 eine Entscheidung des Sozialgerichtes zu beantragen.

Nach Ablauf dieser Frist beabsichtige ich, außer der Hauptgeschäftsstelle der Krankenasse auch deren Vorstand und Verwaltungsrat, die Rechtsaufsicht beim Landes-Sozialministerium, das Bundesgesundheitsministerium, den Patientenbeauftragten und den Petitionsausschuss zu beteiligen, wenn Sie Ihre Entscheidung nicht korrigieren.

Vorsorglich lege ich außerdem wegen Form-, Verfahrens- und materiellrechtlichen Fehlern hiermit auch einen Widerspruch gegen die Krankengeld-Bewilligung ein. Da ich darüber keinen schriftlichen Bewilligungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habe, gilt statt der Monats- die Jahresfrist. Eine Begründung werde ich nachreichen, sofern es darauf ankommen sollte.


Außerdem fordere Sie hiermit auf, (auf Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X) mir Einsicht in sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten zu geben, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw. bitte ich um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.


Da ich nicht nachvollziehen kann woher die Anrufe sowie die Post Ihrer Mitarbeiter kommen, geht dieses Schreiben im Übrigen an die DAK Geschäftsstellen Saarlouis und Saarbrücken sowie an das DAK Postzentrum als auch an den Vorstand der DAK Prof. Dr. h. c. Rebscher in Hamburg.







Mit freundlichen Grüßen




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Bundesversicherungsamt
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Vorab per E-Mail: poststelle@bva.de xxxxxxxxx, 19.03.2013



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich bei Ihnen Beschwerde gegen meine Krankenkasse DAK-Gesundheit, xxxxxxxxxxxxxxxxx einlegen. Leider zwingt mich die DAK zu diesem Schritt. Zum einen scheinen die Mitarbeiter der DAK der Meinung zu sein, das sie sich an keinerlei Richtlinien und Gesetze halten müssen, zum anderen sind die Mitarbeiter untätig, bearbeiten meinen Widerspruch nicht, oder nur sehr zögerlich, geben keine oder falsche Auskünfte und sind wohl auch nicht an einer Genesung meinerseits interessiert.

Ich bin 42 Jahre alt und habe 25 Jahre in der Gastronomie gearbeitet. Bis zum 31.08.2012 war ich nie auch nur einen Tag arbeitslos. Ich war nie richtig Krank. Bis zum Juli 2012.
Ich hoffe dass Sie mir helfen können und trage Ihnen hier meinen Fall Chronologisch vor.

12.07.2012
Der Vertreter meines Hausarztes, Dr. W., erklärt mich aufgrund Akuter Belastungsreaktion und Depression für Arbeitsunfähig.

17.07.2012
Mein Hausarzt, Dr. M., der mich seit ca. 20 Jahren kennt, bestätigt diese Diagnose und ergänzt diese mit dem Zusatz Nervenschwäche.

29.07.2012
Dr. M. bestätigt seine Diagnose erneut. Mittlerweile sind Angststörungen und Panik-attacken hinzu gekommen. Dr. M. empfiehlt mir eine Psychotherapie bei einem Psychiater oder einem Psychotherapeuten. Daraufhin versuche ich möglichst schnell einen Termin zu bekommen. Obwohl ich ca. 10 Psychiater bzw. Psychotherapeuten anrufe ist der nächste Termin erst am 18.10.2012 zu bekommen.

In der Zwischenzeit wurde ich von meinem Arbeitgeber massiv per Telefon unter Druck gesetzt. Der war der Meinung ich wäre nicht krank, ich solle mich nicht so anstellen etc.

Außerdem rief mich jede Woche Herr D., ein Mitarbeiter der DAK, an und erkundigte sich nach meinem Befinden und fragte mich jede Woche, wann denn der Termin zur Psychotherapie wäre. Ich konnte natürlich immer nur das gleiche Datum, den 18.10.2012 nennen. Herr D. rief regelmäßig an. In einem Telefonat, in dem er mir erklärte dass ich demnächst in den Krankengeldbezug käme erzählte ich ihm vom „Telefonterror“ durch meinen Arbeitgeber. Er fragte mich ob ich mir vorstellen könne wieder dort zu Arbeiten. Da mich diese Arbeit krank gemacht hat verneinte ich natürlich. Daraufhin erklärte er mir, ich solle mit meinem Arbeitgeber sprechen und ihn um die Kündigung bitten damit ich keine Finanziellen einbußen beim Arbeitslosengeld hätte. Damit ich meinen Resturlaub abbauen könne sollte ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr bei der DAK einreichen. Nach dem Ausscheiden bei meinem Arbeitgeber bekäme ich dann Arbeitslosengeld und wäre somit finanziell abgesichert. Da ich damals ziemlich genervt von diesen Anrufen mit immer gleichem Inhalt war und zum Zeitpunkt dieses Anrufes besuch von guten Freunden hatte stellte ich während des Gespräches das Telefon auf mithören. Es gibt also Zeugen für dieses Telefonat. Da ich wie bereits erwähnt noch nie etwas mit dem Arbeitsamt oder Krankengeld zu tun hatte und davon ausging das Herr D. mir schon das richtige empfohlen hatte nahm ich seinen Rat an und setzte ihn in die Tat um. Was natürlich verheerende Folgen für die Höhe und auch die Dauer meines Krankengeldbezuges hatte.

01.09.2012
Ich habe mich beim Arbeitsamt als Arbeitslos gemeldet und habe dort auch angegeben dass ich zurzeit Arbeitsunfähig bin.

19.09.2012
Untersuchung beim Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur.
Ergebnis: Eine Wiedereingliederung in den Tätigkeitsbereich der Gastronomie…..muss zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden.

24.09.2012
Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur.
Ergebnis: …ist der Ratsuchende aus ärztlicher Sicht länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

10.10.2012
Ich bekomme über eine Freundin, die meinen Zustand nicht mehr mit ansehen konnte, kurzfristig einen Termin bei ihrem Psychotherapeuten, Dr. M., den ich auch sofort wahr nehme. Herr M. schreibt mir noch am selben Tag eine AU, die ich bei der Arbeitsagentur einreiche. Außerdem klärt mich Herr M. darüber auf, dass ich von Herrn D. völlig falsch beraten wurde. Ich hätte ohne Unterbrechung AU einreichen müssen und mich überhaupt nicht Arbeitslos melden dürfen.

26.11.2012
Die DAK schreibt mir einen Brief. Überschrift: Krankengeld ab 21.11.2012
Es handelt sich wie gesagt um einen Brief, eine Mitteilung. Nicht um einen Bewilligungsbescheid, (Verwaltungsakt) wie es eigentlich Vorschrift ist.
Da ich mich nicht auskenne nehme ich das so hin.


09.01.2013
Da Herr M. die Meinung seiner Kollegen vom Psychologischen und Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur teilt, das für mich eine Wiedereingliederung in meinen alten Beruf nicht in Frage kommt, stelle ich einen Antrag auf Berufliche Rehabilitation, bei der Deutschen Rentenversicherung.


16.01.2013
Die DAK schreibt mir, dass ich aufgrund des Antrages auf Rehabilitation Arbeitsfähig wäre und stellt die Krankengeldzahlungen zum 22.01.2013 ein. Eine Untersuchung erfolgte nicht, obwohl dies Vorschrift ist. Außerdem steht in diesem Brief (auch dieser Brief ist kein Verwaltungsakt) das ich bei Eintritt meiner Arbeitsunfähigkeit Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen hätte. Was ja nicht richtig ist. Ich war schon vorher Arbeitsunfähig.

22.01.2013
Ich melde mich erneut Arbeitslos

24.01.2013
Ich lege Widerspruch bei der DAK ein.
Dieser Widerspruch richtet sich gegen:
• Die Einstellung des Krankengeldes
• Die Berechnung der Arbeitsunfähigkeit ab dem 10.10.2012 statt dem 12.07.2012
• Die Höhe des geleisteten Krankengeldes, da dieses nach meinem letzten Gehalt und nicht nach dem Arbeitslosengeld berechnet werden müsste
Außerdem fordere ich Einsicht in meine Akte. Dieser Widerspruch geht auch an den Vorstand der DAK in Hamburg.

30.01.2013
Die DAK teilt mir mit, dass die Bearbeitung meines Schreibens noch ein paar Tage in Anspruch nehmen wird.

15.02.2013
Ich bekomme einen Anruf vom Zweigstellenleiter der DAK. Nachdem mein Widerspruch beim Vorstand eingegangen ist, ist er dafür verantwortlich. Es teilt mir mit, das ich am 26.02.2013 einen Termin beim Medizinischen Dienst habe und das Herr D. erst am Montag (18.02.2013) wieder im Haus sei. Er würde dann mit Herrn D. sprechen um die völlig falsche Beratung abzuklären. Danach würde er sich wieder bei mir melden. Was er bis heute nicht getan hat.

15.02.2013
Erneute Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur.
Ergebnis: …ist der Ratsuchende aus ärztlicher Sicht länger als 6 Monate weniger als 3 Stunden täglich belastbar.…Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Ratsuchende seinen Beruf als Restaurantfachmann auf Dauer nicht mehr verrichten kann….

26.02.2013
Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Ergebnis: …..ausreichend erkennbar, dass derzeit weiterhin Arbeitsunfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung medizinisch begründet ist…..



01.03.2013
Der Antrag auf Berufliche Rehabilitation bei der DRS wurde abgelehnt, was hier allerdings nichts zur Sache tut. Gegen diesen Bescheid habe ich am 08.01.2013 Widerspruch eingelegt. Das Psychologische Gutachten liegt mir noch nicht vor.

08.03.2013
Anfrage bei der DAK warum ich nichts höre, nichts passiert. Antwort war, das dass Gutachten des MDK heute erst angekommen wäre (obwohl das Gutachten schon am 01.03.2013 bei Dr. M. eingetroffen ist). Über den Restlichen Stand meines Widerspruches konnte der Sachbearbeiter keine Auskunft geben.


19.03.2013
Erneute Anfrage bei der DAK in Saarbrücken. Antwort: Die Abteilung für Widerspruch hat heute eine Weiterbildung. Es ist keiner im Haus. Außerdem sei ja mein Antrag auf Berufliche Reha bei der DRS abgelehnt worden. An dieser Stelle muss ich mich fragen was das eine mit dem anderen zu tun hat und woher die DAK überhaupt diese Information hat.

20.03.2013
Ein Mitarbeiter der DAK (Herr T.) ruft an um einen Sachstandsbericht zum machen. Er erklärt das die DAK ihr eigens beauftragtes Gutachten beim MDV anzweifelt und weiterhin keine Zahlungen leistet. Außerdem wäre mein Reha Antrag bei der DRV angelehnt worden, wonach mich die DAK als Arbeitsfähig einstuft.

Ich reiche nach wie vor (auch nach dem 22.01.2013), ohne Unterbrechung Auszahlungsscheine für Krankengeld bei der DAK ein.

Ich sehe leider keinen anderen Ausweg als mich an Sie zu wenden. Die DAK ist untätig. Obwohl mittlerweile 4 gleichlautende Gutachten vorliegen sagt die DAK ich wäre gesund und reagiert nicht oder nur sehr schleppend. Dieser Zustand hat mich in meiner Genesung um einiges zurück geworfen. Auch eine Aufklärung des Sachverhaltes der völlig falschen Beratung durch den DAK Mitarbeiter und die dadurch für mich erheblichen finanziellen Einbußen werden überhaupt nicht bearbeitet. Ich hoffe Sie nehmen sich meiner Sache an und können mir helfen.

Im Anhang finden Sie sämtliche Gutachten, Bescheide und Widersprüche in Kopie.

Das Aktenzeichen der DAK lautet: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


In Erwartung Ihrer Antwort

Mit freundlichen Grüßen




xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


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10
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DAK-Gesundheit
Vorstand
Herrn Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher
Nagelsweg 27 – 31
20097 Hamburg xxxxxxxxxxxx: 21.03.2013


Betr.: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Mein Widerspruch vom 24.01.2013

Guten Tag,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich die DAK Saarlouis/Saarbrücken bis heute nicht oder nur teilweise bzw. sehr schleppend meines Widerspruches angenommen hat.

Ich bekam am 30.01.2013 ein Schreiben mit dem Inhalt das die Bearbeitung meines Schreibens vom 24.01.2013 noch ein paar Tage in Anspruch nehmen wird.

Am 15.02.2013 bekam ich einen Anruf eines Herrn aus Saarbrücken (Name leider unbekannt). Er erklärte mir, er wäre Zweigstellen/Bezirksleiter und hätte die Angelegenheit aufgrund meines Schreibens an den DAK Vorstand auf seinen Schreibtisch bekommen. Er würde sich im die Angelegenheit kümmern und dem DAK Vorstand bericht erstatten. Er sagte mir das der Mitarbeiter der mich völlig falsch Beraten hatte ein Herr D. wäre. Herr D. wäre aber erst am Montag dem 18.02.2013 wieder im Hause und er würde die Angelegenheit mit ihm klären und sich dann wieder bei mir melden. Bis heute habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Am 26.02.2013 wurde ich beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen untersucht. Das Ergebnis war eindeutig. (…..ausreichend erkennbar, dass derzeit weiterhin Arbeitsunfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung medizinisch begründet ist…..) Das Gutachten lag meinem behandelnden Arzt am 01.03.2013 vor. Bei der DAK ist es angeblich erst am 08.03.2013 eingetroffen.

Gestern (20.03.2013) rief ein Herr T. von der DAK an. Er wolle einen Sachstandsbericht abgeben. Er lehnte allerdings jegliche Diskussion ab und beantwortete keinerlei Fragen. Er würde einen Sachstandsbericht abgeben und nicht Diskutieren war seine Aussage. Außerdem habe er sich nicht mit meinem Fall befasst. Wie kann er da einen Sachstandbericht abgeben? Herr T. hat einen ziemlich genervten und auch unfreundlichen Eindruck hinterlassen. Seine Kernaussage war folgende: die DAK zweifelt ihr selbst in Auftrag gegebenes Gutachten beim MDV an und erklärt mich weiterhin für Arbeitsfähig. Außerdem wäre ja mein Reha Antrag bei der DRV abgelehnt worden (was richtig ist, allerdings befinde ich mich im Widerspruch).
Das Gespräch fand im Übrigen nicht mit mir, sondern mit meinem Ehemann xxxxxxxxxxxxxxxxx statt, da ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sehe mich selbst um diese Angelegenheiten zu kümmern. Mein Mann (der sich auch beruflich mit diesen Dingen beschäftigt) erklärte Herrn T. das es sich hier auch um schwerwiegende Juristische Fehler handelt. In seiner Wut über die Unfreundlichkeit des Herrn T. erklärte er ihm, dass er selbst bei der DAK versichert ist und seine Monatlichen Beiträge mein zu zahlendes Krankengeld bei weitem übersteigen. Er erklärte ihm außerdem dass er überlege ob er aufgrund der Vorkommnisse bei der richtigen Krankenkasse wäre. Herr T. meinte es stehe ihm frei die Krankenkasse zu wechseln.

Sie werden verstehen dass meine Geduld hier am Ende ist. Ich habe mit dem heutigen Tag Beschwerde beim Bundesversicherungsamt gegen die DAK eingelegt.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, meinen Widerspruch vom 24.01.2013 in ALLEN Punkten zu bearbeiten. Auch wenn die Zahlung des Krankengeldes seit dem 22.01.2013 zurzeit strittig ist, die falsche Beratung durch Herrn D. ist es nicht. Auch die falsche Berechnung der Höhe meines Krankengeldes (welche sich nach meinem letzten Einkommen und nicht nach dem Arbeitslosengeld richten muss) sowie der Beginn der Zahlungen (ich bin seit dem 12.07.2012 ununterbrochen und nicht erst seit 10.10.2012 arbeitsunfähig) müssen bearbeitet und korrigiert werden. Andernfalls sehe ich mich gezwungen Juristische Schritte gegen die DAK einzuleiten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an meinen Mann,
xxxxxxxxxxxxxx,
Telefon xxxxxxxxxxxxxxxxx




Mit freundlichen Grüßen




xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Zuletzt geändert von Amadeus am 10.04.2013, 14:37, insgesamt 2-mal geändert.

Carola
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Beitrag von Carola » 09.04.2013, 18:18

Dein größter Fehler..wirklich, Anrufen, Angerufen werden ist einfach
ein No-Go.
Alles schriftlich, Krankenkassen rufen nur an wenn sie einen Verarschen wollen..
Die lachen sich nun ein Wolf weil du absolut nichts nachweisen kannst.
Die wichtigen Dinge sind aus dein Hirn entsprungen..du weisst was ich meine ?
Dir kann nur ein Rechtsanwalt helfen, also Amtsgericht-Beratungsschein beantragen-Rechtsanwalt für Sozialrecht auswählen, ihn das ding erzählen..
Rest kannste dir hier sparen..
Glaube eh nicht das die DAK irgendwie einlenkt.
lg

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 09.04.2013, 19:13

Hallo,

was den Urlaub im August und die arbeitslos-Meldung ab 1.9. angeht, hat das Krankengeldmanagement der DAK "funktioniert".
Ob im Nachhinein das als Falschberatung beweisbar ist, das kann ich schlecht einschätzen.
In der Argumentation würde ich vielleicht noch § 14 SGB I (Beratung) anführen, die umfassend/ausführlich und nicht einseitig zu Kasseninteressen ausfallen darf. Ebenfalls würde ich auf § 67 SGG hinweisen und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Tag des Telefonates) drängen.
Die Frage ist halt, ob beweisbar ist, dass der DAK-Mitarbeiter wirklich nur diese eine Möglichkeit des Vorgehens oder eben eine von mehreren Möglichkeiten dargestellt hat. Erschwerend ist hier sicherlich, dass die Arbeitsagentur den Antrag angenommen und Arbeitslosengeld gewährt hat. Es könnte ja auch so gewesen sein, dass es Dir durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses besser ging. Eine Last abfiel. Das ablehnende Gutachten für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben spielt denen da natürlich in die Karten.
Aber wer es nicht versucht, der hat schon verloren. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? GGf. wäre ein Anwalt hilfreich.

Was die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund des abgelehnten Reha-Antrages angeht, würde ich die Erfolgsaussichten besser einschätzen. Schon alleine die persönliche Untersuchung beim MDK zeigt, dass da Bewegung in der Sache ist. Und (auch wenn es oft hier so dargestellt wird) der MDK lässt sich nicht vor den Karren spannen, wenn die Sache eindeutig ist. Da hoffe ich, dass die Sache in Eurem Sinne ausgeht.

Was das Grundproblem angeht, so ist diese Entwicklung nicht auf die Gastronomie beschränkt. Auch ich werde am Telefon angepflaumt, auch ich erlebe Verkäuferinnenm, die private Schwätzchen halten - anstatt zu kassieren oder zu beraten. Es sind halt alles nur Menschen. Und Menschen machen Fehler - überall und auf allen Seiten. Ich kenne auch genug unmotivierte Bedienungen, die mich als Störfaktor und nicht als Gast willkommen geheißen haben. Trotzdem schere ich nicht alle über einen Kamm.

Was Deine berufliche Zukunft angeht, so ist das natürlich einerseits von der Gesundheit, aber auch von der Ausbildung und den persönlichen Möglichkeiten abhängig. Hier solltest Du Dir klar werden, wo die Reise hingehen soll, auch unter Berücksichtigung der Zukunftschancen am Arbeitsmarkt. Denn oftmals wird das Standarprogramm empfohlen.

Denk bitte mal darüber nach, ob Du vorher nicht einmal eine medizinische Rehabiliatation machen solltest. Gerade um eine Intensivierung der Therapie zu erreichen, denke ich, dass das sinnvoller wäre. Und dort wird auch eine Empfehlung für eine mögliche berufliche Rehabiliatation abgegeben.

Alles Gute!

LG, Fee

Bully
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Re: Hilfe !!! DAK macht was sie will.....

Beitrag von Bully » 09.04.2013, 19:40

Amadeus hat geschrieben: Da ich damals ziemlich genervt von diesen Anrufen mit immer gleichem Inhalt war und zum Zeitpunkt dieses Anrufes besuch von guten Freunden hatte stellte ich während des Gespräches das Telefon auf mithören. Es gibt also Zeugen für dieses Telefonat.
Hallo Amadeus,

wie Fee es auch schon sagt,

"Ob im Nachhinein das als Falschberatung beweisbar ist"

es ist ein feiner Unterschied ob dass Telefonat zufällig mitgehört wurde
oder absichtlich



hier gilt:

Wer absichtlich ein Telefongespräch mithört, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Telefonpartners, der nichts hiervon weiß.


Gruß Bully

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.04.2013, 22:34

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Poet
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Beitrag von Poet » 10.04.2013, 08:38

@MS: Du wiederholst nur das was Amadeus schon gesagt hat. Sieht denn so Deine Hilfe aus mit der Du im anderen Thread ablenkst?

Oder hast Du bereits am Widerspruch mitgeschrieben und Amadeus dann hier in das KKF gelotst, damit Du von Dir ablenken kannst. Zumindest sehen Teile des Widerspruchs nach MS aus...:-)

Für das Weiterleiten wichtiger Erkenntnisse bist Du doch verantwortlich, siehe im Fall Czauderna nicht nur an die Kasse sondern sogar an den Arbeitgeber...

broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.04.2013, 09:30

Halt ein komischer Zufall.

Das sollte ja in allen Foren eingestellt werden die er findet, waren wohl nur 2 Foren. Hier und in dem komischen anderen Dingsbums.

Ausserdem der einzig mögliche Hinweis wurde doch schon erteilt. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mehr kann man von hier doch nicht machen. Es sei denn man betreib unerlaubte Rechtsberatung.

Poet
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Beitrag von Poet » 10.04.2013, 23:20

...nun gut, der Widerspruch (das ist auch der richtige Weg) ist ja schon lange geschrieben und je mehr ich diesen lese, um so mehr muss ich sagen: Ich revidiere meinen Verdacht, dass unser Hobbyjurist MS mitgeholfen hat:

Der Widerspruch ist nämlich erstaunlich gut geschrieben.

Oder wenn er mitgeholfen hat, hatte er mal einen guten Tag wo er wahrscheinlich nicht mit Schreiben an Cz. Arbeitgeber abgelenkt war.

Ich drücke Amadeus jedenfalls die Daumen, dass der Widerspruch fruchtet. Die Kasse liegt hier mit ihrem Handeln definitiv falsch.

Übrigens: Das was Amadeus geschrieben hat zu den Arbeitgebern und Kunden in der Gastronomie und der gesellschaftlichen Entwicklung, immer weniger Arbeitnehmern mehr Arbeit aufzubürden, dafür aber von denen absolute Kundenorientierung zu verlangen ist absolut lesenswert!

Das sind die Folgen der Ökonomisierung. Uns wurde vorgegaukelt, diese dient dazu, den Menschen von unmenschlichen, körperlich belastenden und stereotypen Tätigkeiten zu entbinden. Dabei geht es darum, aus 1xFaktor Mensch mehr rauszuholen. Nur mal so am Rande...

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 10.04.2013, 23:27

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Poet
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Beitrag von Poet » 11.04.2013, 00:31

@MS: Kommt noch was sinnvolles für Amadeus oder beschränkst Du Dich jetzt auf Wiederholungen?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.04.2013, 00:47

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.04.2013, 07:57

Machts Sinn hat geschrieben:Poet,

Amadeus weiß, dass ich unmittelbar zu seiner / ihrer Angelegenheit nicht hier schreibe. Außerdem ist hier doch schon alles Wichtige gesagt. Czauderna müsste halt nur tätig werden.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

na, das ist doch mal eine klare Ansage - dann schreibst du eben woanders, auch gut bzw. schlecht - kommt auf die Betrachtungsweise an. Ich denke Amadeus wird es ziemlich egal sein, Hauptsache es gibt Hilfe/Rat.
Ich muesste tätig werden ?? - wie stellst du dir das vor - ich bin schliesslich hier als Privatperson unterwegs - tätig werden kann ich deshalb nicht - tätig werde ich nur, wenn ich auch offiziell, also während meiner Tätigkeit und über meinen Arbeitgeber angesprochen bzw. angeschrieben werde. Das passiert auch schon mal, sogar von Menschen, die hier nur lesen, nicht schreiben und sich dann offiziell als Versicherte bei mir melden - dann gehört es zu meiner Pflicht tätig zu werden, aber so.
Und weil du es sagst - schon gleich gar nicht.
Und um auf Amadeus zurück zu kommen, wenn er oder sie meint es wäre hilfreich, dann weiss er oder sie ja jetzt wo ich arbeite.
Gruss
Czauderna

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Re: Hilfe !!! DAK macht was sie will.....

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.04.2013, 08:04

Amadeus hat geschrieben:
01.03.2013
Der Antrag auf Berufliche Rehabilitation bei der DRS wurde abgelehnt, was hier allerdings nichts zur Sache tut.
DAS ist m. E. der Knackpunkt, zusammen mit dem Beginn und damit dem Bewertungsmaßstab für die Arbeitsunfähigkeit.

Da die Arbeitsunfähigkeit (zur Zeit) nach § 2 Abs. 3 der AU-RL (leichte Tätigkeit möglich) beurteilt wird, stellt sich tatsächlich die Frage, wie der Antrag auf eine berufsfördernde Maßnahme mit einer Arbeitsunfähigkeit (nach diesem Bewertungsmaßstab) zusammen geht.

Und wenn der Gutachter der Rentenversicherung zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Erwerbsfähigkeit für leichte Tätigkeiten im zeitlichen Umfang der Arbeitslosmeldung möglich sind, greift der § 44a Abs. 2 SGB II (Gutachten der Rentenversicherung ist für Kranken- und Arbeitslosenversicherung bindend).

Da gegen dieses Gutachten Widerspruch eingelegt wurde, ist momentan natürlich alles in der Schwebe und eine Entscheidung tatsächlich schwierig.

Deshalb sollte der anstehende MDK-Termin zur Klärung der Frage genutzt werden, ob die Arbeitsunfähigkeit seit Juli 2012 durchgehend besteht, damit als Bewertungsmaßstab der Arbeitsunfähigkeit das damalige Beschäftigungsverhältnis in der Gastronomie gilt. Und schon wären die Probleme verschwunden. Und wer weiß, ob dies nicht die Frage ist, die die DAK dem MDK für den 15.04. gestellt hat. Würde für mich Sinn machen, da Amadeus ja u. a. dies mit seinem Widerspruch erreichen wollte.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.04.2013, 08:11

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.04.2013, 08:36

Machts Sinn hat geschrieben:Wie kommst du hier auf § 44a Abs. 2 SGB II? So ein Quatsch.
Es ist für mich die einzige logische Erklärung für das Vorgehen der DAK. Drei Träger - drei Gutachten zur Erwerbsfähigkeit. Und dann gilt nicht 2:1, sondern das Gutachten der Rentenversicherung. So wurden wir hier von Rossi geschult.

Wenn nun die Arbeitsunfähigkeit seit Juli 2012 festgestellt wird, kann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, obwohl eine generelle Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Und für diese Überprüfung ist sehr wohl die DAK zuständig.

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