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Kein Krankengeld mehr, weil angeblich Lücke in der AU
Verfasst: 09.04.2013, 08:40
von Laila
Hallo an alle,
ich habe schon einige Stunden am Bildschirm verbracht aber noch keine befriedigende Antwort auf mein Problem gefunden. Ich hoffe, jemand hier kann mir helfen.
Vorab noch ein paar Eckdaten: Ich war bis letztes Jahr selbständig tätig – daher kein Anspruch auf ALG I, und da ich erst seit September wieder in einer Festanstellung war (1 Jahresfrist). ALG II würde hinten und vorne nicht reichen meine Fixkosten zu decken.
.
Hier meine Geschichte:
Ich bin seit 18.01.13 krankgeschrieben. Hatte größte Probleme mit dem AG – will hier keine Details ausbreiten, sage nur Mobbing. Da ich mich noch in der Probezeit befand, hat mein AG den letzten möglichen Tag zur 2-wöchigen Kündigung genutzt, d.h. ich bin seit 14.3.13 ohne Job, aber nach wie vor im Krankenstand – ohne festes Ende (kleiner Hinweis - ich bin seit 2 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung, was auf der AU nicht so als Diagnoseschlüssel vermerkt ist- dies hat der KK-SB auch schon telefonisch bei mir moniert) Obwohl ich weiter beim Therapeuten bin, hat mich immer mein Hausarzt krankgeschrieben.
Die KK möchte mir jetzt kein Krankengeld bezahlen, da eine Krankmeldung am Freitag auslief, ich aber erst am Montag wieder beim Arzt einen Termin bekam. Freitags hatte er geschlossen und Donnertag wollte er mich nicht dran nehmen. Die KK behauptet das sei nicht lückenlos.
Den schriftlichen Bescheid bekomme ich noch. Gestern hat nur der SB angerufen und mir dies mitgeteilt.
Was kann ich jetzt, bzw. spätestens nach Erhalt des Bescheides machen?
Ich habe schon was von Widerspruch einlegen gelesen. Muss dieser in einer bestimmten Form sein, oder reicht ein Brief in dem ich meinen Widerspruch erkläre?
Und wie geht’s dann weiter?
Ich kann ohne das Krankengeld meine kommende Miete nicht mehr bezahlen.
Was kann ich tun?
Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Eure Hilfe und Unterstützung!
Gruß Laila
Verfasst: 09.04.2013, 11:17
von Rossi
Nun ja, die BSG-Krankengeldfalle schnappt wieder zu.
Dem Grunde ist es leider so, dass Du lückenlos (bzw. 1 Tag vorher) die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt feststellen lassen musst.
Dies ist hier nicht der Fall, Du hast eine Lücke von Samstag und Sonntag.
Als Krankengeldempfänger musst Du alles in deiner Macht stehende unternehmen und die Arbeitsunfähigkeit nahtlos feststellen lassen.
Die Frage ist jetzt, ob Du dieses (alles in deiner Macht stehende) gemacht hast und es keine andere Möglichkeit zur Feststellung der AU gab?
Du hättest ggf. am Freitag auch einen Vertretungsarzt aufsuchen können.
Kannst Du nachweisen, dass Du am Donnerstag keinen Termin mehr bekommen konnest?
Ich glaube, dass es nicht gut aussieht.
Verfasst: 09.04.2013, 16:38
von Laila
Danke Rossi für Deine Antwort - wenn sie auch sehr unerfreulich ist. Leider sagt einem so etwas keiner. Für einen "normaler" AN reichen AU's am Montag darauf. Mein Arzt wußte das auch nicht, ich hatte auf ihn vertraut, dass er das schon macht. Wenn man krank wird, sagt einem das ja keiner - leider! Ich sah auch keinen Anlass in der Sache zu rechergieren, da ich mit sowas noch nie zu tun hatte. In meiner Selbständigkeit war ich eh auf mich gestellt und hatte keinen Anspruch als feiwillig Versicherte. Hinterher ist man/Frau immer schlauer!
Ich würde aber doch gerne noch den Versuch über den Widerspruch probieren. Kann mir bitte jemand sagen, was ich dabei beachten muss?!
Vielen Dank im voraus.
Eure Laila
Verfasst: 09.04.2013, 17:13
von Czauderna
Laila hat geschrieben:Danke Rossi für Deine Antwort - wenn sie auch sehr unerfreulich ist. Leider sagt einem so etwas keiner. Für einen "normaler" AN reichen AU's am Montag darauf. Mein Arzt wußte das auch nicht, ich hatte auf ihn vertraut, dass er das schon macht. Wenn man krank wird, sagt einem das ja keiner - leider! Ich sah auch keinen Anlass in der Sache zu rechergieren, da ich mit sowas noch nie zu tun hatte. In meiner Selbständigkeit war ich eh auf mich gestellt und hatte keinen Anspruch als feiwillig Versicherte. Hinterher ist man/Frau immer schlauer!
Ich würde aber doch gerne noch den Versuch über den Widerspruch probieren. Kann mir bitte jemand sagen, was ich dabei beachten muss?!
Vielen Dank im voraus.
Eure Laila
Hallo,
leider muss auch ich dir sagen dass es schlecht für dich aussieht - meiner Auffassung nach hast du nur dann eine Chance, wenn dein Arzt dich bei deinem Widerspruch entsprechend klar und deutlich unterstützt, mit anderen Worten bestätigt, dass es dir nicht möglich war am Freitag wegen der weiteren AU-Meldung ihn oder einen anderen Arzt aufzusuchen und er dafür veranwortlich ist, dass du erst am Monat bei ihm warst - alles andere, fürchte ich, läasst dich gegen die Wand laufen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.04.2013, 19:25
von CiceroOWL
Das einzigste das da hlefen könnte, ich schreibe könnte, wäre das die Kasse bei Bewilligung des KG nicht explezit auf die Mitwikungspflichten hingewiesenaht. Hat Sie das sieht es schlecht aus. Wenn auc hh noch auf der AU Bescheinigung steht das man sich rechtzeitig zu kümmern hat sieht es ganz mies aus.
Verfasst: 09.04.2013, 22:10
von Rossi
Tja, auch wenn Du selber und Dein Arzt von dieser BSG-Krankengeldfalle nicht gewusst haben, sieht es dennoch schlecht aus.
Das BSG hat genau diese Problematik vor kurzem noch behandelt. Im Rahmen des sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruches (fehlende Aufklärung und Beratung durch Vertragsarzt oder Kasse) kommst Du dennoch nicht in den weiteren Krankengeldbezug hinein.
Die Vorentscheidung des LSG hatte es genau anders gesehen und die Kasse verdonnert Krankengeld zu löhnen. Denn hier wusste der Krankengeldempfänger auch nichts davon, dass der nahtlos die AU feststellen lassen muss. Das BSG hat die Auffassung des LSG leider nicht geteilt und deswegen stehst Du jetzt auch ziemlich allein dar.
Die Gretchenfrage ist, ob Du den Vertragsarzt privatrechtlich in Anspruch nehmen kannst, weil er Dich über diese Problematik nicht informiert hat. Ich glaube aber, dass sich dieser Kampf nicht lohnen wird.
@Jochen
Woher nimmst Du das?
Zitat:
Das einzigste das da hlefen könnte, ich schreibe könnte, wäre das die Kasse bei Bewilligung des KG nicht explezit auf die Mitwikungspflichten hingewiesenaht. Hat Sie das sieht es schlecht aus. Wenn auc hh noch auf der AU Bescheinigung steht das man sich rechtzeitig zu kümmern hat sieht es ganz mies aus
Soweit ich mich erinnern kann, ist das BSG genau auf die Problematik aufgrund der Vorentscheidung des LSG eingegangen. Denn das LSG hatte auch darauf herumgeritten, dass die Kasse über diese Problematik der Krankengeldfalle hätte informieren müssen. Allerdings hat das BSG dies anders gesehen.
Verfasst: 09.04.2013, 23:46
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 10.04.2013, 07:59
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:
@Jochen
Woher nimmst Du das?
Zitat:
Das einzigste das da hlefen könnte, ich schreibe könnte, wäre das die Kasse bei Bewilligung des KG nicht explezit auf die Mitwikungspflichten hingewiesenaht. Hat Sie das sieht es schlecht aus. Wenn auc hh noch auf der AU Bescheinigung steht das man sich rechtzeitig zu kümmern hat sieht es ganz mies aus
Soweit ich mich erinnern kann, ist das BSG genau auf die Problematik aufgrund der Vorentscheidung des LSG eingegangen. Denn das LSG hatte auch darauf herumgeritten, dass die Kasse über diese Problematik der Krankengeldfalle hätte informieren müssen. Allerdings hat das BSG dies anders gesehen.
Explezit in dem Fall das die AUs eingereicht werden müssen und das der Hausarzt auch darauf hinweist rechtzeitig aufzuschlagen wegen der AU, das reicht im Normalfall aus um in die Falle zu tappen. Leider
Verfasst: 10.04.2013, 08:30
von Laila
Lieben Dank an Euch alle für die guten Beiträge.
In meinem speziellen Fall liegt es so, dass ich derzeit ohne Arbeitsstatus bin - sprich wenn ich nicht krank wäre, wäre ich Hartz IV.
Mein Hausarzt hat mich nie darauf hingewiesen, dass ich am letzten Tag der AU erscheinen muß, ganz im Gegenteil, er hat mich auf Montag in die Praxis bestellt, weil Freitag geschlossen war und Donnerstags war er voll. (Ich hatte am Di od. Mi angerufen wg Termin)
Von der Krankenkasse hatte ich noch garnichts gehört. Ich hatte wegen meinem Krankengeld letzte Woche bei der KK nachgefragt.
Wie ist Euer Einschätzung in dem Fall?
Gruß Laila
Verfasst: 10.04.2013, 08:43
von CiceroOWL
Taja was stand denn auf der AU bis auf weiters oder war die AU terminiert auf den Freitag?
Verfasst: 11.04.2013, 18:35
von Laila
@CiceroOWL
sorry, hab super viel gerade um die Ohren und war nicht mehr online.
AU war mit Datum (siehe meine Beschreibung).
Gruß Laila
Verfasst: 11.04.2013, 19:32
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 12.04.2013, 18:17
von Laila
@Machts Sinn:
werde ich machen, habe nur die Befürchtung, dass mein Fall anders liegt. Es sind ein paar andere Voraussetzungen wie in dem Fall geschildert.
Danke für die Unterstützung und ich halte mich natürlich an jeden "Strohhalm" der mir gereicht wird
Halte Dich gerne auf dem Laufenden um auch einen Beitrag für andere Betroffene beizusteuern.
Gruß Laila
Verfasst: 12.04.2013, 19:49
von CiceroOWL
Denn hast du ein Problem vom Grundsatz her hätte jeder arzt am Freitag die AU ausstellen können, grundsätzlich, Lücke ist Lücke. Meiner Ansicht nach. Ausser du kannst explezit nachweisen das es dir unmöglich war aufgrund schwerwiegenr aüsserliche Umstände und / oder schwewiegenden persönlichen Gründen es dir nicht möglich war keinen anderen Arzt an diesem Tag zu suchen.
Verfasst: 12.04.2013, 23:14
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.