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Versicherungslücken

Verfasst: 09.04.2013, 02:33
von Juliane
Hallo,

ich hab diese Fragen zwar schon in einem anderen Thread gestellt, allerdings wird der ja gerade wegen anderen Nichtigkeiten zerpflückt.

Ich stelle diese Frage daher hier nochmal gesondert:

1) Was hat es mit den sog. "Versicherungslücken" auf sich?

2) Warum muss die "neue" GKV diese unbedingt "schließen"?

3) Gibt es dafür irgendein zentrales Register?

4) Ist immer nur die "letzte" Versicherungslücke von Interesse oder alle vorhandenen?

Danke,
Juliane

Verfasst: 09.04.2013, 04:37
von CiceroOWL
Also Versichrungslücken gibt es kraft Gesezes seit dem 01.04.2007 / 01.01.2009 nomiel nicht mehr. Versicherungverträge wie das VVG intressieren im Bereich der GKV nicht. Nur denn wenn diese Versicherungen *** einer deutschen PKV verwendet werden. Heißt, sollte denn erwogen werden diese Versicherung zu nehmen gilt denn halt es besteht grundsätzliches ein Versicherugnsschutz der die Mindestanforderung dern der Deutschen GKV erfordern muss. Ich hoffee mal das dies denn auch den Leistungsumfang hat. Jede Kasse hat da Ihre eigene KM 1 statistik usw. Ein Zentralregister gibt es da nicht, im Bereich der PKV gibt es da denn wohl ein Liste mit schwarzen Schafen die Nichtzahler waren sind usw.

Verfasst: 09.04.2013, 08:02
von Czauderna
Hallo,
wie schon geschrieben - eigentlich darf es "Versicherungslücken" wie sie vor dem 01.04.2007 bzw. 01.01.2009 gegeben hat, heute nicht mehr geben.
Aber die Praxis beweist es täglich, solche "Lücken" gibt es immer noch.
Zum einen bei Personen, die eben seit diesen beiden Daten nicht oder nicht mehr einer Krankenversicherung angehörten und zum anderen, die sich eben zwischen zwei versicherungspflichtigen Sachverhalten nicht versichert haben (acuh wenn sie das eigentlich gemusst hätten). Eine "Zwangsversicherung" dürfen die Kassen auch nicht durchführen.
Ein Fehler in der Gesetzgebung, die einerseits die Pflicht zur Versicherung eingeführt hat, andererseits trotzdem die Möglichkeit der Nichtversicherung
zulässt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.04.2013, 20:18
von Juliane
Sprich wenn der Antragsteller irgendeine Lücke (auch wenn es nur 1 Monat ist) hat, dann lehnt die "neue" GKV ab und verweist auf die alte Kasse?

Wenn es aber kein Zentralregister oder sowas gibt, warum nimmt sie dann den Neukunden nicht einfach auf? Die GKVs sind doch eigentlich auf soviel Kundschaft wie möglich angewiesen (insbesondere junge, gesunde Menschen).

Verfasst: 09.04.2013, 20:28
von zost
Eine Lücke von bis zu einem Monat ist unschädlich und berechtigt zm sofortigen Kassenwechsel.

Verfasst: 09.04.2013, 21:02
von Poet
...aber nicht bei vorher Unversicherten und nicht wenn Bindefristen bestehen.

Verfasst: 09.04.2013, 21:06
von zost
Eine Lücke bis zu einem Monat besagt doch, dass vorher eine Mitgliedschaft bestand.

Und die normale 18monatige Bindungsfrist wird durch eine Lücke außer Kraft gesetzt.

Verfasst: 09.04.2013, 21:25
von Poet
zost hat geschrieben:Eine Lücke bis zu einem Monat besagt doch, dass vorher eine Mitgliedschaft bestand.

Und die normale 18monatige Bindungsfrist wird durch eine Lücke außer Kraft gesetzt.
Ich wollte es nur noch mal für Juliane betonen.

Wenn derjenige noch nicht 18 Monate in der neu gewählten Kasse war oder Wahltarife gewählt hat, besteht freilich Bindefrist.

Verfasst: 11.04.2013, 14:45
von Geächteter
http://www.tagesschau.de/inland/gkv-gesetz100.html

Frage mich ob die ~2Mrd. € Beiträge von den Schuldnern jemals ausgeglichen werden können oder ob es nicht doch jedes Jahr mehr und mehr wird.

Nagut, für das System sind es einfach alles nur Beitragspreller am Ende.

Dass es am Ende für den Staat vllt. doch mehr kostet, weil wenn die KK erstmal die Beiträge nachfordert, was dann die Leute in die Privatinsolvenz treibt.

Verfasst: 11.04.2013, 15:42
von Juliane
Geächteter hat geschrieben:Frage mich ob die ~2Mrd. € Beiträge von den Schuldnern jemals ausgeglichen werden können oder ob es nicht doch jedes Jahr mehr und mehr wird.
Natürlich wird es mehr, auch wenn jetzt nur noch 1% Verzugszinsen anfallen ;)

Das kann man fast schon mit der rasanten Staatsverschuldung vergleichen.
Geächteter hat geschrieben:Nagut, für das System sind es einfach alles nur Beitragspreller am Ende.
Ja natürlich, die machen das ja alle auch absichtlich! ;)

Einem Selbständigen pauschal mind. 350 € aufbürden ist sicher gut durchdacht worden. Damit sollen die Leute doch nur von der Selbständigkeit ferngehalten und in ein abhängiges Arbeitsverhältnis gedrängt werden.

Verfasst: 11.04.2013, 16:21
von zost
Poet hat geschrieben:
zost hat geschrieben:Eine Lücke bis zu einem Monat besagt doch, dass vorher eine Mitgliedschaft bestand.

Und die normale 18monatige Bindungsfrist wird durch eine Lücke außer Kraft gesetzt.
Ich wollte es nur noch mal für Juliane betonen.

Wenn derjenige noch nicht 18 Monate in der neu gewählten Kasse war oder Wahltarife gewählt hat, besteht freilich Bindefrist.
Nein,das ist so nicht richtig. Bei einer Lücke unter einem Monat besteht sofortiges wechselrecht. Dazu gibt es ein Besprechungsergebnis

Verfasst: 11.04.2013, 19:07
von Poet
zost hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:
zost hat geschrieben:Eine Lücke bis zu einem Monat besagt doch, dass vorher eine Mitgliedschaft bestand.

Und die normale 18monatige Bindungsfrist wird durch eine Lücke außer Kraft gesetzt.
Ich wollte es nur noch mal für Juliane betonen.

Wenn derjenige noch nicht 18 Monate in der neu gewählten Kasse war oder Wahltarife gewählt hat, besteht freilich Bindefrist.
Nein,das ist so nicht richtig. Bei einer Lücke unter einem Monat besteht sofortiges wechselrecht. Dazu gibt es ein Besprechungsergebnis
Es gibt den Versuch eines Besprechungsergebnisses mit Interpretationsspielraum...ähm. Nicht darauf bauen. Bindefrist gilt und wird auch von den meisten Kassen so umgesetzt.

Verfasst: 12.04.2013, 08:11
von Swantje B.
Hallo Poet,

wenn eine Versicherungslücke auftaucht, die kleiner als ein Monat ist, besteht ein neues Wahlrecht. Wenn eine Kasse das nicht umsetzt und ihre Versicherten wegen der Bindungsfrist nicht ziehen lässt, dann kennt die Kasse das BSG-Urteil vom 13. 6. 2007 (B 12 KR 19/06 R) nicht.

Was im Bereich Bindungsfrist von allen Kassen, die ich kenne, umgesetzt wird, ist eher das:
01.01.2000 - 09.11.2012 Pflichtvers. Arbeitnehmer Krankenkasse A
10.11.2012 - 11.11.2012 Lücke
12.11.2012 - a.w. Pflichtvers. Arbeitnehmer (Arbeitgeberwechsel), Anmeldung erfolgt ebenfalls zu Kasse A
15.12.2012: Kunde kündigt die Krankenkasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

==> am 12.11.2012 hat eine neue Bindungsfrist angefangen. Die Kündigung wird erst zum 31.05.2014 wirksam.

Gruß
Swantje

Verfasst: 15.04.2013, 10:50
von raymankhan
Zitat von Juliane: Einem Selbständigen pauschal mind. 350 € aufbürden ist sicher gut durchdacht worden. Damit sollen die Leute doch nur von der Selbständigkeit ferngehalten und in ein abhängiges Arbeitsverhältnis gedrängt werden.


Meine Antwort:

Bei einer Selbstständigkeit spielt es keine Rolle ob man versichert ist oder nicht. Der Finanzamt interessiert sich dann nur noch für dich wenn du selbstständig bist.

Was denkst du, warum sich viele Leute Selbstständig machen? Die sind ja nicht blöd.

Verfasst: 15.04.2013, 11:27
von Juliane
raymankhan hat geschrieben:Bei einer Selbstständigkeit spielt es keine Rolle ob man versichert ist oder nicht. Der Finanzamt interessiert sich dann nur noch für dich wenn du selbstständig bist.
Was hat das Finanzamt jetzt damit zu tun???

Nochmal: Wenn Selbständige gesetzlich mind. 350 € für die GKV abdrücken müssen (und ev. bald auch noch einen Rentenpflichtbetrag), dann können es sich viele Existenzgründer und Kleingewerbetreibende einfach nicht mehr leisten "selbständig" zu sein.