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Fragebogen zur Vorlage beim MDK gekriegt. Wie verhalten?

Verfasst: 08.04.2013, 11:04
von Miep
Hallo,

ich bin seit Mitte Dezember 2012 bis heute im Krankengeldbezug.

Aussteuerung im Oktober diese Jahres.

Und das Wichtigste: Ein EM-Antrag ist gestellt!!!

Nun habe ich heute einen Fragebogen zur Vorlage beim MDK von der Kasse zugeschickt gekriegt, den ich ausfüllen soll.

Es heisst, dass dadurch ggf. eine Untersuchung beim MDK vermieden werden kann.

Der Fragebogen soll auch meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Wie soll ich mich nun verhalten?

Ausfüllen? Ja oder Nein?

Habe wahnsinnige Angst vor einer Einstellung des Krankengeldes nach Aktenlage, wie es so oft passiert und dem daraus folgenden Psychostress, wenn man dagegen vorgeht.

Ich hatte so gehofft, dass die Kasse mich angesichts des gestellten EM-Antrages in Ruhe läßt.

Danke.

Verfasst: 08.04.2013, 11:14
von Czauderna
Hallo,
wenn du diese Angst hast, dann schreib doch auf den Fragebogen, dass du die persönliche Vorstellung beim MDK haben willst, dann kann dir das wahrscheinlich nicht passieren, dass eine "Gesundschreibung" nach Aktenlage erfolgt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.04.2013, 11:16
von Miep
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn du diese Angst hast, dann schreib doch auf den Fragebogen, dass du die persönliche Vorstellung beim MDK haben willst, dann kann dir das wahrscheinlich nicht passieren, dass eine "Gesundschreibung" nach Aktenlage erfolgt.
Gruss
Czauderna
Was würdest Du mir aus Deiner Erfahrung heraus empfehlen?

Ich begreife es echt nicht.

Die ganze Zeit hat man mich in Ruhe gelassen.

Da stelle ich einen Antrag auf EM-Rente, der ja für sich spricht und plötzlich beginnt man Druck auszuüben....

LG.

Verfasst: 08.04.2013, 11:51
von broemmel
Moin,

ich empfehle eine persönliche Vorstellung beim MDK.

Wenn Deine Befürchtung ist, das ein Gutachten nach Aktenlage negativ für Dich ausfallen kann, dann ist das ja der Beste Weg, um dem entgegenzutreten.

Grundsätzlich kann ein Antrag auf eine EM Rente auch zurückgezogen werden. Ich tippe mal das geprüft werden soll, ob eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Dann gibts die Möglichkeit das die Kasse Dich nach § 51 SGB V auffordert einen Antrag auf Rehabilitationsmassnahmen zu stellen. Der kann dann umgedeutet werden in einen Rentenantrag. Dann kann der nur zurückgezogen werden, mit Zustimmung der Kasse.

Aber mach Dich jetzt nicht im voraus nervös. Weise im Fragebogen darauf hin das Du eine persönliche Vorstellung beim MDK erhalten möchtest und dann warte einfach ab.

Verfasst: 08.04.2013, 16:08
von Adler76
Ich würde auch auf eine Persönliche vorstellung bestehen.

Bei mir wurde auch nach Aktenlage entschieden,was im endeffekt aber dann doch das falsche Ende bekommen hätte,wenn ich nicht auf einen Persönlichen vorstellungstermin beim MDK bestanden hätte :wink:

Ich hatte aber zum Glück schon einen Anwalt dazugezogen,der einen Unabhängigen Gutachter beauftragen wollte.Erst dann war die Kasse in der lage einen Termin zu machen.Und dass innerhalt von 36 Stunden :wink:

Verfasst: 08.04.2013, 16:37
von Miep
Ich habe, ohne Auffforderung der Kasse, einen EM-Antrag gestellt, der bearbeitet wird.

Daher wundert mich ja dieser Fragebogen...

Also diesen UNBEANTWORTET zurückschicken und um eine persönliche Begutachtung beim MDK bitten?

Wie lange dauert es, bis man einen Termin bekommt? Bis zum Termin muss das Krankengeld doch in jedem Fall gezahlt werden, oder?

Ich habe keine Ahnung, wie man nach Aktenlage entscheiden würde. Da die Kasse sparen will, wohl eher so, dass ich gefälligst gesund zu sein habe....

Oder spielt es doch eine Rolle, dass der EM-Antrag bereits gestellt ist?

Boah, habe ich eine Angst.

Habe noch nie gehört oder hier im Forum gelesen, dass die Kassen nach so kurzer AU-Zeit solche Fragebögen verschicken.

Klar, durch das Ausfüllen könnte ein Termin beim MDK vermieden werden....die wollen nach Aktenlage entscheiden. Billiger.

Lebe von 760 € netto pro Monat. Eine Einstellung des Krankengeldes würde meine Existenz gefährden.

Oder könnte ich mich bei einer Gesundschreibung, egal ob nach Aktenlage oder nach Begutachtung, ans Arbeitsamt wenden zwecks Beantragung von ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wegen des Rentenantrages?

Das Verschicken solcher Fragebögen ist übrigens umstritten, siehe:

http://www.ndr.de/info/programm/sendung ... age-1.html

http://www.ndr.de/info/programm/sendung ... age-2.html

Danke.

Verfasst: 08.04.2013, 17:15
von Carola
Sollange auf den Fragebögen nichts von wegen Mitwirkungspflicht/Mitwirkung/§/Rechtsbelehrung steht, nimm sie und fütter die Rundablage damit.
Üblicherweise wirst du garnicht bei einer MDK Endscheidung per Aktenlage
überhaupt befragt, nur deine Ärzte, ohne das du etwas mitbekommst.
Sollte ganz neu sein das der MDK dich per Post befragt, da befragt dich ehr die Krankenkasse, zwei verschiedene paar Schuhe..du verstehst was sie von dir wollen ?
Mal gespannt ob auch nur ein Krankenkassenmitarbeiter was gegenteiliges
zu meinen Aussagen sagt.
lg
Ansonsten gilt..

Die Krankenkassen sind mithin nicht berechtigt, zunächst
vom Vertragsarzt Unterlagen zu erbitten, um zu prüfen, ob
der MDK einzuschalten ist. Es obliegt vielmehr den Kranken-
kassen selbst, den MDK aufgrund eigener Erkenntnisse einzu-
schalten. Dieser kann dann nach Bejahung seiner Zustän-
digkeit erforderlichenfalls ergänzende Unterlagen von den
Vertragsärzten anfordern.

Verfasst: 08.04.2013, 17:19
von Miep
Von einer Rechtsbelehrung bzgl. Mitwirkungspflicht steht da nichts.

Da steht:

[...] "Durch Ihre Angaben kann vielleicht auch auf eine Untersuchung durch den MDK verzichtet werden. [...] Wir bitten Sie, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen und in den nächsten Tagen zurück zu senden."

Der Fragebogen ist von der Krankenkasse, nicht vom MDK.

Ob er an den MDK weitergeleitet wird, weiss ich nicht.

Leider finden sich im Internet zahlreiche Postings, in denen Patienten das Krankengeld gestrichen wurde, weil sie den Fragebogen nicht ausgefüllt haben.

Sicher kann man da klagen und wird vermutlich gewinnen, aber ich habe dafür weder das Geld noch die Kraft.

LG.

Verfasst: 08.04.2013, 17:34
von Carola
Hm, für genaue Infos wäre ein scann dieses Fragebogens wirklich wichtig..
zumal ich schon fast weiss wo der Weg hingeht..
Kannste das Einstellen ohne Persönliche Daten (Schwärzen) ?
Krankengeld einstellen ohne Vorwarnung..in diesem Falle..
Amtsgericht..Beratungshilfeschein beantragen, bekommste sofort,
Rechtsanwalt damit aufsuchen, er freut sich (Wird den Schein bestimmt nicht brauchen bei der Rechstlage, und lieber sofort Bares von der Krankenkasse nehmen) der beantragt EA bei Amtsgericht..Kohle kommt sofort wieder.
Aber..
Nach ersten Schreiben von Rechstanwalt kommt das Geld eh wieder, aber, ich glaube wirklich nicht das sowas eine Krankenkasse durchzieht.
Du bist absolut nicht verpflichtet sowas auszufüllen, glaub mir, und ich hoffe doch das andere SB hier mir zustimmen.
Hab keine Angst.
lg

Verfasst: 08.04.2013, 17:36
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du kannst den Bogen doch mit den Angaben ausfüllen, die Du machen willst.
Wenn dort nach den behandelnden Ärzten gefragt wird (die sie wahrscheinlich ohnehin schon wissen), dann gib sie an.
Wenn Sie z.B. nach den Medikamenten, die Du nimmst, fragen, dann beantworte es oder lass es sein. Oder machen ein Strich oder schrein rein: Bitte beim Arzt erfragen :shock:
Und ob Du die Ärzte von der Schweigepflicht entbindest oder nicht, macht auch keinen Unterschied, da sie Arztanfragen der Kasse beantworten (müssen).
Ach ja, und was die Fragebogenaktion des NDR angeht.... derartige intime Bögen wird wohl keine Kasse mehr auf die Reise schicken. Und so eine allgemeine Anfrage ist erlaubt.

Du hast von Dir aus einen EM- Rentenantrag gestellt. Den kannst Du theoretisch auch jederzeit wieder zurückziehen. Ich denke daher, dass die Intention der Kasse eher dahin geht, zu schauen, ob bei Dir die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Denn dann könnte man Dir das Gestaltungsrecht nachträglich zu dem Rentenantrag einschränken, oder DIch zur Reha auffordern. Wobei die Rentenversicherung sowieso Reha vor Rente prüft.

Dass Du einen Rentenantrag gestellt hast, lässt Dich aber nicht automatisch bei der Kasse unbehelligt. Denn auch ich könnte theoretisch morgen einen solchen Antrag stellen, wobei meine Erfolgsaussichten sicher gen null tendieren.

LG, Fee

Verfasst: 08.04.2013, 17:49
von Miep
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Du kannst den Bogen doch mit den Angaben ausfüllen, die Du machen willst.
Wenn dort nach den behandelnden Ärzten gefragt wird (die sie wahrscheinlich ohnehin schon wissen), dann gib sie an.
Wenn Sie z.B. nach den Medikamenten, die Du nimmst, fragen, dann beantworte es oder lass es sein. Oder machen ein Strich oder schrein rein: Bitte beim Arzt erfragen :shock:
Und ob Du die Ärzte von der Schweigepflicht entbindest oder nicht, macht auch keinen Unterschied, da sie Arztanfragen der Kasse beantworten (müssen).
Ach ja, und was die Fragebogenaktion des NDR angeht.... derartige intime Bögen wird wohl keine Kasse mehr auf die Reise schicken. Und so eine allgemeine Anfrage ist erlaubt.

Du hast von Dir aus einen EM- Rentenantrag gestellt. Den kannst Du theoretisch auch jederzeit wieder zurückziehen. Ich denke daher, dass die Intention der Kasse eher dahin geht, zu schauen, ob bei Dir die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Denn dann könnte man Dir das Gestaltungsrecht nachträglich zu dem Rentenantrag einschränken, oder DIch zur Reha auffordern. Wobei die Rentenversicherung sowieso Reha vor Rente prüft.

Dass Du einen Rentenantrag gestellt hast, lässt Dich aber nicht automatisch bei der Kasse unbehelligt. Denn auch ich könnte theoretisch morgen einen solchen Antrag stellen, wobei meine Erfolgsaussichten sicher gen null tendieren.

LG, Fee
Hallo Fee,

wie beantworte ich denn die Frage, welche Maßnahmen meiner Meinung nach bei der zügigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit helfen?

Der EM-Antrag impliziert doch, dass nichts dauerhaft geholfen hat, wenngleich ich immer wieder Arbeitsversuche gemacht habe und gescheitert bin (wieder AU und Krankengeldbezug).

Die Kasse kann mir ruhig das Gestaltungsrecht nachträglich zu dem Rentenantrag einschränken. Habe den Antrag ja freiwillig gestellt und habe nicht vor, ihn zurück zu ziehen.

Meine Angst geht in die Richtung, dass man mir das Krankengeld einstellt, weil der MDK nach Aktenlage meint, ich sei gesund und sich für den Rentenantrag nicht interessiert.

Deinen Worten entnehme ich, dass es wohl eher nicht die Intention der Kasse ist?

Eine Reha habe ich, wie gesagt, 2011 gemacht. Bin AU entlassen worden, aber habe 2 Monate später einen Arbeitsversuch gestartet. Nach 4 Monaten war ich wieder AU und 12 Wochen in der Klinik.

Danke nochmals.

Verfasst: 08.04.2013, 17:53
von Carola
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Du kannst den Bogen doch mit den Angaben ausfüllen, die Du machen willst.
Wenn dort nach den behandelnden Ärzten gefragt wird (die sie wahrscheinlich ohnehin schon wissen), dann gib sie an.
Ahja, also doppelt für den SB
Wenn Sie z.B. nach den Medikamenten, die Du nimmst, fragen, dann beantworte es oder lass es sein. Oder machen ein Strich oder schrein rein: Bitte beim Arzt erfragen :shock:
Sicher, und schon haben sie die Erlaubniss
Und ob Du die Ärzte von der Schweigepflicht entbindest oder nicht, macht auch keinen Unterschied, da sie Arztanfragen der Kasse beantworten (müssen).
Ach ja, und was die Fragebogenaktion des NDR angeht.... derartige intime Bögen wird wohl keine Kasse mehr auf die Reise schicken. Und so eine allgemeine Anfrage ist erlaubt.
Und wenn doch ? warte doch erstmal ab was es für ein Bogen ist

Du hast von Dir aus einen EM- Rentenantrag gestellt. Den kannst Du theoretisch auch jederzeit wieder zurückziehen. Ich denke daher, dass die Intention der Kasse eher dahin geht, zu schauen, ob bei Dir die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Denn dann könnte man Dir das Gestaltungsrecht nachträglich zu dem Rentenantrag einschränken, oder DIch zur Reha auffordern. Wobei die Rentenversicherung sowieso Reha vor Rente prüft.
Genau, das kann nur der MDK endscheiden, und kein SB
Dass Du einen Rentenantrag gestellt hast, lässt Dich aber nicht automatisch bei der Kasse unbehelligt. Denn auch ich könnte theoretisch morgen einen solchen Antrag stellen, wobei meine Erfolgsaussichten sicher gen null tendieren.

LG, Fee

Verfasst: 08.04.2013, 17:59
von Miep

Verfasst: 08.04.2013, 18:03
von Czauderna
Hallo Miep,
vielleicht solltest du einfach gar nix machen, also den Bogen nehmen und wie Carola es schrieb und "ablegen". Dann kannst du auch nichts falsch machen.
Was dann passiert - abwarten. Vielleicht passiert nix und die Kasse zahlt dir ohne weitere Aktivitäten weiter dein Krankengeld bis zur Rentenbewilligung, vielleicht bekommst du einen Termin zum MDK, vielleicht auch die Einstellung des Krankengeldes, zumindest wird dich deine Kasse aber an die Rückgabe des Bogens erinnern - bis auf die erste Variante bedeutet alles andere für dich auf jeden Fall Stress. Aus der Praxis heraus bleibe ich bei meinem Rat den Bogen mit dem Vermerk, dass du eine Vorstellung beim MDK wünschst, zurückzugeben - dann hat du die Sache erst mal erledigt und musst dir auch keine Gedanken machen, meine ich. Das funktioniert aber auch nur, wenn du auch davon ausgehst dass die die Praktiker hier helfen wollen und nicht schaden.
Entscheiden musst ohnehin du selbst, das kann dir keiner abnehmen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.04.2013, 18:10
von Carola
Den Bogen nicht auzufüllen, und nur zu vermerken das du eine
persönliche Vorstellung wünscht ist eine Lösung die du ohne Angst
auch so durchziehen kannst wie Czauderna schrieb.
Ändert aber nichts an den Mist den sie versuchen mit dir.
lg