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Feststellung "nebnberuflich selbständig"- durch GK

Verfasst: 07.04.2013, 11:10
von GKVdesperado
Liebe Experten,

angenommen eine selbständige Tätigkeit neben einer Anstellung wurde durch die zuständige GKV per Bescheid (mit Rechtsmittelbelehrung) als nebenberuflich eingeschätzt. Die GKV ergänzte jedoch mündlich, dass sie eine Statusfeststellung empfiehlt, da sie in der Tätigkeit viele Elemente einer abhängigen Beschäftigung sieht. Sie könne das Verfahren zwar auf Antrag einleiten, sei aber nicht von Amts wegen zuständig, da Sache der DRV.

Die nebenberufliche freie Mitarbeit wurde inzwischen wieder eingestellt, nichtsdestotrotz hätte der Threadersteller gerne Rechtssicherheit, ob die nebenberufliche Tätigkeit tatsächlich nebenberuflich ist.

Reicht hier der Bescheid der GKV oder könnte eine spätere Betriebsprüfung durch die DRV die ganze Einschätzung wieder kippen. Und am Ende durch die DRV bzw. Gericht noch entschieden werden, dass die nebenher ausgeübte freie Mitarbeit doch hauptberuflich selbständig war ?

Die Einstufung als nebenberuflich ist sehr wichtig für den Threadersteller, da die freie Mitarbeit während einer einjährigen Pflichtversicherung in der GKV (nach vielen Jahren PKV) ausgeübt wurde und hierdurch der Weg zurück in die GKV und freiwillige Weiterversicherung geebnet werden sollte.

Ist in dieser Fallgestaltung ein rückwirkendes Statusfeststellungsverfajhren anzuraten oder kann man es beim Bescheid der GKV belassen ?

Danke für alle Einschätzungen dieser misslichen Situation !

Statusfesstellungsverfahren

Verfasst: 07.04.2013, 11:22
von CiceroOWL
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=239948

Wenn der Betreibsinhaber Pech hat stellt der Betriebsbsprüfer fest das es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, es wäre besser das Ganze im Rahmen des Statusfestellugnsverfahrens fesstellen zulassen.entscheidend ist der DRV Bund nicht die Krankenkasse.

Gruss

Jochen

Verfasst: 07.04.2013, 18:15
von Lady Butterfly
Statusfeststellungsverfahren und Beurteilung haupt- bzw. nebenberufliche Tätigkeit? hmmmmm......

das gilt doch eigentlich nur für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH und familienhafte Mitarbeit

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... igkeit.pdf

ich denke, für die Beurteilung hauptberuflich - nebenberuflich sind immer noch die Krankenkassen zuständig...

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 5_5-FFR9.4
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... zurueck/1/