Seite 1 von 1

Auswirkungen schwankendes Einkommen - Familienversicherung

Verfasst: 05.04.2013, 14:59
von pekaya
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Familienversicherung.

Mein Mann ist selbständig und seit einigen Jahren in der PKV versichert.

Ich bin über die Künstlersozialkasse bei der AOK pflichtversichert und unsere beiden Kinder, 5 und 2 Jahre alt, sind seit Ihrer Geburt bei mir in der Familienversicherung mitversichert.

Nun prüft die AOK mal wieder den Anspruch auf die Familienversicherung.

Bis einschließlich 2009 waren wir immer unterhalb der relevanten Einkommensgrenze. Für 2010, was der aktuellste mir vorliegende Steuerbescheid ist, liegen wir darüber.
Der Bescheid für 2011 ist noch nicht da, aber auch da liegen wir laut Steuerberater drüber.

Nun hat mir der Steuerberater heute gesagt, dass wir im Jahr 2012 wieder deutlich unterhalb der Grenze liegen. Allerdings gibt es da natürlich noch keinen Steuerbescheid sondern das ist das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Wir das nun so sein, dass wir für die Jahre 2010 und 2011 die Kinder selbst versichern müssen?
Und können sie dann wieder zurück in die Familienversicherung weil 2012 ja unter der Grenze war?
Wann und wie kann ich sie da wieder anmelden, denn der Bescheid für 2012 wird ja voraussichtlich erst im Frühjahr 2014 vorliegen?

Müssen wir davon ausgehen, dass wir möglicherweise ein jährliches Familienversicherungs-Hopping haben, weil das Einkommen bei selbständigen ja naturgemäß schwanken kann?

Für ein feedback bedanke ich mich im Voraus schon sehr herzlich!!
Viele Grüße pekaya

Verfasst: 05.04.2013, 15:08
von Czauderna
Hallo,
du schreibst - "nun prüft die AOK mal wieder den Anspruch auf Familienversicherung" - wann fand denn genau die letzte Prüfung statt ?.
Dies ist insofern wichtig, weil nur der Zeitpunkt ab der letzten Prüfung bis heute
abgefragt wird. Was noch wissenswert wäre - wann in dieser Zeit ist ein Einkommensteuerbescheid erstellt worden ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.04.2013, 20:50
von heinrich
die Grenze liegt derzeit bei 52200 EUR/Jahr

Die FFAMIlienversicherung für die Kinder
ENDET mit Ende des Monats der E r s t e l l u n g des Einkommensteuerbescheides,
der eben ein Gesamteinkommen ooooberhalb dieser Grenze ausweist.

Umgedreht ist es so, dass die FAMI für die Kinder wieder beginnt, mit dem ersten des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides, der ein Gesamteinkommen uuuunterhalb der Grenze ausweist.


Dies haben so die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem Gemeinsamen Rundschreiben vom 27.09.2007 beschlossen.

Die FAMI-Fachabteilung der jeweiligen Krankenkasse kennt dieses Verfahren

Verfasst: 05.04.2013, 21:21
von Rossi
Von daher solltest Du im Schweinsgalopp dafür sorgen, dass der Steuerbescheid 2012 so schnell wie möglich vorliegt.

Denn das Einkommen aus 2012 scheint ja wohl unterhalb der Grenze zu liegen und eine Familienversicherung ist wieder möglich.

Wenn Du wartest bzw. Dich einfach in den Sessel zurücklegst, dann kann die Familienversicherung erst später (nach Vorlage Steuerbescheid 2012) eingetragen werden.

Du hast also einen kleinen Gestaltungsspielraum.

Bei 2 Kindern reden wir hier über 300,00 € mtl.

Ich denke mal, dass es sich lohnt den Steuerberater hier mal ein wenig auf die Füße zu trampeln, dass er in die Puschen kommt.

Wenn es im nächsten Jahr umgekehrt ist (Einkommen liegt oberhalb der JAEG), dann kann man sich wieder in den Sessel lehnen.

Verfasst: 09.04.2013, 09:52
von pekaya
Hallo zusammen,

zunächst mal vielen Dank für Ihre Antworten!!

Ich weiß offengestanden nicht mehr, wann die letzte Überprüfung der AOK war. Aber der Steuerbescheid für 2010, der am 27.03.2012 erstellt wurde, liegt der AOK noch nicht vor.
Daher gehe ich nun davon aus, dass wir ab 01.04.2012 rückwirkend bezahlen müssen? Und zwar so lange, bis der Steuerbescheid für 2012 vorliegt. Habe ich das richtig verstanden?

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Mühe und Ihre hilfreichen ANtworten!!

Beste und sonnige Grüße
pekaya

Verfasst: 09.04.2013, 20:49
von zost
Ja, so wird es sein.

Vielleicht könnt ihr tricksen und nur den STB 2012 vorlegen. Vllt. habt ihr Glück, und die Kasse verpennt, die anderen (vorherigen) STBs anzufordern