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Freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert
Verfasst: 03.04.2013, 20:14
von Bonny56
Hallo zusammen,
weiß nicht ob ich hier richtig bin will aber mal meine Frage los werden.
War freiwillig in der gesetzlichen Versichert, Kündigung durch Arbeitgeber, Urlaubsanspruch auszahlen lassen, Sperrung beim ALGI bekommen für diese Urlaubsanspruchauszahlung. Heute Schreiben von Krankenkasse, will Geld, für den Zeitraum der Sperre. Danach, nach Sperre, ja wohl wieder pflichtversichert.
1. hat die KK Anspruch auf die Zahlung und 2. kann man an der Beitragsbemessung was machen? Hatte ja keine Bezüge!
kann mir jemand helfen?
Schönen Abend und danke um voraus
Verfasst: 04.04.2013, 00:39
von Fair und sachlich bleiben
Die freiwillige Versicherung endet nicht mit Ende der Beschäftigung - sondern mit Beginn der Pflichtversicherung (ALG-Bezug). Es sind somit Beiträge zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird aber - nach erfolgter Einkommensabfrage - neu berechnet.
Verfasst: 04.04.2013, 07:22
von Bonny56
??? Einkommensabfrage, hat keiner gemacht. Wie komme ich jetzt zu einer fairen Beitragsbemessung?
Danke
Verfasst: 04.04.2013, 07:50
von Czauderna
Bonny56 hat geschrieben:??? Einkommensabfrage, hat keiner gemacht. Wie komme ich jetzt zu einer fairen Beitragsbemessung?
Danke
Hallo,
wieviel Geld will denn die Kasse hab ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.04.2013, 20:14
von Bonny56
Für einen Zeitraum vom 01.01.2013 bis 14.01.2013, € 316,05, Zeitraum 15 bis 19.01. ALGI, ab 20.01 wieder Berufstätig aber unter Bemessungsgrenze.
Für eure Mühe im Voraus vielen Dank
Verfasst: 04.04.2013, 22:18
von Czauderna
Hallo,
Das entspricht dem Höchstbeitrag, also ca. 3975,00 € mtl.
Wenn der Nachweis erbracht wird über das tatsächliche Einkommen in dieser
Zeit, dann kann sich die Summe auf ca. 75,00 € reduzieren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.04.2013, 18:05
von Bonny56
Weiß jemand ob der im Dezember ausbezahlte Urlaubsanspruch für den Januar als Einkommen gilt?
Bitte noch mal Info, danke
Gruß
Bonny56
Verfasst: 05.04.2013, 18:12
von broemmel
Moin,
ich kenne das aus früheren Zeiten eigentlich so.
ausgezahlter Urlaub = 2000 € für 20 Tage (4 Wochen)
Freiwillige Versicherung für 28 Tage nach Ende des BVH. Beitrag berechnet aus 2000 € : 28.
Für diese Zeit ruht auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Erst nach Ende des Ruhens und dem Beginn des tatsächlichen Bezuges des ALG setzt die Versicherungspflicht ein.
Abschliessend könnte da heinrich mal was zu sagen.
Verfasst: 05.04.2013, 18:34
von Czauderna
Bonny56 hat geschrieben:Weiß jemand ob der im Dezember ausbezahlte Urlaubsanspruch für den Januar als Einkommen gilt?
Bitte noch mal Info, danke
Gruß
Bonny56
Hallo,
ausbezahlter Urlaub, also Urlaubsabgeltung wird krankenversicherungsmässig dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugerechnet und es werden dafür auch Beiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer an die Kasse gezahlt. Demnach kann diese Summe nicht für den Januar als beitragspflichtiges Einkommen gewertet werden.
Es handelt sich nicht um eine Abfindung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.04.2013, 21:56
von Bonny56
Vielen Dank Ihr Lieben, wünsche euch ein schönes WE
Gruß
bonny56
Verfasst: 24.04.2013, 19:34
von Bonny56
Hallo zusammen,
Krankenkasse schickt Mahnung über den viel zu hohen Beitrag. Keine Reaktion auf mein Schreiben. Muss ich jetzt wirklich zum Anwalt, oder gibt es so was wie ein Ombudsmann. Was kann ich noch tun?
Im voraus vielen Dank
Bonny56
Verfasst: 24.04.2013, 20:16
von Czauderna
Bonny56 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Krankenkasse schickt Mahnung über den viel zu hohen Beitrag. Keine Reaktion auf mein Schreiben. Muss ich jetzt wirklich zum Anwalt, oder gibt es so was wie ein Ombudsmann. Was kann ich noch tun?
Im voraus vielen Dank
Bonny56
Hallo,
schriftlichen Widerspruch mit der Forderung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.
Wenn möglich persönlich hingehen und erst reden, dann den Widerspruch abgeben und quittieren lassen.
Was die Beitragszahlung angeht, so würde ich einen Teil bezahlen, ausgehend von einem monatlichen Gesamtbeitrag in Höhe von 152,27 € (dies entspricht einem Einkommen von 0,00 € bis zur Mindestbeitragsbemessungsgrenze).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.04.2013, 07:24
von Bonny56
Guten Morgen,
geht der Widerspruch auch per Einschreiben/Rückschein. Hingehen wird schwierig, Entfernung zu weit. Leider Pech gehabt bei den ganzen Fusionen.
Im Voraus vielen Dank.
Bonny 56
Verfasst: 25.04.2013, 14:19
von Bonny56
Ich nochmal.
Im Schreiben der Krankenkasse steht "Unsere Gesamtforderung wird hiermit förmlich festgesetzt". Kennzeichnet das vielleicht den rechtsmittelfähigen Bescheid?
Für Antworten dankbar.
Gruß
Bonny56
Verfasst: 25.04.2013, 16:36
von heinrich
hallo Bonny,
zunächst mal ne einfache Frage
hat Du in dieser Sache schon mit Deiner KK GESPROCHEN ???
Falls ja, mit wem.
Mit einem Sachbearbeiter oder mit dem Teamleiter/Gruppenleiter/Abschnittsleiter für den Bereich "Freiwillige Versicherung"