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Anruf vom Sachbearbeiter: wie reagieren?

Verfasst: 02.04.2013, 13:42
von Klinger
Hallo, ich lese hier schon seit Monaten mit und habe jetzt ein paar konkrete Fragen.
Erstmal zu mir: Ich bin 38, Familienvater und Hausbesitzer. 2010 Diagnose Asperger-Autismus.
Seit dem 18.12.2012 nach einer Panikattacke (nicht die erste, aber die schlimmste) krankgeschrieben wegen F43.9g und F84.5g.
Mein Hausarzt steht 100% hinter mir. Er ist auch der Meinung, daß die Situation am Arbeitsplatz für mich untragbar ist.
Die BKK Mobiloil zahlt seit Ende Januar Krankengeld. Neulich kam ein Anruf vom SB, wann ich denn glaube, wieder arbeiten gehen zu können. Mein Hausarzt habe (auf einem Standardformular) erklärt, daß die AU voraussichtlich Anfang April enden würde. Die KK sorge ja momentan für meinen finanziellen Unterhalt, da wolle man wissen, wie es weitergeht und ob man nicht eine Rehamaßnahme machen sollte.
Ich tue mich anfangs schwer, mit ihm zu reden. Sage, daß ich auf keinen Fall ab dem 1.4. wieder arbeiten könne. Er sagt, daß ich schon auf dem Formular für den MDK* (siehe unten) nicht so recht Auskunft habe geben wollen. Ich sage, daß ich eigentlich nur mit Ärzten über meinen gesundheitlichen Zustand reden wolle. Dann sage ich ihm aber doch, daß ich natürlich schon überlege, wie es weitergeht. Ob ich meinen Job mit Veränderungen weitermache oder einen anderen Job suche. Daß ich mich schon nach Reha-Möglichkeiten erkundigt habe, es aber anscheinend keine Klinik gibt, die ein Behandlungskozept für erwachsene Asperger-Patienten hat. Sage ihm, wenn er eine findet, solle er mich das wissen lassen. Sage auch, daß mir die Zeit zu Hause sehr gut tut und daß es das beste wäre, wenn die KK erstmal nichts unternimmt. Erwähne, daß ich am 15.4. einen Termin bei der Psychiaterin habe. Den wollen wir jetzt erstmal abwarten.

*Die KK hatte mit dem Antrag auf Krankengeld einen Fragebogen für den MDK geschickt, den ich ausfüllen und in dem beiliegenden verschlossenem Umschlag an die KK zurücksenden sollte. Aber es lag kein Umschlag bei. Ich habe auf dem Formular vermerkt, daß dort sehr persönliche Fragen gestellt würden, und ich gerne bereit bin, mit dem Arzt vom MDK darüber zu reden. Dann habe ich den Fragebogen in einen Umschlag getan und "Arztsache" draufgeschrieben. Woher wußte der SB also, was ich in dem Fragebogen geschrieben hatte?

Ich bin seit 1999 bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Ich bin zu 50% Schwerbehindert. Mein Arbeitsvertrag ist noch ungekündigt, aber mein Arbeitgeber hat die ordentliche Kündigung beim Integrationsamt beantragt. Er hatte mit Ende Januar schon die Kündigung geschickt, aber ohne zu wissen, daß ich schwerbehindert bin. Nachdem ich ihm mitgeteilt habe, daß ich schwerbehindert bin, hat er beim I-Amt sogar die fristlose Kündigung beantragt, was aber als völlig haltlos verworfen wurde. Kurz gesagt: Sollte das I-Amt der Kündigung zustimmen und mir die Kündigung im April zugehen, endet das Arbeitsverhältnis zu Ende September.

In meiner Situation mache ich mir natürlich neben der persönlichen Lebenskrise auch Sorgen um die finanzielle Zukunft. Nach einem sehr tiefen Tief habe ich mich mittlerweile soweit berappelt, daß ich Bewerbungen schreibe und mittelfristig versuchen möchte, einen anderen Job zu bekommen. Aufgrund meines Asperger-Autismus muss ich aber einen Arbeitsplatz finden, der zu mir passt, sonst bin ich nach einem halben Jahr wieder psychisch am Ende.

Fragen:
1. Welche Handhaben hat die KK, den Krankengeldbezug einzustellen? Noch hat sie das zwar nicht angedroht, aber nachdem, was ich hier so gelesen habe, kann das ganz schnell gehen.
2. Mit welchen Argumenten mache ich dem SB am besten klar, daß ich keine Anrufe wünsche?
3. Wie soll ich mich gegenüber der KK verhalten?

Und falls hier einer ist, der sich mit sowas auskennt: Ich bin für Tips für Rehaeinrichtungen dankbar, die ein Behandlungskonzept für erwachsene Asperger-Autisten haben.

Verfasst: 02.04.2013, 17:09
von Netti
Hallo,

du solltest zuerste einmal die KK schriftlich dazu auffordern, deine Telefonnummer und ggf. e-mail Addi zu löschen..die benötigen sie nicht für ihre Aufgabe...und so hast du diese Überraschungsangriffe aus dem Hinterhalt nicht mehr.
Wenn dein SB was von dir will, soll er dir schreiben.

Des weiteren würde ich mit meinem beh. Arzt sprechen..und ihn fragen, ob er wirklich die weitere AU angezweifelt hat...

je nachdem was bei dem Gespräch herauskommt, würde ich dann verfahren..

Du solltest, wie gesagt, nur noch schriftlich mit deinem SB der KK verkehren...und er soll dir, wenn er dir denn etwas schriftlich mitteilen will...die Rechtsgrundlagen nennen..

desweiteren würde ich ihn vielleicht aber auch noch einmal ansprechen, woher er denn deine Einträge auf dem Bogen für den MDK kennen würde...
wenn er den Briefumschlag aufgemacht hat, hat er gegen den Datenschutz verstoßen...das würde ich ihm deutlich klar machen...

Verfasst: 02.04.2013, 17:27
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich würde an Deiner Stelle der Kasse eine Info zukommen lassen, dass Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr telefonisch kommunizieren kannst, und sie bitte schön die Fragen schriftlich an Dich richten sollen.

Wenn sie weiter anrufen, kannst Du ja auf denb Trick zurückgriefen, dass Du Dich am Telefon nur noch mit "Ja bitte" oder "bei Müller" meldest und sagst, dass Herr/Frau X (also Du) leider gerade nicht da seiest. Und nein, Du könntest leider nichts ausrichten.

Ich sehe das immer von 2 Seiten. Auch ich tätige Anrufe, aber ich bin mir bewußt, dass ich die Menschen "überrasche" bzw. völlig unvorbereitet von der Couch hole. Wenn alles gut läuft, baut sich ein Vertrauensverhältnis auf. Das kann es natürlich nicht, wenn der Zweck des Anrufes nicht die Beratung, sondern alleine das stringente Krankengeld-Management ist und die Beendigung der AU an erster Stelle steht. Insofern kann ich auch verstehen, wenn Menschen nicht mit mir reden wollen.
Bei Dir ist das natürlich etwas anders gelaufen. Wobei Du auch mal den Arzt fragen solltest, ob er wirklich eine Arbeitsfähigkeit auf der Arztanfrage in Aussicht gestellt hat. Beantrage doch einmal Akteneinsicht bzw. Übersendung der Akte in Kopie.

LG, Fee

Verfasst: 02.04.2013, 18:03
von Klinger
Mein Hausarzt hat mir den Fragebogen gezeigt. Der kam Mitte Februar und er hat 1.4. als voraussichtliches Ende der AU angegeben. Das sind 6 Wochen. Ich weiß nicht, ob er als Hausarzt überhaupt einen noch längeren Zeitraum angeben kann. Und er hat bei "Erwerbsfähigkeit gefährdet" ein Kreuz gemacht.
Er hat mir aber wiederholt zugesichert, mich so lange krank zu schreiben, wie ich brauche.

Re: Anruf vom Sachbearbeiter: wie reagieren?

Verfasst: 02.04.2013, 18:26
von Poet
Klinger hat geschrieben: Ich bin seit 1999 bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Ich bin zu 50% Schwerbehindert. Mein Arbeitsvertrag ist noch ungekündigt, aber mein Arbeitgeber hat die ordentliche Kündigung beim Integrationsamt beantragt. Er hatte mit Ende Januar schon die Kündigung geschickt, aber ohne zu wissen, daß ich schwerbehindert bin. Nachdem ich ihm mitgeteilt habe, daß ich schwerbehindert bin, hat er beim I-Amt sogar die fristlose Kündigung beantragt, was aber als völlig haltlos verworfen wurde. Kurz gesagt: Sollte das I-Amt der Kündigung zustimmen und mir die Kündigung im April zugehen, endet das Arbeitsverhältnis zu Ende September.

In meiner Situation mache ich mir natürlich neben der persönlichen Lebenskrise auch Sorgen um die finanzielle Zukunft.
@Klinger: Zu den kassentechnischen Dingen lasse ich mal die anderen reden. Zum arbeitsrechtlichen (auch wenn Du nicht danach gefragt hast) noch ein paar Anmerkungen: Nach dem bisherigen fragwürdigen Vorgehen Deines Arbeitgebers wird/sollte sich das i-Amt schwer tun mit der Zulassung der Kündigung. Die Kündigung macht auch keinen Sinn, für Deinen Arbeitgeber bist da ja aktuell kein Kostenfaktor mehr, es sei denn er muss Besetzungsquoten einhalten. Im Gegenteil: Hier muss zwischen i-Amt und AG geprüft werden ob es eine Arbeitsplatz-Alternative gibt. Es gibt ganz viele Schwerbehinderte,die machen hervorragende Arbeit. Gerade deswegen steht die Kündigung eines Schwerbehinderten unter einem besonderen Schutz ergänzend zum KüSCHG. Mal nebenbei gibt es auch finanzielle Vorteile für AG,welche die Beschäftigungsquote von Behinderten erfüllen. Solange Du im KRG-Bezug bist macht es auch keinen Sinn, die Lösung des BVH irgendwie voranzutreiben.

Um auszurechnen, ob Du ggf, sogar noch längere und höhere Ansprüche hast, müsste man wissen, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und ob es einen Tarifvertrag oder Dienstvereinbarungen gibt, an die sich Dein AG halten muss. 5 Monate nach der Kündigung ist schon arg kurz. Hast Du einen Anwalt, der Dir helfen kann und wenn möglich einen Rechtsschutz für Arbeitsrecht?

Verfasst: 02.04.2013, 18:34
von Klinger
Es handelt sich um einen Kleinbetrieb, in dem das KSchGesetz nicht gilt. 5 Monate Kündigungsfrist nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit ist die normale gesetzliche Frist. Es gilt kein Tarifvertrag. Mein Anwalt kümmert sich bereits um alles. Rechtsschutz ist vorhanden.

Was heißt BVH?

Verfasst: 02.04.2013, 18:48
von Poet
@Klinger: BVH = Beschäftigungsverhältnis. Sorry, Juristendeutsch...:-)

Okay, sehr gut. Lässt das Integrationsamt die Kündigung nicht zu, besteht das BVH mit allen Rechten und Pflichten fort. Dies könnte Deine Chance sein, mit einem Aufhebungsvertrag eine längere Frist oder die Zahlung einer Summe X rauszuholen mit Deinem Anwalt, wenn Du ja sowieso auf der Suche nach einem neuen Job bist. Normal gebe ich solche Tipps nicht aber hier fährt mir das Verhalten des AG in die Nase. Das geht so nicht und macht auch keinen Sinn, außer Dich loszuwerden.