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MDK fordert Wiedereingliederung

Verfasst: 02.04.2013, 10:48
von Dunja
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin seit Anfang November letzten Jahres krankgeschrieben aufgrund von mehreren Bandscheibenvorfällen u. a. im HWS-Bereich. Ich habe fast täglich starke Schmerzen und bisher hat keine Therapie angeschlagen.
Der Sachbearbeiter von der Krankengeldabteilung rief mich in regelmäßigen Abständen an und erkundigte sich nach meinem Krankheitsverlauf. Dabei fielen auch so Kommentare, ob denn meine Schmerzen wirklich so unerträglich wären, dass ich nicht arbeiten gehen könnte!!
Ich muß dazu sagen, dass ich schon 2 Jahre zuvor mit den Schmerzen unter ständiger Medikamenteneinnahme arbeiten gegangen bin, bis überhaupt endlich die o. g. Diagnose festgestellt wurde!!

Nun habe ich letzte Woche bei meinem Hausarzt, der mich immer arbeitsunfähig geschrieben hat, erfahren, dass er einen Anruf vom MDK meiner Krankenkasse bekommen hätte, dass er mich nicht weiter arbeitsunfähig schreiben dürfte, weil ich sofort mit einer Wiedereingliederung beginnen solle.

Ich fühle mich aber überhaupt nicht in der Lage, arbeiten zu gehen und befinde mich noch mitten in Therapien, evtl. steht auch eine OP an.

Ich habe hier gelesen, dass der MDK eine Wiedereingliederung nur empfehlen könne (nicht anordnen) und dass der Patient zustimmen müsse. Gibt es dafür gesetzliche Grunslagen?? Wie soll ich nun am besten vorgehen??
Ich habe auch noch nichts Schriftliches erhalten!
Meine letzte AU lief zum 27.03. aus. Was mache ich nun, um lückenlos das Krankengeld weiter zu beziehen?? Muß mein Arzt mir die AU rückwirkend verlängern, wenn ich nicht an der Wiedereingliederung teilnehmen möchte??

LG

Verfasst: 02.04.2013, 17:54
von Krankenkassenfee
Hallo,

na, da hat Dein Arzt Dir ja ein schönes Ei ins Nest gelegt.
Entweder bist Du gesundheitlich in der Lage die Wiedereingliederung zu machen, oder nicht. Und da muss er, sorry für die Wortwahl, auch gegenüber dem MDK die Eier in der Hose haben zu sagen, ob Du das kannst oder nicht.
Dass der MDK anruft und nachfragt ist Praxis. Und der Doc hätte einfach sagen können, da steht noch eine OP an, das macht zur Zeit keinen Sinn. Das entscheiden wir nach der OP. Wenn die OP nur vielleicht ansteht, ist das natürlich kein Grund.
Ob Du Therapien machst ist relativ latte. Die kannst Du ja auch neben der Wiedereingliederung machen. Krank ist ja nicht gleich arbeitsunfähig. Und viele machen Therapien neben ihrer Arbeit.

Die Wiedereingliederung leiert der Arzt an, ideralerweise in Absprache mit dem Patienten. Aber nicht so nach dem Motto, ja vielleicht und vielleicht in 6 Monaten. Sondern schon anhand des aktuellen Beschwerdebildes und der ärztlichen Einschätzung.
Und dann ist da noch der Arbeitgeber, der muss auch zustimmen. Und es gibt genug Firmen, die sagen, dass sie es nicht machen. Sei es, weil sie das in den Arbeitsablauf nicht integrieren können, oder es hat einen Wechsel im PC-Programm gegeben und sie haben keinen, der einarbeiten kann.

Wenn Dein Arzt sich also hinter dem MDK versteckt, dann wirst Du Dich gegen die Wiedereingliederung nicht wehren können. Dann ist es vielleicht besser es tatsächlich mal mit 2 Stunden zu versuchen. Und wenn es gesundheitlich nicht geht, dann kann man es mit Absprache des Arztes abbrechen oder zeitlich verschieben.

LG, Fee

Verfasst: 02.04.2013, 18:52
von Kernschmelze
Hallo,

zunächst gilt: Während einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist der Patient per definitionem immer AU!!

Die Richtlinie zur Wiedereingliederung gibt es hier:
g-ba.de/informationen/richtlinien/2/

Der Wiedereingliederung (WE) samt WE-Plan müssen zustimmen: der Arzt, der Patient und der Arbeitgeber, erst dann kommt die KK. Die Rolle des MDK ist in diesem Verfahren nicht definiert. Noch einmal: Während der WE ist der Patient AU!!.

Allgemeines:
Die Zeit der Krankschreibung, also die voraussehbare Zeit der AU, ist immer begrenzt. Am Ende des AU-Zeitraumes wird die AU um einen weiteren AU-Zeitraum verlängert. Die Zahl der Verlängerungen ist abhängig von der Entwicklung des Krankheitsbildes und nicht von der Gnade des MK/SB. Dies gilt auch während einer WE-Maßnahme, die z. B. über 12 Monate läuft.

Ein gängiges Verwirrspielchen der Krankenkassen ist auch die Behauptung, eine WE dürfe nicht länger als 3 - 4 Monate dauern (z. B. TK) oder höchstens 6 Monate. Alles Krankengeldverweigerungstaktik. Die Begrenzung einer WE ergibt sich aus dem Krankheitsverlauf. Das kann bis zu einem Jahr und länger dauern.

Falls der SB mit o. g. Behauptung auftritt: Schriftlichen Bescheid anfordern mit ausführlicher Begründung. .... Das wird er nicht tun, denn es ist eine Lüge.

Gruß, Kernschmelze

Kündigung vom AG

Verfasst: 02.04.2013, 19:24
von CiceroOWL
haufe.de/personal/arbeitsrecht/Langjaehriger-Mitarbeiter-geniesst-auch-bei-langer-Krankheit-Kuendigungsschutz_76_172146.html?chorid=00511427&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FPersonal%2F50%2F00511427%2F2013-04-02%2FTop-News-Langjaehriger-Mitarbeiter-geniesst-auch-bei-langer-Krankheit-Kuendigungsschutz&ecmId=9782&ecmUid=3268921

Mal so zur Info..

Verfasst: 02.04.2013, 19:25
von Czauderna
Hallo,
"Ein gängiges Verwirrspielchen der Krankenkassen ist auch die Behauptung, eine WE dürfe nicht länger als 3 - 4 Monate dauern (z. B. TK) oder höchstens 6 Monate. Alles Krankengeldverweigerungstaktik. Die Begrenzung einer WE ergibt sich aus dem Krankheitsverlauf. Das kann bis zu einem Jahr und länger dauern. "
richtig, aber nicht von vorne herein und von "Verwirrspielchen" kann auch keine Rede sein. Lassen wir wieder einmal die Praxis zu Worte kommen. In der Regel legen Arzt, Patient und Arbeitgeber gemeinsam die Modalitäten der Wiedereingliederungsmaßnahme fest. Eine von vorne herein auf ein Jahr festgesetzte Wiedereingliederung, was soll das für eine Erkrankung sein, die
letztendlich ein Jahr Wiedereingliederung benötigt, allein schon vom Verlauf bis zum Beginn der Massnahme (sechs Wochen AU und ein Jahr Wiedereingliederung ) ? Das ist noch nicht einmal im Sinne des Versicherten, ein Jahr vom Grundsatz her doch arbeiten zu gehen, nur Krankengeld zu beziehen, also weniger als sein Nettogehalt und dadurch auch seinen kompletten Krankengeldanspruch aufzubrauchen. Vielleicht können die anderen Kassenmitarbeiter etwas anderes dazu schreiben, aber länger als sechs Monate habe ich auch noch keine Wiedereingliederungsmaßnahme in der Praxis gehabt - entweder wurden alle innerhalb der vorher festgelegten Zeit durchgeführt oder aus unterschiedlichen Gründe abgebrochen. Ich kann auch nur wiederholen, dass es meiner Auffassung nach im Interesse einer jeden Kasse ist dass solche Maßnahmen
durchgeführt werden und daher nicht von Krankengeldverweigerungstaktik reden kann.
Theoretisch ist das allerdings möglich.
Gruss
Czauderna

Re: Kündigung vom AG

Verfasst: 02.04.2013, 19:46
von Poet
CiceroOWL hat geschrieben:http://www.haufe.de/personal/arbeitsrec ... id=3268921

Mal so zur Info..
Der Titel ist trotzdem nicht ganz richtig. Aber: 80Tage Fehlzeit (= rd. 4 Monate AU) verteilt auf 2,5Jahre. Na, da wurde dem AG aber zu Recht auf die Finger geklopft. Kündigung wegen Negativprognose ohne versuchte und ev. gescheiterte WE...*sprachlos und fremdschäm*

Verfasst: 02.04.2013, 20:24
von Dunja
Vielen Dank erstmal für Eure Antworten!!

Also irgendwie verstehe ich jetzt gar nichts mehr, denn heute hat sich folgendes ereignet:

Ich war nochmal bei meinem Hausarzt. Dort konnte ich jedoch nur mit der Ärztin sprechen, die dort noch zusätzlch mit in der Praxis ist, die aber auch letzte Woche das Gespräch mit dem MDK geführt hat.

Diese Ärztin kennt mich und mein Krankheitsbild gar nicht und hat trotzdem darüber entschieden, dass ich mit der WE beginnen könnte. Sie blieb auch heute bei ihrer Meinung und sagte sogar, dass ich ja kündigen könne, wenn ich nicht in der Lage sei, mit den Schmerzen zu arbeiten.

Sie bräuchte für diese Entscheidung nicht meine Zustimmung und würde mich nicht weiter krankschreiben. Jetzt lese ich aber hier, dass ich doch auch im Falle einer Wiedereingliederung weiter eine AU bekommen müßte.

Die Sprechstundenhilfen sagten mir, dass mich nun nur noch ein Facharzt (mein Hausarzt ist Allgemeinmed.) krangschreiben könne. Mein Orthopäde nimmt mich definitiv NICHT OHNE TERMIN dran.
Wie soll ich denn nun weiter vorgehen?? Ich bin seit fast 1 Woche ohne AU??

Müßte ich nicht auch etwas Schriftliches bezüglich der WE bekommen?? Ich würde nämlich gerne Widerspruch dagegen einlegen, wenn gar nichts anderes geht!!
Ich habe wirklich so dermassen starke Schmerzen, dass ich mich noch nicht in der Lage fühle, zu arbeiten, auch nicht für 2 Stunden. Es muß doch für einen Patienten eine Möglichkeit geben, in solch einer Situation, die WE vorläufig abzuwenden???

Verfasst: 02.04.2013, 20:31
von Czauderna
Hallo,
also diese Ärztin scheint, was Wiedereingliederung betrifft, sehr, sehr wenig bis gar keine Ahnung zu haben. Während der Wiedereingliederung besteht die Arbeitsunfähigkeit durch - was möglich ist, allerdings in der Praxis so gut wie überhaupt nicht vorkommt, ist, dass der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung für die geleisteten Stunden Arbeitsentgelt zahlt und die
Krankenkasse die Differenz zum Vollkrankengeld. Dass ein Arzt/Ärztin einseitig
eine Wiedereingliederung festlegt, das habe ich auch noch nie gehört - wie will die Ärztin da einen Wiedereingliederungsplan erstellen ?
Was sagt denn der Arbeitgeber dazu ?.
Mein Rat, zur Kasse gehen und mit der mal die Sache direkt besprechen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.04.2013, 20:52
von Poet
Dunja hat geschrieben:Ich war nochmal bei meinem Hausarzt. Dort konnte ich jedoch nur mit der Ärztin sprechen, die dort noch zusätzlch mit in der Praxis ist, die aber auch letzte Woche das Gespräch mit dem MDK geführt hat.

Diese Ärztin kennt mich und mein Krankheitsbild gar nicht und hat trotzdem darüber entschieden, dass ich mit der WE beginnen könnte. Sie blieb auch heute bei ihrer Meinung und sagte sogar, dass ich ja kündigen könne, wenn ich nicht in der Lage sei, mit den Schmerzen zu arbeiten.
@Dunja: Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass der böse Anruf vom bösen MdK ein Märchen war...

Eine stufenweise WE kann auch abgebrochen werden und muss nicht zwingend mit Erfolg enden. Vielleicht ist das der versteckte Hinweis der Ärztin...*grübel*

Verfasst: 02.04.2013, 23:18
von Dunja
Poet hat geschrieben:
@Dunja: Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass der böse Anruf vom bösen MdK ein Märchen war...

Eine stufenweise WE kann auch abgebrochen werden und muss nicht zwingend mit Erfolg enden. Vielleicht ist das der versteckte Hinweis der Ärztin...*grübel*

Wie ist das gemeint?? Der Anruf vom MDK soll gar nicht stattgefunden haben??
Was hätte diese Ärztin, bei der ich ja eigentlich sonst gar nicht in Behandlung bin ( sondern bei ihrem Kollegen) denn davon, mir solche Märchen zu erzählen??

Tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich anscheinend heute etwas schlecht...
:wink: :wink:

Verfasst: 03.04.2013, 00:04
von Poet
Dunja hat geschrieben:Wie ist das gemeint?? Der Anruf vom MDK soll gar nicht stattgefunden haben??
Was hätte diese Ärztin, bei der ich ja eigentlich sonst gar nicht in Behandlung bin ( sondern bei ihrem Kollegen) denn davon, mir solche Märchen zu erzählen??
@Dunja: Vielleicht haben die angerufen aber wissen wir wie das Gespräch war unter den Kollegen der Medizin? Vielleicht umgeht sie damit die Konfrontation Dir sagen zu müssen, dass sie Dich nicht länger krank schreiben kann, weil sie Dich nicht für arbeitsunfähig hält? Ich weiß es nicht, alles sehr dubios...

Verfasst: 03.04.2013, 00:26
von vlac
Hallo,

ich denke, es führt kein Weg daran vorbei, dass Du morgen in der Praxis anrufst, Dir zeitnah einen Termin bei Deinem behandelnden Arzt geben lässt, und Dir exakt erklären lässt, was da gerade läuft.

Denn wirklich in der Realität verorten kann ich die von Dir wider gebenen Aussagen der Ärztin nicht: Zum Einen kann sie dem MdK nicht einfach Auskünfte erteilen, wenn sie nicht Deine behandelnde Ärztin ist - das Recht auf Arztwahl gilt auch in Praxen, in denen mehrere Ärzte tätig sind, und die gesetzlichen Vorgaben ebenso. Und dann sollte eine Ärztin eigentlich so einfache Logik-Aufgaben lösen können wie: Kann es ohne Arbeitsunfähigkeit eine Wiedereingliederung geben? Oder: Reichen meine Halbgottinweiß-Superkräfte dazu aus, einem Arbeitgeber die Wiedereingliederung zu befehlen? Und ganz davon abgesehen kann eine Hausärztin, die entweder Allgemeinmedizinerin oder Internistin ist, mangels Orthopäden-Power gar nicht entscheiden, ob eine Wiedereingliederung überhaupt angebracht ist.

Falls Du von dem Arzt, der Dich eigentlich behandelt, keine ausreichenden Antworten bekommst, solltest Du dringend über einen Arztwechsel nachdenken.

Verfasst: 03.04.2013, 13:13
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 19.04.2013, 16:54
von Dunja
So, ich wollte doch endlich mal Rückmeldung geben, wie sich mein Fall weiter entwickelt hat:

Mein Hausarzt konnte nach 3 Tagen dann endlich die Angelegenheit klären, indem er mit der Ärztin vom MDK selber telefoniert hat. Er hat ihr erklärt, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hätte (dass irrtümlich seine Kollegin am Telefon war, die mich nicht behandelt) und dass eine Wiedereingliederung bei mir z. Zt noch nicht in Frage käme.
Er konnte mich daraufhin weiter krankschreiben.

Leider hat er erwähnt, dass ich evtl eine Reha machen würde, um den MDK erstmal "ruhig zu stellen", wie er mir später sagte
Allerdings möchte ich überhaupt gar keine Reha machen und fühle mich auch z. Zt. nicht in der Lage dazu, aber hierzu werde ich noch ein anderes Thema eröffnen.

Vielen Dank nochmal allen, die mir geantwortet haben!!