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erschöpfung des krankengeld

Verfasst: 31.03.2013, 17:54
von ardiana1991
hallo ihr,

ich wende mich wieder mit einem anderen thema zu euch. es geht um meine allererste freundin von dem ich euch schonmal berichtet habe. ihr krankengeld läuft mitte mai aus. sie hat auch schon einen bescheid von der krankenkasse erhalten. sie hat aber auch die reha beantragt aber dies ist noch in bearbeitung. während der reha würde sie übergangsgeld bekommen aber sie ist noch nicht bewilligt worden. was macht meine freundin ab mitte mai wenn sie bis dahin noch keine rehabewilligung hat? muss sie dann alg 2 beantragen? oder alg 1? aber sie ist ja noch weiterhin arbeitsunfähig. sie war auch schon auf dem arbeitsamt wegen alg 1. man sagte ihr aber sie muß wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen.

ich hoffe jemand ist in so eine ähnliche situation und kann helfen oder jemand weiß einen rat.

danke und liebe grüße
ardiana

Verfasst: 31.03.2013, 19:31
von CiceroOWL
Normalerweise wird solch ein Antrag aus meiner Erfahrung herraus innerhalb von 6 wochen genehmigt oder abgelehnt. Sollte der Anspruch im Mai erschöpft sein müßte Sie einen Antrag nach auf ALG I stellen § 145 SGB I, Arbeitslsoengeld I anstatt Krankengeld. Übrigens das Übergangsgeld wird mit in die 18 Monatsfrist zum Bezug von Krankengeld eingerechnet. Heißt denn Bezuf von ALG I für 12 Monate udn danach Familienversicherung, wenn deine Fraundin 2014 das 23 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Verfasst: 02.04.2013, 10:27
von ardiana1991
danke cicero,
der antrag ist leider noch in bearbeitung. und man könne uns nicht sagen wann dies fertig bearbeitet wird. deswegen weiß meine freundin nicht was sie zu tun hat. übergangsgeld wird aber nur gezahlt wenn die reha bereits genehmigt wird. wie überbrückt sie die zeit nach erschöpfung des krankengeld bis zur aufnahme zur reha? Und falls die reha doch nicht bewilligt wird, wie geht es weiter? muss sie alg 2 beantragen? hat sie anspruch auf alg 1?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 02.04.2013, 19:17
von CiceroOWL
guten Abend, sollte der Krankengeldanspruch erschöpft sein, muss Sie Arbeitslsoengeld I beantragen. Meiner Meinung nach.

Verfasst: 03.04.2013, 13:52
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 04.04.2013, 20:49
von ardiana1991
danke für eure antworten.
meine freundin wollte alg 1 beantragen, man sagte ihr sie hat kein anspruch darauf weil sie arbeitsunfähig ist und man sie nicht vermitteln kann. und alg 1 nach 145 stehe ihr nicht zu. sie solle alg 2 beantragen. nun die frage wenn meine freundin alg 2 beantragt erhält sie dann während der reha weiterhin alg 2 oder übergangsgeld?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 06.04.2013, 17:47
von ardiana1991
hallo,
die krankenkasse hat heute wieder geschrieben und erinnerte meine freundin wegen anhörung zum ablauf des krankengeldanspruch nach dem meine freundin den bescheid wegen erschöpfung des krankengeld erhalten hat. was will die krankenkasse? meine freundin hat die 78 wochen bis dahin ausgeschöpft und deshalb keinen anspruch mehr. was soll die anhörung bringen? wann endet eigentlich das krankengeld wenn meine freundin am 3. november 2011 zum ersten mal krankengeld bekommen hat?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 06.04.2013, 18:09
von Czauderna
ardiana1991 hat geschrieben:hallo,
die krankenkasse hat heute wieder geschrieben und erinnerte meine freundin wegen anhörung zum ablauf des krankengeldanspruch nach dem meine freundin den bescheid wegen erschöpfung des krankengeld erhalten hat. was will die krankenkasse? meine freundin hat die 78 wochen bis dahin ausgeschöpft und deshalb keinen anspruch mehr. was soll die anhörung bringen? wann endet eigentlich das krankengeld wenn meine freundin am 3. november 2011 zum ersten mal krankengeld bekommen hat?

liebe grüße
ardiana
Hallo,
es nicht entscheidend für die Dauer des Leistungsanspruchs ab wann zum ersten Mal Krankengeld tatsächlich gezahlt wurde, sondern ob anrechenbare Vorerkrankungen mit Krankengeldanspruch vorgelegen haben, so z.B. auch alle "kurzfristigen" Erkrankungen bei denen der Arbeitgeber Entgelt fortgezahlt hat,
oder auch andere Zeiten, bei denen der Anspruch auf Krankengeld geruht hat (Reha-Massnahmen durch den RV-Träger).
Eine Anhörung gibt dem Versicherten die Gelegenheit zu der beabsichtigen Entscheidung seine (meist) gegenteilige Auffassung zur Kenntnis zu bringen.
Er muss nichts machen, wenn er/sie es nicht für nötig hält.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.04.2013, 14:03
von ardiana1991
hallo czauderna,
danke für deine antwort.
ich möchte wissen wann das krankengeld für meine freundin nach 78 wochen endet, wenn sie am 3. nov. 2011 zum ersten mal krankengeld erhalten hat und keine weitere krankheiten hinzukamen und davor auch noch nie krankengeld erhalten hat. was heit blockfrist? und wenn es heißt das krankengeld endet zum 28. april. bekommt sie für diesen tag noch krankengeld oder bekommt sie am 27. april das letzte mal krankengeld?
liebe grüße
ardiana

Verfasst: 09.04.2013, 14:17
von Czauderna
ardiana1991 hat geschrieben:hallo czauderna,
danke für deine antwort.
ich möchte wissen wann das krankengeld für meine freundin nach 78 wochen endet, wenn sie am 3. nov. 2011 zum ersten mal krankengeld erhalten hat und keine weitere krankheiten hinzukamen und davor auch noch nie krankengeld erhalten hat. was heit blockfrist? und wenn es heißt das krankengeld endet zum 28. april. bekommt sie für diesen tag noch krankengeld oder bekommt sie am 27. april das letzte mal krankengeld?
liebe grüße
ardiana
Hallo,
wenn der 3.11.2011 tatsächlich Krankengeld erhalten hat, dann war das der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Normalfall), d.h. die Arbeitsunfähigkeit begann am 22.9.2011 die Arbeitsunfähigkeit. Die Massgebende Rahmenfrist
für anrechenbare Vorerkrankungen begann demnach am 23.9.2008.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass in diesem Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen der gleichen Erkrankung vorlagen, dann
muesste nach meiner Berechnung (ohne Gewähr) der 21.4.2013 der letzte Tag sein, an dem sie Krankengeld beziehen dürfte, wobei sich das Datum durchaus nach hinten verschieben kann, weil wir ja nicht wissen ab wann genau der Krankengeldanspruch begann.
Demnach hört sich der 28.4. schon mal durchaus schlüssig an.
Um deine Frage zu beantworten es wird bis 28.4. gezahlt.
Die exakte Berechnung kann dir allerdings nur deine Kasse darlegen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.04.2013, 20:12
von ardiana1991
hallo czauderna,
vielen dank für deine antwort. entschuldige meine freundin wurde seit 3. november krankgeschrieben, aber sie hat erst am 15. dezember 2011 ihr erstes krankengeld bekommen. also krankengeldanspruch begann erst am 15. dezember 2011. vom 3.nov. bis 15. dez. hat die arbeitsagentur 6 wochen arbeitslosengeld 1 weitergezahlt. wann endet dann ihr krankengeld wenn sie am 15. dez. zum ersten mal krankengeld bezogen hat? sie hat keine vorerkrankungen und davor auch nie krankengeld bezogen. danke für eure antwort.

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 09.04.2013, 20:31
von Czauderna
ardiana1991 hat geschrieben:hallo czauderna,
vielen dank für deine antwort. entschuldige meine freundin wurde seit 3. november krankgeschrieben, aber sie hat erst am 15. dezember 2011 ihr erstes krankengeld bekommen. also krankengeldanspruch begann erst am 15. dezember 2011. vom 3.nov. bis 15. dez. hat die arbeitsagentur 6 wochen arbeitslosengeld 1 weitergezahlt. wann endet dann ihr krankengeld wenn sie am 15. dez. zum ersten mal krankengeld bezogen hat? sie hat keine vorerkrankungen und davor auch nie krankengeld bezogen. danke für eure antwort.

liebe grüße
ardiana
Hallo,
auch während der AU. während des ALG-1 Bezugs besteht der Krankengeldanspruch ( wenn sich da nix geändert hat) dem Grunde nach, er ruht eben nur wegen der Fortzahlung der ALG-1 Leistung § 49 Abs. 3a SGB V), das würde bedeuten in diesem Fall passt das Leistungsende 28.4. nicht sondern es muesste sechs Wochen später eintreten - also, auch hier die Kasse fragen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.04.2013, 21:37
von ardiana1991
hallo czauderna,
danke für deine antwort. ich verstehe nicht, heißt das meine freundin hätte noch paar tage über den 28.04. hinaus anspruch auf krankengeld?
also sie ist seit dem 3. nov. 2011 krankgeschrieben. au wurde am 3. nov. dem arbeitsamt vorgelegt. arbeitsamt sagt sie zahlen nur noch 6 wochen und dann hat meine freundin anspruch auf krankengeld. krankengeld wird am 15. dez. 2011 gezahlt. also seit 3. nov. genau nach 6 wochen. krankengeld wird laut bescheid wegen erschöpfung nun bis zum 28. april 2013 gezahlt. sind doch zusammen 78 wochen oder irre ich mich?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 09.04.2013, 21:57
von Czauderna
ardiana1991 hat geschrieben:hallo czauderna,
danke für deine antwort. ich verstehe nicht, heißt das meine freundin hätte noch paar tage über den 28.04. hinaus anspruch auf krankengeld?
also sie ist seit dem 3. nov. 2011 krankgeschrieben. au wurde am 3. nov. dem arbeitsamt vorgelegt. arbeitsamt sagt sie zahlen nur noch 6 wochen und dann hat meine freundin anspruch auf krankengeld. krankengeld wird am 15. dez. 2011 gezahlt. also seit 3. nov. genau nach 6 wochen. krankengeld wird laut bescheid wegen erschöpfung nun bis zum 28. april 2013 gezahlt. sind doch zusammen 78 wochen oder irre ich mich?

liebe grüße
ardiana
Hallo,
ich habe nochmal den Bleistift gespitzt - ab dem 3.11.2011 werden 546 Tage hinzu gezählt und jetzt kommt bei mir der 02.05.2013 raus - habe ich wohl weiter oben mich etwas verrechnet (2011 = 59 Tage / 2012 = 366 Tage und vom
01.01. - 2.5.13 = 121 Tage ergibt insgesamt 546 Tage = 78 Wochen), hoffentlich stimmt es jetzt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.04.2013, 22:37
von broemmel
58 tage in 2011.

,wenn die au am 3. festgestellt wurde beginnt der anspruch am 4.11. es sei denn die au begann mit einem krankenhausaufenthalt