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upd informiert

Verfasst: 29.03.2013, 17:47
von CiceroOWL
Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden
Wer Krankengeld bekommt und in dieser Zeit arbeitslos wird, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Sonst kann der Krankengeldanspruch verloren gehen.



Viele Patienten wissen es nicht: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke", sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Eine Stolperfalle, die auch für die Ratsuchende Rita B. dramatische Folgen hat. "Frau B. wurde bis Mittwoch von einem Vertretungsarzt krankgeschrieben und einen Tag später ging sie zu ihrem regulären Hausarzt", schildert Cornelius. Dieser bestätigt ihr die weitere Arbeitsunfähigkeit ab Donnerstag. Einen Tag zu spät, da in diesem Fall der Krankengeldanspruch erst am Folgetag also Freitag entsteht.

Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete während ihrer Krankheit und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch auf Krankengeld. "Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende des Krankengeldes bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin versichert ist", erklärt die Patientenberaterin.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt ", sagt Cornelius.

UPD-Tipp: Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht, über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs und die Änderung des Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt.

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Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – in 21 Beratungsstellen, über ihren Arzneimittelberatungsdienst und über ein kostenfreies* Beratungstelefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend



Kontakt für Rückfragen von Medienvertretern:

Jan Bruns | Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
presse(at)upd-online.de | upd-online.de
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50
unabhaengige-patientenberatung.de/145.html?&tx_ttnews[tt_news]=632&cHash=f791ac11493466f74d6f797b78ba4c89

derwesten.de/gesundheit/fuer-krankengeldanspruch-auf-lueckenlose-krankschreibung-achten-id7777750.html

So damit nun denn auch alles ist, einen Tag Unterbrechung bei einer befristeten Krankscheibung und das Krankengeld enfällt. Sofern denn die Möglichkeit bestand einen Arzt aufsuchen,. Für das G
ebiet der WAZ heißt das jetz für mich die Information steht. Da gibt es denn kein Vertun mehr.

Verfasst: 29.03.2013, 18:38
von KKA
Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Regelung mit einer Karenzzeit von z.B. einer Woche maximal bedacht werden könnte.... und sollte. Diese 'bis-dahin-und-keinen-Schritt-weiter' Anwendung ist versicherungsnehmerfeindlich und aus meiner Sicht totalitärer Schwachsinn.

Gruß
KKA

Verfasst: 29.03.2013, 18:57
von CiceroOWL
KKA hat geschrieben:Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Regelung mit einer Karenzzeit von z.B. einer Woche maximal bedacht werden könnte.... und sollte. Diese 'bis-dahin-und-keinen-Schritt-weiter' Anwendung ist versicherungsnehmerfeindlich und aus meiner Sicht totalitärer Schwachsinn.

Gruß
KKA
totalitärer Schwachsinn >>http://www.duden.de/rechtschreibung/totalitaer Gesetz ist nicht Herrschaft/ die DDR war ein solches System.

Verfasst: 29.03.2013, 22:05
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Regelung mit einer Karenzzeit von z.B. einer Woche maximal bedacht werden könnte.... und sollte. Diese 'bis-dahin-und-keinen-Schritt-weiter' Anwendung ist versicherungsnehmerfeindlich und aus meiner Sicht totalitärer Schwachsinn.

Gruß
KKA
totalitärer Schwachsinn >>http://www.duden.de/rechtschreibung/totalitaer Gesetz ist nicht Herrschaft/ die DDR war ein solches System.
Hast du dir wirklich die Mühe gemacht im Duden nachzuschauen :?: ? Ich hatte den Begriff bewusst gewählt. Wenn dich der Zusammenhang nicht erschließt...nun gut.

UPD und "BSG-Krankengeld-Falle"

Verfasst: 29.03.2013, 22:25
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 29.03.2013, 23:13
von Kernschmelze
Hallo,

kleiner Hinweis:

Gemäß § 63 a Abs. 3 SGB V gilt:
"Die Bundesregierung übermittelt dem Deutschen Bundestag zum 31. März 2013 einen Erfahrungsbericht über die Durchführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung"

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/65b.html

Hat es diese Berichterstattung gegeben? M. W. nein. Warum wohl?

Wer verhindert die termingerechte Berichterstattung über die Beratungsleistungen der UPD, die primär das "Krankengeld" berühren?

Zur Erinnerung:
Die UPD wird vom Gesamtverband der GKV finanziert.
Der MDK wird von den GKV bezahlt.

Es ist, wie im Falle des MDK, also erlaubt zu fragen: Welche Rolle spielt die UPD?

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 30.03.2013, 09:27
von CiceroOWL
Kernschmelze hat geschrieben:Hallo,

kleiner Hinweis:

Gemäß § 63 a Abs. 3 SGB V gilt:
"Die Bundesregierung übermittelt dem Deutschen Bundestag zum 31. März 2013 einen Erfahrungsbericht über die Durchführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung"

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/65b.html

Hat es diese Berichterstattung gegeben?

Zur Erinnerung:
Die UPD wird vom Gesamtverband der GKV finanziert.
Der MDK wird von den GKV bezahlt.

Es ist, wie im Falle des MDK, also erlaubt zu fragen: Welche Rolle spielt die UPD?

Gruß, Kernschmelze
http://www.unabhaengige-patientenberatu ... d8154e427c
Es ist aber nicht richtig, dass man weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld bekommt“, sagt Pintaric. Zu beachten sei nur, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt und diese Bescheinigung bei der Krankenkasse vorgelegt werde. Betroffene können sich dort jetzt auf das Bundessozialgerichtsurteil (Aktenzeichen: B 1 KR 19/11 R) berufen und stehen nicht mehr ohne Krankengeld und ohne Job gleichzeitig da.
Ich geh denn doch mal davon aus das es sich hier um eine Einrichtung handelt die im Sinne des Bürgers handelt.

Verfasst: 30.03.2013, 09:38
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 30.03.2013, 09:40
von CiceroOWL
öha 8)

Verfasst: 30.03.2013, 10:25
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: totalitärer Schwachsinn.
Ich frage mich wirklich, was du immer wieder mit solchen Äußerungen bezweckst, da ich davon ausgehe, dass du ausreichend gebildet bist, um zu erkennen, worin der Unterschied liegt. Falls ich mich irren sollte, macht eine weitere Diskussion auf diesem Niveau keinerlei Sinn.

Re: UPD und "BSG-Krankengeld-Falle"

Verfasst: 30.03.2013, 10:56
von CiceroOWL
Machts Sinn hat geschrieben:Ja KKA,

dass es so ist wie es ist, finde auch ich totaliären Schwachsinn.

Totaler Schwachsinn ist es aber wenn die Unabhängige Patientenberatung Deutschland auf die "BSG-Krankengeld-Falle" hinweisen und vor ihr warnen will, dabei aber hilft, sie zu tarnen.

Wer in der Überschrift - und wer liest davon mehr, wenn er noch nicht in die "BSG-Krankengeld-Falle" getappt ist - von "lückenloser Folge-/ Krankeschreibung" schreibt, erweckt sehr deutlich den Eindruck als wüsste er nicht, dass statt "lückenlos" "überschneidend" erforderlich ist - oder dass er den Unterschied nicht kennt ...

Ob sich das noch steigern lässt - oder teilen sich Krankenkassen und UPD gar die Beute, wenn die Falle im "Einzelfall" geleert wird? Da wird es in nächster Zeit für mich hier viel Arbeit geben!

Gerade Systemfehler des Gesundheitssystems lassen Ausnahmen vom Grundsatz zu ...

Gruß!
Machts Sinn
Das LSG Bayern sieht abweichend vom BVA in der Bewilligung des Krankengeldes keinen Dauerverwaltungsakt. Bereits das Bundessozialgericht (BSG) hatte in ständiger Rechtsprechung konsequent entschieden, dass das Krankengeld durch die Krankenkasse abschnittsweise gewährt wird.

Das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen ist für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen. Daher kann gegen die Einstellung der Leistung kein Widerspruch, der dann aufschiebende Wirkung hätte, eingelegt werden.

Der Anspruch auf Krankengeld muss im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG) im Eilverfahren vor dem Sozialgericht verfolgt werden.
http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76456.html

Lücke: http://www.duden.de/rechtschreibung/Luecke >Es fehlt etwas

Überschneiden : duden.de/rechtschreibung/ueberschneiden > teilweise überdeckend.

In dem Fall paßt denn eher im Sinne von § 26 SGB X i.V.m § 186 BGB ff. Lücke. Von wegen Nahtlosikeit bei bei abschnittsweisen ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91840.htm

Übrigens.

Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 31.08.2012 (Az. L 4 KR 284/12)

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht wird unter dem Az. B 1 KR 107/12 geführt.

http://www.sv-lex.de/aktuelles/nachrich ... 0a782d5b49

Ist natürlich denn ein kleiner abe feiner Unterschied wennd a steht b.a.w.

http://www.sv-lex.de/aktuelles/nachrich ... fb5960d9ff
Dies genüge insofern, um den weiteren Krankengeldanspruch grundsätzlich zu begründen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeitsmeldung sei wegen der Streits über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nicht erforderlich. Nur wenn ein Versicherter sich im Streit mit seiner Krankenkasse über das Fortbestehen allein auf eine zeitlich befristete ärztliche Feststellung stützt, müsse er vor Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer den Fortbestand erneut ärztlich feststellen lassen, um seine Mitgliedschaft durch die Fortdauer des Anspruchs zu erhalten.

Terminierung vom Arzt aufgrund des vorraussichtlichen Endes und b.a.w. stellt eine signifikanten Unterschied dar.

Heißt nur wenn Arzt nicht fristgerecht eine AU ausstellt ist das Krankengeld weg. Relativ einfach.

Verfasst: 30.03.2013, 11:19
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 30.03.2013, 11:22
von CiceroOWL
Erbsenzähler bleibt halt Erbsenzähler 8) lücke bleibt lücke

kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/Hilfen/KVB-Merkblatt-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-121022.pdf

Verfasst: 30.03.2013, 13:02
von roemer70
Darf dem allgemeinen Empfängerhorizont das vollständige Lesen der Texte zugerechnet werden und nicht nur das Herausstellen eines Schlagwortes?

Dann entdeckt man nämlich folgendes:
upd hat geschrieben: "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt ", sagt Cornelius.
Und Deine Fantasie ist unglaublich... Jetzt wird die UPD eine "ausgelagerte Beschwerdestelle der Kassen", die sich zusammen die "Beute teilen"? Irgendeine Quersumme wird mit Sicherheit auch 23 ergeben...

Verfasst: 30.03.2013, 15:46
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: totalitärer Schwachsinn.
Ich frage mich wirklich, was du immer wieder mit solchen Äußerungen bezweckst, da ich davon ausgehe, dass du ausreichend gebildet bist, um zu erkennen, worin der Unterschied liegt. Falls ich mich irren sollte, macht eine weitere Diskussion auf diesem Niveau keinerlei Sinn.
Und ich frage mich, warum jedwede, wohl gemerkt keineswegs beleidigende Form der Kommunikation, von dir als niveauloser Beitrag gewertet wird. Ich denke, dass du jeden leisen Versuch (von mir), die Diskussionen einwenig aufheiternd, nachdenklich und vom Mief excessiven Standesdenkens befreiend zu gestalten, zum persönlichen Angriff mutieren läßt. Mein, und ich denke nicht nur mein Eindruck.

Gruß
KKA