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Wie wird Krankengeld beim Zeitarbeitsvertrag berechnet?

Verfasst: 29.03.2013, 12:21
von Jolene
Im Arbeitsvertrag wurde festgelegt:
- 151,67 St./monat = 35 St./Woche "individuelle regelmäßige Arbeitszeit"
- kein fester Lohn, sondern nach Stunden berechnet
- Tarifstundenlohn: Stufe E3 = 10,22 € brutto pro Stunde
- dazu übertarifliche Zulagen, Fahrtgeld.

Wie berechnet die Krankenkasse jetzt das Krankengeld? Nach der im Vertrag festgelegten Monatsarbeitszeit, oder nach der tatsächlich geleisteten, die höher liegt? Nach dem Tarif-Bruttolohn allein, oder werden die Zulagen, Extras, Fahrtgeld mitberücksichtigt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.