Krankengeld unechte Abfindung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
selo1969
Beiträge: 6
Registriert: 26.02.2013, 13:14

Krankengeld unechte Abfindung

Beitrag von selo1969 » 28.03.2013, 21:35

Hallo an die Experten,

ich war ab 07.03.2012 krank, das Arbeitsverhältnis endete zum 31.03.2012- KG erhielt ich bis 31.01.2013.

Einmalzahlungen in den letzten 12 wurden berücksichtigt. Jedoch fäät mir jetzt auf, dass im April 2012 der ehemalige Arbeitgeber rückwirkend für März 2012 eine Korrektur vornahm und mir eine Einmalzahlung als Abfindung zahlte. Diese Abfindung war eigentlich anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstiges, wovon auch SV Abgaben abgeführt wurden. Eigentlich hätte es doch in die KG Berechnung mit hineinfliessen müssen. Kann ich das noch nachfodern, da doch Sozialleitungsansprüche innerhalb von vier Jahren verjähren. Es war ja keine echte Abfindung, sondern betraf Zahlungen aus meinem Beschftigungsverhältnis und war voll beitragspflichtig. Vielen Dank im Voraus. Da ich jetzt erneut am 25.02.2013 erkrankt bin könnte es doch auch sein, dass die Einmalzahlung aus März 2012 des ehemaligen Arbeitgebers in der neuen KG Berechnung mit einfliesst. Oder irre ich mich?

Wünsche allen ein frohes und gesundes Osterfest

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 28.03.2013, 22:24

Hallo.

in die Krankengeldberechnung hätten Einmalzahlungen vom 1.3.11 bis 28.2.12 einfließen müssen.
Wenn Dein Arbeitgber es in den März 2012 gebucht hat, hätte es eh keine Auswirkungen gehabt.

LG, Fee

selo1969
Beiträge: 6
Registriert: 26.02.2013, 13:14

Beitrag von selo1969 » 28.03.2013, 22:58

Da ich seit 25.02.2013 wieder krank bin müsste es dann in die neue Berechnung rein, oder?

Neue Arbeit seit 01.02.2013 und krank ab 25.02.2013-

Also Einmalzahlungen im März 2012 und letztes Gehalt Februar 2013.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 28.03.2013, 23:02

Die Krankengeldberechnung erfolgt nach dem neuen Gehalt. Sonderzahlungen des alten Arbeitgebers fliessen nicht mit ein

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 29.03.2013, 08:37

Hallo,

also ich bin der Meinung, dass die Einmalzahlungen des alten Arbeitgebers mit einfließen.
Das müsste die Kasse gesondert beim alten Arbeitgeber anfragen.

Ich würde die Kasse mal anschreiben/anmailen, ob sie das getan haben.

LG, Fee

selo1969
Beiträge: 6
Registriert: 26.02.2013, 13:14

Beitrag von selo1969 » 29.03.2013, 12:15

Ich glaube du hast recht, warum sonst sollte die Kasse wegen EInmalzahlungen in den letzten 12 Monaten nachfragen. Die meinten sogar, dass sie den alten AG anschreiben werden. Das blöde ist halt, dass der alte AG es als Abfindung mit 2.500 brutto angegeben hat, obwohl es tatsächlich UG+ WG und andere Ansprüche aus der Beschätigung betraf und auch SV abgeführt wurde. Schaun wir mal, ich werde berichten

Antworten