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HILFE - WICHTIG !!!
Verfasst: 27.03.2013, 20:58
von Bienchen1687
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Anliegen weiterhelfen.
Ein sehr guter Freund von mir hat sich vor über einen Jahr die Zähne richten lassen und eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Damals war er noch Privatversichert, leider ist er dann Ende letzten Jahres in die gesetzliche gekommen, nun bleibt er auf den gesamten Kosten sitzen.
Könnt ihr mir sagen ob evtl. die gesetzliche nachträglich wenigstens die Wurzelbehandlung übernimmt? Wenn ja gibt's da eine Verjährungsfrist?
Ich hoffe so sehr das ihr mir weiterhelfen könnt oder bzw. einen Rat für mich bzw. ihn habt. Weil die Kosten sind jetzt nicht gerade wenig auf die er sitzen bleibt
Bevor ihr fragt ob er sich denn ned vorher schlau gemacht hat. Nein ab und zu ist er leider etwas verpeilt das ihm jetzt leider zum Verhängnis wurde.
Bitte bitte ich hoffe jemand kann mir helfen.
Danke schonmal
Re: HILFE - WICHTIG !!!
Verfasst: 27.03.2013, 21:06
von Gast
Bienchen1687 hat geschrieben:...hat sich vor über einen Jahr die Zähne richten lassen und eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Damals war er noch Privatversichert.
...leider ist er dann Ende letzten Jahres in die gesetzliche gekommen, nun bleibt er auf den gesamten Kosten sitzen.
hat er jetzt erst die Rechnung bekommen, wenn er doch schon vor einem Jahr die Behandlung hatte? verstehe ich nicht...
Verfasst: 27.03.2013, 21:43
von roemer70
Hallo Bienchen,
kannst Du das zur besseren Abgrenzung mit konkreten Daten beschreiben?
- Behandlungszeitraum
- Rechnungsdatum
- Beginn GKV-Mitgliedschaft
Hat die frühere PKV die Kostenübernahme abgelehnt? Wenn ja, warum?
Gruß
roemer70
Verfasst: 28.03.2013, 10:10
von Puschi
Meines Wissens zahlt bis zum Ende der PKV (diese musste er ja dann aktiv kündigen - sie endet nicht einfach so von alleine) die PKV. Mein Mann hat auch erst im Februar seine Zahnarztrechnung vom Dezember bekommen und wir sind seit dem 1.1. wieder in der GKV. Die PKV hat alles bezahlt, was bis zum 31.12. vom Zahnarzt datiert war.
Verfasst: 28.03.2013, 10:17
von Bienchen1687
er hat es letztes Jahr im März machen lassen.
Seit Oktober hat er einen anderen Job wo er jetzt GKV ist.
die PKV hat ihm damals geschrieben das sie es übernehmen.
da er aber jetzt in der GKV ist, ist ihnen das jetzt egal und zahlen nix weil sie damit nix mehr am hut haben.
Wann die Rechnung jetzt genau kam weiß ich leider nicht.
Er stottert jetzt monatlich 100 euro ab an den Arzt. ihm geht das zulangsam und hat ihm jetzt einen Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt und wenn er bis Ende des Jahres ned den kompletten Betrag (6000 Euro) aufbringen kann muss er die eidesstaatliche unterschreiben.
Die PKV hat ihm damals bei dem Kostenvoranschlag versichert das sie es übernehmen. Jetzt ist das problem das sie davon nichts mehr wissen und die GKV sich auch weigert irgendetwas zu übernehmen.
er ist ziemlich verzweifelt und weiß nicht mehr was er noch tun kann. da er bis zum ende des jahres nie soviel geld auftreiben kann. die Bank gibt ihm auch nichts.
Jetzt wollt ich nur wissen ob die GKV wenigstens die Wurzelbehandlung übernimmt nachträglich?
Verfasst: 28.03.2013, 10:38
von broemmel
Er ist also ab Oktober in der GKV.
Das bedeutet das die GKV die Behandlungen ab Oktober 2012 übernimmt. Die Leistungen werden über die Versichertenkarte abgerechnet. Dazu zählt auch die Wurzelbehandlung.
Wenn eine Kostenzusage der PKV vorliegt und die Leistungen innerhalb der Mitgliedschaft der PKV durchgeführt wurden ist die PKV zuständig.
Das Rechnungsdatum ist in dem Fall unerheblich.
Also da muss sich Dein Freund an die PKV wenden. Wenn die PKV sich weigert muss es ja auch eine entsprechende schriftliche Ablehnung geben.
Da man sich im Bereich der PKV im privaten Vertragsrecht befindet muss man in Streitfällen das vor dem Amtsgericht einklagen.
Vorher sollte man sich aber an die Schlichtungsstelle wenden.
pkv-ombudsmann.de/
Verfasst: 28.03.2013, 14:30
von vlac
Hallo,
ganz grundsätzlich: Die Private Krankenversicherung bezahlt nur das, was vor Oktober 2012 an Behandlungskosten angefallen ist. Die GKV ist für die Behandlungskosten zuständig, die ab Oktober 2012 für Leistungen angefallen sind, die im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, und auch nur in einer bestimmten Höhe, die von den Sätzen der PKV abweicht.
In dem Fall, in dem sich eine Behandlung über den Wechsel von einem System ins andere hinaus hinzieht, hätte man klären müssen, was dies für die Kostenübernahme bedeutet.
Allerdings: Die Behandlung wurde ja bereits im März 2012 durch geführt, und die Erwähnung des Gerichtsvollziehers deutet darauf hin, dass seit der Rechnungsstellung einige Zeit vergangen, und auch einiges passiert ist.
Da ist zunächst einmal die Sache, dass die PKV schriftlich die Kostenübernahme zugesagt hat - daran ist sie gebunden, es sei denn, die Leistungen ruhen, weil die Beiträge nicht bezahlt worden sind. Ist das nicht der Fall, sollte man meinen, dass sich der Versicherte bei dieser Rechnungshöhe schleunigst an einen Anwalt wendet, wenn die Versicherung dann doch nicht zahlt.
Aber nicht nur dies: Nach der Rechnungsstellung müssen Mahnungen, und dann eine Vollstreckungsankündigung und ein Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht gekommen sein, bevor der Gerichtsvollzieher eingeschaltet worden ist.
Dass der Zahnarzt die Rate in Höhe von 100 Euro nicht akzeptieren mag, ist nachvollziehbar, wenn man mal die Mathe macht: Es würde 69 Monate dauern, bis bei dieser Ratenhöhe ein Betrag von 6000 Euro abbezahlt ist - und das auch nur bei dem aktuell sehr günstigen Basiszinssatz. Zum Vergleich: Würde der Basiszinssatz auf den wert von Anfang 2008 steigen, würde es 78 Monate dauern.
Davon abgesehen allerdings kann man davon ausgehen kann, dass, sollte es sich dabei um den Rechnungsbetrag gehandelt haben, es nicht dabei geblieben ist: Es wären dann Mahn- und Gerichtskosten hinzu gekommen, und auch Zinsen, die die Tilgung weiter hinaus zögern.
Verwunderlich ist auch, dass der Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung nicht an Ort und Stelle abgenommen hat - denn er ist zwar per Gesetz dazu angehalten, zu versuchen, eine gütliche Erledigung herbei zu führen, aber dazu hätte er mit Deinem Freund einen Zahlungsplan vereinbaren müssen, der eine Erledigung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten sicher stellt (§ 802b ZPO). Wird deutlich, dass die finanzielle Situation des Schuldners das nicht hergibt, dann bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Vollstreckung fortzusetzen. Einen Aufschub ohne Vereinbarung einer zeitnahen Tilgung
sieht die ZPO nicht vor.
Dementsprehend: Falls die PKV tatsächlich eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, die Behandlung im Zeitraum durchgeführt wurde, in dem der Betroffene noch dort versichert war, und die Behandlung auch gemäß des genehmigten Kostenvoranschlages durchgeführt worden ist und der Versicherte seine Beiträge regelmäßig bezahlt hat, ist nun allerdringendst der Gang zum Anwalt anzuraten.
Ja, er kostet. Aber er kostet keine 6000 Euro. Es ist zu befürchten, dass Dein Freund wegen seiner Untätigkeit auf erheblichen Vollstreckungskosten und Zinsen sitzen bleiben wird, und man sollte diese Kosten nicht ohne Not weiter ansteigen lassen.
Und vor allem: Der Gerichtsvollszieher, die Eidesstattliche sind bei Weitem nicht das Schlimmste, was passieren kann. Es ist durchaus möglich, dass demnächst eine Kontopfändung kommt. Im Zeitalter des Pfändungsschutzkontos klingt das erst einmal nicht so schrecklich. Aber: Damit steht ihm zunächst einmal nur der Grundfreibetrag von 1028,89 Euro zur Verfügung, was dann auch ganz erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Lebensführung hat, weil er vor allem bei Besserverdienenden mit einem gediegeneren Lebensstil nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken.
Selbst wenn die GKV die Wurzelbehandlung übernehmen sollte (was sie nicht tun wird): Es wäre nur ein geringer Teil des Gesamtbetrages.
Dementsprechend: Handeln. Sofort.
Verfasst: 02.04.2013, 09:10
von Bienchen1687
hallo vlac
danke für deine Antwort.
hätte da noch ne Frage und zwar die pkv behauptet er müsse erst 3 jahre mitglied sein bevor sie zahlen. kann das sein?
noch dazu verdient er nur 1000 euro da wird auch nicht viel zu holen sein.
Verfasst: 02.04.2013, 09:44
von broemmel
Moin,
das kann sein. Die PKV hat manchmal in den Versicherungsbedingungen diese Einschränkung.
Das kann man aber nur über die VB überprüfen. Die müssen ja bei Deinem Freund vorliegen.
Verfasst: 02.04.2013, 09:52
von Bienchen1687
danke schön für die schnelle antwort.
der kerl macht mich noch wahnsinnig