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KBS Krankengeld Zahlscheinproblematik

Verfasst: 27.03.2013, 19:48
von Peter planlos
Hallo!!! Ich bekomme seit Juni 2012 Arbeitslosengeld I. Meine Frau ist voll Berufstätig.
Durch Bandscheibenvorfall und starker Arthrose bin ich schwer vermittelbar.

Am 22.11.2012 mußte ich mich einer Hämoriden Op unterziehen.
Am 28.11.2012 erhalte ich einen Auszahlschein für Zukünftige Krankschreiben.
Außerdem jede Menge Fomulare, die ich ausgefüllt habe ohne sie richtig zu begreifen.
(Mit Wut im Bauch, da ich das im stehen unter Schmerzen machen mußte)
Da ich Bettlägerig bin, möchte meine Frau die weitere Krankschreibung auf dem Auszahlschein
vom Hausarzt ausfüllen lassen, der das aber zu Recht verweigert, da mir erst nach 6 Wochen
Krankengeld zusteht. Also bekomme ich den Gelben Schein.
Meine Rückfrage bei der KBS Hotline ergab, der Arzt hat keine Ahnug, fragen sie bei der
KBS – Oberhausen nach ob die das umschreiben können.
Gesagt getan. Die Antwort, es ist alles in Ordnung, Ihnen steht noch gar kein Krankengeld zu. Vergessen Sie diesen auszahlschein.
Am 30.11.2012 gibt meine Frau bei der KBS – Oberhausen meine Krankmeldung ab, und Überreicht mir am Abend stolz einen neuen Auszahlschein.
Mein Blutdruck auf über 200.
2 Std später (noch am 30.11.2012) bekomme ich starke Blutungen und muß zur Notoperation
wieder für 5 Tage ins Krankenhaus bis 04.12.2012.
Am 19.12.2012 Einladung zum SMD. Da ich Bettlägerig bin und immer noch nicht Krankengeldberrechtigt, wird der Termin auf den 17.01.2013 verschoben.
Anschließend bis zum 02.02.2013 Krankgeschrieben.
Beim Versuch am 01.02.2013 diesen mittlerweile Auszahlschein zu verlängern, war die Praxis leider
Am Nachmittag geschlossen. Ich war ahnungslos und hab dann am 04.02. den Auszahlschein verlängert bis 25.02.2013.
Am 25.02.2013 wurde ich noch einmal Operiert da was falsch angewachsen ist.
Krankgeschrieben nun bis 08.04.2013
Der Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt lautet auf 03.01.2013, den ich auch an die KBS
Weitergeleitet habe.
Da ich seit dem 19.12.2012 nichts mehr von der KBS gehört habe, fragte ich am
14.03.2013 telefonisch nach meinem Krankengeld.
Die Antwort.
Es ist alles in Ordnung, uns fehlt nur noch der Aufhebungsbescheid, dann können wir auszahlen.
Ok. Zum Arbeitsamt und neuen Bescheid geholt.

Am 22.03.2012 kam der Bescheid Wegfall des Krankengeldes und Ende Ihrer Mitgliedschaft
Zum 02.02.2013. Mein Hausarzt hat den Auszahlungsschein am 25.03.2012 korrigiert, was aber scheinbar egal ist.

Ich habe bisher kein Krankengeld, keine Anhörung oder Belehrung, keine Krankengeldberechnug oder ähnliches erhalten. Obwohl mir Krankengeld vom 03.01.2013 – 02.02.2013 zusteht.
Außerdem war ich ohne es zu wissen 7 Wochen nicht Krankenversichert.
Ich hab mich nun Privat versichert.
Was ist nun mit meiner OP im Februar, muß ich die selber bezahlen???
Arbeitslosengeld krieg ich nicht da ich noch krank bin.
Ist das rechtens alles Auszusitzen sich nicht melden und dann voll zuzuschlagen!!!
Was kann ich jetzt tun.
Kann ich mich für eine Woche gesundschreiben lassen und mich wieder Arbeitslosmelden,
da ich wahrscheinlich noch einmal Operiert werden muss.

Verfasst: 27.03.2013, 20:36
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 27.03.2013, 20:36
von Czauderna
Hallo,
da bist du etwas spät hier bei uns im Forum dran. Bevor man eine passende Antwort geben kann noch zwei Verständnis-fragen.
1. Was ist mit dem Untersuchungstermin am 17.01.2013 gewesen - SMD = MDK, ist das richtig ?.
2. Wieso musstest du dich "privat" versichern, wenn deine Ehefrau voll berufstätig
ist und du keine Einkünfte über 385,00 € hast, kannst du doch in die Familienversicherung, oder ist deine Ehefrau bei einer PKV-Kasse versichert ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.03.2013, 20:53
von Peter planlos
Hallo Machts Sinn !

Danke für die schnelle Antwort

Das mit dem Samstag ist mir vor Aufregung noch gar nicht aufgefallen.
Also das Datum 02.02.2013 stimmt.
Ich war natürlich am Freitag Nachmitag zur Praxis, wo dann ein Schild darauf
hinwies " Heute Nachmittag Geschlossen " mit Adresse für Notfälle.
Ich dachte ich wäre keiner.

Zu den Unterlagen.
Ich hab nur diesen fortlaufenden Auszahlungsschein für Krankengeld
und das Kündigungsschreiben

Gruß Peter

Verfasst: 27.03.2013, 21:08
von Peter planlos
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
da bist du etwas spät hier bei uns im Forum dran. Bevor man eine passende Antwort geben kann noch zwei Verständnis-fragen.
1. Was ist mit dem Untersuchungstermin am 17.01.2013 gewesen - SMD = MDK, ist das richtig ?.
2. Wieso musstest du dich "privat" versichern, wenn deine Ehefrau voll berufstätig
ist und du keine Einkünfte über 385,00 € hast, kannst du doch in die Familienversicherung, oder ist deine Ehefrau bei einer PKV-Kasse versichert ?.
Gruss
Czauderna
Meine Frau ist Privat versichert, und sorry
ich bin nun Freiwillig Versichert.
glaub ich wenigstens, da ich die police noch nicht bekommen habe.

SMD = Sozialmedizinischer Dienst
Das Untersuchungsergebniss ist mir nicht bekannt

Gruß Peter

Verfasst: 27.03.2013, 22:19
von Peter planlos
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Peter,

du wolltest am 02.02.2013 (Samstag nachmittags) zum Arzt und da war geschlossen?

Gesundschreiben lassen und Arbeitslosengeld beziehen, obwohl du krank bist - wie soll das gehen? Du könntest Alg I beziehen wenn du voraussichtlich länger als 6 Monate nicht arbeiten kannst (Nahtlosigkeitsregelung). Das geht aber frühestens ab der persönlichen Arbeitslosmeldung, bei schwer Kranken ggf. durch legitimierte/n Vertreter/in (Vollmacht). Das sollte jedenfalls morgen laufen!

Ansonsten gilt für dich dasselbe was ich im Nachbarthread der 'verwaisten mama' zum Alg II und Jobcenter geschrieben habe - das müsste morgen - zusätzlich - laufen.

Die Vergangenheitsbewältigung ist nicht ganz so eilig - wäre aber präziser, wenn du hier auch deine Unterlagen einstellen könntest.

Gruß!
Machts Sinn
Ich bin 54 Jahre
Mir wurde von der Rentenversicherung eine Maßnahme zur Teilhabe am
Arbeitsleben bewilligt.
Allerdings von meinem Rehaberater noch keine Maßnahme in Erwägung gezogen da in den nächsten Jahren noch mehrere Orthopädische
Operationen bevorstehen.Wenn alles gut geht bin ich dann 58 und
immer noch nicht fit.

Ich mußte am 13.03.2013 eine von 2 langwierigen Handoperationen absagen, da ich immer noch Hämoridenprobleme habe.
Daher meine Idee mich kurzzeitig gesundmelden und dann die Handoperation nachholen. Bin dann 6 Wochen wieder beim Arbeitsamt
und krankenversichert.

Verfasst: 27.03.2013, 22:23
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 27.03.2013, 23:58
von Peter planlos
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Peter,

also das Datum 02.02. stimmt hinsichtlich der Dauer der vorherigen AUB, zum Arzt wolltest du aber am 01.02. (geschlossen) und warst dann tatsächlich am Montag, 04.02. dort? Ist denn sonst Freitagnachmittag offen, hattest du evtl. sogar einen Termin zu dieser Tageszeit?

So wie du schilderst, lässt sich vielleicht mit diesem Urteil etwas erreichen:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=16177

Ansonsten kannst du mal bei KaWalter nachlesen: sein Sturz in die „BSG-Krankengeld-Falle“ ist sehr ähnlich verlaufen:

http://www.krankenkassenforum.de/aok-za ... t7017.html

Was hast du denn bisher bereits unternommen? Weiß der Arzt schon Bescheid und was sagt er dazu? Wirst du anwaltlich vertreten.

Und wie sieht es bei dir mit Hartz IV aus, das könnte bei Bedürftigkeit wohl ab Januar nachgezahlt werden.

Gruß!
Machts Sinn
Ich war am Montag 4.2.2013 bei der Praxis
Die Praxis hat Freitags immer von 15-17 Uhr geöffnet.
Außer eben an diesem Freitag. In dieser Praxis werden generell keine Termine vergeben.
Mein Hausarzt wurde von mir am 25.03.2013 über das Problem unterrichtet. Allerdings nur das es Probleme mit dem Datum der Krankschreibung gibt. Mir war das ganze außmass der Kündigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewußt.
Mein Hausarzt hat trotzdem nachträglich das Datum der Krankschreibung auf den 04.02.2013 verschoben.
Ich habe Wiederspruch erhoben.
Ich habe meine Rechtschutzversicherung informiert und erstmal ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Hab mir einen Termin beim VDK geben lassen.
Ich war beim Arbeitsamt mit allen Krankschreibungsterminen, wo mir Schriftlich die Lückenlosigkeit bestätigt wurde ( also kein Arbeitslosengeld)

Bedürftig bin ich nicht, da meine Frau Berufstätig ist.
Hartz IV fällt aus.
Bleibt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten, solange bei mir alles in der schwebe hängt oder wird nun Tag für Tag abgezogen ???

Gruß Peter !

Verfasst: 28.03.2013, 00:30
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 28.03.2013, 01:52
von Peter planlos
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Peter,

den Satz versteh ich nicht:
Mein Hausarzt hat trotzdem nachträglich das Datum der Krankschreibung auf den 04.04.2013 verschoben.
Meint wohl, der Hausarzt hat das Ausstellungs-Datum der weiteren AUB beim 04.02. belassen? Oder hast du auch eine AU-Lücke am 03.02.?

Widerspruch ist immer gut! Was steht denn drin?

Und gibt es bei euch bereits das Mediationsverfahren - oder was meinst du mit Schlichtung? Lass´dich bloß nicht übern Tisch ziehen und flatter' mit dem Urteil aus BW rum - da du nichts dafür kannst, musst du auch nicht den Rücken hinhalten! Die sollen schauen, dass die Kuh vom Eis kommt, bevor es vielleicht doch Frühling wird.

Wenn du Arbeitslosengeld wegen AU (fehlender Verfügbarkeit) nicht erhältst, wird dir auch von der Rest-Anspruchsdauer nichts abgezogen.

Gruß!
Machts Sinn


Ich war ursprünglich vom 18.01.2013 bis zum 02.02.2013 Krankgeschrieben. Mein Hausarzt hat die AU nachträglich auf den 04.02.2013 verlängert im Krankengeld Auszahlschein. Und dann die erneute AU auf dem 04.04.2013 belassen. Also keine Lücke mehr.

Der Wiederspruch wurde eingereicht und verweist auf korrigierten
Auszahlschein.
Die Schlichtung wird von meiner Rechtschutzversicherung gefordert.
Bei dieser Schlichtung versucht ein Anwalt kurzfristig eine Tel. Lösung für mein Problem zu erreichen. Dadurch bleibt mein Selbstbeteiligungsbonus erhalten. Sollte der Anwalt nicht erfolgreich sein kann ich mich an eine Kanzlei wenden.

Trotzdem verstehe ich meinen Fall immer noch nicht.
Ich bin Laie und trotzdem vermute ich viele Formfehler der Krankenkasse.

1. Krankengeldauszahlschein schon nach 6 Tagen
2. Ebenfalls nach 6 Tagen musste ich einen Antrag auf Krankengeld stellen
obwohl es mir erst nach 6 Wochen zusteht. (woher wussten die das ich
länger krank werde)
3. Nach 3 Wochen die erste Vorladung zum SMD
4. Nach Beschwerde und Hinweis meinerseits auf die bisherige länge
der AU wurde der Termin gestrichen und mir mitgeteilt ich bräuchte
den Krankengeldauszahlschein nicht mehr zu beachten.
(Was die Krankenkasse wohl auch tat)
5. Am 17.01.2013 der letzte Kontakt mit der Krankenkasse
( Einladung zum SMD)

6. Seit dem 3.1.2013 besteht Anspruch auf Krankengeld
( laut Kündigung bis zum 2.2.2013)

7. Ich hab gehört es gibt einen Bewilligungsbescheid.
( Hab ich nicht ) kann man mir kündigen ohne je Krankengeld
gezahlt zu haben. Ohne Bewilligungsbescheid!!!
Kann man jemanden Kündigen den man noch gar nicht
wahrgenommen hat
8. Spätestens 1 Tag nach der Krankmeldung lag diese der Krankenkasse
vor

9. Nie ein Hinweis hier stimmt was nicht. (zb. am 2.2.2013 liegt ein
Fehler fort wir brauchen ihren auszahlschein nicht mehr)

10. Erst auf Nachfrage am 14.03.2013 meinerseits, wann denn
Krankengeld ausgezahlt wird wurde die Krankenkasse
durch Kündigung aktiv.
In der Kündigung steht
Ihre Mitgliedschaft und ihr Anspruch auf Krankengeld enden somit
am 2.2.2013
Auf Nachfrage beim Niederlassungsleiter wo das Januar Krankengeld
ist, kam die Antwort weiß ich nicht.

11. Ich bin bei der KK zusatzversichert.( Chefarzt & Einzelzimmer)
Die Beiträge für Februar und
März wurden abgebucht obwohl diese ohne Krankenversicherung
nutzlos sind. Auf nachfrage wie das kann. Antwort siehe oben.

12. Ich war ohne es zu wissen 7 wochen ohne Krankenversicherung
Was währe bei einem Unfall. ( Hätte ich konkurs anmelden müssen )

Gruß Peter

Verfasst: 28.03.2013, 12:11
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 28.03.2013, 20:16
von Peter planlos
Hallo Machts Sinn

Also mein Hausarzt ist Verbandsarzt bei meiner KK.
Er ist sehr Hilfsbereit und ich vertraue ihm.

Die Schlichtung hat nichts gebracht. (war mir vorher klar)
So wie Du sagtest. Ein bisschen telefonieren nach Aktenlage.
Dienstag werde ich mir einen Anwalt nehmen.
Deine Vorschläge werde ich dem Anwalt mitteilen.
Ich hab mir einen Termin beim VDK geben lassen. Die beraten auch sehr gut.

Ps. Kannst Du mir im Raum Oberhausen einen guten Sozialrechtsanwalt empfehlen?

Außerdem werde ich mir die Lückenlosigkeit meiner AU attestieren lassen.

Zu Czauderna:
Ja SMD ist vergleichbar mit dem MDK und gehört zu meiner KK.
Mit dem SMD bin ich sehr zufrieden da mir dort bisher immer geholfen wurde.
Ich kann nicht sagen ob dort Auszahlscheine oder AU`s vergeben werden.
Bei meinem letzten Besuch wurde nur der aktuelle Stand meiner Erkrankung besprochen.
Zum Ende wurde mir versichert. Es ist alles in Ordnung.
Abschließende Unterlagen oder ähnliches hab ich noch nie bekommen. Werde ich aber anfordern.

Ich weiß nicht ob es einen Bewilligungsschein gibt !!! Ich hab keinen bekommen !!!!

Heute kam ein schreiben der KK.

Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld für die gesetzliche Rentenversicherung.
03.01.2013 – 02.02.2013
Entgelt Betrag XXXX
Überwiesen wurde nur ein Drittel des Betrages, welcher aber dem des angegebenen Zeitraumes vom 03.01.2013 – 02.02.2013 entspricht.
Wurde der Rentenversicherung nun der komplette Krankengeldbetrag gemeldet?
Inklusive des gestrichenen Krankengeldes.
Heißt das? Ich zahle noch in die Rentenversicherung ein ???

Gruß Peter