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Spezialfrage: Auslandsadoption und freiwillige GVK

Verfasst: 27.03.2013, 14:33
von popcorn1
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Spezialfrage, befürchte ich. Ich (freiwillig gesetzlich versichert, festangestellte Angestellte) und mein Mann (privat Versichert, Selbständiger) werden in diesem Frühsommer ein Kind in Kenia adoptieren. Das kenianische Adoptionsrecht sieht vor, dass wir 6-9 Monate mit dem Kind (das wir dann in Adoptionspflege haben) vor Ort bleiben. Wir haben in der Zeit Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld (in bzw. aus Deutschland).

Ich würde für insgesamt 12 Monate Elternzeit + -geld beantragen. Weil ich mit meiner GVK ja im nicht-europäischen Ausland nichts anfangen kann, könnte mich mein Arbeitgeber z.B. bei dieser abmelden. Wenn ich dann nach z.B. 7 Monaten zurückkomme – was passiert dann für die noch verbleibenden 5 Monate?

Mein Arbeitsverhältnis ruht und mein Arbeitgeber findet, er hat in dieser Zeit ja nichts mit meiner Krankenversicherung zu tun.

Meine GVK (Barmer-GEK) findet, ich sollte für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Anwartschaftsversicherung (monatlich ca 47 Euro) abschließen (mich also nicht abmelden lassen) bei ihnen, um danach - zurück in Deutschland – für die restlichen Monate der Elternzeit (also bevor ich wieder arbeiten gehe) Beiträge zu entrichten, die sich aus der Hälfte des Einkommens meines Ehemanns berechnen. (Mindestsatz: 154 Euro, Höchstsatz 331 Euro).

Was ich gerne wüsste: ist das alles so stimmig?

Und: Was passiert, wenn ich mich für die Zeit in Kenia einfach abmelden lasse und keine Anwartschaftsversicherung zahle. Zu welchem „Satz“ nimmt mich dann eine evlt. auch andere (würder evtl. zur TK wechseln wollen) GVK? Es gibt doch die Versicherungspflicht – jemand müsste mich doch nehmen, oder?

Ich würde mir die 47 Euro nämlich eigentlich gern sparen, um ehrlich zu sein.

Dass das alles scheinbar darauf basiert, dass ich sozusagen im Versicherungslotto den ungünstigsten Fall gelost habe (selbst freiwillig gesetzlich versichert, Ehemann privat versichert) lasse ich mal unkommentiert…

Es dankt sehr für jede Anregung und grüßt herzlich in die Runde,
Sandra

Verfasst: 27.03.2013, 14:54
von GerneKrankenVersichert
Das ist wirklich eine spezielle Spezialfrage. Der Knackpunkt, den wohl die Kasse und auch ich sehe, ist der § 6 Abs. 3 SGB V. Dieser verhindert die allgemeine Versicherungspflicht bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten oberhalb der JAG. Das heißt, ohne Anwartschaft darf die Kasse dich bei fortdauerndem Beschäftigungsverhältnis (was während der Elternzeit normalerweise so ist) nach der Rückkehr aus Kenia nicht mehr versichern. Eine andere übrigens auch nicht.

Eventuell könnte man gegen die a n aloge Anwendung des § 192 SGB V (Fortbestand der Mitgliedschaft ohne Entgeltzahlung) auf freiwillig Versicherte gerichtlich vorgehen, aber das in eurem Fall unbedingt zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.

Was ist denn mit einer pragmatischen Lösung? Zwei Monate vor Abflug auf Teilzeit reduzieren, pflichtversichert werden und während der Elternzeit beitragsfrei versichert sein?

Verfasst: 27.03.2013, 15:01
von popcorn1
Hallo GerneKrankenVersichert,

das ist eine ganz gute Idee mit der Teilzeit - aber da der Abreisetermin ad hoc erfolgt und in zwei Wochen (ab jetzt) oder auch erst in vier Monaten erfolgen kann, auch irgendwie nicht wirklich machbar. Außerdem bemisst sich natürlich auch das Elterngeld an meinem Verdienst - und da liege ich mit meinem Gehalt knapp am Höchstsatz. Also würde ich da wieder Geld verlieren.

Immerhin finde ich es interessant und gut, dass Du die Aussagen meiner GVK nachvollziehen kannst, fühlte mich bisher eher etwas abgespeißt und hatte das Gefühl, es gäbe noch eine für mich bessere Lösung, die meine GVK mir nicht anbietet, weil es für sie die weniger enträgliche wäre.

Im Zweifelsfall werd ich das Geld einfach zahlen.

Danke auf jeden Fall schonmal!

Verfasst: 27.03.2013, 15:06
von GerneKrankenVersichert
Eine Angst kann ich dir nehmen: Keine GKV wird dir etwas nicht oder doch anbieten, weil es für sie einträglicher ist. Alle Beitragseinnahmen werden von der Kasse unmittelbar an den Gesundheitsfonds abgeführt. Aus Wettbewerbsgründen versuchen die meisten Kassen, immer die billigste Lösung anzubieten, weshalb sehr strenge Kontrollen durch das Bundesversicherungsamt erfolgen.

Ich wünsche euch viel Freude mit eurem Nachwuchs.

Verfasst: 27.03.2013, 17:12
von popcorn1
Dankeschön! Sowohl für die Infos als auch für die guten Wünsche.

Verfasst: 27.03.2013, 20:12
von heinrich
ich will es kurz machen

ALLES was Deine KK Dir gesagt ist RICHTIG.

Es handelt sich ja derzeit um eine FREIWWILLIGE Versicherung.

Die endet nicht einfach so. Es ist ja auch kein Verzug ins Ausland mit Abmeldung beim deutschen Meldeamt.

Die Umwandlung in eine Versicherung mit Anwartschaftsbeitrag ,,, höchste Achtung vor dem Berater.
Dies weiß schon nicht jeder bei der KK.

Bei Rückkehr muss der Anwartschaftsbeitrag weggemacht werden, die Versicherung "quasi" aktiviert werden UND dann gilt (weil Dein Mann privat versichert ist) ein Beitrag zwischen ca. 150 und ca. 330 EUR.

Du solltest aber auch noch klären wie das adoptierte Kind versichert ist.
Da solltest Du mal schnell mit Deiner KK drüber reden.

Wenn Dein Mann nämlich auf dem letzten Einkommensteuerbescheid zu hohe Einkünfte hat, dann kann das Kind NICHT mit in die Familienversicherung rein.