Spezialfrage: Auslandsadoption und freiwillige GVK
Verfasst: 27.03.2013, 14:33
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Spezialfrage, befürchte ich. Ich (freiwillig gesetzlich versichert, festangestellte Angestellte) und mein Mann (privat Versichert, Selbständiger) werden in diesem Frühsommer ein Kind in Kenia adoptieren. Das kenianische Adoptionsrecht sieht vor, dass wir 6-9 Monate mit dem Kind (das wir dann in Adoptionspflege haben) vor Ort bleiben. Wir haben in der Zeit Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld (in bzw. aus Deutschland).
Ich würde für insgesamt 12 Monate Elternzeit + -geld beantragen. Weil ich mit meiner GVK ja im nicht-europäischen Ausland nichts anfangen kann, könnte mich mein Arbeitgeber z.B. bei dieser abmelden. Wenn ich dann nach z.B. 7 Monaten zurückkomme – was passiert dann für die noch verbleibenden 5 Monate?
Mein Arbeitsverhältnis ruht und mein Arbeitgeber findet, er hat in dieser Zeit ja nichts mit meiner Krankenversicherung zu tun.
Meine GVK (Barmer-GEK) findet, ich sollte für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Anwartschaftsversicherung (monatlich ca 47 Euro) abschließen (mich also nicht abmelden lassen) bei ihnen, um danach - zurück in Deutschland – für die restlichen Monate der Elternzeit (also bevor ich wieder arbeiten gehe) Beiträge zu entrichten, die sich aus der Hälfte des Einkommens meines Ehemanns berechnen. (Mindestsatz: 154 Euro, Höchstsatz 331 Euro).
Was ich gerne wüsste: ist das alles so stimmig?
Und: Was passiert, wenn ich mich für die Zeit in Kenia einfach abmelden lasse und keine Anwartschaftsversicherung zahle. Zu welchem „Satz“ nimmt mich dann eine evlt. auch andere (würder evtl. zur TK wechseln wollen) GVK? Es gibt doch die Versicherungspflicht – jemand müsste mich doch nehmen, oder?
Ich würde mir die 47 Euro nämlich eigentlich gern sparen, um ehrlich zu sein.
Dass das alles scheinbar darauf basiert, dass ich sozusagen im Versicherungslotto den ungünstigsten Fall gelost habe (selbst freiwillig gesetzlich versichert, Ehemann privat versichert) lasse ich mal unkommentiert…
Es dankt sehr für jede Anregung und grüßt herzlich in die Runde,
Sandra
ich habe eine Spezialfrage, befürchte ich. Ich (freiwillig gesetzlich versichert, festangestellte Angestellte) und mein Mann (privat Versichert, Selbständiger) werden in diesem Frühsommer ein Kind in Kenia adoptieren. Das kenianische Adoptionsrecht sieht vor, dass wir 6-9 Monate mit dem Kind (das wir dann in Adoptionspflege haben) vor Ort bleiben. Wir haben in der Zeit Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld (in bzw. aus Deutschland).
Ich würde für insgesamt 12 Monate Elternzeit + -geld beantragen. Weil ich mit meiner GVK ja im nicht-europäischen Ausland nichts anfangen kann, könnte mich mein Arbeitgeber z.B. bei dieser abmelden. Wenn ich dann nach z.B. 7 Monaten zurückkomme – was passiert dann für die noch verbleibenden 5 Monate?
Mein Arbeitsverhältnis ruht und mein Arbeitgeber findet, er hat in dieser Zeit ja nichts mit meiner Krankenversicherung zu tun.
Meine GVK (Barmer-GEK) findet, ich sollte für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Anwartschaftsversicherung (monatlich ca 47 Euro) abschließen (mich also nicht abmelden lassen) bei ihnen, um danach - zurück in Deutschland – für die restlichen Monate der Elternzeit (also bevor ich wieder arbeiten gehe) Beiträge zu entrichten, die sich aus der Hälfte des Einkommens meines Ehemanns berechnen. (Mindestsatz: 154 Euro, Höchstsatz 331 Euro).
Was ich gerne wüsste: ist das alles so stimmig?
Und: Was passiert, wenn ich mich für die Zeit in Kenia einfach abmelden lasse und keine Anwartschaftsversicherung zahle. Zu welchem „Satz“ nimmt mich dann eine evlt. auch andere (würder evtl. zur TK wechseln wollen) GVK? Es gibt doch die Versicherungspflicht – jemand müsste mich doch nehmen, oder?
Ich würde mir die 47 Euro nämlich eigentlich gern sparen, um ehrlich zu sein.
Dass das alles scheinbar darauf basiert, dass ich sozusagen im Versicherungslotto den ungünstigsten Fall gelost habe (selbst freiwillig gesetzlich versichert, Ehemann privat versichert) lasse ich mal unkommentiert…
Es dankt sehr für jede Anregung und grüßt herzlich in die Runde,
Sandra