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hilfe - kein anspruch auf krankengeld

Verfasst: 26.03.2013, 12:55
von verwaiste mama
hallo liebe experten
seit ich im letzten herbst meine 9jährige tochter im kampf gegen den krebs verloren verloren habe, leide ich unter schweren depressionen mit todeswunsch und 2 missglückten suizidversuchen. ich bin inzwischen also schon ca. 1/2 jahr arbeitsunfähig. die ärztlichen bescheinigungen wurden immer umgehend eingereicht.

um genug zeit für mein schwer krankes kind zu haben, war meine arbeitszeit zuletzt reduziert auf einen sog. minijob mit 400 euro im monat. ich bin in dem betrieb seit über 15 jahren beschäftigt, hatte zu allen immer ein gutes verhältnis und es gab zuvor nie probleme. die chefetage hat auch alles verständnis für meine situation. meine stelle wurde von einer vertretung besetzt und wird mir unbefristet frei gehalten, bis ich wieder einsatzbereit bin. von dieser seite aus ist also alles geregelt und es werden mir keine steine in den weg gelegt.
zusätzlich zu der wohl obligatorischen krankenversicherung über die bundesknappschaftskasse, war bzw. bin ich noch bei einer gesetzlichen kk freiwillig versichert. mein direkter vorgesetzer ging fest davon aus, dass ich krankengeld bekommen würde und ließ alles in die wege leiten. er erhielt zwar keinerlei rückmeldung, doch bezweifelte nicht, alles ginge nun seinen gang.
da ich länger keinen einblick in mein konto hatte, wurde mir erst kürzlich durch ein schreiben meiner bank wegen überziehung offenbart, dass seit monaten nichts mehr eingegangen war und hakte bei meinem vorgesetzten nach. dieser vermutete daraufhin, dass wohl einfach verwaltungstechnisch etwas schief gelaufen sei und er sich noch mal kümmern werde. von meiner kk wurde schließlich nur lapidar mitgeteilt, dass ich als freiwillig versicherte keinen anspruch auf krankengeld hätte. ich fiel aus allen wolken. immerhin berappe ich dafür jeden monat fast 40% meines ohnehin geringen lohns, in dem festen glauben, damit gerade für solche ausnahmesituationen tatsächlich abgesichert zu sein. ganz im gegenteil bucht die kk aber weiterhin noch ganz normal jeden monat den üblichen beitrag ab...
auch andere kosten laufen natürlich weiter. dass ich das problem erst so spät erkannt habe, ist an dem jetztigen ausmaß gewiss mit verantwortlich, lässt sich nun aber nicht mehr ändern. so blind auf alles vertraut zu haben, war rückblickend ein großer fehler. inzwischen bedroht dieser zustand extremst meine existenz und ich weiß nicht weiter. niemand fühlt sich zuständig und ich werde nur bedauernd abgewiesen. ich habe keine ahnung, an wen ich mich wenden kann und was in so einem fall zu tun ist. habe dafür momentan eigentlich auch absolut nicht die nötigen nerven und fühle mich völlig überfordert.

wenn ich schon nicht einfach sterben darf, was mir ehrlich gesagt nach wie vor die liebste option wäre, muss ich doch von irgend etwas leben.
ich hoffe sehr auf euren rat und verbleibe mit verzweifelten grüßen
die verwaiste mama

Verfasst: 26.03.2013, 13:44
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 26.03.2013, 14:31
von JanneXX
Hallo verwaiste Mama,

schlimme Situation - tut mir sehr leid!
Wenn ich dir raten dürfte, so würde ich dir empfehlen, als erste Anlaufstelle dieses zu versuchen:
caritas.de/cms/websites/caritasde/hilfeundberatung/online-beratung/startseiteonline-ber/live.aspx
Mir wurde hier im Forum diese Möglichkeit aufgezeigt und du würdest dort schnelle Hilfestellung bekommen, innerhalb 48 Stunden.
Parallel dazu könntest du Hilfe über den sozialpsychiatrischen Dienst deiner Stadt sowie natürlich deine Ärzte anfordern.
Wenn du magst, setze ich mich hier zu dir und warte mit dir auf weitere "Post".
Halte uns auf dem Laufenden, wenn´s dir möglich ist.

LG
Janne

Verfasst: 26.03.2013, 15:27
von Herby2011
Hallo,
mir tut es sehr leid, dass Du Deine Tochter verloren hast!

Zu Deinem Problem: Ich gehe zu 99,9% davon aus, dass Du für Dich eine freiwillige Krankenversicherung ohne Krankengeld-Anspruch besteht. Die letzte Sicherheit würde die Höhe Deines Beitrages geben: Ich tippe auf 152,27 Euro für die Kranken-und Pflegeversicherung.
Du musst Dich unbedingt beim Amt melden und einen Anspruch auf Hartz IV oder anderweitige Leistungen abklären. Vielleicht kann Dir da, wie Machts Sinn schon schrieb, jemand helfen. Das wäre gut.
Kopf hoch!
Herby

Verfasst: 26.03.2013, 18:53
von Gast
ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und dir alle Kraft der Welt wünschen, dass es für dich bald wieder bergauf geht.

da du nur einen Minijob hast, steht dir aus dieser Beschäftigung zwar die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu, aber nicht die Entgeltersatzleistung Krankengeld durch die Krankenkasse. diese hätte bei Abschluss der Freiwilligen Versicherung zusätzlich abgeschlossen werden müssen. idR weisen die Krankenkassen auch bei Abschluss der frw. Versicherung darauf hin, dass es diese Möglichkeit gibt.

Verfasst: 26.03.2013, 21:04
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du bist bei der Kasse als sonstige Freiwillige versichert. Der sogenannte Hausfrauentarif. Und im Gegensatz zu meinem Vorredner muss ich Dir leider sagen, dass Du keine Chance hast oder hattest einen Wahltarif mit Krankengeld abzuschließen. In dem Status hast Du keine Mögichkeit Krankengeld zu bekommen.

Du schreibst, dass Du 40 % Deines Einkommens für die Krankenversicherung ausgibst. Ich muss leider dagegenhalten, dass diese Versicherung schon im Solidaprinzip subventioniert und keinesfalls kostendeckend ist.

Ich empfehle Dir ganz zügig zum Jobcenter zu gehen und Arbeitslosengeld 2 oder Grundsicherung zu beantragen. Oder bist Du verheirtatet, lebst in einer Gemeinschaft oder hast noch andere Einkünfte?

Dein Schicksal berührt mich auch, aber die gesetzliche Krankenversicherung kann keine Unterschiede machen für welche die arm dran sind oder noch ärmer dran sind.

LG, Fee

Verfasst: 26.03.2013, 23:22
von Poet
@verwaiste Mama: Ersteinmal wünsche ich Dir von ganzem Herzen viel Kraft und neuen Lebensmut. Gib nicht auf.

Eine Idee wäre noch, den Chef zu bitten, für zukünftige AU-Zeiten die geringfügige Beschäftigung wieder hoch zu setzen auf mind. 451€. Dann hättest Du wieder Anspruch auf KRG, natürlich bei dem geringen Einkommen auch nur wenig KRG. Aber Du würdest Dir die 150€ jeden Monat sparen. Die Mehraufwendungen kann Dein Chef als Personalausgaben der Firma zumindest steuerlich ansetzen.

Verfasst: 27.03.2013, 19:09
von verwaiste mama
hallo liebes forum
vielen dank für euren beistand und die hilfestellung!

mein verhängnis war demnach wohl, mein normales arbeitsverhältnis in einen minijob wandeln lassen zu haben, statt auf teilzeit mit entsprechend niedrigem stundensatz zu gehen. hinterher ist man immer schlauer. da hätte ich mich vorab einfach besser informieren müssen, hatte mit meinem kranken kind zu der zeit aber schlichtweg andere sorgen.
sobald es mein zustand zulässt, wollte ich ohnehin wieder in vollzeit arbeiten, was von meinem vorgesetzten auch schon begrüßend abgenickt wurde. momentan erscheint mir das aber noch in unerreichbarer ferne...

sonstige einkünfte habe ich leider keine und lebe auch nicht in einer partnerschaft. der vater meiner kleinen ist noch während der schwangerschaft tödlich verunglückt. wir hatten uns so sehr auf das gemeinsame baby gefreut. um so mehr hing ich dann an meiner tochter, die mir damals so viel halt gegeben hat. all das bricht nun natürlich auch wieder in mir hervor.

kann ich denn mit den behördengängen ohne weiteres eine stellvertretende person betrauen, ohne dort vorerst selbst vorstellig werden zu müssen? das würde ich in meiner jetztigen verfassung mit sicherheit nicht durchstehen. egal um welchen preis.

wäre es vielleicht möglich, dass die kk wenigstens die beiträge aussetzt, für die monate ohne jegliches einkommen? eventuell auch rückwirkend? das würde mir schon etwas weiter helfen.
und hat diese zusätzliche freiwillige krankenversicherung überhaupt irgendwelche vorteile gegenüber der standardversicherung bei der bundesknappschaftskasse? oder kann ich diese auch getrost kündigen? die knapp 155 euro sind für mich schon eine menge geld.

entschuldigt bitte die vielen, für euch bestimmt teils dummen fragen. ich musste mich zuvor noch nie mit dergleichen auseinander setzen und habe davon absolut keine ahnung. vor allem möchte ich vermeiden, aus unwissenheit noch weitere unnötige fehler zu machen.
ich hoffe, keine wichtige information vergessen zu haben und grüße ganz herzlich
die verwaiste mama

Verfasst: 27.03.2013, 20:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 27.03.2013, 21:19
von JanneXX
Hallo verwaiste mama,

zunächst wäre aus meiner Sicht wichtig, dass morgen Vormittag (ich bin nicht sicher, ob Gründonnerstag nachmittags da geöffnet ist) der Antrag beim Jobcenter gestellt wird, was Machts Sinn vorstehend ausgeführt hat, kann ich aus eigener Erfahrung so bestätigen. ALG II würde dann rückwirkend zum 1.3.13 gezahlt und es wäre auch kein weiterer KK-Beitrag für März 2013 fällig. Wenn du selbst morgen nicht persönlich hingehen kannst, dann ruf dort an oder lasse eine Person deines Vertrauens anrufen.

[quote="verwaiste mama"]
...
kann ich denn mit den behördengängen ohne weiteres eine stellvertretende person betrauen, ohne dort vorerst selbst vorstellig werden zu müssen? das würde ich in meiner jetztigen verfassung mit sicherheit nicht durchstehen. egal um welchen preis.
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[quote="verwaiste mama"]

Mit Vollmacht ausgestattet kann eine Person deiner Wahl diverses für dich anleiern und dich auch in den Fällen begleiten, in denen du persönlich vorstellig werden sollst.
Vielleicht kann einer der Kassenvertreter deine Fragen bezüglich der ausstehenden Beiträge beantworten?!

Für morgen hast du all meine Daumen!!

LG
Janne

Verfasst: 27.03.2013, 21:35
von roemer70
Hallo verwaiste Mama,

zuallererst wünsche Dir viel Kraft und Unterstützung! Im Rahmen unserer Möglichkeiten tun wir dies natürlich gerne hier im Forum.

Um schonmal ein klein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:
Du schriebst, dass Du wegen des Minijobs bei der Knappschaft gemeldet und bei einer anderen KK freiwillig versichert bist.
Die Knappschaft bzw. die dort angesiedelte Minijob-Zentrale führt bei Minijobs keine Mitgliedschaft mit Leistungsanspruch durch - sie ziehen nur Beiträge ein und nehmen Meldungen des Arbeitgebers entgegen.

Leistungen bekommst Du nur von der Kasse, bei der Du (frw.) versichert bist.

Alles Gute!
roemer70

Verfasst: 27.03.2013, 22:40
von Poet
roemer70 hat geschrieben: Leistungen bekommst Du nur von der Kasse, bei der Du (frw.) versichert bist.
@verwaiste Mama:...dazu nur noch der Zusatz, dass Du als frw. versichertes Mitglied weder bessere noch schlechtere Leistungen hast als jeder andere. Du könntest zwar Deine Kassenmitgliedschaft kündigen, müsstest Dich aber dennoch weiter krankenversichern, entweder bei einer anderen Kasse oder in der privaten Krankenversicherung. Beides erscheint mir nicht sinnvoll.

Wenn das mit dem ALG II nicht klappt, spreche doch wirklich mal mit Deinem Chef, ob der die geringfügige Beschäftigung hochsetzt auf mind. 451€, dann wärst Du wieder versicherungspflichtig als Arbeitnehmerin und sparst 150€. Von diesem Gehalt müssen allerdings rd. 20% Beiträge durch den Arbeitnehmer und rd. 20% durch den Arbeitgeber getragen werden, also rd. 90€ jeder. Du hättest also rd. 360€ "raus."

Drücke Dir von ganzem Herzen die Daumen!

Verfasst: 28.03.2013, 00:34
von roemer70
Poet hat geschrieben:Von diesem Gehalt müssen allerdings rd. 20% Beiträge durch den Arbeitnehmer und rd. 20% durch den Arbeitgeber getragen werden, also rd. 90€ jeder. Du hättest also rd. 360€ "raus."
Kleine Korrektur mit günstigen Auswirkungen:
Zwischen 450,01 € und 850 € gibt es noch die Gleitzone - die rund 20% passen hier nicht. Knapp 402 € netto dürften bei 451 € brutto rauskommen.

Verfasst: 28.03.2013, 18:49
von verwaiste mama
hallo liebe community
dankeschön für die weiteren meldungen und eure mühe!

da ich nicht regelmäßig online bin, habe ich den hinweis über den ablauf der frist zum beantragen von alg II für diesen monat leider erst zu spät gelesen und bis sich eine vertrauensperson so kurzfristig etwas zeit nehmen konnte, hat sie in meinem zuständigen kca niemanden mehr telefonisch erreicht. daraufhin haben wir den formlosen antrag gemeinsam per email gestellt. ich hoffe inständig, das heutige datum wird damit noch als stichtag anerkannt.

mein beschäftigungsverhältnis aus dem krankenstatus heraus upzugraden ist in unserem betrieb leider nicht möglich. kann ich auch durchaus nachvollziehen. mein direkter vorgesetzter hätte mir da zwar gern weiter geholfen, hat diesbezüglich aber keine entscheidungsbefugnis und konnte in der entsprechenden abteilung nichts für mich bewirken.

mit den zitierten ärztlichen bescheinigungen meinte ich einfach die arbeitsunfähigkeitsnachweise für arbeitgeber und kk. dass darüber hinaus auch so etwas wie ein auszahlschein existiert, war mir bislang ehrlich gesagt gar nicht bekannt. wie gesagt, ich bin in diesen ganzen bürokratischen dingen in sachen krankmeldung wirklich ziemlich unbeleckt. auch hat mich darauf nie jemand hingewiesen. was sich aus meiner heutigen sicht mit euren informationen schätzungsweise damit erklären lässt, dass mich das als leer ausgehende minijobberin ja letztlich auch gar nicht betraf.
die kk hat sich zu dem thema erst geäußert, als mein chef dort ganz konkret nachgehakt hatte, warum mir noch nichts ausgezahlt wurde.

ganz herzlichen dank nochmals für die unterstützung und viele grüße
die verwaiste mama

Verfasst: 28.03.2013, 20:32
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.