Muss ich die Urlaubsabgeltung der Krankenkasse melden?
Verfasst: 25.03.2013, 15:36
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage. Ich musste ja meine Wiedereingliederung aus gesndheitlichen Gründen abbrechen und beziehe nun weiterhin Krankengeld.
Mein Arbeitsvertrag, der bis zum 31.03. befristet war, wurde von meinem Arbeitgeber nicht verlängert, was ich meiner Krankenkasse auch mitgeteilt habe. Nun ist es aber so, dass ich noch 18 Urlaubstage habe, die mir ausbezahlt werden, da ich sie ja krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.
Soweit ich weiß, wird dieser Betrag nicht mit dem Krankengeld verrechnet, da es sich ja um eine Einmalzahlung handelt. Stimmt das so?
Ich weiß noch nicht genau, wann mir der Betrag ausgezahlt wird und wie hoch die Zahlung genau sein wird.
Nun möchte ich aber wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die Krankenkasse über die Urlaubsabgeltung (auch über deren Höhe) zu informieren.
Danke schon mal für Eure Antworten und Tipps.
ich habe mal wieder eine Frage. Ich musste ja meine Wiedereingliederung aus gesndheitlichen Gründen abbrechen und beziehe nun weiterhin Krankengeld.
Mein Arbeitsvertrag, der bis zum 31.03. befristet war, wurde von meinem Arbeitgeber nicht verlängert, was ich meiner Krankenkasse auch mitgeteilt habe. Nun ist es aber so, dass ich noch 18 Urlaubstage habe, die mir ausbezahlt werden, da ich sie ja krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.
Soweit ich weiß, wird dieser Betrag nicht mit dem Krankengeld verrechnet, da es sich ja um eine Einmalzahlung handelt. Stimmt das so?
Ich weiß noch nicht genau, wann mir der Betrag ausgezahlt wird und wie hoch die Zahlung genau sein wird.
Nun möchte ich aber wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die Krankenkasse über die Urlaubsabgeltung (auch über deren Höhe) zu informieren.
Danke schon mal für Eure Antworten und Tipps.