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Muss ich die Urlaubsabgeltung der Krankenkasse melden?

Verfasst: 25.03.2013, 15:36
von Momolito
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage. Ich musste ja meine Wiedereingliederung aus gesndheitlichen Gründen abbrechen und beziehe nun weiterhin Krankengeld.

Mein Arbeitsvertrag, der bis zum 31.03. befristet war, wurde von meinem Arbeitgeber nicht verlängert, was ich meiner Krankenkasse auch mitgeteilt habe. Nun ist es aber so, dass ich noch 18 Urlaubstage habe, die mir ausbezahlt werden, da ich sie ja krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.

Soweit ich weiß, wird dieser Betrag nicht mit dem Krankengeld verrechnet, da es sich ja um eine Einmalzahlung handelt. Stimmt das so?

Ich weiß noch nicht genau, wann mir der Betrag ausgezahlt wird und wie hoch die Zahlung genau sein wird.

Nun möchte ich aber wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die Krankenkasse über die Urlaubsabgeltung (auch über deren Höhe) zu informieren.

Danke schon mal für Eure Antworten und Tipps.

Verfasst: 25.03.2013, 16:20
von Czauderna
Hallo,
Urlaubsabgeltungen gelten als einmalig gezahltes Entgelt und sind per Meldung (DEUEV) vom Arbeitgeber asn die Kasse zu melden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2013, 16:34
von Momolito
Danke für Deine Antwort. Dann übernimmt also mein (Noch-) Arbeitgeber diese Meldung und ich muss mich auch nicht darum kümmern und der Betrag wird auch nicht mit dem Krankengeld verrechnet. Habe ich das richtig verstanden?

Verfasst: 25.03.2013, 17:22
von Czauderna
Momolito hat geschrieben:Danke für Deine Antwort. Dann übernimmt also mein (Noch-) Arbeitgeber diese Meldung und ich muss mich auch nicht darum kümmern und der Betrag wird auch nicht mit dem Krankengeld verrechnet. Habe ich das richtig verstanden?

Hallo,

genau so ist es.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.03.2013, 20:23
von Momolito
Hallo, da bin ich nochmal.

Heute war das Geld von meinem Arbeitgeber bereits auf meinem Konto. Auf der Überweisung steht allerdings "Lohn/Gehalt 03/13". Von Urlaubsabgeltung ist auf der Überweisung nichts vermerkt. Die schriftliche Abrechnung habe ich noch nicht erhalten.

Kann das ein Problem mit der Krankenkasse geben, falls auch auf der Abrechnung nichts davon steht, dass es sich um die Urlaubsabgeltung handelt? Oder muss mein Arbeitgeber das bei der Meldung an die Krankenkasse von sich aus als Urlaubsabgeltung ausweisen?

Danke nochmal für Eure Antworten.

Verfasst: 27.03.2013, 20:28
von Czauderna
Hallo,
ja, ist etwas unglücklich ausgedrückt. Natürlich kannst du dich mit der Kasse in Verbindung setzen, ich rate dir aber eher dazu, dir von deinem Arbeitgeber das mit der Urlaubsabgeltung schriftlich bestätigen zu lassen damit du für die Kasse vorweisen kannst. Die erforderlichen Meldungen, die in diesem Fall der Arbeitgeber an die Kasse erstatten muss, dass kann schon mal bis zu sechs Wochen dauern.
Gruss
Czauderna