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Kinder werden von Ex aus gesetzlicher Krankenkasse gekündigt

Verfasst: 25.03.2013, 14:13
von PeterMUC
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Mitversicherung von Kindern.

Zum Hintergrund.

Ich bin geschieden, wir haben 3 Kinder. Ich bin privat, meine Ex ist gesetzlich versichert. Während der Ehe waren die Kinder privat versichert. Im Rahmen der Scheidung wurde vor Gericht vereinbart, dass die Kinder, da sie bei ihrer Mutter lebten, bei ihr gesetzlich versichert werden sollen. Das wurde auch so umgesetzt, sie sind bei der Mutter mit versichert. Die Kinder leben nun aufgrund einer Gerichtsentscheidung bei mir, sind aber weiter bei der Mutter gesetzlich mitversichert, Das geht auch so und ist in Ordnung.

Nun droht meine Ex, die Mitversicherung der Kinder zu kündigen, damit ich sie selbst privat versichern muss. Sie will einfach nur mir schaden. Meine Frage ist nun, ob sie das eigentlich kann und darf ? Unter welchen Voraussetzungen kann man den die gesetzliche Mitversicherung von Kindern überhaupt kündigen ?

Vielen Dank für Antworten.
Peter aus München

Verfasst: 25.03.2013, 14:16
von Czauderna
Hallo,
wenn die Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf die Familienversicherung haben, kann dieser Anspruch nicht gekündigt werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2013, 15:40
von vlac
Hallo,

grundsätzlich: Nein. Sie darf die Familienversicherung nicht einfach kündigen - auch nicht, wenn die Kinder nicht bei ihr leben. So lange es die Option der Familienversicherung besteht, ist bei der Krankenversicherung der Kinder die günstigste Variante zu wählen, so lange die Eltern nichts davon Abweichendes vereinbart wurde.

Überhaupt: Da die Kinder bei Dir leben, müsste Deine Ex-Frau die Kosten für die private Krankenversicherung zum Teil oder möglicherweise ganz mit übernehmen. Die Mutter ist ja nun grundsätzlich unterhaltspflichtig. In der Regel beendet dieses Argument solcherlei Bemühungen (die leider sehr oft vorkommen) recht schnell.

Verfasst: 25.03.2013, 19:09
von zost
Aber achtung, wenn die mutter die kasse wechselt. Evt. Stellt sie dann keinen neuen Antrag auf fami. Dann könnte es etwas länger dauern, bis man das herausfindet!

Am besten man ruft bei der jetzigen Kasse an, und sagt, dass man sofort benachrichtigt werden möchte, wenn die Mitgliedschaft der Mutter (und damit auch die Fami) endet.

Verfasst: 25.03.2013, 19:18
von Rossi
Jooh, der sog. Rosenkrieg.

Du brauchst noch nicht einmal die Mithilfe der Mutter. Der sog. Familienmeldebogen muss auch nicht von der Mutter unterschrieben werden.

Du - als Erziehungsberechtigter - kannst den sog. Meldebogen ausfüllen und unterschreiben.

Verfasst: 25.03.2013, 19:36
von vlac
Hallo,

Re Zost: Es empfiehlt sich sowieso, die Kasse über die Familiensituation zu informieren, also ihr schriftlich mitzuteilen, dass die Kinder nicht im Haushalt des Versicherungsmitglieds leben. Denn gerade wenn zwischen den Elternteilen Funkstille herrscht, Dinge versucht werden, wie es eingangs beschrieben wurde, sollte Schriftwechsel, der die Kinder betrifft, direkt an den Elternteil gehen, der das Kind, die Kinder betreut und das Sorgerecht für sie hat.

Verfasst: 25.03.2013, 23:23
von Rossi
Hm, muss man die Kasse darüber wirklich informieren bzw. bitten oder könnte die Kasse selber auf die Idee kommen?

Die Stammversicherte wohnt in München und das Kindchen in Berlin. Zudem wird der Familienmeldebogen nicht vom Stammversicherten eingereicht.

Reicht dies etwa nicht?

Bei der Familienversicherung handelt es sich seit dem 01.01.1989 (SGB V) um ein eigenständiges Recht. Also muss der Rechtsinhaber darüber auch informiert werden oder sehe ich dies falsch?

Verfasst: 25.03.2013, 23:35
von Poet
@Rossi: Das BVA hat den Kassen ja auferlegt wie der Antrag zur Familienversicherung inhaltlich auszusehen hat. Da gibt es die Angaben drauf zu beiden Elternteilen, Stellung zu den Elternteilen, Familienständen und (abweichenden) Wohnanschriften. Da sollte dann auch jeder sehen, dass es ein etwas besonderer Fall ist. Zudem haben die Kassen die Möglichkeit, derartige Besonderheiten in ihrer EDV festzuhalten.

Verfasst: 25.03.2013, 23:54
von Rossi
Nun ja Poet, jetzt schildere ich Dir mal einen Fall aus der Praxis von mir.

Es ging mir gerade um einen Fall, wo die Ehegattin seit Jahren vom Ehemann getrennt lebt. Sie hat sich natürlich in die Familienversicherung eintragen lassen. Denn die Fami ist bekanntlich kostenlos.

Ich habe dann bei der Kasse nachgefragt, ob die getrennt lebende Gattin immer zeitnah darüber informiert wird, ob der Gatte bspw. immer noch Mitglied ist.

Ich habe dort ein klares "nein" erhalten. Die Familienversicherten werden nicht informiert.

Ich habe dann noch einen Tipp von dem Sachgebietsleiter der Kasse erhalten.

Die Familienversicherte möge doch alle 2 Monate bei der Kasse nachfragen, ob der Stammversicherte dort wirklich noch versichert ist.

Holla, geht es noch?

Verfasst: 26.03.2013, 00:32
von vlac
Hallo,

@Rossi: Ja, Du hast Recht. Der reinen Lehre nach müsste jeder bei der Kasse das von sich aus nachvollziehen können.

Nur: Meiner Erfahrung nach passieren dabei immer wieder mal Pannen, was gerade im hier besprochenen Spannungsfeld ärgerliche Folgen haben kann - ich habe das schon mehrmals erlebt, und bin da sehr vorsichtig geworden.

Und Krankenkassenmitarbeiter haben ab Werk kein standardmäßiges Familienrecht verbaut. Deshalb ist unter Umständen, gerade wenn die Situation komplex ist, wichtig, dass man klar sagt, was man will, und was man nicht will.

Der Familienversicherte beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter hat ein Recht darauf, über den Status seiner Versicherung informiert zu werden. Soweit so gut. Allerdings ist es übrigens auch so, dass unter Umständen das Mitglied, über das die Pflichtversicherung besteht diese Informationen nicht erhalten darf. Das ist beispielsweise beim alleinigen Sorgerecht der Fall. In dieser Situation hat der Elternteil ohne Sorgerecht kein Recht darauf, Informationen direkt von unter anderem, aber nicht nur, Behörden wie Schulen, aber auch Krankenkassen zu erhalten. Der Informationsaustausch muss in diesem Fall beim anderen Elternteil geltend gemacht werden, oder aber, wenn es Streit gibt, über einen Familienrichter.

Man muss immer im Hinterkopf behalten, dass das alleinige Sorgerecht langsam aber sicher hinter dem gemeinsamen Sorgerecht zurück tritt. In den Fällen, in denen das alleinige Sorgerecht übertragen wird, ist in der Regel beim einst betreuenden Elternteil viel bis sehr viel vorgefallen.

Ein Schreiben an die Krankenkasse aufzusetzen, in dem man noch mal deutlich macht, wie die Sorgerechtssituation aussieht, und was man wünscht und nicht wünscht, erspart unter Umständen wirklich viel Ärger.

Verfasst: 31.03.2013, 22:15
von PeterMUC
Hallo,

Vielen Dank für eure schnellen, verständlichen und kompeteten Antworten.

Viele Grüße,
Peter

Verfasst: 01.04.2013, 12:01
von Poet
Rossi hat geschrieben:Ich habe dann noch einen Tipp von dem Sachgebietsleiter der Kasse erhalten.

Die Familienversicherte möge doch alle 2 Monate bei der Kasse nachfragen, ob der Stammversicherte dort wirklich noch versichert ist.

Holla, geht es noch?
@Rossi: Nein, das geht so gar nicht.

Das würde auch bedeuten, dass diese Kasse das vom BVA vorgschriebene Meldeverfahren nicht umsetzt. Wechselt der Hauptversicherte die Kasse, dann muss die neue Kasse die alte Kasse informieren, dass die Familienversicherung dort fortgesetzt wird. Eine Beendigung einer Familienversicherung bei der alten Kasse ohne Vorliegen dieser Bestätigung sollte ausgeschlossen sein.

Verfasst: 01.04.2013, 12:17
von Czauderna
Hallo,
wir sind gerade wieder dabei turnusmäßig die Familienversicherungen zu überprüfen. es liegt schon im Interesse der Kassen selbst (Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds), dass in regelmäßigen Abständen die Anspruchsberechtigungen der Familien-versicherten überprüft werden.
Alle zwei Monate nachfragen ist Unsinn - mein Rat, man sollte sich immer vom Prüfbogen der Kasse eine Kopie machen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.04.2013, 12:53
von Poet
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wir sind gerade wieder dabei turnusmäßig die Familienversicherungen zu überprüfen.
...und die Kassen lieben diese Überprüfung...:-)

Verfasst: 01.04.2013, 13:22
von Czauderna
Poet hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wir sind gerade wieder dabei turnusmäßig die Familienversicherungen zu überprüfen.
...und die Kassen lieben diese Überprüfung...:-)
Hallo,
ob das geliebt wird - von den Kassen als Gesamtheit wohl sicher - ich selbst, dalt hält sich die Liebe etwas in Grenzen.
Gruss
Czauderna