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ALG1>KG // kein ALG2 - wie berechnet KK den Beitrag?

Verfasst: 25.03.2013, 13:50
von Ellen Bogen
Liebes Forum,
ich habe mich jetzt mehrere Stunden pro Tag durch dieses Forum gelesen und daher versucht, mein Problem schon mal im Titel deutlich zu machen…..
Soviele „Krankengeld-Threads“ – um dann festzustellen, daß sie meine Frage nicht beantworteten……

Doch nun zu meiner Frage:

Arbeitslos seit Februar 2012
Nach einem Ärzte-Marathon (HA, Facharzt Neurologie, MRT, HA, Chirurgische Praxis, Krankenhaus, Neurologie zur Durchmessung Nervus Ulnaris)
Unstrittig ist jetzt eine große Ellenbogen-OP links (massive Nervenlähmung, massiver Muskelschwund –Muskelatrophie linke Hand) mit völliger Umlagerung des Ulnaris-Nerven von „unten nach oben“, stationär, OP-Termin 17.05.2013.

Wie ich hier im Forum gelesen habe, wird KG in Höhe ALG1 bezahlt, welches 26.05.2013 endet.

Da ich keinen Anspruch auf ALG2 (H4) im Moment habe, weil mehr als Schonvermögen, muß ich mich ja privat weiterversichern.

Wie berechnet die KK jetzt meinen Beitrag?

Diese 130-170 € Grundversorgung schließen doch bestimmt kein KG ein? Erhalte ich KG jetzt nur bis zum Ablauf ALG1 , oder muß ich dafür dann einen höheren Beitrag zahlen?

Sollte es doch einen „Trööt“ geben, der hier meine Frage beantwortet, dann bitte den link posten, ich will mich gerne durchlesen und nicht die engagierten Fachleute hier nerven.

Ganz lieben Dank schon mal für`s Lesen und hopefully hilfreiche Antworten.

LG
Ellen Bogen

Verfasst: 25.03.2013, 13:59
von Czauderna
Hallo,
wenn jemand während des ALG-1 Bezugs Arbeitsunfähig wird, dann zahlt das Arbeitsamt die Leistung für sechs Wochen weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Dieses Krankengeld wird bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit bis maximal 78 Wochen weitergezahlt. Endet dein Krankengeld wegen Anspruchserschöpfung? - wenn das so ist, muesstest du schon seit Februar 2012 auch Krankengeld bekommen ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2013, 14:05
von Ellen Bogen
Hallo Czauderna,

danke für die schnelle Antwort.

Ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt......

Ich bin seit Februar alo und schreibe ständig Bewerbungen.

Das Problem mit dem Ellenbogen ist seit November 2012. Die letzte Untersuchung in der Neurologie war letzte Woche Freitag.

Der Op-Termin ist auf 17.05. festgesetzt.

Mein ALG1 endet am 26.05.2013, also 9 Tage später.

Ich muß mich privat weiterversichern, wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe. Wie hoch ist dann ab 27.05. der Beitrag?

Vielen Dank schon mal.

LG

Ellen Bogen

Verfasst: 25.03.2013, 14:13
von Czauderna
Ellen Bogen hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für die schnelle Antwort.

Ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt......

Ich bin seit Februar alo und schreibe ständig Bewerbungen.

Das Problem mit dem Ellenbogen ist seit November 2012. Die letzte Untersuchung in der Neurologie war letzte Woche Freitag.

Der Op-Termin ist auf 17.05. festgesetzt.

Mein ALG1 endet am 26.05.2013, also 9 Tage später.

Ich muß mich privat weiterversichern, wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe. Wie hoch ist dann ab 27.05. der Beitrag?

Vielen Dank schon mal.

LG

Ellen Bogen
Hallo,
nein, musst du nicht - wenn mit dem 17.5. deine Arbeitsunfähigkeit beginnt und das ALG-1 wegen Anspruchserschöpfung am 26.5. endet, dann hat du ab dem 27.5. Anspruch auf Krankengeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes und den für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit für deren lückenlosen NAchweis du sorgen musst.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2013, 14:15
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 25.03.2013, 14:21
von Ellen Bogen
@ all

Ganz lieben Dank.

Aber wer bezahlt denn dann den Krankenkassenbeitrag?

Ich müßte doch ab 27.05. selbst Beitrag zahlen, bis ich mein "Vermögen" aufgebraucht habe.

Ich möchte nicht ohne KK-Schutz sein. Ich weiß, es ist eine blöde zeitliche Kombination und die läßt mir keine Ruhe.

LG

Ellen Bogen

Verfasst: 25.03.2013, 14:45
von Czauderna
Ellen Bogen hat geschrieben:@ all

Ganz lieben Dank.

Aber wer bezahlt denn dann den Krankenkassenbeitrag?

Ich müßte doch ab 27.05. selbst Beitrag zahlen, bis ich mein "Vermögen" aufgebraucht habe.

Ich möchte nicht ohne KK-Schutz sein. Ich weiß, es ist eine blöde zeitliche Kombination und die läßt mir keine Ruhe.

LG

Ellen Bogen
Hallo,
wie Machts Sinn schon geschrieben hat - während des Krankengeldbezugs bist du beitragsfrei und "lückenlos" stimmt schon
wenn dein Arzt auf dem Auszahlschein bei "Dauer der Arbeitsunfähigkeit"
statt einem Datum einfach "b.a.w" einträgt, aber soweit sind wir ja noch nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2013, 14:56
von Ellen Bogen
Danke Czauderna,

bin erstmal beruhigt und hoffe, daß alles gut und schnell vorüber geht.

LG

Ellen Bogen